Warnung des Gesundheitsamts: „Wer jetzt in Risikogebiete reist, gefährdet sich und andere“ – Pflicht zur Quarantäne nach Rückkehr

Posted by Klaus on 10th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung LHS 10.07.2020

Die Landeshauptstadt Stuttgart mahnt Reisende zur Vorsicht bei ihren Aufenthalten im Ausland und weist auf die Verpflichtungen hin, die sich mit ihrer Rückkehr ergeben.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Professor Stefan Ehehalt, sagte am Freitag, 10. Juli: „Wir haben in Stuttgart in den letzten Tagen insgesamt sechs Infektionen mit dem Coronavirus von Reiserückkehrern aus Serbien registriert. Serbien ist aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung genauso wie die USA, Indien oder viele Länder Lateinamerikas als internationales Risikogebiet klassifiziert.“

Ehehalt führte aus: „Die Neuinfektionen erreichen in einigen Ländern Rekordniveau. Es gilt, in Baden-Württemberg einen nochmaligen Lock-Down zu verhindern. Im Frühjahr hatten Reiserückkehrer aus den Skigebieten das Coronavirus eingeschleppt. Wer jetzt bewusst in Risikogebiete reist, gefährdet sich und andere.“

Das Auswärtige Amt hat für zahlreiche Länder eine Reisewarnung bis 31. August 2020 ausgesprochen. Ehehalt bekräftigte: „Das Robert Koch-Institut weist aktuell zwei Drittel aller Staaten als internationale Risikogebiete aus. Dort besteht eine erhöhte Gefahr, sich zu infizieren. Wer aus diesen Ländern nach Baden-Württemberg zurückkehrt, muss sich beim städtischen Ordnungsamt melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.“ Vermeiden ließe sich die Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Tests auf SARS-CoV-2. Das Gesundheitsamt empfiehlt ausdrücklich, diese Quarantäne einzuhalten. Ehehalt sagte: „Das Virus kann innerhalb von zwei Wochen zu einer Erkrankung führen und auch an Kontaktpersonen übertragen werden, selbst wenn man keine oder wenigen Symptome hat.“

Dr. Albrecht Stadler, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Wer sich nicht an die Maßgaben hält, die Quarantäne missachtet und möglicherweise Dritte infiziert, muss nach der Coronaverordnung des Landes mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 25.000 Euro rechnen.“ Rückkehrer aus Risikogebieten melden sich beim Ordnungsamt unter E-Mail: sicherheit@stuttgart.de Reiserückkehrern mit COVID-19-typischen Symptomen wird geraten, in Abhängigkeit des Allgemeinzustands telefonisch Kontakt mit dem niedergelassenen Hausarzt oder der Rettungsleitstelle aufzunehmen.

Foto, Blogarchiv

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