Archive for the ‘Allgemein’ Category

Silvestermüll wohin man schaut

Posted by Klaus on 2nd Januar 2016 in Allgemein

Was sind manche doch für Schweine
Fö-Da-fängt-das-Jahr-gut-an

Für diese Schmutzfinken sollte das neue Jahr nicht gut anfangen!

Die denken, die Stadt wird’s schon richten, wenn alle so denken…!

Oldie

Anmerkung, jedes Jahr das gleiche Bild

58. Aktion Dreikönigssingen eröffnet

Posted by Klaus on 30th Dezember 2015 in Allgemein

„Euer Handeln wird zum Segen für die Kinder in Bolivien und weltweit, ein Zeichen für Respekt“

Sternsinger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infos unter sternsinger

Foto, Sabine

Der Wetterrückblick 2015 im SWR

Posted by Klaus on 30th Dezember 2015 in Allgemein

swrmediathek/Die Landesschau Wetterreporter blicken zurück

Goldener Herbst

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto, Klaus

Nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM-Zeichen oder CE-Zeichen kaufen

Posted by Klaus on 28th Dezember 2015 in Allgemein

SilvesterAm kommenden 29. Dezember beginnt der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Umweltminister Franz Untersteller weist darauf hin, dass der Spaß nicht ungefährlich ist. Beim Einkauf von Feuerwerkskörpern soll deshalb zum Beispiel auf die das notwendige Zulassungszeichen geachtet werden.

Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung frei gegeben und mit dem Kürzel BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) gekennzeichnet. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper mit dem europaeinheitlichen CE-Kennzeichen verkauft werden

Franz Untersteller: „Nur Produkte, die eine BAM-Zulassung haben oder das CE-Zeichen tragen sind sicher – vorausgesetzt sie werden auch korrekt benutzt. Deshalb nehmen Sie sich die Zeit und achten Sie beim Einkauf auf die Kennzeichnung sowie eine unbeschädigte Verpackung. Und nehmen Sie sich die Zeit, um die Gebrauchsanleitung für Ihr Silvesterfeuerwerk vor dem Gebrauch zu lesen.“

Auch Feuerwerk, das nach den europäischen Kennzeichnungsvorschriften den Aufdruck „Kat. 2“ trägt, ist geprüft. Feuerwerk der „alten“ Klasse II sowie der „neuen“ Kategorie 2 darf aber nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. Umweltminister Untersteller kündigte an, dass die Gewerbeaufsicht auch dieses Jahr wieder im Handel stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper kontrollieren und zudem prüfen werde, dass kein schadhaftes Feuerwerk angeboten wird.

Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erst und nur am 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016.

In manchen Gemeinden bestehen allerdings auch an diesen Tagen zeitliche Einschränkungen für das Feuerwerk oder das Abbrennen ist in bestimmten Teilen einer Gemeinde komplett verboten. In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist Silvesterfeuerwerk aus Lärmschutzgründen ganz untersagt. Aus Brandschutzgründen ist auch das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten.

Hinweise zum sicheren Gebrauch der Böller und Raketen stehen auf den einzelnen Feuerwerkskörpern, bei kleineren Teilen auch auf der Verpackung. Die Einhaltung der dort angegebenen Schutzabstände zu Personen und Gebäuden dient der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen. Minister Untersteller betonte, dass das Unfall- und Brandrisiko durch den sorgsamen Umgang mit Silvesterböllern vermindert werde. „Feuerwerk ist kein Spielzeug. Kinder unter 12 Jahren sollten ohne ihre Eltern am besten gar nicht an Silvesterfeuerwerk gelangen.”

Vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper können über den Hausmüll entsorgt werden.

Informationen und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

  • Bis zum Jahr 2017 dürfen sowohl nach den alten wie nach den neuen Vorschriften gekennzeichnete Feuerwerkskörper verkauft werden. Nach den alten Vorschriften müssen Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen „BAM-P I-…“ oder „BAM-P II-…“ und nach der neuen Vorschrift mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) bzw. der Zulassung „BAM-P I-…“ (Klasse I) dürfen nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) bzw. der Zulassung „BAM-P II-…“ (Klasse II) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da sie gefährlicher sind als Feuerwerk der Kategorie 1 bzw. der alten Klasse I.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte oder beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach § 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batteriefeuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, etwa Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.

Auskunft über alle sprengstoffrechtlichen Fragen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände im gewerblichen Bereich stehen, erteilen die Stadtverwaltungen der Stadtkreise und die Landratsämter.

Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Behörden.

Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Foto, Blogarchiv

Bad Teinach – Die Baumaßnahme insgesamt soll bis Mitte 2015 abgeschlossen sein

Posted by Klaus on 26th Dezember 2015 in Allgemein, Fotos

Ende 2015 und noch nicht fertig, die Therme. Weihnachtlich ist auch was anderes. Na ja.

Weitere Beiträge zu Bad Teinach
Fotos, Sabine und Klaus

Allen ein schönes, friedliches und besinnliches Weihnachtsfest vom Gablenberger-Klaus-Blog

Posted by Klaus on 24th Dezember 2015 in Allgemein, Fotos

Fröhliche Weihnachten!

Merry Christmas, Happy Christmas!

Joyeux Noel!

Hyvaa joulua!

Kala Christouyenna!

Buone Feste Natalizie!

Boas Festas! Feliz Navidad!

Noeliniz Ve Yeni Yiliniz Kutlu Olsun!

und noch in weiteren Sprachen froehlichtrans/Advent/

Fotos, Blgarchiv

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Mutmaßlichen Online-Betrüger ermittelt

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2015 in Allgemein

Stuttgart Ost / Möhringen

Staatsanwaltschaft StuttgartBeamte des Polizeireviers 4 Balinger Straße haben am Dienstag (22.12.2015) im Stuttgarter Osten die Wohnung eines 41 Jahre alten Mannes durchsucht, der im Verdacht steht, in den vergangenen Monaten Waren im Wert von über 20.000 Euro auf betrügerische Weise erlangt zu haben. Den Ermittlungen zufolge soll der Tatverdächtige zwischen Februar und September diesen Jahres in mindestens zwölf Fällen mit falschen Personalien Onlinebestellungen getätigt haben. Als Lieferadresse gab er einen Businesspark an, dort nahm er die Ware auch entgegen. Wurde von den Lieferanten ein Zahlungsnachweis verlangt, legte er offenbar gefälschte Onlineüberweisungen vor. Der 41-jährige bestellte hochwertige Gartenmöbel sowie Wohnungszubehör, darunter ein Wäschetrockner und ein Fernseher. Offenbar richtete der Tatverdächtige seine Wohnung damit ein. Umfangreiche Ermittlungen führten die Beamten auf die Spur des Mannes, dessen Wohnung heute durchsucht wurde. Die Beamten beschlagnahmten die rechtswidrig erlangten Waren, den Tatverdächtigen trafen sie nicht an. Die Ermittlungen zu weiteren Taten dauern an.

Foto, Blogarchiv

Neue Gebühren ab 1.1.2016 der Deutschen Post

Posted by Klaus on 20th Dezember 2015 in Allgemein

Info der DP DHL

SC-Gebüren-Deutsche-Po0117

Es weihnachtet sehr im Milaneo

Posted by Sabine on 19th Dezember 2015 in Allgemein, Fotos


Milaneo

Fotos, Sabine

Neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet

Posted by Klaus on 16th Dezember 2015 in Allgemein

Rettungshubschrauber-DRFIm Rahmen des neuen Rettungsdienstgesetzes, das am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft tritt, soll das Rettungswesen für die Herausforderungen durch den demo- grafischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor gewappnet werden. Außerdem wird eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert und die medizinische Hilfe soll durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werden.

„Das neue Rettungsdienstgesetz ist ein wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu verbessern“, hat Innenminister Reinhold Gall nach der Verabschiedung der Reform durch den Landtag versichert.

Wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung zu verbessern

Berücksichtigt werden müsse bei der Notfallrettung vor allem die steigende Lebenserwartung und die dadurch wachsende Zahl von chronisch und mehrfach erkrankten Menschen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr Einsätzen und erfordere auch andere Maßnahmen vom Rettungsdienstpersonal. Die künftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter würden zudem besser ausgebildet, um auch medizinische Maßnahmen vorzunehmen. „Wir setzen dabei die Regelungen des Bundes für den höherqualifizierten Beruf des Notfallsanitäters in Landesrecht um“, betonte er.

Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. „Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus – jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen“, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig.

K-Rettungstag9Mit der Reform werde auch eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert, hob Minister Gall hervor. Die Stelle für Qualitätssicherung (SQR-BW) werde Struktur, Prozesse und Ergebnisse im Rettungsdienst regelmäßig und durch Einzelanalysen prüfen, um Verbesserungen zu unterstützen. Alle Beteiligten im Rettungsdienst seien nunmehr zur Dokumentation über jeden Einsatz in der Notfallrettung und zur Mitwirkung an der landesweiten Qualitätssicherung verpflichtet.

Außerdem werde die Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise gestärkt. Bei unzureichenden Maßnahmen durch die örtlichen Bereichsausschüsse sollen die Kreise selbsttätig werden und insbesondere Anordnungen oder Ersatzvornahmen treffen können. Die örtlichen Vorhaltungen im Rettungsdienst in den Bereichsplänen stehen nunmehr auch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt- und Landkreise. Vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse können sich die Kreise über den Stand bei der Sicherstellung der Notfallrettung berichten lassen.

Innenminister Reinhold Gall wies auch darauf hin, dass die medizinische Hilfe durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werde. Durch die Gesetzesreform werde die Besetzung der Rettungswagen neu geregelt. Bis Ende 2020 könnten diese alternativ mit einem Notfallsanitäter oder einem Rettungsassistenten besetzt, ab 2021 nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Für Härtefälle gelte im Einzelfall eine Übergangsfrist für Rettungsassistenten bis Ende 2025. Vorgesehen ist zudem, dass die Ausbildung und Nachqualifizierung zu Notfallsanitätern von den Krankenkassen finanziert werden.

Im Rettungsdienstgesetz verankert werde daneben ein dem Rettungsdienst vorgeschaltetes, aber nicht hilfsfristrelevantes Helfer-vor-Ort-System. „Qualifizierten ehrenamtlichen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister. Helfer und Integrierte Leitstellen erhielten nun Rechtssicherheit.

Quelle, Innenministerium
Fotos, Sabine