Archive for the ‘Allgemein’ Category

Kleiner Fortschritt am Spielplatz Luisenstraße

Posted by Klaus on 14th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

SpielplatzSpielplatz-LuisenstrNun hat das Spielhäuschen ein neues Dach bekommen, doch die Kinder dürfen immer noch nicht darin spielen.

Beitrag Beschädigte Spiel- geräte gesperrt – Schon seit Wochen vom 28. Juli 2013

Dauerbaustellen sind wir in Stuttgart ja schon gewohnt.

Fotos, Klaus

Stadtgebiet Stuttgart – Einbrüche in Büroräume

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemitteilung 13.08.2013 PP Stuttgart

Stadtgebiet: Am Montagmorgen (12.08.2013) sind fünf Einbrüche in Firmen bei der Polizei angezeigt worden.

In Heslach drangen Unbekannte zwischen Freitag und Montag in ein Geschäftshaus

an der Adlerstraße ein. In dem Gebäude sind mehrere Unternehmen ansässig.

Aus Büroräumen eines Messeveranstalters stahlen sie mehrere Notebooks, zwei Mobiltelefone Bargeld und Schlüssel für separate Lagerräume. Es entstand hoher Sachschaden. Hinweise nimmt das Polizeirevier 3 Gutenbergstraße unter der Telefonnummer 8990-3300 entgegen.

In Stuttgart-Nord wurde im Zeitraum zwischen Freitagabend und Montagmorgen in eine Firma in der Birkenwaldstraße und in der Nacht zum Montag in die Räume eines Bestattungsunternehmens an der Türlenstraße eingebrochen.

In einem Verwaltungsgebäude an der Birkenwaldstraße wurden Bürotüren und in den Büros Schubladen und Schränke aufgebrochen und durchsucht. Ob und was gestohlen wurde, muss noch ermittelt werden.

In der Türlenstraße hebelten die Täter ein Fenster an dem Firmengebäude auf. Es wurden Kameras und Mobiltelefone im Wert von mehreren Hundert Euro sowie Fahrzeugschlüssel gestohlen.

Polizei-WolframstrHinweise nimmt das Polizeirevier 2 Wolframstraße unter der Telefonnummer 8990-3200 entgegen.

In Stuttgart-Ost brachen Einbrecher einen Hintereingang zu einem Pizza Service an der Gablenberger Hauptstraße auf und stahlen einen Tresor und eine Geldkassette. Der Hintereingang liegt in einem an die Libanonstraße angrenzenden Hofraum. Der Einbruch wurde am Montag nach 00.30 Uhr verübt und gegen 09.30 Uhr bemerkt und angezeigt. Hinweise nimmt das Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Telefonnummer 8990-3500 entgegen.

In Weilimdorf brachen Unbekannte am Wochenende (10.-12.08.2013) in ein viergeschossiges Geschäftshaus an der Kranstraße ein. Mehrere Türen zu den Räumen verschiedener Firmen wurden mit Gewalt geöffnet oder beschädigt. Was genau gestohlen wurde, muss noch ermittelt werden.

Hinweise nimmt das Polizeirevier 8 Kärntner Straße unter der Telefonnummer 8990-3800 entgegen.

Archivfoto, Klaus

Wahlkampf – Man merkts – Da bringen Parteien schon mal was durcheinander – Beer-Siedlung

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Wagenburgstraße-149---Wer hat die Beer-Siedlung in der Wagenburgstraße gerettet???

Wurfsendung der SPD Stuttgart Ost, „Erfolg der SPD: Beer-Siedlung wird nicht abgerissen“

Na, na wer schmückt sich denn da mit fremden Federn????

Starkes Stück das muss ich schon sagen. Ich hab mal hier im Blog nachgesehen, den ersten Bericht hatte ich am 18.06.2010 in den Blog gestellt. (Diese Siedlung soll auch abgerissen werden)

Die SPD ist lediglich auf den fahrenden Zug aufgesprungen als Andere (Andreas Hubler, Herr Ostertag und am 19.01.2011 Bezirksbeiratssitzung Punkt 4 der Tagesordnung Anträge der Parteien, Sachstand Wohngebäude Wagenburgstraße 149-153, ÖPNV Berg ) schon längst an dem Thema dran waren.

Nun so zu tun, als wäre alles auf Ihrem Mist gewachsen finde ich schon eine Unverschämtheit.

Unsere Beiträge zu diesem Thema:  Wagenburgstraße 149

Archivfoto, Klaus

Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchwarnmelderpflicht

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein

Rauchmelder können Leben rettenDer Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

FFW-Hedelfingen6In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.

Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?

Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehörein- schränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto, Klaus
Logo, Feuerwehr

RT – Filme unter freiem Himmel

Spitalhof-RT

„Django Unchained“ meets „Anna Karenina“: Am Dienstag, 13. August, öffnet das Reutlinger Open-Air-Kino im Spitalhof wieder seine Pforten. Auch in diesem Jahr dürfen Filmfreunde sich wieder auf einen bunten Mix aus aktuellen Kassenschlagern, Klassikern und preisgekrönten Cineasten-Leckerbissen freuen.

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Alle Filme im Veranstaltungskalender

Info, Stadt Reutlingen

Archivfoto. Klaus

400.000 Euro für Projekte gegen Alkoholmiss- brauch bei Jugendlichen

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein

Alkoholfreie-Zone-CalwDas Sozialministerium will junge Menschen vor den Gefahren von riskantem Alkoholkonsum schützen und fördert deshalb in den kommenden zwei Jahren entsprechende Präventionsprojekte in 15 Städten und Gemeinden im Land.

Für die Projekte stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, wie Sozialministerin Katrin Altpeter mitteilte. Gefördert werden Projekte, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt an den öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden, an denen es erfahrungsgemäß zu Trinkgelagen kommt, und Projekte, bei denen den Jugendlichen anstelle von Alkohol alternative Freizeitangebote gemacht werden.

Ministerin Altpeter: „In den letzten Jahren beobachten wir mit Sorge, dass der Alkoholkonsum bei jungen Menschen teilweise erschreckende Ausmaße angenommen hat, vor allem auf öffentlichen Plätzen und wenn die Jugendlichen in größeren Gruppen unterwegs sind. Durch das sinnlose Betrinken gefährden die Jugendlichen aber nicht nur sich selbst, oft kommen auch Dritte zu Schaden – sei es durch Lärmbelästigung, Vandalismus oder Körperverletzung.“ Sie sei sicher, dass die direkte Ansprache der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein erfolgversprechender Weg sei, um möglichen oder weiteren Alkoholmissbrauch zu verhindern. „Man kann auch ohne Alkohol viel Spaß haben und das müssen wir auch wieder in die Köpfe der jungen Leute bekommen“, sagte Altpeter.

Netzwerk von verschiedenen Akteuren

Unter den ausgewählten Projekten sind der Ministerin zufolge sowohl größere Vorhaben im städtischen Raum als auch kleinere Projekte in eher ländlich geprägten Gebieten. „Riskanten Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gibt es nicht nur in der Stadt oder nicht nur auf dem Land“, erklärte sie. Bei der Auswahl der Projekte ist zudem besonderer Wert darauf gelegt worden, dass sie in den Kommunen in ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren wie Jugend- und Suchthilfe integriert sind. „Singuläre Maßnahmen einer einzelnen Institution gegen zu viel Alkohol sind erfahrungsgemäß nicht sehr erfolgreich“, so die Ministerin. Ausschlaggebend für das Gelingen sei ein Zusammenwirken von ordnungsrechtlichen, stadtplanerischen und suchtpräventiven Maßnahmen. Altpeter ist überzeugt, dass die beteiligten Kommunen auch langfristig von der Teilnahme an dem Programm profitieren. „Über die Projekte stärken wir die Vernetzung und die Strukturen von Jugend- und Suchthilfe auch über die Programmlaufzeit hinaus“, so die Ministerin.
Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum“

Für die Teilnahme an dem Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ wurden 25 Bewerbungen eingereicht. Ein mit Fachleuten besetztes Auswahlgremium hat daraus 15 Projekte mit unterschiedlichen Ansätzen ausgewählt. Die Projekte sind über ganz Baden-Württemberg verteilt und decken sowohl den ländlichen als auch den städtischen Bereich ab.

Projekte zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum (PDF)

Quelle, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Archivfoto, Sabine

Günstige Grundstücke für mehr bezahlbaren Wohnraum

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein

Wohnungsmangel und hohe Mietpreise prägen immer mehr den Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg, vor allem in Groß- und Hochschulstädten. Die Landesregierung plant deshalb, landeseigene Grundstücke verbilligt an Gemeinden zu verkaufen, wenn diese sozialen Wohnraum schaffen wollen. Mit der Initiative stärkt Grün-Rot vor allem Geringverdiener und Familien und sichert deren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in den Ballungsräumen.

Um für mehr Investitionen in günstigen Wohnraum zu sorgen, sollen landeseigene Grundstücke zukünftig bis zu 50 Prozent unter dem Verkehrswert angeboten werden. Voraussetzung für den günstigen Kaufpreis ist laut Wirtschaftsminister Nils Schmid, dass der Käufer auf den Flächen Sozialwohnungen baue. Bisher schreibt das Land Grundstücke in der Regel gegen Höchstgebot öffentlich aus. „Das Land ist kein Immobilienspekulant“, sagte Schmid, „deswegen müssen verbilligte Verkäufe möglich sein.“ Mit der Maßnahme will die Landesregierung auch ein Signal an die Kommunen senden und diesen helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Erweitertes Maßnahmenpaket

Mit der Initiative erweitert Grün-Rot das bereits im Juli vom Kabinett beschlossene wohnungspolitische Maßnahmenpaket aus Zweckentfremdungsverbot und Umwandlungsverordnung. Ersteres gibt Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeit eine Satzung zu erlassen. Danach können Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde zweckentfremdet werden – also etwa abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden.

Mit der zweiten Maßnahme, der sogenannten Umwandlungsverordnung, soll verhindert werden, dass sich alteingesessene Mieter ihre Wohnung nach dem Verkauf an einen Investor nicht mehr leisten können. Auch für die Anwendung der Umwandlungsverordnung muss eine Gemeinde zuvor eine Satzung erlassen haben.

Quelle, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Stuttgart-Ost / Stuttgart-Mitte – Verkehrs- kontrollen

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

Pressemitteilung 12.08.2013 PP Stuttgart

Polizei-KonvoiStuttgart-Ost / Stuttgart-Mitte: Beamte der Verkehrspolizei haben in der Nacht auf Samstag (10.08.2013) zwischen 20.00 Uhr und 02.00 Uhr Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkten Geschwindigkeit / technische Veränderungen an Fahr- zeugen durchgeführt.

An einer Kontrollstelle in der Cannstatter Straße wurden 67 Fahrzeuge gemessen. Hiervon waren 16 zu schnell unterwegs. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fuhr das schnellste Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h. Die anderen 15 Autofahrer waren so schnell, dass sie alle mit Fahrverboten und hohen Bußgeldern rechnen müssen.

Bei mobilen Kontrollen und einer Kontrollstelle an der Theodor-Heuss-Straße wurden zirka 35 Fahrzeuge kontrolliert. Vier Autos wurden beschlagnahmt, eines wegen Kennzeichenmissbrauchs, drei wegen technischer Veränderungen. Vier weitere Fahrzeuglenker müssen mit einer Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis rechnen, sieben Fahrzeuglenker wurden mittels Mängelberichten beanstandet. Ein Fahrer wird wegen Kennzeichenmissbrauchs und ein Fahrer wegen Verstoßes gegen die Abgabeordnung bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Neun Fahrzeuglenkern wurden Platzverweise wegen unnötigen Hin- und Herfahrens erteilt.

Archivfoto, Sabine

Kostenexplosion Neubau John Cranko Schule – Standortvorschlag der Freien Wähler

Posted by Sabine on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

– Pressemitteilung –
Auf Anfrage eines Stuttgarter Landtagsabgeordneten hat die Landesregierung erklärt, dass sie an dem vereinbarten Modell zur Finanzierung des Neubaus der John Cranko Ballettschule festhält. Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass sich Land und Stadt jeweils zur Hälfte an den Neubaukosten beteiligen. Da die veranschlagten Baukosten jedoch von ursprünglich 32 auf mittlerweile etwa 50 Millionen Euro angestiegen sind, bedeutet dies für die Stadt Stuttgart einen Mehraufwand in Höhe von ca. 9 Millionen Euro.

Theaterhaus1Nach Auffassung der Freien Wähler rechtfertigt diese Kostensteigerung einen neuen Suchlauf nach einem besser geeigneten Standort für den Neubau der John Cranko Schule. Deshalb hat die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler Anfang Juli 2013 bei der Stuttgarter Stadtverwaltung angefragt, ob ein Standort in der Umgebung des Theaterhauses am Pragsattel für die John Cranko Schule geeignet wäre und ob dadurch auch Synergieeffekte zwischen der John Cranko Schule und dem Theaterhaus zu erzielen sein könnten. Eine Antwort der Stadtverwaltung auf diese Anfrage liegt derzeit noch nicht vor.

Die Freien Wähler gehen allerdings davon aus, dass der Neubau der John Cranko Schule auf dem Pragsattel schon allein wegen des ebenen Geländes kostengünstiger zu realisieren wäre. Hinzu kommt die vielleicht einmalige Möglichkeit, die Kultur am Pragsattel weiter zu etablieren und im Stuttgarter Norden eine „Kulturmeile Pragsattel“, wie sie auch von Theaterhaus-Chef Werner Schretzmeier befürwortet wird, entstehen zu lassen.

Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler
Marktplatz 1 (Rathaus)
70173 Stuttgart
Fon: 0711 216-60770
Fax: 0711 216-60771
freie-waehler(at)stuttgart.de
Freien Wähler Stuttgart
Archivfoto, Klaus

12.08.2013 – Neues vo BI Neckator

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

Bürgersteige schrumpfen – der Autofahrer wird hofiert!

Wer am Samstag dieser Woche über die Landhausstraße spazierte staunte sicher nicht schlecht. Auf der nord-östlichen Seite sind die Bürgersteige geschrumpft.

Wegziehen! Jetzt!

Nein, ausnahmsweise berichten wir nicht über Stuttgart oder Stuttgart21. Wenngleich dies auch ein Grund wäre, hier wegzuziehen.

Alex