Archive for the ‘Allgemein’ Category

Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Posted by Klaus on 4th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Kultusministerium hat die Schulen im Land über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen.

Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg am 1. April 2021 über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert (PDF). In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ab dem 19. April ist eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Diese Entscheidung ist das Resultat von Dialogrunden mit zahlreichen Lehrerverbänden und -gewerkschaften, den schulischen Beratungsgremien (Landesschulbeirat, Landesschülerbeirat, Landeselternbeirat), Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen am vergangenen Montag und am Gründonnerstag, die das Staatsministerium initiiert und geleitet hat. Über den Schulbetrieb ab dem 19. April wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal zu gegebener Zeit weiter informieren.

„Es war mir wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Schülerinnen und Schüler noch vor Ostern Klarheit darüber haben, wie es nach den Ferien weitergeht“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Weiterhin gelte für alle Schularten, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht aber im Fernunterricht erfüllen.

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Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 1. April 2021 zum Schulbetrieb nach den Osterferien (PDF)

Kultusministerium: Informationen zu Corona

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Impfstart in den Hausarztpraxen nach Ostern

Posted by Klaus on 3rd April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Hausarztpraxen in Baden-Württemberg werden nach Ostern flächendeckend in die Impfkampagne einsteigen. Wegen des Impfstoffmangels erhalten die Praxen zunächst nur eine limitierte Anzahl an Dosen pro Woche.

Nach Ostern werden die Hausarztpraxen in Baden-Württemberg flächendeckend in die Impfkampagne einsteigen. In einem gemeinsamen Pilotprojekt des Ministeriums für Soziales und Integration, der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) und der Kommunalen Landesverbände impfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg bereits seit dem 8. März Menschen gegen das Corona-Virus.

Modellprojekt war  erfolgreich

In nahezu allen Stadt- und Landkreisen gibt es Pilotpraxen, die ihre Patientinnen und Patienten im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe – und wo diese bereits geimpft sind, auch Personen über 70 Jahren – impfen. Seit wenigen Tagen finden in den Praxen bereits die Zweitimpfungen statt. Die Rückmeldungen der Ärztinnen und Ärzte zeigen: Das Pilotprojekt ist sehr erfolgreich und die Impfbereitschaft der Bevölkerung ist sehr hoch.

„Nach Ostern werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte regulär in die Corona-Impfungen einbezogen. Nach den erfolgreichen Erstimpfungen ist deutlich geworden: Die Hausarztpraxen in Baden-Württemberg sind engagiert und motiviert, sie wollen ihren Beitrag zur Impfkampagne leisten und sie sind gut vorbereitet. Nun werden die Impfzentren des Landes und die Hausärztinnen und Hausärzte gemeinsam die Impfkampagne weiter vorantreiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 2. April, in Stuttgart. Wegen des Impfstoffmangels erhalten die Hausarztpraxen zunächst nur eine limitierte Anzahl an Dosen pro Woche. „Wir schaffen damit gemeinsam eine gute Grundlage, dass auch die für den Verlauf des zweiten Quartals in Aussicht gestellten wachsenden Impfstoffmengen schnell und effizient verimpft werden können“, so Lucha weiter.

Arztpraxen gehen auf impfberechtigte Patientinnen und Patienten zu

Mit Blick auf den regulären Start der Impfungen in den Hausarztpraxen bittet die Kassenärztliche Vereinigung angesichts der anfangs limitierten Impfstoffmengen die Patientinnen und Patienten um Geduld. „Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen zu impfen“, sagte KVBW-Vorstand Dr. Johannes Fechner. Vor diesem Hintergrund werden die teilnehmenden Praxen direkt auf impfberechtigte Patientinnen und Patienten zugehen, um Impftermine zu vereinbaren. Eine Kontaktaufnahme seitens der Patienten sei daher nicht notwendig.

Die Erfahrungen der Praxen aus dem Pilotprojekt sollen jetzt dazu genutzt werden, die übrigen Hausarztpraxen beim Beginn der Corona-Impfungen zu unterstützen. Die besten Erfahrungen machten die Praxen etwa mit eigens eingerichteten Impfsprechstunden, in denen die Impfungen konzentriert und damit vergleichbar wie in den Impfzentren durchgeführt wurden. Die Corona-Impfstoffe sind in der Handhabung anspruchsvoller als andere in den Praxen regulär verimpfte Impfstoffe, wie etwa Grippeimpfstoffe. Insofern ist eine Bündelung der Impfungen auf bestimmte Wochentage sinnvoll.

Ergänzende Informationen

Von der zweiten Aprilwoche an erhalten die Bundesländer für ihre Impfzentren eine festgelegte Menge an Impfstoff. Darüber hinaus gehender Impfstoff ist für die Impfungen in den Arztpraxen vorgesehen, den diese über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken beziehen. Die Hausärzte bestellen ihren Bedarf selbst über das System der Regelversorgung. Ob eine Hausarztpraxis Corona-Impfstoff bestellt, bleibt jeweils der Praxis selbst überlassen. Nach den Erfahrungen im Pilotprojekt und den Rückmeldungen aus anderen niedergelassenen Praxen ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft der niedergelassenen Praxen sehr hoch ist, sich an den Corona-Impfungen zu beteiligen.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz werden den Arztpraxen aufgrund der noch sehr geringen Liefermengen pro Woche etwa 20 Impfdosen pro Praxis zur Verfügung stehen. Eine Million Impfdosen müssen auf circa 50.000 Hausarztpraxen in Deutschland verteilt werden. In den ersten beiden Aprilwochen werden die Hausarztpraxen Impfstoff von Biontech erhalten. Ab Mitte April wird der Impfstoff von AstraZeneca an die niedergelassenen Praxen geliefert, die Impfzentren werden dann nur noch die Dosen erhalten, die für die Zweitimpfungen notwendig sind.

Fragen und Antworten zur Impfung und zu den Impfzentren in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Stuttgart im Jahr 2022 – was kann nach Corona kommen?

Posted by Klaus on 3rd April 2021 in Allgemein

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon mehr als ein Jahr hält uns die Coronapandemie und ihre Auswirkungen in ihrem Bann gefangen.
In Deutschland und auf der ganzen Welt sind unzählige Menschen daran gestorben oder leiden unter Langzeitfolgen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind bis jetzt nicht absehbar und werden uns Jahrzehnte beschäftigen. Die Kultur, der Sport, die Bildung der Kinder, das soziale Leben haben gelitten und leiden weiter, und noch ist ein Ende nicht absehbar.

Trotzdem müssen wir uns Gedanken machen wie es nach Corona oder auch mit Corona längerfristig weitergehen wird und weitergehen soll. Diese Gedanken habe ich mir gemacht und sie für alle, die es interessiert, zum Nachlesen zusammengefasst. Ich bin kein Physiker, kein Virologe oder Arzt, mit meiner langen Erfahrung in der Kommunalpolitik, als selbständiger Einzelhändler mit täglich vielen Menschenkontakten und Aktiver in einigen Vereinen und Organisationen habe ich durchaus Erkenntnisse gesammelt, die vielleicht interessant sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Trüdinger

Polizei bereitet sich auf Osterwochenende vor

Posted by Klaus on 1st April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ostern setzt ein hoffnungsvolles Zeichen, auch in Zeiten der Pandemie. Dennoch gilt: Abstand halten schützt Leben. Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen, die Rückkehr in ein normales Leben! Daher gilt auch an Ostern: Halten Sie die AHA-Regeln ein und seien Sie achtsam für- und miteinander.

„Das Osterfest ist das wohl wichtigste und älteste Fest der Christen in aller Welt. Es ist ein Fest der Hoffnung, ein Fest der Freude, ein Fest der Familie. Wir stecken noch in einer sehr ernsten Lage der Pandemie. Freilich sehen wir auch Licht am Ende des Tunnels. Dieses Licht dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Und deshalb haben wir es in der Hand, wir können an diesem Osterfest ein hoffnungsvolles Zeichen setzen: Halten wir Abstand, schränken wir alle unsere Kontakte ein. Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen: Die Rückkehr in ein normales Leben!“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die kommenden Ostertage.

Auch an den Feiertagen wird Präsenz gezeigt

Die Polizei wird auch an Ostern präsent sein und konsequent für den Infektionsschutz arbeiten. „Die Mehrheit der Bevölkerung hat sich in den vergangenen Monaten sehr vernünftig verhalten. Deshalb appelliere ich an die Menschen im Land, durchzuhalten, auch wenn es an Festen wie Ostern besonders schwer fällt“, so Minister Thomas Strobl. Das bevorstehende Osterwochenende mit prognostizierten milden Temperaturen stellt nicht nur für die Landespolizei eine Herausforderung dar. Gemeinsam mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden rechnet man insbesondere in den baden-württembergischen Naherholungsgebieten mit einem hohen Besucheraufkommen. Die Polizei wird im Zuge ihrer Kontrollen konsequent auf die Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung achten.

Polizei ruft zu Besonnenheit auf

Ein besonnenes Verhalten erhofft sich die Polizei auch von den Besucherinnen und Besuchern mehrerer Versammlungen und Kundgebungen im Land, die sich gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen richten. Die wohl größte davon ist für den 3. April 2021 auf dem Cannstatter Wasen angemeldet, die Veranstalter rechnen mit mehreren Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. „Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf eine freie Meinungsäußerung sind hohe Güter in unserer Demokratie. Sie zu schützen, ist oberste Aufgabe der Polizei – nicht nur an diesem Wochenende. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollte aber klar sein: Auch die Versammlungsfreiheit kennt Grenzen, ist nicht schrankenlos. Pöbeleien oder gar Gewaltausbrüche werden keinesfalls akzeptiert. Die Polizei wird wie gehabt genau darauf achten, dass die Auflagen der Versammlungsbehörden eingehalten und die Regeln einer friedlichen Versammlung respektiert werden“, betont Innenminister Thomas Strobl.

AHA-Regeln schützen Menschen

„In einer Demokratie darf man über die Corona-Maßnahmen freilich streiten. Unstrittig ist aber, dass ein Virus den persönlichen Kontakt zur Verbreitung benötigt. Teilnehmende wie Schaulustige sollten sich daher genau überlegen, ob sie sich diesem Risiko aussetzen möchten. Während sich die Intensivstationen wieder füllen, gilt dies umso mehr. Halten Sie sich an die AHA-Regeln, für unser aller Wohl“, so der Appell von Innenminister Thomas Strobl.

Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde dem hohen Infektionsgeschehen angepasst und trat in der aktualisierten Fassung am vergangenen Montag, 29. März 2021, in Kraft.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 29th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

Die Polizei kontrolliert unvermindert die Einhaltung der Corona-Verordnung. Am Wochenende verzeichnete sie mehr als 4.000 Verstöße, eine Vielzahl auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die derzeitigen Corona-Bestimmungen.

„Milde Temperaturen und reichlich Sonnenschein lockten am vergangenen Wochenende die Menschen in Baden-Württemberg wieder mehr ins Freie – wer könnte es ihnen verdenken. Leider ließen dabei nicht wenige die Bestimmungen der Corona-Verordnung außer Acht. So musste die Polizei landesweit zwischen Freitag und Sonntag (26. bis 28. März 2021) insgesamt 4.011 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verzeichnen. Davon bezogen sich alleine 1.409 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Knapp 1.100 Verstöße betrafen die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Eine Vielzahl der Verstöße sind dabei auch im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die derzeitigen Corona-Bestimmungen festgestellt worden“, bilanzierte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl das vergangene Wochenende.

Einsatz bei Versammlung in Sinsheim

„Der Staat hat die Aufgabe, das Gemeinwesen zu schützen. Wir haben sehr angespannte Wochen vor uns und müssen wirklich schauen, dass wir Herr der Lage bleiben. Deshalb gilt auch bei Versammlungen weiterhin uneingeschränkt: Abstand halten und Maskenpflicht“, betont der Minister und spricht die Versammlungslagen des Wochenendes an. Allein in Sinsheim wurden im gesamten Einsatzverlauf rund 1.560 Personen kontrolliert, circa 390 Platzverweise ausgesprochen und insgesamt 599 Ordnungswidrigkeiten sowie neun Straftaten zur Anzeige gebracht.

Die Polizei wird ihre Kontrollen im öffentlichen Raum weiterhin konsequent durchführen – auch am kommenden Osterwochenende. Insbesondere in den baden-württembergischen Naherholungsgebieten rechnen Kommunen und Polizei bei gutem Wetter wieder mit einem erhöhten Besucheraufkommen und werden ihre Maßnahmen entsprechend ausrichten. Zu den möglichen Maßnahmen zählen an neuralgischen Punkten unter anderem auch Streckensperrungen.

Corona-Regeln auch an Ostern einhalten

„Die Zahl der festgestellten Verstöße am vergangenen Wochenende ist mit dem aktuell wieder hochdynamischen Infektionsgeschehen nicht in Einklang zu bringen. Die konsequente Einhaltung der Regeln wird daher auch an Ostern das Ziel der polizeilichen Maßnahmen sein. Das Osterfest im Kreise von Familie und Freunden kann es in diesem Jahr leider nicht in gewohntem Maße geben. Wenn persönliche Kontakte stattfinden, dann Corona-konform und möglichst im Freien“, richtet der Innenminister Thomas Strobl seinen Appell an die Menschen im Land.

Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde dem hohen Infektionsgeschehen angepasst und ist in der aktualisierten Fassung am 29. März 2021 in Kraft getreten.

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Kampagne NICHT BEI UNS! startet

Posted by Klaus on 29th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Junge Polizeibeamtinnen und -beamte. Quelle: Polizei Baden-Württemberg

Die Polizei Baden-Württemberg startet die Kampagne NICHT BEI UNS! zur Sensibilisierung sowie als Zeichen gegen Diskriminierung und Extremismus. Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein für eine respektvolle, professionelle und im Einklang mit den Beamtenpflichten stehende Kommunikation insgesamt zu stärken.

„Die Verbreitung von Hass und Hetze und die Ausgrenzung in unserer Gesellschaft bereitet uns allen große Sorge. Vor allem in sozialen Netzwerken werden fremdenfeindliche, rassistische, auch antisemitische und extremistische Einstellungen häufig ungefiltert geteilt. Dies greift nicht nur betroffene Personen an, sondern richtet sich gegen den Kern unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Dieser Entwicklung müssen sich die Sicherheitsbehörden entschieden entgegenstellen“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Besondere Rolle der Polizei

„Der Polizei kommt hierbei eine besondere Rolle zu: Zum einen ist es ihre Aufgabe, konsequent gegen politisch motivierte Straftaten vorzugehen und im Verbund mit Netzwerkpartnern jeder Form von Extremismus in der Gesellschaft mit Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen entgegenzutreten. Zum anderen muss sie auch intern das feste Demokratie- und Werteverständnis schützen – damit liegt die Messlatte aufgrund der besonderen Stellung als Trägerin des Gewaltmonopols und Säule der freiheitlich demokratischen Grundordnung besonders hoch“, so der Innenminister weiter. Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz ergänzt:e„Die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes sind rund um die Uhr für die Sicherheit aller Menschen im Einsatz und stehen dabei fest auf dem Boden der Verfassung. Extremistische oder diskriminierende Vorfälle in der Polizei Baden-Württemberg sind die absolute Ausnahme. Trotzdem ist jeder Fall in diesem Bereich einer zu viel! Das Fehlverhalten Weniger darf die Polizei nicht zu Unrecht und pauschal in ein falsches Licht rücken und diskreditieren. Deshalb gehen wir entschlossen, konsequent und mit null Toleranz gegen solche Fälle vor.“

Polizistinnen und Polizisten sind in ihrem beruflichen Alltag oftmals mit Respektlosigkeit, Aggressivität und Gewalt konfrontiert. Diese Belastungen perlen nicht einfach an den Beamtinnen und Beamten ab. „Neben unseren professionellen Entlastungsstrukturen innerhalb der Polizei ist deshalb ein gefestigtes gemeinsames Werteverständnis von zentraler Bedeutung. Die Polizistinnen und Polizisten schützen unsere Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Diese Werte sind Richtschnur für unser Handeln – auch in schwierigen Situationen. Wertschätzendes und respektvolles Verhalten fängt mit der Sprache an! Umso wichtiger ist es, dass wir unsere eigene Kommunikation stets reflektieren und kritisch hinterfragen“, betonte die Landespolizeipräsidentin.

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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen ab 29.03.2021

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 29. März 2021

  • Neustrukturierung der Corona-Verordnung. Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen, da zahlreiche Querverweise entfallen und einzelne Sachverhalte nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt sind.
  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
  • Redaktionelle Anpassungen.

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Der Modellversuch in der Stadt Tübingen wird zunächst bis zum 18. April fortgesetzt. Das Land plant zudem, dort wo es möglich ist, weitere Modellversuche umzusetzen, etwa im Kulturbereich.

Was passiert, wenn ich die 1 1 2 wähle??

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Wer sitzt da am Telefon? Und wie funktioniert eine Alarmierung? – Das SWR Fernsehen beantwortet diese und weitere Fragen in einem kurzen Beitrag für die Landesschau. (Tipp der FFW Stgt Wangen)

Weitere Berichte im Blog >>>>>>>>

Foto Klaus

Pakete noch schneller in der Filiale abholen: Neues Angebot der Benachrichtigung jetzt bundesweit verfügbar

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Damit erweitert DHL die Funktionen der Paketankündigung, die Kunden auf elektronischem Weg über den Status ihres Pakets informiert.

  • Service informiert Kunden in Echtzeit, dass Sendung abholbereit in Filiale liegt
  • Abholung häufig noch taggleich möglich statt am folgenden Werktag
  • Deutsche Post DHL investiert in neue digitale Brief- und Paketservices

Bonn – DHL informiert künftig alle Empfänger der Paketankündigung, wie beispielsweise registrierte DHL-Kunden, per E-Mail, wenn ein Paket abholbereit in einer Filiale oder einem DHL Paketshop liegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Empfänger einer Sendung nicht zuhause angetroffen wurde und das Paket auch nicht bei einem Nachbarn zugestellt werden konnte. Der neue Benachrichtigungsservice wurde im vierten Quartal 2020 schrittweise ausgerollt und ist jetzt flächendeckend bei allen Partner-Filialen sowie bei Postbank-Filialen und DHL Paketshops verfügbar. Hatten Kunden bisher nur die Möglichkeit, benachrichtigte Pakete erst am nächsten Werktag nach der Zustellung in der Filiale oder im Paketshop abzuholen, ist dies nun in der Regel früher möglich – häufig noch taggleich. Damit erweitert DHL die Funktionen der Paketankündigung, die Kunden auf elektronischem Weg über den Status ihres Pakets informiert. Der neue Service ist Teil eines umfassenden Digitalisierungsprogramms, das die Deutsche Post DHL Group im März 2020 gestartet hat. Dabei investiert das Unternehmen in neue digitale Services und substanzielle Verbesserungen bereits bestehender Lösungen im Brief- und Paketbereich.

„Für unsere Kunden hat der Service den großen Vorteil, dass sie jetzt sofort informiert werden, sobald das Paket in der Filiale abholbereit ist. Viele unserer Kunden profitieren von dem neuen Service, da sie ihre Pakete jetzt häufig schneller abholen können als vorher“, erklärt Holger Bartels, der für das Filial- und Packstationsnetz verantwortliche Geschäftsbereichsleiter der Deutsche Post DHL Group.

Wer sich bei DHL zusätzlich für den Service der Digitalen Benachrichtigung registriert (www.dhl.de/zustellinfo-aktivieren), muss in der Filiale auch nicht mehr die gelbe Benachrichtigungskarte aus dem Briefkasten vorzeigen, sondern kann sein Paket zum Beispiel direkt auf dem Weg von der Arbeit in der Filiale abholen. Mit der Digitalen Benachrichtigung erhält der Kunde alle notwendigen Informationen für die Paketabholung direkt auf sein Smartphone und der Benachrichtigungszettel im Briefkasten entfällt. Das spart Zeit und ist durch den reduzierten Papierverbrauch zudem umweltfreundlich.

Kunden, die sich unter www.dhl.de registrieren, erhalten automatisch die Paketankündigung und somit jetzt auch einen Hinweis, sobald ein benachrichtigtes Paket in der Filiale abgeholt werden kann. Der Service der Digitalen Benachrichtigung muss zusätzlich aktiviert werden.

Wer sichergehen möchte, dass Sendungen immer an einen bestimmten Ort geliefert werden, auch wenn man nicht zuhause ist, kann auf www.dhl.de/wunschzustellung einen bevorzugten Nachbarn oder einen Ablageort auf dem eigenen Grundstück auswählen. Kunden können ihre Pakete auch direkt an einer DHL Packstation oder in ihrer Lieblingsfiliale empfangen. Sie können dabei sogar eine feste Packstation oder Filiale auswählen, an die alle Sendungen automatisch umgeleitet werden, selbst wenn sie an ihre Hausadresse adressiert sind.

Weitere Informationen zum Digitalisierungsprogramm: www.dpdhl.de/post-paket-digital

Foto, Archiv Klaus

Deutsche Post DHL nimmt bundesweit 7.000. Packstation in Betrieb

Posted by Klaus on 27th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Inbetriebnahme der 7.000. Packstation ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu 12.500 Packstationen bis Ende 2023.

  • Bequem und rund um die Uhr Pakete abgeben und empfangen
  • Weiterer Meilenstein zu 12.500 Packstationen bis 2023
  • Packstationen ergänzen breites Netz aus Filialen und Paketshops
  • Deutsche Post DHL macht Brief- und Paketservices noch digitaler

Bonn,Niestetal – Die Deutsche Post DHL Group hat heute in Niestetal bei Kassel die deutschlandweit 7.000. Packstation eröffnet. Der Bürgermeister von Niestetal, Marcel Brückmann, sowie Friedhelm Schlitt, regionaler Politikbeauftragter der Deutsche Post DHL Group in Hessen, nahmen die neue Packstation heute offiziell in Betrieb. An dem Automaten können Kunden somit ab sofort rund um die Uhr Pakete versenden und empfangen.

„Wir freuen uns, dass wir einer steigenden Zahl von Kunden den beliebten Packstationsservice an immer mehr Standorten zur Verfügung stellen können. Allein im letzten Jahr ist die Zahl der registrierten Packstationskunden im zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr gewachsen“, erklärt Friedhelm Schlitt. Große Vorteile der Packstation: Die Automaten können leicht bedient werden und der Service ist kostenlos und 24 Stunden am Tag nutzbar. In der Regel befinden sich Packstationen außerdem an zentralen Orten des täglichen Lebens, sodass Kunden den Paketempfang und -versand bequem zum Beispiel mit dem Weg zur Arbeit oder dem Lebensmitteleinkauf verbinden können.  (Foto, DP DHL)

„Packstationen, die durchgängig zugänglich sind, tragen dem veränderten Konsumverhalten Rechnung und sind in der Pandemie eine nützliche Ergänzung für alle jene, die Kontakte vermeiden oder durch berufliche Gründe mit den üblichen Öffnungszeiten nicht klarkommen“, sagt Marcel Brückmann.

Die DHL Packstationen ergänzen das breite Netz aus rund 24.000 Filialen und DHL Paketshops. Die Inbetriebnahme der 7.000. Packstation ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu 12.500 Packstationen bis Ende 2023. Die weiteren 5.500 Packstationen werden dabei weiterhin sowohl auf dem Land als auch in der Stadt entstehen. Bereits heute kann fast jeder zweite Haushalt in Deutschland eine Packstation im Umkreis von einem Kilometer erreichen. Mit dem künftigen Ausbau werden sich diese Entfernungen weiter verringern und die Zahl der Nutzer noch weiter steigen.

Der schnelle Ausbau des Packstationsnetzes ist Teil eines mehrjährigen Digitalisierungsprogramms (www.dpdhl.de/post-paket-digital), das die Deutsche Post DHL Group im März 2020 vorgestellt hat. Dabei investiert das Unternehmen in neue digitale Services und substanzielle Verbesserungen bereits bestehender Lösungen im Brief- und Paketbereich. Beispiele sind die Mobile Briefmarke, die die Frankierung eines Briefes mit der Post & DHL App und einem Stift ermöglicht, oder das DHL Live-Tracking, mit dem Kunden ein Zeitfenster für den Zeitpunkt der Zustellung genannt bekommen und die Lieferung ihres Pakets digital in Echtzeit verfolgen können.

Den Packstationsservice hat DHL bereits 2003 als erstes Unternehmen im deutschen Markt eingeführt. Die Zahl der Automaten ist insbesondere in den letzten Jahren stark gestiegen: Waren Ende 2014 erst 2.800 Packstationen bundesweit installiert, waren es Ende 2019 etwa 4.400 und Ende 2020 bereits über 6.500 Automaten.

Eine Anmeldung für den kostenlosen Packstation-Service ist unter www.dhl.de/packstation möglich. Retouren und alle weiteren frankierten Sendungen können auch ohne Registrierung über die Packstation versendet werden. Immobilieneigentümer, die Flächen für Packstationen zur Verfügung stellen möchten, können sich informieren unter: www.dhl.de/packstation-fuer-kunden