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Bund und Länder einigen sich auf eine Ver- längerung des Lockdowns

Posted by Klaus on 10th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 10.02.2021

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.

Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bundesländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen. Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken.“

Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus. Darunter vor allem die britische Virusvarianten B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte. Baden-Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Test, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen und eindämmen zu können. „Auch in Deutschland und Baden-Württemberg wissen wir: Diese Mutanten sind bereits da und sie beginnen sich auszubreiten. Wir müssen damit rechnen, dass sie im März die dominante Variante werden. Deshalb müssen wir alles daransetzen, um diese Ausbreitung zu verlangsamen. Und dafür müssen wir den Abwärtstrend bei den Infektionen fortsetzen“, fasste Kretschmann die derzeitige Ausgangssituation zusammen.

Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben

Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben schießen und dass sie nur mit langen deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind.

„Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretschmann.  Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.

„Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann. Denn Niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.

Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft.

Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität

Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen wird der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in der Sondersitzung des Landtags.

Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen – nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage, ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen.

„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretschmann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.

In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um.

Perspektive für Lockerungen und Öffnungen

Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten, sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen: So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter.

Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend anpassen – doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren – das aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren.

Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den Ländern umgesetzt.

Diese Ergebnisse werden jetzt, wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert. Zudem werden der Landtag, die kommunalen Landesverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktualisierte Verordnung verkündet. Wir kommunizieren die Details umgehend auf hier auf Baden-Württemberg.de, über unsere Social Media-Kanäle oder unseren Messengerdienst. Oder Sie abonnieren unseren Newsletter, dann verpassen Sie keine aktuellen Informationen.

Quelle:/red
Foto, Klaus

Europaweiter Notruftag: Feuerwehr Stuttgart im „Twittergewitter“

Posted by Klaus on 9th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung LHS 9.02.2021

Die Feuerwehr Stuttgart beteiligt sich auch 2021 am bundesweiten „Twittergewitter“. Die Branddirektion informiert am Donnerstag, 11. Februar, tagsüber auf Twitter über ihre Arbeit und ihre Einsätze.

Zu finden sind die Tweets auf dem Twitter?Kanal der Landeshauptstadt Stuttgart ( https://twitter.com/stuttgart_stadt) sowie mit den Hashtags #112live und #Stuttgart112.

Dr. Georg Belge, sagte am Dienstag, 9. Februar: „Fast alle Menschen wissen, dass sie unter dem Notruf „112“ die Feuerwehr und den Rettungsdienst erreichen. Wie facettenreich die Arbeit der Feuerwehr ist, ist vielen nicht bewusst. Das wollen wir ändern!“

Anlass der Medienaktion ist der europaweite Notruftag. Belge weiter: „Nach dem positiven Feedback im vergangenen Jahr war sofort klar, dass wir auch in diesem Jahr wieder mit dabei sind. Es ist für uns wichtig, die Bürgerinnen und Bürger auch über neue Kommunikationskanäle zu erreichen, diese wollen wir weiter ausbauen.“

Foto, Klaus

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 9th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Polizei mit Maske

Die Polizei stellte am Wochenende 5.295 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Die Zahl der Verstöße nimmt leicht zu. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hält sich allerdings an die Regeln.

„Aktuell können wir einen Rückgang der Infektionszahlen verzeichnen, am Ziel sind wir freilich noch lange nicht angekommen. Wir haben den Scheitelpunkt hinter uns und können die zweite Welle brechen. Es sind die geltenden Regeln, wie das Tragen einer Maske oder die Reduzierung von Kontakten, mit denen wir uns und andere schützen und somit die Lage insgesamt weiter verbessern. Diese Pandemie ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wir alle müssen noch ein bisschen Durchhaltevermögen zeigen, damit wir gemeinsam unserem gewohnten Leben jeden Tag ein Stück näherkommen können“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Polizei kontrolliert landesweit

„Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 7. Februar 2021 wurden von der Polizei Baden-Württemberg insgesamt 165.679 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen festgestellt, davon 104.656 Verstöße gegen die Maskentragepflicht und 27.102 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen. 18.799 Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, informierte Innenminister Thomas Strobl.

„Am vergangenen Wochenende (5. bis 7. Februar 2021) stellte die Polizei im Land bei ihren Schwerpunktkontrollen insgesamt 5.295 Verstöße gegen die Bestimmungen der Corona-Verordnung fest, davon 1.573 gegen die Maskentragepflicht. 1.093 der Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, bilanzierte Strobl weiter.

Ernst der Lage angemahnt

„Leider haben immer noch nicht alle Menschen den Ernst der Lage erkannt. Das gilt beispielsweise für die insgesamt 34 Partygäste, die am Samstagabend in Konstanz auf einem Reiterhof ausgelassen eine Geburtstagsparty feierten. Die Gäste trugen weder Masken, noch hielten sie sich an Abstandsregeln. Auch die Anwesenheit der hinzugerufenen Polizistinnen und Polizisten beeindruckte die zum Großteil alkoholisierten Personen kaum. Nur widerwillig verließen sie die Örtlichkeit. So endetet die Feier für den Gastgeber und einen weiteren Gast in der Gewahrsamszelle der Polizei, nachdem sie Widerstand gegen die eingesetzten Polizeikräfte leisteten. Verletzt wurde glücklicherweise niemand“, so Minister Strobl.

Auch bei einer Versammlung in Freiburg am Samstagabend wurden die geltenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zu den Abstandsregeln im Verlauf der Demonstration immer weniger beachtet. Als die Versammlung immer mehr einer Tanzveranstaltung ähnelte und weder die Versammlungsleiterin noch die Ordner in der Lage waren, die Einhaltung der Auflagen umzusetzen, ordnete die Polizei die Abschaltung der Musikanlage an, woraufhin die Leiterin die Versammlung kurz darauf beendete.

Überwiegende Mehrheit hält sich an Regeln

„Auch wenn sich der ganz überwiegende Anteil der Menschen vernünftig verhält, zeigen derartige Fälle leider immer wieder, dass es Personen gibt, die leichtfertig mit der Gesundheit Dritter umgehen. Aus diesem Grund wird die Polizei auch weiterhin ihre Kontrollmaßnahmen auf gewohnt hohem Niveau fortführen und die zuständigen Ortspolizeibehörden bei der Überwachung der Einhaltung der Corona-Regelungen für unser aller Schutz unterstützen“, betonte Strobl.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Jahresbilanz 2020 der Staatlichen Schlösser und Gärten

Posted by Klaus on 9th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Insgesamt 1,32 Millionen Menschen haben im Jahr 2020 die Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten des Landes besucht. In der Corona-Pandemie stand das Entwickeln und Bewahren der Kulturliegenschaften besonders im Vordergrund, auch die Digitalisierung wurde vorangetrieben.

Wesentliche Aufgabe der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) Baden-Württemberg ist es, insgesamt 62 historische Monumente des Landes für Besucherinnen und Besucher zu öffnen. Doch die Corona-Pandemie machte 2020 zeitweise Schließungen und umfangreiche Infektionsschutz-Maßnahmen erforderlich. Das schlug sich auf die Zahl der Besucherinnen und Besucher nieder: Im vergangenen Jahr besuchten insgesamt 1,32 Millionen Menschen die Monumente.

Entwicklungsschub in der Pandemie

Das sind 66 Prozent weniger als 2019, als knapp 3,9 Millionen Gäste gezählt wurden. Die Beschäftigten der SSG nutzten die vergangenen Monaten jedoch, die weiteren Aufgaben voranzutreiben: das Entwickeln und Bewahren der Monumente. Auch die Digitalisierung erfuhr einen deutlichen Schub. „Die historischen Monumente des Landes sind absolut sehens- und erlebenswert – und wir wollen das möglichst vielen Menschen möglich machen. Doch die Pandemie lässt uns keine Wahl. Die Schließungen waren notwendig, der Gesundheitsschutz geht vor”, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. „Die Staatlichen Schlösser und Gärten haben die Zeit der Beschränkungen genutzt und die Monumente ein Stück mehr zukunftstauglich gemacht.”

Beispielsweise sei die Wiederherstellung der königlichen Wohnungen in Schloss Ludwigsburg in den originalen Zustand vom Beginn des 19. Jahrhunderts gut vorangekommen. Beim größten Restaurierungsprojekt der SSG werden noch bis 2023 insgesamt 35 Räume saniert. Im Schlossgarten Schwetzingen gab es im vergangenen Jahr umfangreiche Untersuchungen zur Anpassung historischer Gärten an den Klimawandel. Und für das Schloss Mannheim und das Schloss Favorite in Rastatt konnten Original-Ausstattungen erworben werden: Eine Standuhr, die im 18. Jahrhundert in der Werkstatt des Hofuhrmachers Möllinger entstand, wird in Zukunft in Mannheim zu sehen sein. Nach Rastatt kehrte eine kostbare Porzellankanne aus der frühen Zeit der Manufaktur Meißen zurück, die einst Teil der markgräflichen Sammlung war.

Digitalisierung der Kulturliegenschaften

„Die Digitalisierung von Kulturliegenschaften ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit der SSG”, stellte Splett fest. „Dank vielfältiger Aktionen in den sozialen Medien und virtueller Rundgänge etwa durch das Neue Schloss Meersburg, Kloster Maulbronn und Schloss Weikersheim musste 2020 niemand ganz und gar auf Eindrücke aus den Monumente des Landes verzichten.” Für den Einsatz im Unterricht zu Hause entstanden in Schloss Ludwigsburg kurze Videos. Sie sind der erste Baustein eines digitalen Begleitangebots für die Grundschulen in der Region. Darüber hinaus wird ein Multimedia-Guide vorbereitet, der ab 2022 in den SSG-Monumenten zum Einsatz kommen soll.

Nach den intensiven Arbeiten hinter den Kulissen sieht die Staatssekretärin die Schlösser, Gärten, Klöster und Burgen bestens vorbereitet für die Zeit, zu der die Infektionslage eine Wiederöffnung zulässt: „Unsere historischen Stätten sind im vergangenen Jahr noch authentischer und attraktiver geworden. Die Menschen werden sicher die eine oder andere neue Entdeckung machen, wenn sie die Monumente wieder vor Ort erleben können.”

Beliebte Ausflugsziele

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind mit 62 Schlössern, Klöstern, Burgen und Gärten Marktführer der historischen Besuchermonumente im Südwesten. In den Jahren vor der Pandemie haben jeweils zwischen 3,5 und 4 Millionen Menschen die Monumente besucht. 2020 mussten sie wegen des Infektionsschutzes zunächst im Frühjahr und wieder seit Ende Oktober geschlossen werden. Zwischen Mai und Oktober waren Öffnungen möglich – allerdings bei eingeschränkten Besucherzahlen. Auch Veranstaltungen wie Konzerte und Feste mussten weitgehend entfallen.

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg: Virtuelle Rundgänge durch verschiedene Monumente

Fotos, Archiv

Gericht hebt nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 11. Februar 2021 auf

Posted by Klaus on 8th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.02.2021

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Das Gericht kommt damit einer geplanten Entscheidung der Landesregierung zuvor.

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VHG), die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12.Dezember 2020 für ganz Baden-Württemberg gilt, aufzuheben erklärt der Sprecher der Landesregierung: „Die nächtliche Ausgangssperre, die bei uns im Land seit dem 12. Dezember 2020 in Kraft ist, hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Baden-Württemberg stärker als in anderen Ländern gesunken ist. Seit etwa einer Woche verzeichnen wir bei uns die niedrigste Inzidenz aller Länder – ein erfreuliches Resultat.

Weil es inzwischen eine größere Zahl an Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 gibt, ist das Gericht nun zu der Auffassung gelangt, dass eine landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre nicht mehr verhältnismäßig ist.

Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen. Das Vorhaben war, die landesweite nächtliche Ausgangssperre zum 15. Februar 2021, mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung, aufzuheben, um sie dann in eine regionale Regelung übergehen zu lassen, bei der eine nächtliche Ausgangssperre nur für Kreise gilt, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten.

Das Gericht hat nun die Aufhebung zum Donnerstag 11. Februar 2021 verfügt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung der Entscheidung scheint uns die Umwandlung in eine inzidenzabhängige regionale Regelung möglich. Wir werden jetzt Beschluss und Begründung eingehend prüfen und dann zu bestimmen unter welchen Bedingungen wir die besagte regionale Regelung vornehmen können.“

Foto, Klaus

Die Polizei warnt dringend vor Telefontrick- betrüger

Posted by Klaus on 8th Februar 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor Telefontrickbetrügern und ihren perfiden Manipulationen. Die Betrüger kombinieren dabei verschiedene Maschen, wie den Schockanruf, den sogenannten Enkeltrick oder auch die Masche „Falscher Polizeibeamter“.

Am Freitag (05.02.2021) versuchten es Betrüger zunächst bei einem 92 Jahre alten Mann aus Stuttgart-Ost, von einem Ehepaar aus Neugereut erbeuteten sie mehrere Tausend Euro.

Eine unbekannte Anruferin kontaktierte gegen 14.00 Uhr über das Festnetztelefon den 92-Jährigen und behauptete, sie hätte einen Unfall mit der Tochter des Mannes gehabt. Ein Sachverständiger soll den Schaden auf mehrere Tausend Euro geschätzt haben. Sie forderte ihn dazu auf, das Geld im Bereich des Hauptbahnhofes abzuheben und es anschließend an seine Tochter zu übergeben, die ihn dort treffen sollte. Einem aufmerksamen Taxifahrer, der den 92-Jährigen zum Bankinstitut brachte, kamen die Schilderungen des Mannes verdächtig vor. Er verständigte die Polizei und überzeugte den Senior davon von seinem Vorhaben vorerst Abstand zu nehmen. Beim Eintreffen der Polizeibeamten flog der Schwindel schließlich auf.

Nicht ganz so glimpflich lief es bei dem Ehepaar aus Neugereut ab. Eine Täterin rief gegen 14.30 Uhr die 81-jährige Frau an und gab sich als Polizeibeamtin aus. Sie teilte mit, dass ihre Tochter Fahrerflucht begangen hätte. Um eine Haft abzuwenden, müsse sie mehrere Tausend Euro bezahlen. Die Anruferin baute immensen Druck auf, woraufhin die Seniorin schließlich das Geld von der Bank abhob. Ihr 84-jähriger Ehemann übergab das Geld anschließend einer jungen Frau.

Die Polizei geht davon aus, dass sich die Anrufe weiterhin häufen werden. Beachten Sie deshalb folgende Grundsätze:

   -	Seien Sie sich bewusst, dass die Betrüger absichtlich Druck und 
immensen Stress aufbauen, um gewollt Ängste und Sorgen zu schüren - 
diese sind jedoch unbegründet. Lassen Sie sich keineswegs, egal zu 
welcher Uhrzeit, unter Druck setzen. 
   -	Ziehen Sie bei Bedenken Verwandte, Vertrauenspersonen oder die 
echte Polizei in Ihre Entscheidungen mit ein. Sprechen Sie am Telefon
nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. 
   -	Legen Sie bei dem kleinsten Zweifel den Telefonhörer auf und 
wählen Sie mit der 110 den Polizeinotruf.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto, Polizei BW

Blühende Oasen am Straßenrand gesucht

Posted by Klaus on 6th Februar 2021 in Allgemein

Presseinfo

Logo des Wettbewerbs Blühende Verkehrsinseln (Grafik: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Mit dem neuen Jahr 2021 startet auch der Wettbewerb des Verkehrsministeriums „Blühende Verkehrsinseln“ in eine neue Runde. Alle Kreise, Städte und Gemeinden Baden-Württembergs sind dazu aufgerufen, sich mit ihren insektenfreundlichen Flächen bis Ende Mai zu bewerben.

Ein neues Jahr hat begonnen und damit auch eine neue Runde des Wettbewerbs „Blühende Verkehrsinseln“ des Verkehrsministeriums. Gesucht werden wieder die pollen- und nektarreichsten Rastplätze, Kreisverkehre und sonstigen straßenbegleitenden Flächen. Alle Kreise, Städte und Gemeinden Baden-Württembergs haben nun erneut die Chance, ihre insektenfreundlichen Flächen an Straßen für die dritte Runde ins Rennen zu schicken.

Zugelassen sind alle Flächen an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, in den Kommunen oder außerhalb davon. Das können klassische Verkehrsinseln, Rastplätze oder auch Straßenböschungen sein. Die Flächen müssen in den vergangenen drei Jahren aufgewertet worden sein oder noch bis zum 31. Mai 2021 umgestaltet werden. Ein Informationsbrief des Verkehrsministeriums rund um den Wettbewerb ist bereits auf dem Weg zu den Kommunen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Mai 2021.

Artenvielfalt an Straßen stärken

Verkehrsminister Winfried Hermann zum Grundgedanken des Wettbewerbs: „Mehr als die Hälfte aller Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste der bedrohten Arten – so wie viele andere Insekten auch. Sie brauchen unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit! Auch Grünflächen im Straßenraum können Wildbienen, Schmetterlingen und vielen anderen Insekten Lebensraum, Nahrung und Nistmöglichkeit bieten, wenn sie mit heimischen Wildpflanzen naturnah gestaltet sind. Blühende Verkehrsinseln sind daher ein kleiner, aber guter Beitrag zur Stärkung der Artenvielfalt.“

Die zehn Gewinnerkommunen werden mit der öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung „Goldene Wildbiene“ geehrt. Ihr Engagement wird vor Ort mit einem Schild sichtbar gemacht, zudem wird jede der prämierten Flächen auf der Website des Ministeriums für Verkehr portraitiert. 2020 durften sich folgende Teilnehmer über eine Auszeichnung freuen: Bad Saulgau, Crailsheim, Dornstadt, Ihringen am Kaiserstuhl, Karlsruhe, Meßkirch, Schwäbisch Hall und Walzbachtal sowie der Bodenseekreis und der Rhein-Neckar-Kreis. Gemeinsam haben sie eine Fläche von mehr als 25.000 Quadratmetern in ein reichhaltiges Habitat für heimische Insekten verwandelt. Das entspricht einer Parkplatzfläche für 2700 Autos. Betrachtet man alle eingereichten Flächen, die insektenfreundlich gestaltet wurden, ist die Gesamtfläche noch erheblich größer und ein schöner Beitrag für den Insektenschutz. Für Wildbienen und Hummeln ist jede blühende Fläche eine Gewinnerfläche.

Kreise, Städte und Gemeinden können sich bewerben

Und dabei soll es nicht bleiben, betont der Verkehrsminister: „Ich möchte alle Kreise, Städte und Gemeinden ermuntern, sich den zahlreichen guten Beispielen anzuschließen und ebenfalls ein sichtbares Signal für den Insektenschutz zu setzen. Insekten sind als Nahrung für zahlreiche weitere Tiere, Schädlingsbekämpfer und Bestäuber die Grundlage unseres Ökosystems. Mit vielen kleinen Trittsteinen an unseren Straßen können wir dazu beitragen, dass sie auch künftig einen Raum zum Leben finden. Lassen Sie uns erhalten, was uns erhält!“

Beim Verkehrsministerium finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ des Verkehrsministeriums. Interessierte Kreise, Städte und Gemeinden können sich dort direkt bewerben. Alternativ steht das Anmeldeformular zum Herunterladen bereit und kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Wettbewerbsbüro wettbewerb@bluehende-verkehrsinseln.de gesendet werden. Eine Jury aus Expertinnen und Experten wählt dann aus allen Einsendungen die Gewinner aus.

Verkehrsministerium: Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“

„Goldene Wildbiene“ für zehn Gewinner-Kommunen

Fotos, Klaus

Kombimasche: Schockanruferin und falsche Polizeibeamtin erbeuten mehrere Tausend Euro – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Polizeibericht 5.02.2021

Telefontrickbetrüger haben am Donnerstag (04.02.2021) mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Schockanruf und falscher Polizeibeamter ein Ehepaar um mehrere Tausend Euro betrogen. Zwei unbekannte Frauen nahmen gegen 12.40 Uhr Kontakt zu dem Ehepaar auf. Zuerst gab sich eine der Frauen als die vermeintliche Tochter aus und schilderte hochemotional, dass sie einen tödlichen Unfall verursacht haben soll. Sie übergab den Hörer anschließend an die falsche Polizeibeamtin, die behauptete, dass eine Haftstrafe nur abgewendet werden könne, wenn die 64 und 70 Jahre alten Eltern eine Zahlung an die Familie der Verunglückten tätigen würden. Dabei übte die Täterin immensen Druck auf die beiden aus: Sie forderte sie auf, bis zur Geldübergabe in der Leitung zu bleiben, keinesfalls aufzulegen und niemanden zu kontaktieren. Das Ehepaar hob das geforderte Geld von der Bank ab und fuhr nach Karlsruhe, wo die beiden im Bereich des dortigen Hauptbahnhofs mehrere Tausend Euro an den vermeintlichen Witwer übergaben. Als die Eheleute im Anschluss Kontakt zu ihrer echten Tochter aufnahmen, flog der Betrug auf und sie verständigten die echte Polizei.

Bei dem Abholer soll es sich um einen etwa 30 bis 40 Jahre alten und rund 175 bis 180 Zentimeter großen Mann gehandelt haben. Er hatte kurze, schwarze, gegelte Haare und trug bei der Geldübergabe eine Jogginghose und ein Sweatshirt. Sie beschrieben ihn als Süd-Osteuropäer, der gebrochen Deutsch mit mutmaßlich osteuropäischen Akzent sprach. Darüber hinaus soll der Mann eine auffällige Fußstellung gehabt haben. Offenbar standen die Füße v-förmig auseinander. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189905778 an die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei zu wenden.

Die Polizei geht davon aus, dass sich die Anrufe und Betrugsversuche in den nächsten Tagen häufen werden und rät deshalb folgendes:

o Seien Sie sich bewusst, dass es sich bei dieser Art von Anrufen ausnahmslos um Betrügereien handelt. Das Ziel der Betrüger ist es, an Ihr Geld und Ihre Wertsachen zu kommen. Wie sie dieses Ziel erreichen, ob mit dem Enkeltrick, als angebliche Polizeibeamte getarnt oder anderen Betrugsmaschen spielt für die Täter überhaupt keine Rolle.

o Um Gewissheit zu haben, dass Sie auch wirklich mit einem Verwandten telefonieren, raten wir Ihnen, das Telefonat zu beenden und selbstständig den Anrufer zu kontaktieren. Legen Sie hierfür den Telefonhörer vollständig auf und wählen Sie dabei ausschließlich die Ihnen bekannte Nummer.

o Lassen Sie sich keineswegs, egal zu welcher Uhrzeit, unter Druck setzen und lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Ziehen Sie bei Bedenken Verwandte, Vertrauenspersonen oder die Polizei in Ihre Entscheidungen mit ein. Legen Sie hierfür den Telefonhörer auf und wählen Sie mit der 110 den Polizeinotruf. Drücken Sie NICHT die Rückruftaste, ansonsten landen Sie wieder bei den Betrügern. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Betrug am Telefon erkannt haben.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto, Polizei BW

Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die aktuelle Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg bestätigt: Die Menschen fühlen sich in Baden-Württemberg sicher. Das ist eine besondere Wertschätzung für unsere Polizei und ihre herausragende Tätigkeit.

Zur aktuellen Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg erklärt der stellver- tretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Als Innenminister freue ich mich darüber, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg sicher fühlen. Das ist auch eine besondere Wertschätzung, die unsere Polizei von der Bevölkerung erhält. Die Polizistinnen und Polizisten leisten eine wirklich hervorragende Arbeit. Baden-Württemberg ist einer der sichersten Flecken auf der ganzen Welt – und das ist in großem Maße unserer herausragenden Polizei zu verdanken.

Meine Aufgabe als Innenminister ist es, der Polizei die Rahmenbedingungen zu geben, dass sie ihre hervorragende Arbeit bestmöglich leisten kann. In dieser Legislaturperiode hat unsere Landesregierung die Polizei massiv gestärkt – mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei mit moderner Ausstattung und Technik, mit besseren rechtlichen Möglichkeiten.

Unsere Landesregierung macht die größte Einstellungsoffensive, die es in der Geschichte der Landespolizei jemals gegeben hat: Zwischen 2016 und 2021 werden mehr als 9.000 junge Menschen in die Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Das sind pro Jahr über zwei Drittel mehr Einstellungen im Durchschnitt als in der vorausgegangenen Legislatur, daher setzen wir uns auch künftig für eine Verstetigung der hohen Einstellungszahlen von 1.400 pro Jahr und Etatisierung der dafür notwendigen Stellen im Haushalt ein. Am Ende steht das Ziel: mehr Sicherheit durch mehr Polizistinnen und Polizisten.

Wir setzen klar auf modernste Ausrüstung, modernste Technik, moderne rechtliche Möglichkeiten.

Mit unserem modernen Polizeigesetz haben wir der Polizei die rechtlichen Möglichkeiten gegeben, die sie im Kampf gegen die Kriminalität braucht – freilich die Möglichkeiten, die sie braucht, und die wir in der Koalition vereinbaren konnten.“

Moderne Ausrüstung

Im Bereich der Ausrüstung wurde etwa die Bodycam eingeführt, wurden mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke beschafft und der Fuhrpark der Polizei verfügt über moderne Autos.

  • Die 146 Polizeireviere in Baden-Württemberg sind seit Juni 2019 flächendeckend mit Bodycams ausgestattet und nun auch die Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz und der regionalen Polizeipräsidien. Damit stehen den Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Streifendienst oder bei operativen Maßnahmen an vorderster Front von Gewalt gegen die Polizei betroffen sind, landesweit mehr als 1.500 Bodycams zur Verfügung.
  • Nach den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt haben wir die Ausstattung mit Einsatzmehrzweckstöcken (sogenannte Tonfas), wie er bereits bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz in Gebrauch ist, auf alle stehenden geschlossenen Einsatzeinheiten ausgeweitet. Damit profitieren auch die Einsatzeinheiten in Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart von dieser Optimierung der Ausrüstung. Landesweit wurden nur wenige Wochen nach den Vorfällen in Stuttgart mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke inklusive Tragevorrichtungen beschafft.
  • Im Jahr 2020 werden bei der Polizei in Baden-Württemberg mehr als 1.400 alte Streifen- und Zivilfahrzeuge durch neue Leasing-Pkw ersetzt.
  • Bereits Ende 2018 wurden in einem ersten Schritt flächendeckend 1.000 Smartphones an die Polizei ausgeliefert. Diese Geräte ermöglichen durch verschiedene Apps eine mobile Sachbearbeitung vor Ort (z.B. mobile Sachbearbeitung, Zugriff auf Daten des polizeilichen Einsatzleitsystems, Zugriff auf Einwohnermeldedaten, Tatbestandskatalog). Aktuell werden weitere rund 4.800 Smartphones für eine landesweite Ausstattung der polizeilichen Praxis beschafft.

Polizei Baden-Württemberg ist Vorreiter in Europa

In Europa beispiellos ist das Projekt „Intelligente Videoüberwachung“ in Mannheim, das wir als Land gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Polizeipräsidium, der Stadt Mannheim und dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung im Dezember 2018 initiiert haben, und das mittlerweile 68 Kameras im Mannheimer Stadtgebiet umfasst. In dem auf insgesamt fünf Jahre ausgelegten Projekt wird eine auf Algorithmen basierende Software zur Erkennung von grobmotorischen Verhaltensweisen (z. B. Schlagen oder Treten) getestet und sukzessive fortentwickelt. Hierdurch versprechen wir uns künftig nicht nur mehr Sicherheit an den einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten sondern zugleich einen schonenderen Umgang mit personellen Ressourcen der Polizei sowie den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger.

Konsequent gegen Hass und Antisemitismus

Mittlerweile ist das Internet das wichtigste Medium bei der Verbreitung antisemitischer Verleumdung und Hetze. Und das lässt die Hemmschwelle mitunter ins Bodenlose fallen. Hass und Antisemitismus sind nicht neu. Neu sind jedoch das Ausmaß und die Reichweite. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, sind wir mit der Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen entscheidenden Schritt gegangen. Um dem zu erwartenden Mehraufwand für die Polizei bestmöglich begegnen zu können, haben wir die Sicherheitsbehörden bereits im Jahr 2019 im Rahmen des Sonderprogramms Rechtsextremismus mit Personal und Sachmitteln aktiv gestärkt.

Cyberkriminelle im Visier

Im Kampf gegen Cyberkriminalität ist die Polizei mit hochqualifiziertem Personal und moderner Technik rund um die Uhr im Einsatz. Sie ermittelt konsequent gegen Cyberkriminelle – landesweit, bundesweit und auch international. Beim Landeskriminalamt haben wir eine eigene Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ mit rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ermittlungen und Erkenntnisse koordinieren und bündeln. Zusätzlich haben wir in der Fläche in allen 13 regionalen Polizeipräsidien spezialisierte Organisationseinheiten, in denen Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten mit speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eng zusammenarbeiten. Auch hier wird regelmäßig in die Fortentwicklung der Technik investiert – zuletzt durch weitere Investitionen in Höhe von einer Million für die Bekämpfung der besonders verabscheuungswürdigen Kinderpornographie. Um die Kriminaltechnik beim Landeskriminalamt noch zukunftssicherer zu machen, investieren wir alleine dort über sechs Millionen Euro zur weiteren Digitalisierung. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklung von künstlicher Intelligenz.

Foto, Klaus

Hauk kritisiert Insektenschutzpaket des Bundes

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 4.02.2021

Landwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert das zur Abstimmung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes. Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten stellten landwirtschaftliche Betriebe vor ungelöste Produktionsprobleme.

„Wir stehen hinter unseren Acker-, Wein- und Erwerbs- obstbaubetrieben im Land, und deshalb ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungs- verordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, nicht tragbar. Diese Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Das in Baden-Württemberg im letzten Jahr verabschiedete Biodiversitätsstärkungsgesetz wird durch das geplante Gesetz und die geplante Verordnung des Bundes konterkariert. Es führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und läuft zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Kooperationsansatz mit Landwirten

Baden-Württemberg zeichne sich durch einen besonderen Artenreichtum und vielfältige Lebensräume aus. Dies habe bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) im Land zu einer weitreichenden Schutzgebietskulisse geführt. Nach aktuellem Stand seien rund 17,5 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete sei die Landwirtschaft ein fester Bestandteil für deren Erhalt. Bei den rund 429.000 Hektar FFH-Gebietsflächen seien rund 99.700 Hektar als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst.

Der Kooperationsansatz mit den Landwirtinnen und Landwirten habe daher in Baden-Württemberg von jeher eine besondere Bedeutung. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) würden die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten erhalten und aktiv gepflegt. „Durch eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gleichzeitig wertschöpfende Nutzung der Flächen tragen die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg somit seit Jahrzehnten zur Erhaltung der artenreichen und vielfältigen Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den FFH-Gebieten, mit ihrer eigenen Tatkraft und ihrem Engagement bei. Dies alles steht nun durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf dem Prüfstand und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage“, gibt der Minister zu Bedenken.

Insektizidverbot gefährdet wirtschaftliche Produktion

Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungs- beschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften. „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.

Aber auch Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären bei einem Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten erheblich betroffen. So sei eine wirtschaftliche Produktion und die Erzeugung marktfähiger Produkte vor allem im Gemüsebau ohne Einsatz von Herbiziden und Insektiziden aufgrund der Vielzahl von Schädlingen nur beschränkt möglich.

Regelung sollte Ländern überlassen werden

Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den am 31.  Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. „Die Landesvorschriften im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellen interessengerechte Regelungen zum Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, auch in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie sind geeignet, zur Beschränkung des Pestizideinsatzes zugunsten des Insektenschutzes gewinnbringend beizutragen und lassen gleichzeitig die betrieblichen Belange unserer Landwirtinnen und Landwirte nicht außer Acht,“ bekräftigte Minister Hauk und fügte an: „Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken bezüglich der vom Bund vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten. Stattdessen sollte die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH- und auch in Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen werden, die aufgrund der in den Ländern bereits angestrengten Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategien geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt haben“.

Bestehender Insektenschutz im Land

Die gesetzlichen Regelungen des Landes, die auch den Pestizideinsatz in Schutzgebieten zum Inhalt haben, beruhen in ihren Grundzügen auf dem im Jahre 2019 aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Sie wurden durch das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Insektenschutz im Oktober 2019 weiterentwickelt und im Dezember 2019 mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden auf breiter Basis diskutiert und schließlich vom Landtag im Juli 2020 beschlossen.

Im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurde zum Schutz der Insekten geregelt, dass die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten ab dem 1. Januar 2022 auf der gesamten Fläche verboten ist (Paragraf 34 Abs. 1 Satz 1 NatSchG). In den übrigen Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten, erfolgt eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß Paragraf 17c LLG (§ 34 Abs. 1 Satz 2 NatSchG). Dabei sind in der Landwirtschaft weitergehende landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz einzuhalten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß für die Qualität der Ernteprodukte zu beschränken. Besonderen Wert wurde dabei auch auf mögliche Ausnahmen vom Pestizidverbot in Naturschutzgebieten zugunsten der Landwirtschaft gelegt, insbesondere wenn das Pestizidverbot eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche, insbesondere naturschutzfachliche, Interessen gebotene Härte zur Folge hätte oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel zur Erhaltung des Schutzgebiets unerlässlich ist (Paragraf 34 Abs. 4 NatSchG).

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle des Landes zur Stärkung der Biodiversität und der landesspezifischen Pestizidreduktionsziele

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