Wahlkampf – Man merkts – Da bringen Parteien schon mal was durcheinander – Beer-Siedlung

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Wagenburgstraße-149---Wer hat die Beer-Siedlung in der Wagenburgstraße gerettet???

Wurfsendung der SPD Stuttgart Ost, „Erfolg der SPD: Beer-Siedlung wird nicht abgerissen“

Na, na wer schmückt sich denn da mit fremden Federn????

Starkes Stück das muss ich schon sagen. Ich hab mal hier im Blog nachgesehen, den ersten Bericht hatte ich am 18.06.2010 in den Blog gestellt. (Diese Siedlung soll auch abgerissen werden)

Die SPD ist lediglich auf den fahrenden Zug aufgesprungen als Andere (Andreas Hubler, Herr Ostertag und am 19.01.2011 Bezirksbeiratssitzung Punkt 4 der Tagesordnung Anträge der Parteien, Sachstand Wohngebäude Wagenburgstraße 149-153, ÖPNV Berg ) schon längst an dem Thema dran waren.

Nun so zu tun, als wäre alles auf Ihrem Mist gewachsen finde ich schon eine Unverschämtheit.

Unsere Beiträge zu diesem Thema:  Wagenburgstraße 149

Archivfoto, Klaus

Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchwarnmelderpflicht

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein

Rauchmelder können Leben rettenDer Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

FFW-Hedelfingen6In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.

Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?

Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehörein- schränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto, Klaus
Logo, Feuerwehr

RT – Filme unter freiem Himmel

Spitalhof-RT

„Django Unchained“ meets „Anna Karenina“: Am Dienstag, 13. August, öffnet das Reutlinger Open-Air-Kino im Spitalhof wieder seine Pforten. Auch in diesem Jahr dürfen Filmfreunde sich wieder auf einen bunten Mix aus aktuellen Kassenschlagern, Klassikern und preisgekrönten Cineasten-Leckerbissen freuen.

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Alle Filme im Veranstaltungskalender

Info, Stadt Reutlingen

Archivfoto. Klaus

400.000 Euro für Projekte gegen Alkoholmiss- brauch bei Jugendlichen

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein

Alkoholfreie-Zone-CalwDas Sozialministerium will junge Menschen vor den Gefahren von riskantem Alkoholkonsum schützen und fördert deshalb in den kommenden zwei Jahren entsprechende Präventionsprojekte in 15 Städten und Gemeinden im Land.

Für die Projekte stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, wie Sozialministerin Katrin Altpeter mitteilte. Gefördert werden Projekte, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezielt an den öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden, an denen es erfahrungsgemäß zu Trinkgelagen kommt, und Projekte, bei denen den Jugendlichen anstelle von Alkohol alternative Freizeitangebote gemacht werden.

Ministerin Altpeter: „In den letzten Jahren beobachten wir mit Sorge, dass der Alkoholkonsum bei jungen Menschen teilweise erschreckende Ausmaße angenommen hat, vor allem auf öffentlichen Plätzen und wenn die Jugendlichen in größeren Gruppen unterwegs sind. Durch das sinnlose Betrinken gefährden die Jugendlichen aber nicht nur sich selbst, oft kommen auch Dritte zu Schaden – sei es durch Lärmbelästigung, Vandalismus oder Körperverletzung.“ Sie sei sicher, dass die direkte Ansprache der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein erfolgversprechender Weg sei, um möglichen oder weiteren Alkoholmissbrauch zu verhindern. „Man kann auch ohne Alkohol viel Spaß haben und das müssen wir auch wieder in die Köpfe der jungen Leute bekommen“, sagte Altpeter.

Netzwerk von verschiedenen Akteuren

Unter den ausgewählten Projekten sind der Ministerin zufolge sowohl größere Vorhaben im städtischen Raum als auch kleinere Projekte in eher ländlich geprägten Gebieten. „Riskanten Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gibt es nicht nur in der Stadt oder nicht nur auf dem Land“, erklärte sie. Bei der Auswahl der Projekte ist zudem besonderer Wert darauf gelegt worden, dass sie in den Kommunen in ein Netzwerk von verschiedenen Akteuren wie Jugend- und Suchthilfe integriert sind. „Singuläre Maßnahmen einer einzelnen Institution gegen zu viel Alkohol sind erfahrungsgemäß nicht sehr erfolgreich“, so die Ministerin. Ausschlaggebend für das Gelingen sei ein Zusammenwirken von ordnungsrechtlichen, stadtplanerischen und suchtpräventiven Maßnahmen. Altpeter ist überzeugt, dass die beteiligten Kommunen auch langfristig von der Teilnahme an dem Programm profitieren. „Über die Projekte stärken wir die Vernetzung und die Strukturen von Jugend- und Suchthilfe auch über die Programmlaufzeit hinaus“, so die Ministerin.
Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum“

Für die Teilnahme an dem Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ wurden 25 Bewerbungen eingereicht. Ein mit Fachleuten besetztes Auswahlgremium hat daraus 15 Projekte mit unterschiedlichen Ansätzen ausgewählt. Die Projekte sind über ganz Baden-Württemberg verteilt und decken sowohl den ländlichen als auch den städtischen Bereich ab.

Projekte zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum (PDF)

Quelle, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Archivfoto, Sabine

Günstige Grundstücke für mehr bezahlbaren Wohnraum

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein

Wohnungsmangel und hohe Mietpreise prägen immer mehr den Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg, vor allem in Groß- und Hochschulstädten. Die Landesregierung plant deshalb, landeseigene Grundstücke verbilligt an Gemeinden zu verkaufen, wenn diese sozialen Wohnraum schaffen wollen. Mit der Initiative stärkt Grün-Rot vor allem Geringverdiener und Familien und sichert deren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in den Ballungsräumen.

Um für mehr Investitionen in günstigen Wohnraum zu sorgen, sollen landeseigene Grundstücke zukünftig bis zu 50 Prozent unter dem Verkehrswert angeboten werden. Voraussetzung für den günstigen Kaufpreis ist laut Wirtschaftsminister Nils Schmid, dass der Käufer auf den Flächen Sozialwohnungen baue. Bisher schreibt das Land Grundstücke in der Regel gegen Höchstgebot öffentlich aus. „Das Land ist kein Immobilienspekulant“, sagte Schmid, „deswegen müssen verbilligte Verkäufe möglich sein.“ Mit der Maßnahme will die Landesregierung auch ein Signal an die Kommunen senden und diesen helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Erweitertes Maßnahmenpaket

Mit der Initiative erweitert Grün-Rot das bereits im Juli vom Kabinett beschlossene wohnungspolitische Maßnahmenpaket aus Zweckentfremdungsverbot und Umwandlungsverordnung. Ersteres gibt Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeit eine Satzung zu erlassen. Danach können Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde zweckentfremdet werden – also etwa abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden.

Mit der zweiten Maßnahme, der sogenannten Umwandlungsverordnung, soll verhindert werden, dass sich alteingesessene Mieter ihre Wohnung nach dem Verkauf an einen Investor nicht mehr leisten können. Auch für die Anwendung der Umwandlungsverordnung muss eine Gemeinde zuvor eine Satzung erlassen haben.

Quelle, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Stuttgart-Ost / Stuttgart-Mitte – Verkehrs- kontrollen

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

Pressemitteilung 12.08.2013 PP Stuttgart

Polizei-KonvoiStuttgart-Ost / Stuttgart-Mitte: Beamte der Verkehrspolizei haben in der Nacht auf Samstag (10.08.2013) zwischen 20.00 Uhr und 02.00 Uhr Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkten Geschwindigkeit / technische Veränderungen an Fahr- zeugen durchgeführt.

An einer Kontrollstelle in der Cannstatter Straße wurden 67 Fahrzeuge gemessen. Hiervon waren 16 zu schnell unterwegs. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fuhr das schnellste Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h. Die anderen 15 Autofahrer waren so schnell, dass sie alle mit Fahrverboten und hohen Bußgeldern rechnen müssen.

Bei mobilen Kontrollen und einer Kontrollstelle an der Theodor-Heuss-Straße wurden zirka 35 Fahrzeuge kontrolliert. Vier Autos wurden beschlagnahmt, eines wegen Kennzeichenmissbrauchs, drei wegen technischer Veränderungen. Vier weitere Fahrzeuglenker müssen mit einer Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis rechnen, sieben Fahrzeuglenker wurden mittels Mängelberichten beanstandet. Ein Fahrer wird wegen Kennzeichenmissbrauchs und ein Fahrer wegen Verstoßes gegen die Abgabeordnung bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Neun Fahrzeuglenkern wurden Platzverweise wegen unnötigen Hin- und Herfahrens erteilt.

Archivfoto, Sabine

Kostenexplosion Neubau John Cranko Schule – Standortvorschlag der Freien Wähler

Posted by Sabine on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

– Pressemitteilung –
Auf Anfrage eines Stuttgarter Landtagsabgeordneten hat die Landesregierung erklärt, dass sie an dem vereinbarten Modell zur Finanzierung des Neubaus der John Cranko Ballettschule festhält. Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass sich Land und Stadt jeweils zur Hälfte an den Neubaukosten beteiligen. Da die veranschlagten Baukosten jedoch von ursprünglich 32 auf mittlerweile etwa 50 Millionen Euro angestiegen sind, bedeutet dies für die Stadt Stuttgart einen Mehraufwand in Höhe von ca. 9 Millionen Euro.

Theaterhaus1Nach Auffassung der Freien Wähler rechtfertigt diese Kostensteigerung einen neuen Suchlauf nach einem besser geeigneten Standort für den Neubau der John Cranko Schule. Deshalb hat die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler Anfang Juli 2013 bei der Stuttgarter Stadtverwaltung angefragt, ob ein Standort in der Umgebung des Theaterhauses am Pragsattel für die John Cranko Schule geeignet wäre und ob dadurch auch Synergieeffekte zwischen der John Cranko Schule und dem Theaterhaus zu erzielen sein könnten. Eine Antwort der Stadtverwaltung auf diese Anfrage liegt derzeit noch nicht vor.

Die Freien Wähler gehen allerdings davon aus, dass der Neubau der John Cranko Schule auf dem Pragsattel schon allein wegen des ebenen Geländes kostengünstiger zu realisieren wäre. Hinzu kommt die vielleicht einmalige Möglichkeit, die Kultur am Pragsattel weiter zu etablieren und im Stuttgarter Norden eine „Kulturmeile Pragsattel“, wie sie auch von Theaterhaus-Chef Werner Schretzmeier befürwortet wird, entstehen zu lassen.

Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler
Marktplatz 1 (Rathaus)
70173 Stuttgart
Fon: 0711 216-60770
Fax: 0711 216-60771
freie-waehler(at)stuttgart.de
Freien Wähler Stuttgart
Archivfoto, Klaus

12.08.2013 – Neues vo BI Neckator

Posted by Klaus on 12th August 2013 in Allgemein, Stuttgart

Bürgersteige schrumpfen – der Autofahrer wird hofiert!

Wer am Samstag dieser Woche über die Landhausstraße spazierte staunte sicher nicht schlecht. Auf der nord-östlichen Seite sind die Bürgersteige geschrumpft.

Wegziehen! Jetzt!

Nein, ausnahmsweise berichten wir nicht über Stuttgart oder Stuttgart21. Wenngleich dies auch ein Grund wäre, hier wegzuziehen.

Alex

Hornissen und Wespen – nützlich und nur halb so gefährlich

Posted by Klaus on 11th August 2013 in Allgemein

Es ist Sommerzeit, in gemütlicher Kaffeerunde lässt man sich Kuchen und Eis auf der Veranda schmecken. Plötzlich gesellen sich Wespen dazu. Jetzt heißt es ruhig und gelassen bleiben.

HornisseKeine heftigen Bewegungen. Auf keinen Fall die Tiere anpusten, sonst riskiert man einen Angriff, da die Wespen sich bedroht fühlen. Die Deutsche sowie die Gemeine Wespe können lästig werden, sind in der Regel aber nicht gefährlich. Problematisch kann ein Wespenstich aber für Menschen werden, die darauf allergisch reagieren. Auch ein Stich in Mund- und Rachenraum kann gefährlich werden. Deshalb sollten Kinder Getränke im Freien mit einem Trinkhalm zu sich nehmen. Sonst besteht die Gefahr, dass eine in die Flasche oder in das Glas gefallene Wespe in den Mund gelangt.
Derzeit ziehen die Insekten im Nest ihren Nachwuchs groß. Im Herbst stirbt der Insektenstaat ab, nur die Königin überlebt und überwintert an einem anderen Ort.

Abstand zum Nest gut

Da ihre natürlichen Nisthöhlen – für gewöhnlich abgestorbene Bäume – immer seltener werden, weichen Wespen und Hornissen auf Dachstühle und Rollladenkästen aus. Das kann zu Problemen mit den Hausbewohnern führen.
Können mehrere Meter Abstand vom Nest eingehalten werden, sollte man die Tiere in Frieden lassen. Ein Fliegengitter vor dem Fenster kann in manchen Fällen helfen. Ziel sollte es sein, sich so mit den Tieren zu arrangieren, dass diese ihre Entwicklung abschließen können.

Tiere nur halb so gefährlich

Anders als bei der Honigbiene ist der ökologische Nutzen der Tiere für den Menschen nicht so bekannt. Hornissen und andere Wespenarten tragen als Insektenjäger zur Ausgewogenheit des Naturhaushalts bei. Ein Hornissenvolk jagt bis zu 500 Gramm kleinere Insekten jeden Tag, darunter auch Schädlinge, die sie zur Aufzucht ihrer Brut benötigen. Vor Hornissen haben viele Menschen noch größere Angst als vor Wespen oder Bienen. Das Märchen „Sieben Hornissenstiche töten ein Pferd, drei einen Menschen“ ist leider immer noch im Umlauf. Dabei sind Hornissen eigentlich sehr friedliche Tiere. Sie reagieren nur aggressiv, wenn sie ihr Nest bedroht sehen oder man wild nach ihnen schlägt.

Naturschutzrechtlich geschützt

Hornissen sind mittlerweile durch Bekämpfungsmaßnahmen und den Mangel an Lebensraum gefährdet. Die Tiere sind tagaktiv, gehen aber auch noch bei annähernder Dunkelheit auf Insektenjagd. Dabei fliegen sie, ähnlich wie Nachtfalter, dem Licht entgegen und landen deshalb häufig in Wohn- oder Schlafzimmern. Wird das Licht gelöscht, findet die Hornisse von selbst den Weg nach draußen.
Wegen ihrer Gefährdung und ökologischen Bedeutung sind Hornissen naturschutzrechtlich besonders geschützt. Eingriffe in Hornissennester sind nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Solche Fälle können entstehen, wenn Gefahr für Personen besteht, etwa beim Vorliegen spezieller Allergien oder im Umfeld von Kindergärten. Dann kann eine Entfernung oder Umsiedelung in Erwägung gezogen werden. In solchen Fällen kann man in Stuttgart die Fachleute der Feuerwehr unter der Telefonnummer 0711/50660 einschalten.

Faltblatt und Ansprechpartner zum Thema

Weitere Informationen und auch Ansprechpartner zu diesem Thema sind im Faltblatt „Mit Wespen und Hornissen leben“ zu finden, welches an der Infothek im Rathaus erhältlich ist. Faltblatt und telefonische Beratung gibt es auch bei der städtischen Umweltberatung in der Gaisburgstraße 4. Die Umweltberatung ist telefonisch unter 216-88600, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr oder über E-Mail umweltberatung(at)stuttgart.de erreichbar.

Info der Stadt Stuttgart

Foto, Archiv Stratkon

125 Luftballone zum Gedenken an das Luftschiff das vor 125 Jahren hier abhob 10.08.2013

Posted by Klaus on 10th August 2013 in Allgemein, Es war einmal, Fotos, Stuttgart

Pro-Alt-Cannstatt gedachte heute dem Ereignis des ersten Luftschiffs welches vor 125 Jahren an der Ecke Kreuznacher/Kissinger Straße abhob mit einer Aktion: Um 11 Uhr starte ein Luftballonwettbewerb. Der Verein lässt 125 Luftballone ind den sommerlichen Himmel über Bad Cannstatt.


Siehe unseren Beitrag 125-luftballone-zum-gedenken-an-das-luftschiff-das-vor-125-jahren-hier-abhob

Presseinfo: Pro-Alt-Cannstatt
proaltcannstatt

Baumgarten – Wölfert Archiv Rottweil

Wie der Motor in die Luft kam

125 Jahre Motorluftfahrt

Das Bundesland Baden-Württemberg feierte 2011 das Jubiläum 125 Jahre Automobil“ « Denn vor 125 Jahren, also 1886, erhielt Dr. Carl Friedrich Benz aus dem badischen Mannheim das Deutsche Reichs-Patent Nr. 37435 für seinen Patent- Motorwagen, also für das erste Automobil der Welt. Aus diesem Anlass wurden in Baden-Württemberg, und nicht nur hier, viele Gedenkveranstaltungen durchgeführt und das SWIR Fernsehen hatte einen sehenswerten Dokumentarfilm gedreht.

Zwei Jahre später, am 5. August 1888, hat seine Frau Bertha Benz mit ihren beiden Söhnen, jedoch ohne Wissen ihres Mannes, mit diesem Patent-Motorwagen ihre Eltern in Pforzheim besucht und dabei die erste Oberlandfahrt eines Automobils über 106 Kilometer durchgeführt und zwei Tage später auch wieder zurück. Und so nebenbei erhob sie die Stadtapotheke in Wiesloch, Baden, zur „Ersten Tankstelle der Welt“, denn Benzin wurde seinerzeit in der Apotheke verkauft.

Nur fünf Tage später, am 10. August 1888*, erhob sich aus dem Hofe der Daimlerschen Fabrik auf dem Seelberg im württembergischen Cannstatt (dem heutigen Bad Cannstatt bei Stuttgart) das Luftschiff von dem aus Leipzig stammenden Dr. Wölfert, angetrieben von einem Benzinmotor von Gottlieb Daimler, seiner Form wegen „Standuhr“ genannt. Wölfert landete nach ca. 12 km Luftfahrt auf dem Exerzierplatz bei Kornwestheim. Wölfert’s Luftschiff basierte auf dem „System Baumgarten“ – einem Luftschifftyp, der vom sächsischen Luftschiffpionier Ernst Georg Baumgarten aus Grüna bei Chemnitz entwickelt worden war und mit dem dieser 1879 erstmals erfolgreich aufstieg, damals allerdings mangels eines Motors mit Muskelkraft angetrieben.

Somit wurde nur fünf Tage nach der weltweit ersten Oberlandfahrt eines Automobiles bereits die Motorluftfahrt eingeläutet, mit einem Benzinmotor, also mit einem Motor, mit dem die Luftfahrt überhaupt erst ermöglicht wurde. Wie wir wissen, gab es vorher bereits Versuche mit Dampfmaschinen (Henri Giffard 1852), Gasmotoren (Paul Haenlein 1870/71) und Elektromotoren (Renard und Krebs 1884 sowie Gebrüder Tissandier 1883/84), um nur einige dieser Pioniere zu nennen. Wir wissen heute, dass diese Motoren nicht für die Luftfahrt geeignet waren bzw. sind.

Der erfolgreiche Aufstieg von Cannstatt war der bisher größte Erfolg eines Baumgarten/Wölfertschen Luftschiffes, wenn auch der Motor mit 84 kg (42 kg/PS) und Dr. Friedrich Hermann Wölfert mit über 90 kg für das kleine Luftschiff zu schwer waren und deshalb sein Assistent Michael aus Dresden das Luftschiff bediente.

Somit können im Jahre 2013 das Bundesland Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen gemeinsam j25 Jahre Motorluftfahrt“ feiern. Gottlieb Daimler hatte bereits 1885 seinen Motor als Luftschiffmotor patentieren lassen und war mit dem Ergebnis der ersten Auffahrt zufrieden. Er konnte seinem Motto treu bleiben, das lautete: Meine Motoren sollen „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ verwendet werden können. Darum hat Daimler als sein Markenzeichen die 3 Ebenen (Wasser, Erde und Himmel) mit seinem dreizackigen Stern symbolisiert. Ja, Sie haben recht, der Zacken am Mercedes-Stern, der nach oben zeigt, gehört dem Luftschiff von Dr. Wölfert, System Baumgarten.

Weitere Auffahrten Wölferts in Leipzig, Dresden, Stuttgart, Ulm, Augsburg, München und Wien, mit und ohne Motor, sollten folgen. In Augsburg konnte Wölfert den Fabrikanten Kommerzienrat August Riedinger für die Luftfahrt begeistern. Dieser baute fortan Luftschiffe, Frei- und Fesselballone und hatte einen wesentlichen Anteil daran, dass Augsburg bis heute den Beinamen „Luftfahrtstadt“ trägt.

Bis 1897 baute Wölfert 7 Luftschiffe, die alle die Merkmale des genialen Luftschifferfinders Baumgarten beinhalteten und führte über 100 Auffahrten mit wechselnden Erfolgen durch.

Am. 12. Juni 1897 stürzte Wölfert in Tempelhof berennend ab, dabei kam er und sein Monteur Robert Knabe ums Leben. Sie waren die ersten Opfer die die motorisierte Luftfahrt forderte und viele sollten folgen.

Die legendären großen Zeppeline, die von 1900 bis 1937 die Menschen faszinierten aber auch die Prallluftschiffe, (Blimps) und Heißluftluftschiffe, die bis heute zu Werbezwecken verwendet werden aber auch die modernen Zeppeline NT (neue Technologie) die heute den Himmel bevölkern, tragen Bauteile, die von Baumgarten/Wölfert vor 125 Jahren erfunden, angedacht, erwähnt oder erbaut wurden.

Günter 0. Schulz, Rottweil
Urenkel von Dr. Friedrich Hermann Wölfert

Datum belegt: Ludwigsburger Zeitung, 10.08.1888
Schwarzwälder Bürger-Zeitung, Rottweil, 10. und 12. 08.1888
Schwäbischer Merkur/Schwäbische Kronik, 12. und 16.08.1888
Fotos: Archiv Schulz

Das Buch dazu: Horst Teichmann und Günter 0. Schulz
Ein Traum wird wahr
Georg Baumgarten und Dr. Wölfert
Die wichtigsten deutschen Luftschiffpioniere des 19. Jahrhunderts
Schiff & Flugzeug – Verlagsbuchhandlung im Buchzentrum Empfingen
ISBN 978-3-86755-206-6

125-Jahre-7Nach den vielen Berichten in der Presse hat nun auch Daimler unter mercedes-benz/historie/125-jahre-hoehenflug-woelfert-und-das-luftschiff einen Beitrag veröffentlicht.

Danke an Klaus Enslin der uns diesen Link zukommen ließ.  Sein Beitrag ist unter ut-portal/motorluftfahrt nachzulesen.

 

Fotos, Klaus