Presse LHS/AWS
Beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) gehen wieder vermehrt Hinweise ein, dass Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die vermeintlich den kostenfreien Service des AWS für den Sperrabfall bestellt haben, tatsächlich bei kommerziellen Anbietern gelandet sind und folglich zur Kasse gebeten werden.
Kommerzielle Anbieter, die nichts mit dem AWS zu tun haben und ihre Leistungen in Rechnung stellen, gestalten ihre Webseiten mitunter in Orange. Deshalb zahlt sich genaues Hinschauen im wahren Sinne des Wortes aus.
Abholung bereits in Gebühren enthalten
Die Services des AWS sind online in die Internetseite der Landeshauptstadt eingebettet, deren Adresse immer auf „.de“ und nicht auf „.com“ endet. Wer die Services des AWS für Sperrabfall nutzen will, findet diese auf www.stuttgart.de unter dem Stichwort „Sperrabfall“ oder „Sperrmüll“.
Stuttgarterinnen und Stuttgarter können die kostenfreie Abfuhr zudem per E-Mail unter aws? Kundenberatung@stuttgart.de bestellen.
Über den kostenfreien Service hinaus stehen kostenpflichtige Premiumservices zur Verfügung. Weitere Informationen dazu online unter service.stuttgart.de/lhs?services/aws/
In Stuttgart holt die AWS bis zu zweimal jährlich Sperrabfall in haushaltsüblichen Mengen ab. Dieser Service ist bereits in den Abfallgebühren enthalten. Eine Alternative zur Abholung des Sperrabfalls sind die fünf Stuttgarter Wertstoffhöfe, die bis zu zweimal jährlich Sperrabfall in haushaltsüblichen Mengen entgegennehmen. Detaillierte Informationen, Adressen und Öffnungszeiten sind online abrufbar unter www.stuttgart.de/wertstoffhoefe
Archivfoto AWS
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Festveranstaltung im Rathaus und historische Sonderfahrten
Am 23. Oktober 2022 jährt sich die Inbetriebnahme des Stuttgarter Kopfbahnhofs an der Schillerstraße zum 100. Mal. Verkehrstechnisch und geschichtlich interessierte Bürgerinnen und Bürger haben deshalb für 20. bis 23. Oktober vielfältige Feierlichkeiten vorbereitet.
Weiterlesen unter schaeferweltweit.de/100-jahre-hauptbahnhof-stuttgart/
Siehe auch >>>>>> und Festakt engagierter Bahnfans zu 100 Jahren Stuttgarter Kopfbahnhof
Archivfotos
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Anlässlich des Polizeieinsatzes beim Fußballderby VfB Stuttgart – Karlsruher SC im Jahr 2019 liegen seit Donnerstag (13.10.2022) die schriftlichen Urteilsgründe vor.
In diesen bestätigt das Verwaltungsgericht Stuttgart grundsätzlich das polizeiliche Vorgehen und die damit einhergehende konsequente Linie des Polizeipräsidiums Stuttgart. Die erkennungsdienstliche Behandlung und der Gewahrsam der Betroffenen waren rechtmäßig. Die anschließende Aufrechterhaltung des Gewahrsams und der Platzverweis wurden für zwei weibliche KSC-Fans vom Gericht bemängelt.
„Wir haben die beiden Klägerinnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht rechtzeitig entlassen“, so der Pressesprecher der Polizei Stuttgart – Timo Brenner.
Das Verwaltungsgericht kritisierte – bezogen auf die beiden Klägerinnen – einen im Anschluss an die Kontrolle ausgesprochenen Platzverweis sowie die Aufrechterhaltung des Gewahrsams nach der erkennungsdienstlichen Behandlung.
Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, Timo Brenner, erklärt abschließend: „Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurden unsere Linie sowie unsere Maßnahmen im Wesentlichen bestätigt. Wir werden die Details des noch nicht rechtskräftigen Urteils, insbesondere die rechtliche Beanstandung durch das Verwaltungsgericht prüfen.“
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Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt
Rund 80 Beamtinnen und Beamte der Stuttgarter Polizeireviere, der Einsatzhundertschaft und der Verkehrspolizei haben am Donnerstag (13.10.2022) gemeinsam mit der Ermittlungsgruppe Dynamo mobile und stationäre Kontrollen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durchgeführt und dabei den Schwerpunkt auf den Rad-/Pedelec- und E-Roller-Verkehr gelegt.
Die Polizeibeamten kontrollierten zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr rund 200 Personen und über 350 Zweiräder. Dabei gelangten fünf Personen zur Anzeige, da sie ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren. In weiteren sieben Fällen stellten die Beamten Fahrräder sicher, die entweder als gestohlen gemeldet waren oder deren Besitzverhältnisse noch geklärt werden müssen.
Gegen 15.00 Uhr nahmen Beamte der Fahrradstaffel an einer Kontrollstelle im Bereich des Ferdinand-Leitner-Stegs einen 40 Jahre alten Mann fest, der mit einem gestohlenen Fahrrad unterwegs war. Der einschlägig polizeibekannte 40-Jährige, der zudem mutmaßliches Aufbruchswerkzeug dabei hatte, wird im Laufe des Freitags (14.10.2022) einem Haftrichter vorgeführt.
Darüber hinaus waren im Zeitraum von 13.30 Uhr und 16.30 Uhr Präventionsbeamte im Oberen Schlossgarten rund um das Thema Zweirad unterwegs. Sie waren insbesondere auch zum Diebstahlsschutz Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Weitere Tipps gibt es unter www.polizei-beratung.de.
Archivfoto 😉
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Presse LHS
Die direkte Wegeverbindung zwischen dem Leuzebrunnen und der König Karls Brücke ist am Abend des Donnerstags, 13. Oktober, für den Rad- und Fußverkehr freigegeben worden. Der Leuzebrunnen selbst ist ebenfalls wieder zugänglich.

Leuzebrunnen
Für den Bau der dritten Leuzeröhre musste der Geh- und Radweg, der auch Teilstück der Hauptradroute 1 ist, in einem Bogen um die Tunnelbaugrube geführt werden. Die Wegeführung kann nun nach drei Jahren Bauzeit wieder geradliniger geführt werden.
Im Anschluss werden Wegeoberflächen in diesem Bereich erneuert. Dabei wird die Wegeführung zum Neckarradweg neugestaltet, jedoch als Wegebeziehung durchgehend nutzbar bleiben. Wiederhergestellt werden auch Teile der Liegewiese des Mineralbads LEUZE, welche für den
Tunnelbau genutzt wurden.
Für die direkte und verbreiterte Radwegverbindung der Hauptradroute 1 entlang der Cannstatter Straße sind die Arbeiten noch im Gange. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
Weitere Informationen zum Projekt finden sich online unter: www.stuttgart.de/rosensteintunnel
Danke an Sabine Hoffmann für das Foto vom Radweg 😉
Archivfoto
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Pressemeldung
Der Bund und die Länder haben sich grundsätzlich auf einen Nachfolger für das 9 Euro-Ticket geeinigt. Bedingung bleibt aber, dass der Bund die Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr erhöht.
Die Verkehrsminister der Länder haben sich untereinander und mit dem Bund grundsätzlich auf die Einführung eines bundesweiten, digitalen 49-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verständigt. Bedingung bleibt aus Sicht der Länderminister aber, dass der Bund die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung und Stabilisierung des ÖPNV deutlich erhöht. Darüber müssen als nächstes die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entscheiden.
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag nach der Verkehrsministerkonferenz in Bremerhaven: „Mit dem geplanten 49-Euro-Ticket wird der Zugang zum ÖPNV einfacher und günstiger. Waben und Zonen spielen dann keine Rolle mehr. Viele herkömmliche Tickets werden überflüssig. Das kann für den Umstieg auf den ÖPNV einen richtigen großen Schub geben und einen großen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten. Hierfür braucht es aber zwingend auch ein gutes Angebot mit Bussen und Bahnen. Dazu ist eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel unerlässlich. Das Eine ohne das Andere funktioniert nicht.”
Archivfoto 😉
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Polizeibericht 14.10.2022
Unbekannte haben am Donnerstagnachmittag (13.10.2022) ein Auto aufgebrochen, das in der Ötztaler Straße abgestellt war. Der 35-jährige Besitzer parkte und verschloss sein Auto gegen 15.00 Uhr auf Höhe der Hausnummer 21 ab. Als er nur wenige Minuten später wieder zu seinem Fahrzeug zurückkam, bemerkte er das Fehlen seines Laptops sowie seiner Geldbörse, in welcher sich neben Führerschein und Personalausweis auch zirka 100 Euro Bargeld befanden.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.
Archivfoto, Polizei BW
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Presse LHS
Beim Willkommensfrühstück können junge Familien in den Stadtteil- und Familienzentren andere Eltern mit Kindern im gleichen Alter kennenlernen und miteinander ins Gespräch kommen.
Zielgruppe sind Mütter und Väter vor und nach der Geburt des Kindes. Alle Frühstückstermine sind sonntags, damit auch berufstätige (werdende) Eltern und insbesondere auch Väter teilnehmen können. Junge Familien erfahren, welche Angebote es stadtweit und in Wohnortnähe für sie gibt. Sie lernen die Stadtteil? und Familienzentren kennen.
Die Stadt Stuttgart will mit dem Willkommensfrühstück ein „Willkommenszeichen“ für junge Familien setzen, analog den von den Beratungszentren des Jugendamts initiierten Willkommensbesuchen. Das Angebot ist Teil des Konzepts „Frühe Hilfen in Stuttgart“. Das Willkommensfrühstück wird von einer erfahrenen Pädagogin und einer Mitarbeiterin des Stadtteil? und Familienzentrums begleitet. Das Angebot ist kostenlos. Eine Kinderbetreuung wird angeboten.
Für eine bessere Vorbereitung werden Eltern gebeten, sich bei dem jeweiligen Stadtteil- und Familienzentrum per E-Mail vorher anzumelden. Eine Teilnahme ist aber auch ohne Anmeldung möglich.
Infos: stuttgart.de/oktober-2022/willkommensfruehstueck
Flyer, LHS
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