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Beginn des Grünrückschnitts

In der Ausgabe Nr. 29 des Stuttgarter Amtsblatts vom 19. Juli wurden Maßnahmen zum Freischneiden des Lichtraumprofils für bestimmte Hauptwirtschaftswege im Außenbereich angekündigt.
Diese Grünrückschnittarbeiten beginnen am Freitag, 10. August, und werden über mehrere Wochen in den folgenden Gewannen durchgeführt.

  • Wangen/Rohracker: Wangener Höhenweg, Lehenwald, Dürrbach, Kornhasen/Rappen- klinge/In den Braunhalden, Schiller- linde/Schleifrain/Im Schleif rain, Waldebene Ost, Engenbergweg/Engenberg/Klinge, Burg/ Hohlweg/Lehen, Alosen/Halde/Schmidberg, Rohrackerstraße.
  • Bad Cannstatt/Burgholzhof: Birkenäcker/ Hirschplan/Im Rot, Bergheide/Sparrhärmling/Kalter Berg, Wolfersberg.
  • Münster: Hasenholz/Neugereut/Reute/Reute- gäßle, Seitzle/Untere Weinberge, Altenberg/Mittlerer Weinbergweg/Noll, Unter den Weinbergen, Feldwiesen/Wäldlesweg/Hasenäcker, Brunnenäcker/Rainäcker.
  • Untertürkheim/Obertürkheim/Uhlbach: Furt/Plieninger/Häldes, Wolfertsbach, Finster- klinge, Törle, Fuchsberg.

Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen

Grafik: Stadt Stuttgart
Anlage Lichtraumprofil Feldwege (PDF)

Sihe auch: Befreiungsschlag für Feldwege – WangenTiefbauamt lässt Feldwege und Straßen von hereinragenden Bäumen und Büschen befreien

Strobl warnt vor Waldbrandgefahr am Wochenende

Posted by Klaus on 3rd August 2018 in Allgemein

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert erneut ein heißes Wochenende an dem nach wie vor erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Rauchen, Feuer entfachen oder das Abstellen von Fahrzeugen auf ausgetrockneten Grasflächen könne zu ausgedehnten Bränden führen, warnte Innenminister Thomas Strobl.

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert erneut ein heißes Wochenende, an dem nach wie vor erhöhte Waldbrandgefahr besteht. „Bisher wurden wir in Baden-Württemberg – auch dank der Sorgfalt unserer Bürgerinnen und Bürger – von größeren Wald- und Vegetationsbränden verschont. Vereinzelte Flächenbrände konnten von unseren Feuerwehren, teils mit Unterstützung von Landwirten und Bürgern, schnell gelöscht werden. Hierfür danke ich allen sehr herzlich“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Er weist darauf hin: „Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass in Wald und Flur schon der kleinste Funke zu einem Brand mit möglicherweise verheerenden Folgen führen kann.“

Rauchen, Feuer entfachen oder das Abstellen von Fahrzeugen auf ausgetrockneten Grasflächen kann zu ausgedehnten Bränden führen. Spaziergänger und Wanderer sollten bitte mithelfen, „kleine Brandstifter“ wie Flaschen, Brillengläser oder Glasscherben aus dem Wald oder von abgeernteten Getreidefeldern mitzunehmen und zu entsorgen: So werden Zündquellen durch den Brennglaseffekt vermieden. Wer eine warme oder gar noch brennende Feuerstelle im Wald entdeckt, sollte unverzüglich die Feuerwehr über 112 verständigen und – falls möglich – versuchen zu löschen. „Schon der geringste Wind kann solche Feuerstellen so entfachen, dass ein Großbrand entstehen kann“, erklärt Minister Strobl.

„Mein Dank gilt auch den Landwirten, die möglichst umgehend ihre Stoppeläcker oder andere ausgetrocknete Grasflächen untereggen und so mithelfen, Brände zu verhindern“, so Minister Strobl. Auch im Garten kann das Abharken ausgedörrter Pflanzen eine sinnvolle Maßnahme sein. Und wer draußen unterwegs ist, sollte aufmerksam auf Rauchentwicklungen achten und gegebenenfalls sogleich den Notruf 112 betätigen.

Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Fotos, Blogarchiv Klaus

Zurückschneiden von Anpflanzungen entlang von Hauptwirtschaftswegen im Außenbereich

Posted by Klaus on 22nd Juli 2018 in Stuttgart

Info und Grafik der Stadt Stuttgart

Da auch seitens der Landwirte und Weingärtner immer wieder Beschwerden vorgebracht werden, dass Hauptwirtschaftswege nicht mit entsprechenden Geräten und landwirtschaftlichen Maschinen – insbesondere zu Erntezeiten – befahren werden können, sind für bestimmte Hauptwirtschaftswege im Außenbereich Maßnahmen zum Freischneiden des Lichtraumprofils geplant.

Für folgende Gewanne ist die Durchführung ab Mitte August 2018 vorgesehen:

Wangen / Rohracker:

Wangener Höhenweg
Lehenwald
Dürrbach
Kornhasen / Rappenklinge / In den Braunhalden
Schillerlinde / Schleifrain / Im Schleifrain
Waldebene Ost
Engenbergweg / Engenberg / Klinge
Burg / Hohlweg / Lehen
Alosen / Halde / Schmidberg
Rohrackerstraße

Bad Cannstatt / Burgholzhof:

Birkenäcker / Hirschplan / Im Rot
Bergheide / Sparrhärmling / Kalter Berg
Wolfersberg

Münster:

Hasenholz / Neugereut / Reute / Reutegäßle
Seitzle / Untere Weinberge
Altenberg / Mittlerer Weinbergweg / Noll

Zurückschneiden von Anpflanzungen entlang von Hauptwirtschaftswegen im Außenbereich

Anlage Lichtraumprofil Feldwege. Grafik: Stadt Stuttgart
Anlage Lichtraumprofil Feldwege (PDF)

Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege (siehe Planbeilage) aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind innerhalb der nächsten 3 Wochen, bis spätestens 10. August 2018 zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart kann gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Anlage zum Grünrückschnitt entlang Hauptwirtschaftswegen: Erläuterung zum Grünrückschnitt

Durch Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße ragen, kann die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Dies ist nach § 11 Abs. 2 des Fernstraßengesetzes (FStrG) sowie § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) Baden-Württemberg nicht zulässig.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen (auch Feldwegen) bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Hinsichtlich der Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen muss gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann.

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost 17. Oktober 2012

18.30 Uhr – Bürgerservicezentrum Ost – Schönbühlstr. 65 – Bürgersaal – 3. OG

 T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. 5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Richard-Wagner-Straße (Staatsministerium) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
– Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
– Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB  Herr Haas (Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung) Vertreter/Projektleiterin des Landesbetriebs Vermögen und Bau BW

3. B 10 – Rosensteintunnel mit B10/B 14 Verbindung am Leuze
– Grundsätzlicher Baubeschluss
– Verkehrslenkende und städtebauliche Begleitmaßnahmen in S-Ost Herr Hauck und Herr Hofmann (Tiefbauamt) Herr Oehler (Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung)

4. Ostheim: Staibenäcker mit STEP-Mitteln verschönern Bericht aus der Sitzung des Ausschusses Ostheim vom 10.10.2012 und Beschlussfassung zu der konkreten Umbauplanung BB`in Henschel

5. Gablenberg mit einem Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung lebenswerter machen Bericht von der Auftaktveranstaltung vom 01.10.2012 zu den vorbereitenden Untersuchungen und Beschlussfassung zur Begleitgruppe

6. Stadtentwicklungspauschale Finanzielle und räumliche Ausweitung der Stadtentwicklungspauschale (Step) – erforderliche Neuerungen und aktualisierte Projektliste für 2012/2012 544/2012 BV Körner

7. Förderung von Projekten im Stadtbezirk aus dem Verfügungsbudget des Bezirksbeirats
-> Antrag Untere Schlößlestraße e.V.  i.H.v. 750 € für Jubiläumsbroschüre
-> Antrag Kinder- und Jugendhaus Ostend i.H.v. 800 € für „BEASTclub, Musik im Osten“

8. Anträge der Fraktionen und politischen Gruppierungen im Bezirksbeirat
-> Antrag der SPD v. 30.09.2012 „Stuttgart-Ost am Fluss“
-> Antrag SPD/FDP v. 28.09.2012 „Namensgebung eines Platzes oder Straße nach Dr. Hermann Scheer“

9. Mitteilungen

10. Verschiedene

Unterzeichnet
Martin Körner Bezirksvorsteher

Info: Markus Rehm, Landeshauptstadt Stuttgart