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Ostheim – Fußgänger angefahren

Posted by Klaus on 21st Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 21.02.2021

Offensichtlich aus Unachtsamkeit wurde am Samstag (20.02.2021) gegen 14.30 Uhr ein Fußgänger in der Wunnensteinstraße angefahren und schwer verletzt. Ein 36-jähriger SMART-Fahrer wollte aus der Wunnensteinstraße kommend in die Wagenburgstraße abbiegen und übersah hierbei einen 82-Jährigen, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger stürzte infolge des Aufpralls und erlitt eine Kopfplatzwunde sowie eine Fraktur an der Hand. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht.

Foto, Archiv Klaus

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 3. März 2021

Posted by Klaus on 21st Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr im Rathaus – Großer Sitzungssaal

Hinweise:
1. Es nehmen nur ordentliche Mitglieder des Bezirksbeirats an der Sitzung teil.
2. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
3. Für Bürgerinnen und Bürger stehen nur wenige Plätze auf der Empore des Großen Sitzungssaales und im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
4. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
5. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
6. Sollten Sie sich im Rahmen der 5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden wollen, wird um eine vorherige Anmeldung an Poststelle.Bezirk.Ost@stuttgart.de unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten und Ihrem Anliegen bis spätestens 01.03.2021 gebeten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. 5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger
2. Sanierung Stuttgart 30 – Gablenberg – „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ Umgestaltung Kreuzungsbereiche Berg-/Pflasteräcker, Berg-/Libanon-/Klingenstraße und Bergstraße
Beschluss der Entwurfsplanung mit Kostenrechnung
3. E-Scooter in Stuttgart-Ost: Nutzung, Abstellverbotszonen und Umweltbilanz – mündlicher Bericht
4. Umgestaltung der Parkanlage Villa Berg – Vorstellung des Vorentwurfs zum 1. Bauabschnitt und des Gesamtentwurfs
5. Der Leiter des Planungsstabs Villa Berg im Kulturamt stellt sich vor – mündlicher Bericht
6. Bezirksbudget: Wanderbaumallee 2021 – Standort Stuttgart-Ost
7. Bezirksbudget: Finanzierung der Jugendausbildung für den Wasserrettungsdienst der DLRG-Ost
8. Zwischennutzung für Parkplatz beim Depot ermöglichen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
9. Digitaler Versand der Sitzungsunterlagen für den Bezirksbeirat (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
10. Hundeauslauf im Klingenbachpark: Komplett umzäunen und instand setzen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
11. Tischtennisplatte(n) im Klingenbachpark (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
12. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassung des Abends von Jörg Trüdinger

Foto, Archiv

Schulcampus Hedelfingen – Mit Schwung ins Jahr 2021

Posted by Klaus on 19th Februar 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Pressemeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessenten und Unterstützer des Fördervereins,

das neue Jahr 2021 ist bereits ein paar Tage alt. In der Zeit seit unserer letzten Information haben wir einiges neu geschaffen und ausgebaut. Auf drei neue Bereiche, die Sie auch auf unserer Internetseite finden, möchten wir heute besonders hinweisen und laden Sie zu einem Besuch ein:

  1. Auf unserer Unterstützerseite für unsere Kooperationspartner und selbständige Mitglieder haben wir das jeweilige Logo auf deren Internetpräsenz verlinkt. Dies zeigt den Seitenbesuchern, dass wir als Förderverein ein immer breiter werdendes Netzwerk abbilden und bereits nach kurzer Zeit fest vor Ort verankert sind. Die Unterstützerseite ist hier zu erreichen. Bitte unterstützen Sie unsere Kooperationspartner und selbständige Mitglieder. Und sollten Sie noch auf der Seite fehlen – sprechen Sie uns bitte an.

  2. Mit unserer Bekennerliste richten wir uns an alle Personen, Multiplikatoren, Unternehmer und Persönlichkeiten, die sich auch zu unserem Ziel bekennen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Gymnasialplätzen in den oberen Neckarvororten bereitzuhalten. Die Bekennerliste finden Sie hier. Es ist bereits eine ansehnliche Liste aus unterschiedlichen Bereichen als Spiegel der aktiven Bürgergesellschaft entstanden. Gerne fügen wir jeden dazu, der sich ebenfalls bekennen möchte. Bitte nennen Sie uns dazu Name, Mailadresse und Funktion oder Herkunft für neue und noch fehlende Einträge.

  3. Mit einer neuen Fragen-Antworten-Seite greifen wir die vielen Fragen auf, die sich bei der Beschäftigung mit der Schulsituation in den oberen Neckarvororten stellen. Wir möchten zu häufig gestellten Fragen einen schnellen Überblick und natürlich auch Antworten geben sowie die wichtigsten Fakten erklären. Sie gelangen hier zu unserer neuen Fragen-Antworten-Seite (FAQ). Wenn Sie noch Themen oder Antworten vermissen oder eine Frage unbeantwortet ist, schreiben Sie uns gerne – wir erweitern den Fragen- und Antwortkatalog regelmäßig.


Alle diese Maßnahmen dienen dazu, für die Schulentwicklung in den oberen Neckarvororten möglichst viele Menschen zu erreichen, um den begonnenen Prozess weiter zu befördern und Bildungsgerechtigkeit auch wieder für die Kinder vor Ort herzustellen. Das Unterstützernetzwerk und die Bekennerliste kann hierbei den entscheidenden Rückenwind für unseren gemeinsamen Erfolg ausmachen, die Fragen-Antworten-Seite gibt uns die notwendigen Argumente dazu.

Freundliche Grüße
Ilse Bodenhöfer-Frey, Michael F. Haug, Max Kottmann, Roger Schenk und Paul Wurm

Polizei Stuttgart informiert: Präventionshinweise zur Betrugsmasche „falsche Handwerker“ und „falsche Heizungsmonteure“

Posted by Klaus on 19th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 19.02.2021

In der letzten Zeit gehen bei der Polizei Stuttgart vermehrt Anzeigen ein, bei denen sich Täter als falsche Handwerker oder falsche Heizungsmonteure ausgeben und so überwiegend ältere Menschen bestehlen. Bei dieser perfiden Masche gehen die Betrügerinnen und Betrüger äußerst geschickt vor. So verschaffen sie sich heimlich oder unter einem Vorwand Zugang zu Wohnhäusern und stellen beispielsweise die Heizungen in den meist unver- schlossenen Kellerräumen ab. Sobald die Wohnungen ausgekühlt sind, klingeln sie bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern und gelangen so als angebliche Heizungsmonteure oder Handwerker in die Wohnungen. Dort lenken sie die Bewohner ab und entwenden Geld und Wertgegenstände.

Die Polizei Stuttgart warnt ausdrücklich vor dieser bekannten Betrugsmasche. Beachten Sie dabei die folgenden Präventionshinweise:

   -	Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Personen in Ihre Wohnung 
möchten. Auch wenn diese sich als angebliche Vertretung für z.B. 
Reinigungspersonal oder die Hausverwaltung ausgeben. 
   -	Fragen Sie beim Vermieter oder der Hausleitung nach, ob die 
Firma bekannt ist und einen entsprechenden Auftrag hat! 
   -	Achten Sie darauf, ob die Person Arbeitskleidung trägt und 
Werkzeug dabei hat. Lassen Sie sich ggf. einen Firmenausweis zeigen. 
   -	Lassen Sie Personen niemals alleine in Ihren Wohnräumen arbeiten
und lassen Sie sich auch nicht ablenken. Gehen Sie sicher, dass die 
Wohnungstüre geschlossen ist, damit keine weiteren Personen in Ihre 
Wohnung kommen. 
   -	Schließen Sie Bargeld und Wertsachen immer weg. 
   -	Rufen Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen umgehend die Polizei 
unter der Rufnummer 110!

Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de oder nutzen Sie unsere Beratungshotline beim Referat Prävention. Die Beamtinnen und Beamten beraten Sie kostenlos rund um das Thema Prävention von Montag bis Freitag 08.30 – bis 11.30 Uhr unter der folgenden Telefonnummer: 0711 – 8990 1241

Foto, Klaus

Positive Verkehrsunfallbilanz 2020

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.02.2021

Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020
Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020
Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020

Im Jahr 2020 waren die Unfallzahlen insgesamt stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Die Zahl der Verkehrstoten ist auf einem historischen Tiefstand. Einfluss darauf hatten auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.

„An das Jahr 2020 werden wir uns erinnern: In Baden-Württemberg sind 2020 deutlich weniger Personen im Straßenverkehr zu Schaden gekommen. Mit 330 Verkehrstoten haben wir den niedrigsten Wert seit der Einführung der amtlichen Unfallstatistik im Jahr 1953 erreicht. Die Unfallzahlen insgesamt waren stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Freilich haben auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie dazu beigetragen. Durch Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen waren deutlich weniger Menschen im Straßenverkehr unterwegs. Das schlägt sich auch in der Unfallbilanz nieder“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl.

Weniger Verkehrsunfälle und weniger Verletzte

„Der Rückgang der Verkehrstoten im vergangenen Jahr ist eine bedeutende Entwicklung in die richtige Richtung. Denn jeder Mensch, der durch einen Verkehrsunfall getötet oder verletzt wird, ist einer zu viel. Die Verkehrsteilnahme der Menschen in Baden-Württemberg so sicher wie möglich zu gestalten und die Vision Zero – einen Straßenverkehr ohne Getötete und Schwerverletzte – unnachgiebig zu verfolgen, ist ein zentrales Anliegen der gesamten Landesregierung“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Im Jahr 2020 war mit 269.557 polizeilich registrierten Verkehrsunfällen im Vergleich zum Jahr 2019 ein deutlicher Rückgang um 17,7 Prozent festzustellen. Starke Abnahmen waren sowohl bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden um 11,3 Prozent, als auch bei den Verkehrsunfällen mit Sachschaden um 18,6 Prozent zu verzeichnen. Bei knapp 90 Prozent der Verkehrsunfälle entstand lediglich Sachschaden. Die Anzahl der verletzten Personen ging um über 15 Prozent auf 39.622 Verletzte zurück. 330 Personen ließen auf den Straßen Baden-Württembergs ihr Leben.

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Ministerpräsident Kretschmann kündigt weitere Öffnungsschritte an

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.02.2021

Sollte Baden-Württemberg stabil unter eine 7-Tage-Inzidenz von 35 kommen, wird das Land gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch schon vor dem 3. März Öffnungen für den Einzelhandel unter Auflagen umsetzen.

„Wir liegen bundesweit seit mehr als zehn Tagen an der Spitze der Länder und haben durchgehend mit die geringste 7-Tage-Inzidenz Inzidenz. Diese liegt mit Stand vom Mittwoch, 16. Februar in Baden-Württemberg nur noch bei 43,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten. Der Abwärtstrend in Baden-Württemberg sei weiter stabil, ähnlich sehe es im Bund aus, so Kretschmann weiter.

„Modellrechnungen kommen zum Schluss, dass wir die Inzidenz von 35 in Baden-Württemberg als erstes Land erreichen könnten, und zwar möglicherweise schon gegen Ende der kommenden Woche.“ Kretschmann wies darauf hin, dass man bei der vergangenen Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) mit der Kanzlerin am 10. Februar beschlossen habe, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen könne.

„Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt sollten wir diese Inzidenz im Land über drei bis fünf Tage am Stück unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen“, kündigte Kretschmann im Gespräch mit der Zeitung an. Kitas und Grundschulen öffnen wie geplant vorsichtig und schrittweise am 22. Februar. Am 1. März sollen die Friseure wieder aufmachen können.

Öffnung des Einzelhandels unter Auflagen möglich

„Der nächste Schritt wäre dann, entlang des MPK-Beschlusses, den Einzelhandel im Land zu öffnen. Natürlich mit einem klaren Hygienekonzept, worin eine Begrenzung von einer Kundin oder eines Kunden pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche enthalten ist“, erläuterte Kretschmann.

„Wir wissen, was wir dem Einzelhandel, was wir den Geschäftsinhabern Tag für Tag zumuten. Sollten wir diese stabile Inzidenz unter 35 schon vor der erneuten Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März beziehungsweise vor dem Ende des jetzt verlängerten Lockdowns am 7. März erreichen, dann werden wir den Einzelhandel auch schon früher öffnen“, versprach Kretschmann.

Zugleich mahnt er aber zu Vorsicht und Behutsamkeit. „Der große Unsicherheitsfaktor sind die Mutanten und die Frage, in welche Maße und wie schnell sie unsere Gesellschaft durchdringen, ja unter Umständen auch zur beherrschenden Virusvariante werden können. Das heißt, wir müssen uns vorsichtig vortasten, Schritt für Schritt. Und sofort reagieren, wenn die Zahlen wieder nach oben schnellen sollten. Ich kann auch nicht garantieren, dass wir nicht mal einen Schritt zurückgehen müssen, eine Öffnung wieder zurücknehmen müssen, wenn der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung verlangt. Das muss an dieser Stelle auch gesagt sein. Zugleich aber können wir nicht ewig im Lockdown verharren. Wenn wir auf ein bestimmtes Niveau angelangt sind, ein Niveau, auf dem eine Beherrschung des Virus wieder möglich scheint, dann müssen wir vorsichtig Schritt für Schritt unsere Freiheiten wiederherstellen“, warnte Kretschmann abschließend.

Quelle: /red<
Foto, Klaus

Bürgerhaushalt – Nur noch 4 Tage können Sie Vorschläge eingeben!

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Stuttgart

Presse 18.02.2021

Nur noch 4 Tage, bis Sonntag 21. Februar, können Sie Ihre Vorschläge für Stuttgart eingeben.

1) Vorschlagen
Klicken Sie hierzu bitte auf:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/seite/vorschlagen

2) Doppelungen mitteilen
Über „Vorschlag doppelt?“ bei jedem Vorschlag können Sie uns ähnliche Vorschläge mitteilen.

3) Vorschläge ändern
Lesen Sie noch einmal Ihre Vorschläge, bis Montag können Sie diese ändern.
Sie müssen dazu angemeldet sein:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/user/me/meine-vorschlaege

Sie können außerdem
– Kommentieren: Diskutieren Sie Vorschläge.
– E-Mail bei Kommentar: Eine E-Mail bei neuen Kommentaren erhalten.
– merken: Einen Beitrag auf „Meine Merkliste“ setzen.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Mit besten Grüßen
Ihre Online-Moderation.

PS: Senden Sie Ihre Fragen bitte direkt an die Moderation:
stuttgart@buergerwissen.de

Laden Sie Freunde und Freundinnen ein. Klicken Sie dazu auf:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/teilen

Vom 4. bis 24. März 2021 können Sie dann die Vorschläge bewerten.

Link anklicken, um den Newsletter abzubestellen:
https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/newsletter/confirm/remove/024e83e4822304t3973

Vorschläge zu Stuttgart Ost

Stgt Wangen – Unfall auf Bundesstraße

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Stuttgart Wangen

Polizeibericht 18.02.2021

Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 10 hat eine 47Jahre alte Frau schwere Verletzungen erlitten. Ein 25-jähriger Lieferwagenfahrer war gegen 14.50 Uhr in Richtung Esslingen unterwegs. Auf Höhe der Otto-Konz-Brücken fuhr der 25-Jährige gegen den vorausfahrenden VW Golf einer 47-Jährigen. Durch den Zusammenstoß prallte das Auto gegen die Leitplanke. Alarmierte Feuerwehrkräfte befreiten die Frau aus ihrem Fahrzeug. Der Rettungsdienst versorgte die schwer verletzte 47-Jährige und brachte sie zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Während der Unfallaufnahme kam es zu einer Teilsperrung der Bundesstraße, die Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich zog. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 80.000 Euro.

Foto, Archiv

Gericht hebt Verbot für Langstreckentransporte von Kälbern auf

Posted by Klaus on 17th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.02.2021

2020 hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Langstreckentransporte von Kälbern per Erlass verboten. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim wurde dieser Erlass nun zurückgezogen.

Die Freude darüber, dass endlich keine Kälber mehr auf Langstreckentransporten von Baden-Württemberg nach Spanien verbracht werden, währte nur kurz. „Diese langen Transporte von Kälbern wurden Ende letzten Jahres durch das Ministerium für Ländlichen Raum per Erlass verboten. Nun gehen diese Transporte aber weiter, da der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Eilverfahren entschieden hat, dass das zuständige Veterinäramt diese Transporte erlauben und somit abfertigen muss. Der Erlass wurde daher von unserem Haus auch zurückgezogen“, erläutert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord.

„Damit eine Kuh Milch gibt, muss sie jedes Jahr ein Kalb zu Welt bringen. Da nicht alle Kälber, vor allem die männlichen, zum Bestandserhalt der Milchbetriebe benötigt werden und es in Baden-Württemberg kaum Kälbermäster bzw. entsprechend gute Vermarktungswege gibt, werden baden-württembergische Kälber nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in die Niederlande oder nach Spanien verkauft. Nicht selten werden diese Rinder nach einer Mast in Spanien in Drittländer zur Schlachtung oder gar Schächtung verbracht“, fasst die Tierärztin den Hintergrund zusammen und betont das Dilemma, dass Bullenkälber gar als Nebenprodukt der Milchwirtschaft bezeichnet werden können. Besonders perfide in diesem Zusammenhang empfindet sie, dass ein Großteil des Kalbfleisches aus dem Ausland nach Deutschland wiederum importiert wird.

Enorme Belastungen für Kälber

„Wir müssen nun endlich die Verantwortung für diese Lebewesen übernehmen und ihnen diese enormen Belastungen auf dem langen Transport nach Spanien von derzeit 21 Stunden ersparen. Die auf Milch oder Milchaustauscher angewiesenen Kälber bekommen auf diesem Transport allenfalls ein bisschen Wasser und erleiden daher Durst und Hunger. Auch befinden sich die Tiere derzeit in der sogenannten immunologischen Lücke – der Schutz durch Antikörper der Mutter hat abgenommen, aber der eigene ist noch nicht ausgereift“, erklärt Stubenbord genannte Belastungen anhand einiger Beispiele.

Auch rechtlich hält die Landestierschutzbeauftragte die Transporte, die jedes Mal weit über die erlaubten 19 Stunden gehen, für nicht haltbar, denn diese Transporter seien keinesfalls für den Transport von Kälbern geeignet und haben keine entsprechende Zulassung. Sie betont weiter: „Wir müssen nun mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine Kehrtwende bei diesem systemimmanenten Problem bewirken. Zum einen sollte dringend die Rechtssache, ob diese Transporte so abgefertigt werden müssen, in einem Hauptsacheverfahren geklärt wären, da nicht alle Aspekte in genannte Eilverfahren eingeflossen sind. Am besten wäre es, wenn diese Fragestellung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden würde, da sie europäisches Tiertransportrecht betrifft. Auf der anderen Seite muss ein grundsätzliches Umdenken stattfinden – weniger Kälber insgesamt und wir müssen Mast- und Vermarktungsmöglichkeiten für unsere eigenen Kälber aufbauen, um diese vollumfänglich in die Wertschöpfungskette einzubinden. Auch sollte nicht unterschätzt werden, dass Verbraucher mitunter durch die aufgezeigte Problematik immer mehr zu Alternativprodukten zur Kuhmilch greifen. Denn konsequenterweise sollte jeder, der Milch trinkt, auch Kalbfleisch essen.“

Abwärtsspirale durchbrechen

„Wie alle Tierschutzproblematiken ist auch diese nicht von gestern auf heute entstanden, sondern peu à peu. Nun heißt es, diese Abwärtsspirale zu durchbrechen und dafür werden alle benötigt: Der sensibilisierte Verbraucher, der auf Herkunft von Rind- und Kalbfleisch achtet oder gar gezielt Milchprodukte aus Betrieben kauft, die alle Kälber großziehen; Landwirte, die bereit sind, Kälber tierschutzkonform zu mästen; Schlachthofbetreiber und Einzelhändler, die die Vermarktung ermöglichen; Veterinärämter, die ein Hauptsacheverfahren anstreben und schlussendlich auch weiterhin die Politik, da es dringend einer Rechtsänderung bedarf“, so Stubenbord abschließend mit dem Verweis auf ein durch die Stabsstelle finanziertes Gutachten, welches alle Aspekte rundum Langstreckentransporte von Kälbern beinhaltet.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Dr. med. vet. Alexander Rabitsch: Zum Transport nicht-entwöhnter Kälber (PDF)

Bundestierärztekammer e.V.: Transport von Kälbern: Positionspapier der Bundestierärztekammer und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

Foto, Archiv

Neue Corona-Regelungen für den Wahltag

Posted by Klaus on 16th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 16.02.2021

Wähler und Wahlhelfer müssen bei der Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahllokal eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Anlässlich der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen.

„Für die Wählerinnen und Wähler, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden, und vor allem für die rund 80.000 ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wollen wir einen möglichst sicheren Wahltag“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung. Dort wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Die Regeln gelten neben der Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide.

Hygienemaßnahmen gelten auch bei der Wahl

Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal, wie bereits von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dem Einkauf im Supermarkt gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen, müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal für 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Sabine