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Auf Tagesausflüge in stark frequentierte Erholungsgebiete verzichten

Presse LHS

Das schöne Winterwetter und der weiße Pulverschnee laden dazu ein, lange Spaziergänge oder Schlittenfahrten in der Natur zu unternehmen. Die Landeshauptstadt bittet darum, beliebte Ausflugsziele zu meiden und sich auch draußen, vor allem hinsichtlich Ansammlungen und Mindestabstand, an die Corona-Regelungen zu halten.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagt: „Es ist verständlich, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sich an der frischen Luft bewegen wollen. Dabei ist es jedoch wichtig, sich gut in und um die Stadt zu verteilen. Stuttgart hat viele schöne Plätze, um sich zu erholen. Besonders beliebte Ausflugsziele sollen gemieden werden. Unter Rücksichtnahme auf die Abstands? und Hygieneregeln sind weniger frequentierte Orte in Stuttgart in der aktuellen Situation die bessere Wahl.“

Bereits beim letzten Wintereinbruch hat sich eine Vielzahl an Ausflüglern auf den Weg in die Naherholungsgebiete in und um Stuttgart gemacht. In der Folge kam es in vielen Regionen zu schwierigen Verkehrszuständen.

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Baumfällung beim Mineralbad Leuze – Neuer Spiel- und Sportbereich

Posted by Klaus on 12th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Pressemeldung LHS 12.02.2021

Die Stadt Stuttgart baut auf dem Grundstück des Mineralbads Leuze in Stuttgart?Ost einen neuen attraktiven Spiel- und Sportbereich.

Auf der Tunneldecke des Leuze?Tunnels entstehen ein neues Beach-Volleyballfeld sowie ein Kleinspielfeld für Fußball und Basketball, die von Hecken, Bäumen, Rasenflächen und blühenden Blumenwiesenstreifen gesäumt werden. Der Baubeginn ist für April 2021 geplant.

Zur Realisierung der Neubaumaßnahme müssen vier kleinere etwa 20 Jahre alte Bestandsbäume, drei Zierkirschen und ein Götterbaum, gefällt werden, um das Baufeld freizumachen. Die Fällung der Bäume im Baufeld erfolgt gemäß Bundesnaturschutzgesetz in der Vegetationsruhe spätestens bis zum 28. Februar. Artenschutzrechtliche Belange wurden geprüft.

Die Bäume befinden sich im Bereich der Baumschutzsatzung und werden durch sechs standortgerechte Neupflanzungen ersetzt. Im Rahmen des Umbaus und der Wiederherstellung der Grünflächen auf dem östlichen Tunnelportal werden im Herbst 2021 vor Ort drei Pappeln und drei Eschen nachgepflanzt.

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Ab sofort keine Ausgangsbeschränkungen mehr in Stuttgart

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Stuttgart

Pressemeldung LHS 11.02.2021

Die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen gelten in Stuttgart ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 11. Februar 2021, bekanntgegeben.

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen die landesweiten Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr nach der Corona-Verordnung der Landesregierung als nicht mehr gerechtfertigt angesehen. Das Land hat daraufhin die Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen sowohl tags- über als auch nachts aufgehoben und durch einen Erlass zu regional begrenzten Beschränkungen ersetzt.

Danach sollen Ausgangbeschränkungen zukünftig nicht mehr landesweit, sondern für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr regional verhängt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Der Sieben-Tages?Inzidenzwert in einem Stadt? oder Landkreis von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten.
  2. Trotz aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen ist die wirksame Eindämmung des Coronavirus erheblich gefährdet.
  3. Es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor.

Die Umsetzung von regionalen Ausgangsbeschränkungen soll zukünftig durch Allgemeinverfügungen der Kommunen erfolgen. Da die 7-Tages-Inzidenz für die Landeshauptstadt zuletzt und erstmals seit Oktober wieder unter dem Wert von 50 lag, sind die genannten Kriterien nicht erfüllt. In Stuttgart gelten daher bis auf weiteres keine Ausgangsbeschränkungen mehr.

Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Die Inzidenzzahl in Stuttgart liegt derzeit bei unter 50. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg. Wir dürfen jetzt allerdings nicht leichtsinnig werden, sondern müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das Infektionsgeschehen stabil bleibt. Dann bleiben uns weitere Ausgangbeschränkungen erspart. In der aktuellen Situation ist es umso wichtiger, sich an die bekannten Auflagen zum Schutz vor dem Coronavirus zu halten, denn mit den Mutationen ist das Virus noch infektiöser geworden.“

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Öffnung der Grundschulen und Kitas zum 22. Februar

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 11.02.2021

Die Landesregierung plant, ab 22. Februar die Grundschulen und Grundstufen der Sonder- pädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentren wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zu einem Regelbetrieb unter Pandemie- bedingungen zurückkehren.

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 plant die Landesregierung, die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Schulen und Einrichtungen sind heute auf direktem Wege über diese Entscheidung informiert worden.

Schreiben des Kultusministeriums vom 11. Februar 2021 an die Schulen (PDF)

Schreiben des Kultusministeriums vom 11. Februar 2021 an die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege (PDF)

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Baumfällung im Bußbachtal

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Presse LHS 11.02.2021

Im Bußbachtal im Stadtteil Rohracker, auf Höhe der Tennisanlage der SportKultur Stuttgart e. V., sollen zwischen 15. und 26. Februar 23 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden.

Die Bäume werden nach Absprache mit dem Stadtförster durch den benachbarten Stadtwald abtransportiert. Das Liegenschaftsamt bittet um Verständnis für eventuelle Beeinträchtigungen.

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Verwechslungsgefahr – die Freien Wähler Stuttgart kandidieren nicht für den Landtag

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung 11.02.2021

Zur Landtagswahl am 14. März 2021 tritt eine Partei mit dem Namen „Freie Wähler“ an. Der seit 1953 bestehende Freie Wähler Kreisverband Stuttgart e.V. stellt klar, dass er in keinerlei Verbindung zu dieser Partei und ihren in Stuttgart antretenden Kandidaten steht.
„Wir Freie Wähler Stuttgart sind seit jeher ausschließlich auf kommunal- und regionalpolitischer Ebene aktiv. Wir treten bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen nicht an und haben auch nichts mit der bei der Landtagswahl 2021 antretenden ‚Freie Wähler-Partei‘ zu tun“, erklärt der Kreisvorsitzende der Freien Wähler Stuttgart, Peter Aichinger. „Die ‚Freien Wähler‘, die bei der Landtagswahl auf dem Stimmzettel stehen, sind also nicht die, die den Stuttgarterinnen und Stuttgartern aus den Bezirksbeiräten der Stuttgarter Stadtbezirke, aus dem Stuttgarter Gemeinderat und aus der Versammlung des Verbands Region Stuttgart (Regionalversammlung) bekannt sind“, verdeutlicht der Kreisvorsitzende.
In Baden-Württemberg sind die im Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V. zusammengeschlossenen Freien Wähler seit Jahren die stärkste kommunalpolitische Kraft in den Gemeinderäten und die zweitstärkste kommunalpolitische Kraft in den Kreistagen. Davon will die „Freie Wähler-Partei“ profitieren.
„Durch ihre Namensgebung und die daraus resultierende Namensgleichheit will sich die ‚Freie Wähler-Partei‘ die überaus große Beliebtheit und den hohen Bekanntheitsgrad der auf kommunalpolitischer Ebene tätigen Freien Wähler zunutze machen“, so Peter Aichinger. Formalrechtlich sei dies zwar nicht zu beanstanden, weil der Begriff „Freie Wähler“ nicht geschützt werden könne, aber genauso legitim sei es für den Freie Wähler Kreisverband Stuttgart e.V., sich von diesen Trittbrettfahrern klar zu distanzieren und die Wählerinnen und Wähler auf die Verwechslungsgefahr aufmerksam zu machen.

Foto: Bernd Eidenmüller, Rechte: Freie Wähler Stuttgart

Amphibienwanderung (Kröten) beginnt im Wald

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Amphibien wie Frösche, Kröten, Unken, Molche und Salamander durchlaufen während ihres Heranwachsens eine erstaunliche Verwandlung. Einige Amphibienarten haben ihre Winterquartiere im Stuttgarter Wald.

In einer Winterstarre überdauern sie die kalte Jahreszeit unter Baumwurzeln, in feuchten Erdlöchern oder am Grund von Gewässern. Sobald im zeitigen Vorfrühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grad über Null liegen, beginnen Erdkröte, Grasfrosch und der besonders geschützte Feuersalamander, ihre Laichplätze aufzusuchen. Auf ihrem Weg zum Laichgewässer legen sie Strecken von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern zurück. Dabei sind sie oft gezwungen, unter Lebensgefahr Straßen zu überqueren. Aber auch im Wald selbst sind die Lurche gefährdet, wenn sie zum Beispiel Waldwege queren müssen oder sie abseits von Wegen übersehen werden.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart bittet die Bevölkerung, gerade auch im Wald besonders auf die heimische Tierwelt zu achten. Die Einhaltung gesetzlicher Verbote wie das Radfahren abseits von geeigneten Wegen sowie das Verbot des Befahrens von Waldwegen mit Autos und Segways ist daher zwingend notwendig.

Die folgenden Straßen durchschneiden die Wanderstrecken der Amphibien und sind durch das Gefahrzeichen „Krötenwanderung“ kenntlich gemacht: Der Bereich des Rot- und Schwarzwildparks an der Solitudestraße, Magstadter Straße und Mahdentalstraße, die Falkenstraße bei Möhringen Sonnenberg, Frauenkopfstraße und Waldebene Ost in Stuttgart Ost. Weitere gekennzeichnete Wanderstrecken befinden sich auf folgenden Straßen: Weg zum Aktivpark Bergheide am Robert Bosch Krankenhaus im Burgholzhof, Gustav Barth Straße und Hintere Weingärten in Heumaden, Onstmettinger Weg in Möhringen, Roßhaustraße in Degerloch, Wernhaldenstraße in Stuttgart Süd, Christian Belser Straße in Kaltental und Sonnenberg, Musberger Straße in Vaihingen, die Greutterstraße in Weilimdorf, Rotwiesenstraße in Schönberg sowie die Eichenparkstraße in Riedenberg. In der Eichenparkstraße und in der Roßhaustraße wird die Fahrtgeschwindigkeit des Durchfahrtverkehrs während der Wanderzeit auf zehn Stundenkilometer beschränkt. Weitere Wege und Verbindungsstraßen, die aufgrund der lokalen Wanderbewegung abschnittsweise gesperrt sind, befinden sich am Oeffinger Scillawald, am Grünen Heiner sowie an der Zufahrt zum Sportplatz Uhlbach.

Siehe auch: stuttgart.de/vorfahrt-fuer-froesche-und-kroeten-mit-steigenden-temperaturen-beginnt-die-amphibienwanderung

Fotos, Archiv

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen 11.02.

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 11. Februar 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung des Landes in der ab 11. Februar 2021 gültigen Fassung

Die Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am Donnerstag, den 11. Februar 2021 in Kraft.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Notruf anno Dazumal – Zum Tag des europäischen Notrufs 112

Posted by Klaus on 11th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Signalhorn der Feuerwehr 1880, auch Kirchenglocken dienten als Notrufsignal, vom Kanonenhäusle wurde von der Anhöhe auf Feuer geachtet und bei einem Brand eine Kanone abgeschossen. Feuermelder, wurden inzwischen abgebaut. Sirenen warnten vor Fliegerangriffen und später vor Katastrophen. Notrufsäulen sind auch heute noch im Einsatz.

Notruf 112: Europäischer Aktionstag am 11. Februar

Fotos, Archiv hier haben wir auch noch Fotos, fotogalerie-stuttgart

Bund und Länder einigen sich auf eine Ver- längerung des Lockdowns

Posted by Klaus on 10th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 10.02.2021

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.

Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bundesländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen. Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken.“

Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus. Darunter vor allem die britische Virusvarianten B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte. Baden-Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Test, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen und eindämmen zu können. „Auch in Deutschland und Baden-Württemberg wissen wir: Diese Mutanten sind bereits da und sie beginnen sich auszubreiten. Wir müssen damit rechnen, dass sie im März die dominante Variante werden. Deshalb müssen wir alles daransetzen, um diese Ausbreitung zu verlangsamen. Und dafür müssen wir den Abwärtstrend bei den Infektionen fortsetzen“, fasste Kretschmann die derzeitige Ausgangssituation zusammen.

Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben

Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben schießen und dass sie nur mit langen deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind.

„Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretschmann.  Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.

„Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann. Denn Niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.

Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft.

Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität

Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen wird der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in der Sondersitzung des Landtags.

Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen – nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage, ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen.

„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretschmann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.

In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um.

Perspektive für Lockerungen und Öffnungen

Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten, sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen: So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter.

Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend anpassen – doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren – das aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren.

Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den Ländern umgesetzt.

Diese Ergebnisse werden jetzt, wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert. Zudem werden der Landtag, die kommunalen Landesverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktualisierte Verordnung verkündet. Wir kommunizieren die Details umgehend auf hier auf Baden-Württemberg.de, über unsere Social Media-Kanäle oder unseren Messengerdienst. Oder Sie abonnieren unseren Newsletter, dann verpassen Sie keine aktuellen Informationen.

Quelle:/red
Foto, Klaus