Neue Wasserleitung in Degerloch

Posted by Klaus on 25th Mai 2020 in Stuttgart

Pressemitteilung

Stuttgart. Die Netze BW erneuert in der Heinestraße in Stuttgart-Degerloch eine Wasserleitung. In den Osterferien wurde die Leitung bereits auf einer Länge von knapp 400 Metern verlegt. In den Pfingstferien wird die Leitung nun in Betrieb genommen und mit dem bestehenden Netz verbunden. Die Gebäude entlang der Heinestraße werden ebenfalls an die neue Leitung angeschlossen. Anschließend wird die Fahrbahndecke wieder hergestellt.

Ab Samstag, 30. Mai, wird die Heinestraße dafür halbseitig gesperrt. Stadteinwärts gilt die Einbahnstraßenregelung, in Gegenrichtung ist eine weiträumige Umleitung ausgeschildert. Die Zu- und Ausfahrt ins Gebiet Bruderrain ist nicht möglich, auch hier ist eine Umleitung ausgeschildert. Da die Wasserleitung unter dem Parkstreifen verläuft, entfallen während der Bauzeit außerdem die Längsparkplätze entlang der Straße.

Die Bauarbeiten sollen mit Ende der Ferien am 14. Juni abgeschlossen sein. Die Netze BW investiert in die Baumaßnahme knapp 300.000 Euro und sorgt so für ein weiterhin leistungsfähiges Wassernetz in Stuttgart. Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Beeinträchtigungen gebeten.

Freundliche Grüße

Im Auftrag der Netze BW GmbH
Hans-Jörg Groscurth
Leiter Business Content Management / Konzernpressesprecher
Kommunikation & Politik

Foto, Klaus

Hedelfingen – Unfall mit Radfahrer

Posted by Klaus on 25th Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 25.05.2020

Am Sonntagmittag (24.05.2020) ist an der Ecke Schulwinkel und Heumadener Straße ein Autofahrer mit einem Radfahrer kollidiert. Ein 47 Jahre alter Mann wollte gegen 13.35 Uhr mit seinem schwarzen BMW aus der Straße Schulwinkel in die Heumadener Straße einfahren. Hierbei passierte er die durch geparkte Lieferwagen unübersichtlich beschaffene Einmündung in die Heumadener Straße. Im Moment des Passierens kollidierte er mit einem 44-jährigen Radfahrer, der mit seinem schwarzen Rennrad von rechter Seite kommend die Heumadener Straße entlangfuhr. Der Radfahrer verlor hierdurch die Kontrolle über sein Rad und stürzte, dabei erlitt er schwere Kopfverletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus, es entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 2000 Euro.

Symbolfoto, Blogarchiv

Ost – Offenbar betrunken Auto gefahren – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 25th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 25.05.2020

Ein 27 Jahre alter Mann ist am Samstagabend (23.05.2020) offenbar betrunken Auto gefahren und hat auf seiner Fahrt möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Zeuge fuhr gegen 22.55 Uhr hinter dem schwarzen Mazda des 27-Jährigen vom Pragsattel bis in die Rotenbergstraße her. Dabei fiel ihm dessen unsichere und riskante Fahrweise auf. Eine Polizeistreife kontrollierte den Mann, nachdem er durch einen gescheiterten Einparkversuch in der Rotenbergstraße aufgefallen war. Der 27-Jährige zeigte vor den Beamten starke Anzeichen von Trunkenheit. Er musste die Beamten zu einer Blutentnahme begleiten, ihn erwartet eine entsprechende Anzeige.

Zeugen und mögliche gefährdete Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Corona: Ordnungsbürgermeister Dr. Schairer dankt Einsatzkräften

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer hat den Einsatzkräften von Polizei und Amt für öffentliche Ordnung für ihren besonnenen Einsatz rund um das Demonstrationsgeschehen am Sonntag, 24. Mai, in der Innenstadt gedankt. Schairer erklärte: „Das war kein leichter Einsatz, wenn zum Schutz der Versammlungsfreiheit das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und die Sorge um die eigene Gesundheit ständige Begleiter sind.“
Die Polizei sprach ihrerseits von einem insgesamt geordneten Ablauf des gesamten Einsatzes rund um die Versammlung der AfD. Den städtischen Behörden wurden zudem keine besonderen Zwischenfälle bekannt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte am Samstag, 23. Mai, eine Kundgebung der AfD auf dem Schillerplatz in Stuttgart unter strengen Auflagen zugelassen. So durften an der Versammlung nur maximal 100 Personen teilnehmen. Das Gericht hatte damit einer Beschwerde der AfD in Teilen recht gegeben, aber Bedenken der Stadt zum Infektionsschutz aufgegriffen. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Landeshauptstadt Stuttgart ursprünglich erlassene Versammlungsverbot gegen die AfD-Kundgebung noch für rechtmäßig erklärt.

Die Stadt Stuttgart hatte die Kundgebung der AfD aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt. Das Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Versammlungsbehörde berief sich bei der Begründung des Verbots auf das Infektionsschutzgesetz und das Versammlungsgesetz, wonach ein Verbot bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich ist. Demnach kann das Amt für öffentliche Ordnung Versammlungen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Eine besondere Gefahrenlage sah das Amt deshalb, weil bei Kundgebungen der AfD konfliktträchtige Auseinandersetzungen zwischen Versammlungsteilnehmern und Gegendemonstranten in der Vergangenheit bereits erfolgt waren. Die Vermeidung von unmittelbarem körperlichen Kontakt war nach Ansicht der Stadt daher nicht gewährleistet, weshalb ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko für die Polizei wie die Versammlungsteilnehmer und Gegendemonstranten befürchtet werden musste. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof nicht als zwingenden Verbotsgrund akzeptiert.

Foto, Blogarchiv

Stuttgart – Polizeieinsatz wegen Kundgebungen

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 24.05.2020

Mehrere Hundert Polizeibeamte sind am heutigen Sonntag (24.05.2020) in der Stuttgarter Innenstadt wegen zweier angemeldeter Kundgebungen im Einsatz. Ab 13.00 Uhr versammelten sich Teilnehmer einer Kundgebung der Alternativen für Deutschland (AfD) unter dem Thema „Schutz der Grundrechte in Zeiten von Corona“ auf dem Schillerplatz. Zum Schutz dieser Demonstration zeigte die Polizei mit geschützten Hundertschaften, Reitern und Wasserwerfern starke Präsenz. Gegen die Kundgebung protestierten Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind. Bereits gegen 12.30 Uhr hatten sie sich zunächst auf dem Marktplatz unter dem Motto „Einsatz für Grundrechte – aber ohne rechts – kein Platz für die AfD“ versammelt. Nach Kundgebungsende formierten die Demonstrations- teilnehmer gegen 13.20 Uhr ein Spontanaufzug, der vom Markplatz auf den Charlottenplatz in Richtung Planie führte, um dort lautstark gegen die Veranstaltung der AfD zu protestieren. Vorübergehend blockierten dort mehr als 200 Menschen den Planietunnel. Die AfD-Demonstration verläuft bislang störungsfrei. An einer Polizeiabsperrung am Schillerplatz wurden Polizeibeamte von Gegendemonstranten beleidigt, drei mutmaßlich Verdächtige wurden erkannt. Ihre Personalien werden derzeit festgestellt. Die Polizei informiert auch über ihre Social-Media-Kanäle auf Facebook und Twitter.

Foto, Polizei BW, Blogarchiv

Corona-Verordnung für Beherbergungsbetreibe veröffentlicht

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Die Corona-Verordnung Beherbergungsbetrieb für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht.

Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet. Die vollständige Öffnung der Beherbergungsbetriebe ist für den 29. Mai vorgesehen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest. Die Auflagen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern, sollen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine MNB tragen.

Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen die in einem Haushalt leben besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.

„Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Hygiene-Verordnung so früh wie möglich veröffentlicht wird, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten. So können sie sich auf das wichtige Pfingstgeschäft vorbereiten“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut „Die Betriebe erhalten damit Planungssicherheit für das wichtige Pfingstgeschäft“.

„Jeder Schritt zur Öffnung verlangt weiterhin erhöhte Wachsamkeit“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist wichtig, um das Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu minimieren. Ich appelliere daher an die Nutzer von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten.“

Corona-Verordnung Gaststätten

Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe

Foto, Blogarchiv

Notbetreuung an Schulen auch in den Pfingstferien möglich

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Allgemein

Info

Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Am 2. Juni beginnen in Baden-Württemberg die zweiwöchigen Pfingstferien. Entsprechend der Corona-Verordnung der Landesregierung kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden.

„Wir sind uns sehr bewusst, was die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrkräfte in den zurückliegenden Wochen alles geleistet haben. Gemeinsam haben sie die Notbetreuung an den Schulen auf die Beine gestellt, eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der Abschlussprüfungen ermöglicht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Trotz dieser enormen Belastung haben wir die Schulen gebeten, ähnlich wie bereits in den Osterferien, auch in den Pfingstferien eine Notbetreuung zu organisieren, sofern hierfür ein Bedarf besteht.“

Die Notbetreuung kann dabei auch zeitweise in einer der beiden Ferienwochen angeboten werden, da kein Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung besteht. Die Schulleitungen entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine Notbetreuung und wenn ja, in welchem Umfang angeboten wird – je nach Platzangebot und zur Verfügung stehendem Personal.

Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer ist freiwillig

Auch der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, zudem können auch Betreuungskräfte von außerschulischen Partnern oder der Kommunen eingesetzt werden. „Wir danken allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich freiwillig für die Notbetreuung melden. Auch den außerschulischen Partnern und den Kommunen sind wir sehr dankbar, dass sie so tatkräftig dazu beitragen, zahlreichen Familien im Land eine Notbetreuung anbieten zu können. Ihr Engagement steht für den Zusammenhalt in Baden-Württemberg während der aktuellen Situation. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich meistern“, betont Eisenmann. Eine Notbetreuungen in den weiteren Schulferien, zum Beispiel in den Sommerferien, sei nicht beabsichtigt.

Schreiben des Kultusministeriums vom 19. Mai 2020 zur Notbetreuung in den Pfingstferien (PDF)

Kultusministerium: Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

VGH Mannheim lässt AfD-Kundgebung unter strengen Auflagen zu

Posted by Klaus on 23rd Mai 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Ordnungsbürgermeister Dr. Schairer: „Das ist ein Teilerfolg. Dennoch sind wir auch besorgt, denn das Grundproblem des Infektionsrisikos, insbesondere für die eingesetzten Polizeibeamten, ist dadurch nicht gelöst“

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Samstag, 23. Mai, die für Sonntag angemeldete Kundgebung der AfD auf dem Schillerplatz in Stuttgart unter strengen Auflagen zugelassen. So dürfen an der Versammlung nur maximal 100 Personen teilnehmen, die mit Bussen anreisen müssen. Das Gericht gibt damit einer Beschwerde der AfD in Teilen recht, greift aber Bedenken der Stadt zum Infektionsschutz auf. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Landeshaupt- stadt Stuttgart erlassene Versammlungsverbot gegen die AfD-Kundgebung noch für rechtmäßig erklärt.
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Samstag, 23. Mai: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Teilerfolg. Das Gericht hat die Teilnehmerzahl begrenzt, die Abstände zwischen Einzelpersonen auf 1,5 Meter festgelegt und die An- und Abreise genau definiert. Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts, dennoch sind wir auch besorgt. Denn das Grundproblem des Infektionsrisikos, insbesondere für die eingesetzten Polizeibeamten, ist durch die strengen Auflagen nicht gelöst. Wenn die Versammlungsteilnehmer auf Gegendemonstranten treffen und die Polizei dazwischen geht, kann es Auseinandersetzungen geben, bei denen die Abstandsregeln keine Rolle mehr spielen. Dadurch steigt das Risiko einer Ansteckung immens.“

Bürgermeister Dr. Schairer appellierte: „Ich bitte die Versammlungsteilnehmer eindringlich, sich an die Vorgaben zu halten. Und auch die Gegendemonstranten bitte ich, sich zurückzunehmen – im Sinne des Gesundheitsschutzes für die gesamte Bevölkerung. Jüngste Fälle von lokalen Ausbrüchen zeigen ja gerade, dass die Corona-Pandemie noch nicht gebannt ist.“

Die Stadt Stuttgart hatte die Kundgebung der AfD aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt. Das Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Versammlungsbehörde berief sich bei der Begründung des Verbots auf das Infektionsschutzgesetz und das Versammlungsgesetz, wonach ein Verbot bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich ist. Demnach kann das Amt für öffentliche Ordnung Versammlungen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Eine besondere Gefahrenlage sieht das Amt deshalb, weil bei der Kundgebung der AfD konfliktträchtige Auseinandersetzungen zwischen Versammlungsteilnehmern und Gegendemonstranten in der Vergangenheit bereits erfolgten und auch jetzt zu befürchten sind sowie die Vermeidung von unmittelbarem körperlichen Kontakt nicht gewährleistet werden kann. Folglich entsteht aus Sicht der Stadt ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko.

Gleisarbeiten an der Ruhbank: Sperrung und Umleitung

Info von Wilih

Die SSB erneuert die Stadtbahn- gleise an der Ruhbank. Es kommt an zwei Wochenenden zu Ein- schränkungen.

An der Kirchheimer Straße auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle Ruhbank erneuert die SSB die Stadtbahngleise einschließlich der Weiche in der Überfahrt. Das Tiefbauamt erneuert zudem den Belag auf der Kirchheimer Straße vor der Zufahrt zur Mittleren Filderstraße auf rund 300 Meter Länge und saniert mehrere Schächte.

Dadurch kommt es an zwei Wochenenden für den Individualverkehr zu Einschränkungen: vom 5. Juni, 20 Uhr, bis 8. Juni, 5 Uhr, und vom 10. Juni, 20 Uhr, bis 15. Juni, 5 Uhr. Die Kirchheimer Straße ist in dieser Zeit jeweils für den Individualverkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt, eine großräumige Umleitung ist ausgeschildert.

Die Stadtbahnen fahren trotz der Arbeiten regulär, eine Ersatzhaltestelle für die Linie 70 Richtung Plieningen wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Nachtbuslinie N7 wird, so denn der Nachtverkehr dann wiederaufgenommen worden sein sollte, Richtung Heumaden umgeleitet. Die Nachtbushaltestelle Ruhbank wird an die Mittlere Filderstraße verlegt, die Haltestelle Silberwald entfällt, die Haltestellen Sillenbuch, Spaichinger Straße, Augustinum und Bieler Weg werden verlegt.

Quelle: SSB

Vorsicht bei bitterem Gartengemüse

Posted by Klaus on 23rd Mai 2020 in Allgemein

Info

Zucchini

Wenn Zucchini und Kürbisse bitter schmecken, droht Vergiftungsgefahr. Verbraucherschutzminister Peter Hauk rät, vor der Zubereitung eines Zucchini- oder Kürbisgerichts die Rohware zu verkosten und bittere Exemplare auszusortieren und zu entsorgen.

„Viele freuen sich bereits auf die im Juni beginnende Ernte von Zucchini aus dem eigenen Garten. Einzelne Exemplare schmecken allerdings bitter. Das mindert nicht nur den Genuss, sondern ist ein Warnsignal: Diese pflanzeneigenen Inhaltsstoffe sind nicht nur bitter, sondern extrem giftig. Ich rate Ihnen, vor der Zubereitung eines Zucchini- oder Kürbisgerichts die Rohware zu verkosten und bittere Exemplare auszusortieren und zu entsorgen. Denn die giftigen Bitterstoffe bleiben auch beim Kochen erhalten“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk am Samstag (23. Mai) in Stuttgart.

In den Jahren 2015 und 2019 kam es in Baden-Württemberg zu Vergiftungsfällen durch bittere Zucchini. Häufig sind ältere Personen betroffen, weil sie Bittergeschmack nicht mehr so intensiv empfinden. „Offensichtlich bilden Zucchini- und Kürbispflanzen bei heißem und trockenem Wetter verstärkt Bitterstoffe aus. Auch nimmt der Bitterstoffgehalt während der Fruchtreife zu. Deshalb sollten Sie nicht nur wegen des aromatischeren Geschmacks Zucchini möglichst jung ernten“, betonte der Verbraucherschutzminister. Auch sollten Zucchini niemals in der Nähe von Zierkürbissen angepflanzt werden, da diese eine sehr hohe Konzentration an Bitterstoffen beinhalten. Kommt es zu Kreuzungen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zucchini und vor allem die später daraus gewonnenen Samen einen sehr hohen Anteil Bitterstoffe beinhalten und damit giftig sind.

Giftige Bitterstoffe – wie entstehen sie und was bewirken sie?

Kürbisse, Zucchini, Gurken oder Melonen zählen zur Pflanzenfamilie der Kürbisgewächse (Curcubitaceae). Verschiedene Kürbisgewächse können natürlicherweise Bitterstoffe bilden, die als Cucurbitacine bezeichnet werden. Diese verursachen einen stark bitteren Geschmack, wirken als Zellgift und können Lebensmittelvergiftungen mit gastrointestinaler Symptomatik hervorrufen. Je nach aufgenommener Dosis können die Symptome von Übelkeit, Erbrechen, Magenkrämpfen und Durchfall bis hin zu lebensbedrohlicher hämorrhagischer Gastroenteritis reichen. In seltenen Fällen können die Vergiftungen zum Tod führen.

Zucchini und Kürbisse grundsätzlich vor Zubereitung probieren

Nicht nur Kürbisgewächse aus dem eigenen Anbau bergen diese Gefahr. Vereinzelt können auch im Handel erworbene Zucchini oder Kürbisse belastet sein. „Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie Zucchini oder Kürbisse grundsätzlich vor dem Verarbeiten vorsichtig probieren. Auch hier gilt: Bittere Exemplare aussortieren und entsorgen. Bei gekaufter Ware rate ich dazu, das Produkt umgehend beim Händler zu reklamieren. Wer sich mit seiner Beschwerde nicht ernst genommen fühlt, kann sich auch an die Lebensmittelüberwachung wenden“, so der Minister.

Empfehlungen des Bundesinstituts für Verbraucher (PDF)

Untersuchungsergebnisse des CVUA Stuttgart aus dem Jahr 2015

Serviceportal Baden-Württemberg: Lebensmittelsicherheit – Verbraucherbeschwerde einreichen