Land entschädigt Dauerkarteninhaber für schlechte Leistungen

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Dauerkarteninhaber für Strecken mit besonders schlechten Leistungen im vergangenen halben Jahr erhalten eine Wiedergutmachung.

Stammkunden im regionalen Bahnverkehr erhalten eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Dies hatte das Verkehrsministerium im Februar 2020 angekündigt. „Es hat leider länger gedauert, das Versprechen umzusetzen. Unser Ziel war eine faire Lösung unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Und nicht zuletzt ein einfaches und funktionierendes Auszahlungsverfahren. Nun gibt es Klarheit über die zu entschädigenden Strecken“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren. Geplant ist eine Entschädigung der Dauerkunden (Jahreskarteninhaber) in Höhe eines Monatskartentickets beziehungsweise einer Monatsrate für ein Abonnement für die betroffenen Streckenabschnitte. Das Land verhandelt mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die gemeinsame Finanzierung der Entschädigungen.

Die betroffenen Verbindungen

Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hat das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler entschädigt werden:

  • Stuttgart-Pforzheim-Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart-Heilbronn-Würzburg
  • Stuttgart-Ulm
  • Stuttgart-Tübingen
  • Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen
  • Breisach/Endingen-Freiburg-Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen-Bad Urach
  • Pforzheim-Horb
  • Sigmaringen-Aulendorf

Züge müssen pünktlich und zuverlässig fahren

Das Verkehrsministerium konkretisiert derzeit den gesamten Prozess der Umsetzung der Entschädigungen mit verschiedenen Dienstleistern, von der Antragstellung über ein Kundenportal bis hin zu Auszahlungen an die Fahrgäste. Die Vorbereitung hierfür war und ist aufwändig. Schließlich sind tausende Fahrgäste betroffen. Die Entschädigungen sollen ab Juni 2020 ausgezahlt werden. Die Antragsstellung soll digital über ein Kundenportal erfolgen. Die Einzelheiten werden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geklärt. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Verkehrsminister unterstrich: „Wir arbeiten unter Hochdruck an einer technisch einfachen Lösung, um die Fahrgäste zu entschädigen. Der Ärger der vielen Pendlerinnen und Pendler, die seit Juni vergangenen Jahres auf so vielen Bahnstrecken im Land eine schlechte Qualität erfahren haben, ist absolut verständlich. Deshalb ist und bleibt unser Ziel: Die Betreiberfirmen müssen das vom Land bestellte Angebot realisieren, das heißt die Züge müssen pünktlich und zuverlässig fahren“.

Symbolfoto, Blogarchiv

Landesregierung überarbeitet Corona-Verordnung

Posted by Klaus on 10th April 2020 in Allgemein

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Die Corona-Verordnung des Landes wurde geändert. Die Änderungen betreffen vor allem eine Quarantäne-Pflicht bei Einreisen aus dem Ausland und die Untersagung von medizinisch nicht notwendigen Zahnbehandlungen.

Vor den Osterfeiertagen hat die Landesregierung die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ein weiteres Mal aktualisiert. Die Änderungen wurden innerhalb der Landesregierung abgestimmt und am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen. „Ich möchte dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die dynamische Lage der Pandemie hinzuweisen. Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (10. April) in Stuttgart. Gleichzeitig appellierte er noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger im Land, weiterhin fürsorglichen Abstand zu halten. „Wir sehen einen Silberstreif am Horizont. Die Kurve der Neuinfektionen flacht etwas ab, aber von Entwarnung kann noch keine Rede sein. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, die begonnenen Maßnahmen strikt aufrechtzuerhalten. Wir nutzen die Zeit, um unser Gesundheitssystem bestmöglich für eine steigende Zahl an Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Wir stehen glücklicherweise gut da und verfügen derzeit über 800 Beatmungsplätze an den Kliniken.“

Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beinhaltet neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen der Bußgeldtatbestände folgende wesentliche Änderungen:

  • Das Robert-Koch-Institut weist ab dem 10. April keine Risikogebiete mehr aus, da die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Deshalb wurden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten, angepasst.
  • Gestrichen wurde die Regelung wonach eine Notbetreuung für Kinder ausgeschlossen wurde, die aus Risikogebieten eingereist sind.
  • Es wird klargestellt, dass in Schulen, Kindergärten und Hochschulen (das sind die in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen) ein 14-tägiges Betretungsverbot nicht mehr für Personen gilt, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhe Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter.
  • Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.
  • Das Sozialministerium wird im neuen § 3a ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die unter anderem Quarantäneanordnungen für Einreisende aus dem Ausland regelt. Auch diese Ermächtigung hängt mit dem Wegfall der Risikogebiete zusammen. Das Sozialministerium wird auf Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Musterregelung eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie enthält im Wesentlichen eine 14-tägige Quarantänepflicht für Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen. Bis diese Quarantäneverordnung in Kraft tritt, gilt der alte § 3a fort.
  • Die Liste der geschlossenen Einrichtungen wird um Sportboothäfen ergänzt. Allerdings ist die Benutzung der Sportboothäfen zur Sicherung der Boote, zum Ein- und Auswassern, für Berufsfischer und für berufliche Tätigkeiten auf dem Gelände weiterhin erlaubt.
  • Es wurde klargestellt, dass neben der Schließung von Prostitutionsstätten auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes untersagt ist.
  • Wie schon Wochenmärkte und Hofläden dürfen auch mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte geöffnet sein.
  • Die zusätzliche Erlaubnis, insbesondere Läden und andere Verkaufsstellen am Karfreitag und am Ostersonntag aufgrund der Corona-Verordnung zu öffnen, wird zurückgenommen. Die üblichen Öffnungsmöglichkeiten z. B. von Tankstellen an diesen beiden Feiertagen bleibt unverändert.
  • In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankommende für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden. Das Innenministerium kann weitere Regelungen hierzu erlassen.
  • Das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen wird für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden kann.
  • Zahnärztliche Behandlungen (Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie) sind nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig.

Aktuelle Corona-Verordnung

Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise) (PDF)

Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport) (PDF)

Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württembergg

Foto, Manu’s Bilderecke

ENDLICH – Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste

Posted by Klaus on 10th April 2020 in Allgemein

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Das Land unterstützt ambulante Pflegedienste mit Sonderparkrechten. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung vor Ort auch während der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann.

Mit einem Erlass ermöglicht das Verkehrsministerium unbürokratische Ausnahme- genehmigungen für Sonderparkrechte ambulanter Pflegedienste. „Die aktuelle Corona-Lage stellt eine große Belastung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege dar. Da gegenwärtig viele Menschen zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten, sind Parkplätze in Wohngebieten teilweise stärker genutzt als sonst. Die nun möglichen Sonderparkregelungen sollen die Pflegedienste entlasten“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung auch häuslich versorgter Pflegebedürftiger weiterhin aufrechterhalten werden kann.

In Anbetracht der geschilderten Situation befreit das Land ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen:

  • vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen (Zeichen 286 und 290.1),
  • von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu Parken (Paragraph 13 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung),
  • vom Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1),
  • vom Verbot des Parkens außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und
  • vom Verbot des Parkens auf Bewohnerparkplätzen.

Die Ausnahmegenehmigungen sind dabei auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt. Als Nachweis ist eine Parkscheibe zu verwenden. Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis Sonntag, 14. Juni 2020.

Schnelle Lösung für ambulante Pflegedienste

„Trotz der Ausnahmegenehmigung gilt natürlich nach wie vor: Dritte dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden“, so Hermann. Auf ein bürokratisches Antragsverfahren wird wegen des Erfordernisses einer schnellen Lösung verzichtet. Die Ausnahmegenehmigung kann allgemein in dem Sinne erteilt werden, dass die nach außen hin sichtbaren beziehungsweise entsprechend gekennzeichneten Fahrzeuge ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste umfasst werden.

Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörden in eigener Zuständigkeit. Dabei sind auch die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Aktuelle Informationen um Coronavirus in Baden-Württemberg

Symbolfoto, Klaus

Eine Stunde gratis Radfahren mit RegioRadStuttgart – Aktion verlängert bis 19. April

Posted by Klaus on 9th April 2020 in Allgemein, Stuttgart

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Die Fahrräder des Fahrrad- und Pedelecverleihsystem RegioRadStuttgart können seit 30. März 2020 bei jeder Entleihe eine Stunde kostenlos genutzt werden. Die Stadt Stuttgart, alle RegioRadStuttgart-Kommunen und der Betreiber Deutsche Bahn (DB) bieten damit insbesondere Pendlern in der aktuellen Situation eine gesunde Alternative zur Bus- oder Bahnfahrt.

Die DB hat sich in Abstimmung mit der Stadt Stuttgart zur Verlängerung der Aktion bis zum 19. April 2020 entschlossen. In dieser Zeit können auch die über 450 Pedelecs im RegioRadStuttgart die ersten 30 Minuten jeder Entleihe kostenlos ausgeliehen werden. Die Entleihe und Rückgabe der Räder erfolgt wie gewohnt mit der polygoCard direkt am Rad an den Stationen, über die RegioRadStuttgart-App, über das Terminal der Station oder telefonisch.

Hintergrund zu RegioRadStuttgart

RegioRadStuttgart ist ein interkommunales Fahrrad- und Pedelecverleihsystem für die Landeshauptstadt Stuttgart und über 40 Städte und Gemeinden der Region. Registrierte Kunden können über 650 Fahrräder und rund 450 Pedelecs an aktuell 165 Stationen nutzen. An jeder Station stehen sowohl Zweiräder für reine Muskelkraft als auch Pedelecs, also Fahrräder mit Elektroantrieb, zur Ausleihe bereit. Auf vier Fahrräder kommt in Stuttgart ein Pedelec; in der Region ist das Mischungsverhältnis umgekehrt.

Wer eine polygoCard hat, fährt noch günstiger

Wer ein RegioRadStuttgart nutzen möchte, muss sich zunächst Online oder per App registrieren. Dabei empfiehlt es sich, sich gleich mit der polygoCard anzumelden. Diese Karte haben bereits über 550.000 Kunden des VVS. Aber auch alle anderen können die Mobilitätskarte für die Region Stuttgart jederzeit kostenlos anfordern. Durch den noch günstigeren PolygoCard-Tarif wird nicht nur die Jahresgebühr von 3 Euro wieder als Fahrguthaben gutgeschrieben und die Preise für die Pedelecnutzung von 12 Cent auf 10 Cent/Minute bzw. von 4 Euro auf 3 Euro/Stunde reduziert. Die Ausleihe für einen ganzen Tag (bis 3 Uhr des folgenden Tages) kostet beim Fahrrad dann zehn statt fünfzehn und das Pedelec zwölf statt 16 Euro. Mit der polygoCard ist auch immer die erste halbe Stunde jeder Ausleihe eines Fahrrades kostenlos, danach kostet jede weiter halbe Stunde einen Euro.

Neben 92 Stationen in der Landeshauptstadt gibt es in der Region weitere 73. Aber auch dabei wird es nicht bleiben: Noch in diesem Jahr soll das Netz sowohl in Stuttgart als auch in der Region ausgebaut und komplettiert werden. Dann sollen an insgesamt über 180 Stationen 800 Fahrräder und 500 Pedelecs zur Verfügung stehen. Auch die Flotte der E-Lastenräder soll in Stuttgart von aktuell zehn auf dann 20 Stück erweitert werden. Informationen zum RegioRadStuttgart gibt es unter www.regioradstuttgart.de

Fotos: Deutsche Bahn Connect GmbH

Grüße vom Automuseum Engstingen

Posted by Klaus on 9th April 2020 in Oldtimer, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Liebe Oldtimerfreunde,

traditionell eröffnete das Automuseum Engstingen am Ostersonntag seine Türen für die neue Saison.

Dieses Jahr ist leider vieles nicht wie in den vergangenen.

Infolge der allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus werden wir frühestens ab 01. Mai 2020 öffnen können und selbst dieses Datum ist mehr als ungewiss. Aber die Gesundheit unserer Besucher/innen sowie unserer Mitarbeiter/innen hat für uns höchste Priorität. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen hoffen wir zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beitragen zu können.

 

Wir danken für Ihr Verständis, wünschen Ihnen erholsame Osterfeiertage und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße aus Engstingen

Ulrike Palesch

Foto, Blogarchiv

Digitale Stuttgart-Angebote für Daheim

Posted by Klaus on 8th April 2020 in Stuttgart

Presseinfo

Stuttgart-Marketing bietet virtuelle Stadtführungen und Weinerlebnisse an

Stuttgart-Erlebnisse für Zuhause: Um auch in Krisenzeiten von Corona Stuttgart erleben zu können, hat die Stuttgart-Marketing GmbH das Format der virtuellen Stadtführungen gelauncht. Und das Weinbaumuseum Stuttgart stellt während des Lockdowns digital regionale Weine vor.

Original Stadtführer zeigen den Menschen daheim die unterschiedlichen Ecken der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Die virtuellen Touren werden zwei Mal pro Woche ausgespielt. Jeweils Dienstags und Donnerstags sind die circa 10 bis 15-minütigen Clips ab 18 Uhr auf dem Youtube-Kanal www.youtube.com/user/smgstuttgart und der Website www.stuttgart-tourist.de zu sehen. Und wer Stuttgart-Marketing auf Social Media folgt, kann auch dort Stuttgart digital entdecken und quasi vom heimischen Sofa an den 360-Grad-Rundgängen teilnehmen. Start war am gestrigen Dienstag, 7. April, mit der „0711-Tour“, die die Daheimgebliebenen zu den angesagtesten Plätzen in der Stuttgarter Innenstadt führt. Es folgen noch eine virtuelle Stäffeles-Tour, ein Stadtspaziergang mit schwäbischem Entertainment, eine Innenstadtführung und ein Rundgang mit der schwäbischen Hausfrau Frau Schwätzele. Für die internationalen Zuschauer ist ein englischer Stadtrundgang im Programm.

Auch das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach hat für die Krisenzeit ein neues Angebot entwickelt: Neun Weingüter präsentieren sich im Wechsel einmal wöchentlich im Museum und stellen drei ihrer Weine vor, die im Nachgang selbstverständlich auch bestellt werden können. Die Weininteressierten vor den heimischen Bildschirmen erfahren so nicht nur einiges über die Weinregion Stuttgart sondern erhalten auch fachspezifische Details über die Weine der hiesigen Wengerter. Und kurze Einblicke ins Weinbaumuseum sind auch garantiert – ebenfalls mit 360-Grad gefilmt. Die beteiligten Partner sind das Collegium Wirtemberg, Weingut Diehl, MAXWEIN, Weingut Peter Mayer, 70469R! Weinbau Fabian Rajtschan, Weingut Schnaitmann, Weingut Schwarz, Weingut Stadt Stuttgart und Weingut Warth. Start der Weinserie ist am Donnerstag, 9. April um 19 Uhr. Ab der folgenden Woche werden die Filme dann immer mittwochs ausgestrahlt. Die kurzen Takes gibt es auf der Seite des Weinbaumuseums unter www.weinbaumuseum.de und natürlich unter www.stuttgart-tourist.de.

Weitere Informationen: www.stuttgart-tourist.de und www.weinbaumuseum.de

Foto, Blogarchiv

Neues Online-Portal gestartet: Gutscheine verschenken und lokale Betriebe unterstützen

Posted by Klaus on 8th April 2020 in Stuttgart

INFO LHS

Für viele Stuttgarter Unternehmen und Selbstständige geht es derzeit darum, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Staatliche Hilfen reichen teilweise nicht aus, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb ist die Mithilfe jedes Einzelnen willkommen.
Ines Aufrecht, Leiterin der städtischen Wirtschaftsförderung, sagt: „Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über eine neue Online-Plattform einen Gutschein bei ihrem Stuttgarter Lieblingsgeschäft, einem lokalen Restaurant oder Dienstleistungsbetrieb zu erwerben. Das ist auch eine gute Gelegenheit, das passende Geschenk zum Beispiel für Ostern oder Muttertag zu finden und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Liquiditätssteigerung der Betriebe zu leisten. Damit kann jeder die vielseitige Unternehmenslandschaft in Stuttgart unterstützen. Dies spiegelt die Solidarität der Bevölkerung mit den Händlern und Gewerbetreibenden wider.“
Das mitunter beliebteste Geschenk der Deutschen ist der Gutschein – zahlreiche Studien belegen das. Mit den bevorstehenden Feiertagen (Ostern, Muttertag, Vatertag usw.), Geburtstag oder einfach ohne Anlass können Unternehmen durch den Verkauf von Geschenkgutscheinen eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. So können Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, aber auch Menschen aus der Region, die sich mit Stuttgart verbunden fühlen, teilnehmende Unternehmen unter www.gutscheine-fuer-stuttgart.de mit ihrer Gutschein-Bestellung unterstützen.
Und so einfach geht’s: Das gewünschte Unternehmen ist über die Suchfunktion nach Branche, Stadtbezirk oder Schlagwort zu finden. Dann einen Gruß verfassen und gegebenenfalls ein Foto hochladen, um dem Gutschein eine persönliche Note zu verleihen. Bezahlt wird per PayPal oder Kreditkarte. Der Gutschein wird digital versendet und kann anschließend ausgedruckt werden.
Hinweis: Da die Bezahlung unmittelbar an das Unternehmen erfolgt, trägt der Gutscheinbesteller das Risiko, dass der Gutschein bei Insolvenz des Unternehmens nicht eingelöst werden kann.
Alle Stuttgarter Unternehmen können sich unkompliziert und kostenlos auf dem Online-Portal anmelden und Gutscheine zum Verkauf anbieten. Der Anmeldeprozess dauert wenige Minuten, der Gutscheinversand und die Abrechnung erfolgen automatisch. Die Betreiberfirma des Portals verzichtet auf ihre sonst üblichen Provisionsgebühren. Die lokalen Unternehmen tragen ausschließlich die Kosten für die Online-Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel PayPal. Es handelt sich um eine Corona-Sonderaktion, die vorerst bis zum 15. Juni 2020 läuft. Jedes Unternehmen kann sich ohne Kündigungsfrist wieder abmelden. Weitere Informationen unter www.gutscheine-fuer-stuttgart.de.
Ines Aufrecht: „Mit den beiden Online-Portalen www.stuttgartsindwir.de und www.gutscheine-fuer-stuttgart.de haben wir innerhalb kürzester Zeit zwei tolle Plattformen, auf der sich die Stuttgarter Unternehmen präsentieren können. Geben wir das Geld in unserer Stadt aus, so helfen wir uns gegenseitig und stärken die lokalen Strukturen.“
Das Gutscheinportal www.gutscheine-fuer-stuttgart.de wurde initiiert von der Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart, Partner und Betreiber ist die Firma zmyle GmbH. Weitere Informationen erteilt das Team Stadtteilmanagement der Abteilung Wirtschaftsförderung, Telefon 216-60708, E-Mail wifoe@stuttgart.de.

Brunnensaison 2020 startet mit Einschränkungen

Posted by Klaus on 8th April 2020 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

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Brunnen in der Rotenbergstraße

Die Stadt Stuttgart hat die Brunnensaison eröffnet. Brunnen, die Trinkwasser zur Verfügung stellen, sind fortan gekennzeichnet. Einschränkungen gibt es, da nur ausgewählte Brunnen in Betrieb genommen werden. Das hat die Stadt am Mittwoch, 8. April, bekanntgegeben.

Das Wasser wird schrittweise bei den Trinkwasserbrunnen im gesamten Stadtgebiet sowie bei ausgewählten Wasserspielen in der Innenstadt aufgedreht. Es läuft bis Ende Oktober. Ganzjährig in Betrieb hingegen sind die Mineralwasserbrunnen in Bad Cannstatt. Im Zuge des „Aktionsprogramms Klimaschutz“ hat die Stadt die Trinkbrunnen zu Saisonbeginn mit dem Hinweistäfelchen „Trinkwasser“ gekennzeichnet.
Aufgrund des Coronavirus werden die städtischen Brunnen in diesem Jahr in reduzierter Anzahl betrieben. Die Wasserspiele in den Außenbezirken und auf den Spielplätzen bleiben aus. Bei möglichen Personalausfällen kann so die regelmäßige Reinigung und Wartung der Brunnenanlagen sichergestellt werden.

Verhaltensregeln für die Nutzer

Brunnen Schlossplatz

Die Stadt appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, bei der Nutzung der Brunnen bestimmte Ver- haltensregeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu beachten. Die Nutzer müssen die Hygienestandards einhalten und Menschenansammlungen an den Brunnen vermeiden.

Die Landeshauptstadt ist eine Stadt der Brunnen. Stuttgart besitzt nach Budapest das größte Mineralwasseraufkommen in Europa. 22 Millionen Liter sprudeln täglich aus verschiedenen Quellen. Die Trinkwasserbrunnen werden mit Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz versorgt oder aus Mineralwasserquellen gespeist.

Fotos, Blogarchiv

Keine großen Osterausflüge mit Auto oder Bahn

Posted by Klaus on 8th April 2020 in Allgemein

Presseinfo

Spazieren gehen, Joggen und Radfahren im Nahbereich statt großer Osterausflüge mit Auto oder Bahn – das rät Verkehrsminister Winfried Hermann mit Blick auf den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus.

„Bewegung im Freien im nahen Wohnumfeld ist die Alternative zu größeren Ausfahrten“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann zu Beginn der Ostertage mit Blick auf den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus. Während der anstehenden Festtage sollten die Menschen auf größere Ausflüge verzichten, auch wenn es schwerfällt. „Alle müssen für sich Verantwortung übernehmen und ihre sozialen Kontakte weiterhin auf ein möglichst geringes Maß reduzieren. Ausflüge in Gruppen, seien es Wandergruppen, Motorrad- oder Radlerteams, bleiben tabu. Die Beschränkung auf zwei Personen oder die Familie bleibt!“, erklärte Minister Hermann.

Verringerung der Corona-Infektionen hat Vorrang

Es gelten die Maßnahmen der Landesregierung zur Kontaktvermeidung, um Leben zu schützen. Teilweise sind bereits Parkplätze von Ausflugzielen von den Behörden vor Ort vorsorglich gesperrt oder verkleinert worden, weil Mindestabstände nicht eingehalten werden können. „Bitte besuchen Sie keine typischen touristischen Ziele und strömen Sie nicht alle nachmittags in die öffentlichen Parks und Gärten. Überlegen Sie, ob der Osterspaziergang an Ihrem Wohnort nicht auch dorthin gehen könnte, wo nicht so viele Menschen unterwegs sind, etwa in den Wald. Erkunden Sie die Umgebung in Ihrer Nähe, sei es auf Feld-, Wald- oder Fußwegen in Ihrer Stadt. Das Schöne liegt oft ganz nah“, lautete der Rat des Verkehrsministers.

Viele Familien werden die Feiertage nicht zusammen verbringen können, die Krankenhäuser, die Alten- und Pflegeheime sind für Besucher geschlossen und auch auf den Gottesdienstbesuch müsse verzichtet werden. „Telefonieren Sie oder treffen Sie sich in Videochats. Übernehmen Sie auch zu Ostern Verantwortung, vermeiden Sie körperliche Kontakte, um die Infektionsrate zu verlangsamen. Wir müssen die älteren Menschen sowie die Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen vorsorglich vor einer Ansteckung schützen und Zeit gewinnen für einen Impfstoff“, so Hermann.

„Unser stabiler Grundfahrplan im Bahn-Nahverkehr ist darauf ausgerichtet, dass all diejenigen, die nach wie vor unterwegs sein müssen, auch über die Feiertage zuverlässig zu ihrem Arbeitsplatz kommen können und nicht für Ausflugsfahrten“, erläuterte Minister Hermann abschließend.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv Klaus

Corona-Krise: Kuhn dankt Polizei und Vollzugsdienst für umsichtigen Einsatz bei Kontrollen im öffentlichen Raum – OB und Polizeipräsident loben Einsicht der Bürger

Posted by Klaus on 8th April 2020 in Stuttgart

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Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat der Polizei in Stuttgart und dem Städtischen Vollzugsdienst für ihre Umsicht bei deren Kontrollen im öffentlichen Raum gedankt. Kuhn sagte am Mittwoch, 8. April, nach einer Sitzung des Krisenstabs: „Die Erfahrungsberichte der vergangenen Tage zeigen, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll auf die Ansprache durch die Beamten reagieren, wenn sie aufgefordert werden, Abstand zu halten und keine Gruppen zu bilden. Und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen, dass die Beamten genau den richtigen Ton treffen, und zugleich als Ratgeber unterwegs sind. Für dieses sensible Vorgehen danke ich allen.“

Der OB unterstrich: „Polizei und Vollzugsdienst unterstützen durch ihre Präsenz in der Stadt und ihre Kontrollen an öffentlichen Orten unseren Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus.“ Das werde auch an den bevorstehenden Feiertagen geschehen, wenn viele nach draußen und in die Natur streben. Kuhn: „Polizei und Vollzugsdienst werden verstärkt kontrollieren. Sie werden klar und verständlich die Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzes anmahnen.“

„Wir erkennen, dass die Menschen überall in Stuttgart sehr viel Verständnis für die Regeln haben“, erklärte Polizeipräsident Franz Lutz nach der Sitzung: „Die meisten machen es uns leicht, sind selbst sehr vorsichtig, machen es richtig und wahren auch bei Kontakten lieber mehr Distanz.“ Die Einschränkungen seien belastend, aber sie müssten sein. Lutz: „Unsere Polizisten auf Streife sind jederzeit für die Bürger ansprechbar. Wir helfen gerne!“

OB Kuhn lobte auch das ebenfalls umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger: „Die meisten nehmen die Regeln ernst, das hilft ungemein.“ Kuhn appellierte: „Bewegen Sie sich nur in Ihrer nächsten Umgebung, meiden Sie Ziele und Plätze, wenn dort schon viele Leute unterwegs sind. Halten Sie Abstand zueinander, mindestens anderthalb, besser zwei Meter, beim Spaziergang, beim Radfahren, beim Sport. Meiden Sie direkte soziale Kontakte. Helfen Sie mit, indem Sie Ihren Beitrag leisten. So schützen Sie sich und andere.“