Archive for Dezember 27th, 2012

Gestattungsvertrag nicht zu unterschreiben – Demo 28.12.2012

Liebe MitstreiterInnen,

es steht zu befürchten, dass Nils Schmid den ihm vorliegenden Gestattungsvertrag unterschreibt und die Bahn ihr Zerstörungswerk wider alle Vernunft fortsetzen kann. Deshalb haben Parkschützer morgen eine medienwirksame Aktion geplant, für die sie Unterstützung brauchen:

 „Morgen, am 28. 12. 2012, findet zwischen 11:15 Uhr und 12:00 Uhr vor dem Kunstgebäude in der Nähe des Finanzministeriums eine Aktion der Parkschützer statt. Es wäre schön, wenn wir auch diesmal wieder Präsenz in üblicher Stärke zeigen könnten und viele von Euch Schilder mit der direkten Aufforderung an Nils Schmid, den Gestattungsvertrag nicht zu unterschreiben in der Hand halten könnten. Daher seid Ihr alle recht herzlich eingeladen dabei zu sein – es wird gut!“

Wer hat Zeit, sich zu beteiligen?

Zum Thema Gestattungsvertrag gibt es hier auch eine aktuelle Onlinepetition: openpetition/petition/online/nils-schmid

Mit den besten Grüßen
Edgar

Hier der Bericht mit Bildern: cams21/kettensagen-fur-nils-schmid

Annabell Maskottchen des SchweineMuseums umgeworfen

Posted by Klaus on 27th Dezember 2012 in In und um Gablenberg herum

Wer hat Annabell umgeworfen???

In der Nacht vom 26. auf 27.12. wurde Sie vor dem Schlachthofgebäude von Unbekannten umgeworfen

Sachdienliche Hinweise nimmt das SchweineMuseum unter:

Tel.: 0711 / 66 419 600

Fax: 0711 / 66 419 550 entgegen

Infos, facebook/SchweineMuseum

Siehe auch: Annabell

Fotos, SchweineMuseum mit freundlicher Genehmigung von Frau Erika Wilhelmer , Klaus

100.000 Besucher – Marke im SchweineMuseum Stuttgart überschritten!

Presseinformation:

Seit Mai 2010 empfängt das SchweineMuseum Besucher aus aller Welt. Die riesige Schweineausstellung von Sammlerin Erika Wilhelmer erfreut sich auch nach über 2 Jahren weiterhin größter Beliebtheit. Viele begeisterte und lobende Worte in dem inzwischen vierten Gästebuch bezeugen dies: „Ein wunderschöner, witziger, gemütlicher leckerer Mittag! Weiterhin Freude und Erfolg mit allen Schweinereien – kulinarisch und museal“ (Besucher, Dezember 2012). Viele spannende Aktionen für Groß und Klein, die im Hause gelegene Gastronomie aber auch die Teilnahme des SchweineMuseums an der Langen Nacht der Museen trugen zu unseren bisherigen erfolgreichen Zahlen bei. Kurz vor Jahresende 2012 begrüßte das SchweineMuseum am 26.12.2012 den 100.000sten Besucher, Frau R. Dethleff aus Marbach am Neckar mit Familie. „Wir haben ganz gespannt unseren Jubiläumsbesucher erwartet und freuen uns sehr, dass sich dieser eben zur Schweinachtszeit eingefunden hat“, so Erika Wilhelmer voller Freude über die besonderen Gäste. Die Familie erwartete neben einem Blumenstrauß ein Menu im Schlachthof für die ganze Familie, eine Ehrenmitgliedschaft im Schweineclub und eine Karte für freien Dauereintritt.
Auf Grund der sehr positiven Erfahrungswerte der vergangenen Jahre kann man sich im SchweineMuseum und dem Stuttgarter Schlachthof weiterhin auf zahlreiche Besucher freuen.

Besuchen Sie unsere Sonderausstellung „Ein Schweinachtswunder und das Dreiländereck“, welche noch bis 31.01.2013 zu sehen ist.

Foto, SchweineMuseum

Stuttgarter Amtsgerichte suchen Schöffen und Jugendschöffen

Posted by Klaus on 27th Dezember 2012 in Allgemein, Stuttgart

Da die Geschäftsperiode der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen in den Stuttgarter Amtsgerichten am 31. Dezember 2012 endet, stellt die Stadtverwaltung jetzt Vorschlagslisten für die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 auf.

Interessierte Bürger können sich bis Ende Februar 2013 schriftlich an ihr Bezirksamt, im inneren Stadtgebiet auch an das Statistische Amt oder an die Geschäftsstellen der Gemeinderatsfraktionen wenden. Dabei muss neben Anschrift und Geburtstag auch der derzeit ausgeübte Beruf angegeben werden.

Insgesamt werden für die Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt rund 750 Schöffen und 250 Jugendschöffen gesucht. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Die Vorschlagslisten werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Für die richterliche Tätigkeit in der Hauptverhandlung vor Gericht erhält er kein Entgelt, wird aber für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten nach gesetzlicher Regelung entschädigt. Die Schöffen können weder von einer Behörde nach Belieben herangezogen werden noch dieses Amt nach Belieben übernehmen oder ablehnen. Die Auswahl und Beiziehung ist gesetzlich geregelt.

Nur Deutsche zwischen 25 und 69 Jahren können Schöffen sein. Sie müssen in Stuttgart wohnen. Von diesem Ehrenamt ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder in ein Verfahren verstrickt sind, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann. Außerdem Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Auch ehemalige hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR dürfen nicht Schöffe sein.

Angehörige gewisser Berufsgruppen sollen nicht als Schöffen herangezogen werden, insbesondere Berufsrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizei- und Vollzugsbeamte sowie Bewährungshelfer. Auch wer schon zehn Jahre lang ununterbrochen Schöffe war, soll nicht mehr berufen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen stellen die Gemeinden alle fünf Jahre aus allen Gruppen der Bevölkerung Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen auf, die eine Woche lang öffentlich ausgelegt werden. Während dieser Zeit kann Einspruch gegen die aufgeführten Personen eingelegt werden. Im Anschluss werden die Listen an das zuständige Amtsgericht geschickt.

Bis Ende September 2013 entscheidet dann an den Amtsgerichten ein besonderer Wahlausschuss über die eventuellen Einsprüche. Danach wählt er aus den Vorschlagslisten, die mindestens doppelt so viele Personen enthalten müssen wie benötigt werden, die erforderliche Zahl an Haupt- und Hilfsschöffen aus. Der Wahlausschuss allein entscheidet, ob jemand für das Land- oder Amtsgericht ausgewählt und als Haupt- oder Hilfsschöffe eingesetzt wird. Die eigentliche Berufung in das Ehrenamt eines Schöffen wird dann vom Gericht ausgesprochen. Zum Schluss wird ausgelost, welcher Schöffe an welchen im Voraus bestimmten Sitzungstagen herangezogen wird. Nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes sollen auf den Vorschlagslisten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die Vorschlagslisten melden würden.

Für inhaltliche Fragen zum Thema Schöffen steht das Statistische Amt unter Telefon 216-98543 oder 216-98545 und zum Thema Jugendschöffen das Jugendamt unter Telefon 216-8437 zur Verfügung.

Info, Stadt Stuttgart