Kabinettsbeschluss Urhebervertragsrecht: ver.di fordert Parlament zu deutlichen Nachbesserungen auf

Posted by Klaus on 16th März 2016 in Allgemein

Pressemeldung des ver.di Bundesvorstandes: M e d i e n i n f o r m a t i o n

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

Kabinettsbeschluss Urhebervertragsrecht: ver.di fordert Parlament zu deutlichen Nachbesserungen auf

Berlin, 16.03.2016

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert das Parlament auf, die heute im Kabinett beschlossene Reform des Urhebervertragsrechts deutlich nachzubessern.

„Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Kreativen und ihre Verbände gegenüber den Verwertern zu stärken, damit Verhandlungen auf Augenhöhe möglich sind. Der Regierungsentwurf sieht jedoch so viele Schlupflöcher vor, dass sich die Verwerter auch künftig in vielen Fällen Verhandlungen mit Gewerkschaften und Verbänden, die die Kreativen vertreten, entziehen können. Anreize für Branchenlösungen sind kaum vorhanden. Das darf nicht so bleiben“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Das Gesetz erhalte auf den ersten Blick zwar viele sinnvolle Regelungen. „Doch diese werden an etlichen Stellen relativiert und damit in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt“, so Werneke. Als Beispiel nannte er das Recht auf Auskunft und Rechnungslegung. Kritisch sieht der ver.di-Vize auch, dass pauschale Vergütungen, sogenannte „total buy out-Regelungen“, für die unbeschränkte Nutzung eines Werks, weiterhin möglich sein sollen. „Für das Recht zur weiteren Verwertung eines Werks nach zehn Jahren fällt uns wegen der vorgesehenen Einschränkungen  ebenfalls kaum ein praktischer Anwendungsbereich ein“, so Werneke weiter.

Auch das Verbandsklagerecht, eine grundsätzlich positive Neuerung, greife nur bedingt. „Die Verbandsklage kann nur gegenüber solchen Arbeitgebern eingesetzt werden, die mit uns Vergütungsregeln aufgestellt haben. Viele Urheberinnen und Urheber werden also auch künftig mögliche Ansprüche individuell einklagen müssen. Das geht jedoch stets mit einer Gefährdung der beruflichen Existenz einher“, so Werneke.

Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:

Eva Völpel

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