DB-Informationsveranstaltungen: Bürgerinformation geht besser!

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Seit Mitte Februar sorgen die Verantwortlichen der Bahn mit völlig unterschiedlichen Angaben über den Beginn der Untertunnelung in Untertürkheim für große Verwirrung:
– im Bezirksbeirat Wangen am 17.02.: Die erste Röhre unter Untertürkheim wird am 22.12.2016 durch sein;
– im Bezirksbeirat Untertürkheim am 23.02.: In diesem und im nächsten Jahr stehen keine Tunnelarbeiten in Untertürkheim an;
– bei der Bürgerinformation Untertürkheim am 01.03.: Im dritten Quartal 2016 (Bahn) / nicht vor 2017 (Alice Kaiser);
– Pressemeldung der Bahn (Stuttgarter Zeitung, 04.03.): Der Tunnel hat bereits das Untertürkheimer Neckarufer erreicht.
Diese divergierenden Angaben lassen Raum zwischen „demnächst“ und „frühestens 2018“ und stehen im Widerspruch zum angeblichen Einsatz der Bahn für mehr Transparenz.
Das Netzwerk Wangen/Untertürkheim hatte für die Bürgerinformation am 01.03.2016 vorab einen Fragenkatalog bei der Bürgerbeauftragten eingereicht. Mit dem Hinweis, in Untertürkheim werde erst 2017 untertunnelt, beantworteten die Bahnvertreter nicht eine der berechtigten
Fragen. Gleichwohl verschickte die Bahn unmittelbar nach der Veranstaltung zur Unterschrift vorbereitete Gestattungsverträge an die Grundstückseigentümer nach dem Motto:

Vogel friss oder stirb. Weil die Bahn ihrer Informationspflicht so nicht nachkommt, beantragen wir:
1. Die Stadt fordert die Bahn auf, die vom Netzwerk Wangen/Untertürkheim mehrfach vorgelegten Fragen in der gebotenen Ausführlichkeit und mit der gebotenen Aussagekraft umgehend zu beantworten.
2. Die Beweissicherungsverfahren über und am Rand der Tunnelstrecken in Untertürkeim sind noch nicht bzw. noch nicht vollständig durchgeführt. Nach Baubeginn sind sie aber sinnlos. Die Stadt wirkt darauf hin, dass die Bahn die Verfahren vor Beginn der Untertunnelung durchführt.
3. Die Stadt fordert die Bahn auf, so rechtzeitig vor der Untertunnelung des jeweiligen Grundstücks in Verhandlungen mit den Eigentümern über den Gestattungsvertrag zu treten, so dass mindestens 6 Monate Zeit zwischen Aufnahme der Vertragsverhandlung und Untertunnelung bleiben.
4. Wenn im täglichen Bahnverkehr Züge die Grundstücke in geringer Tiefe unterfahren,  kommt es zu Erschütterungen und Lärmemissionen. Die Bahn hat die Möglichkeit, dies durch federnde Verlegung der Gleise zu minimieren. Die Stadt fordert die Bahn auf, die federnde Verlegung unter den Untertürkheimer Wohngebieten anzuwenden.

Unterzeichnet:
Clarissa Seitz, Björn Peterhoff, Andreas G. Winter

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