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Neuausrichtung der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Zur weiteren Qualitätsverbesserung strebt Baden-Württemberg die Neugestaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst an.

„Mit dem neu erlassenen Rettungsdienstplan stellen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst. Das ist der Einstieg in eine landesweite Planung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Wilfried Klenk.

Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten vor. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst wurde regelhaft die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt. Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen. Die genannten Anforderungen, die im Vergleich zu den bisherigen Festlegungen eine Verbesserung darstellen, sind von den Bereichsausschüssen nach und nach umzusetzen.

Einer gesonderten notärztlichen Hilfsfrist – die es ohnehin bundesweit nur in zwei von 16 Ländern gibt – bedarf es damit aus Sicht des Landes nicht mehr. Die gerade vom Bund verabschiedete eigene begrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in vitalen Notfällen, die anstehende Einführung des Telenotarztsystems und ein landesweites medizinisches Delegationskonzept werden einen dispositionsgerechteren Einsatz von Notärzten in der präklinischen Notfallversorgung ermöglichen.

„Die Hilfsfrist ist auch weiterhin eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln“, so Staatssekretär Klenk weiter.

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

Mit der Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes will das Land noch weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen einführen. „Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit  Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist“, konkretisiert der Staatssekretär die Zielrichtung.

Die Änderung des Rettungsdienstplans ist nur ein erster Schritt; weitere werden folgen: Die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Telenotarztsystems, die Implementierung eines landesweiten medizinischen Delegationskonzeptes und der Einstieg in die Forschung hinsichtlich neuer qualitativer Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mithilfe der bundesweit einmaligen Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW).

Land treibt Neuregelung voran

Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. „Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an!“, so Staatssekretär Wilfried Klenk abschließend.

Innenministerium: Rettungsdienst

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Ab 1.3.2021 sind wieder neue Versicherungs- kennzeichen für die Kleinkrafträder und Krankenstühle notwendig

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein

Auch dieses Gefährt braucht ab 1.3. ein neues KennzeichenAb 1.03. sind neue Versicherungs- kennzeichen für Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis 50 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle fallig.

 

Weitere Infos bei den Versicherungen wie z.B. wgv/portal/startseite
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