Archive for Oktober 27th, 2021

Anpassung der Corona-Verordnung zum 28. Oktober

Posted by Klaus on 27th Oktober 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Oktober.

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen, die am morgigen Donnerstag, 28. Oktober 2021, in Kraft treten, betreffen vor allen das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte.

2G-Optionsmodell:

Wenn sich ein Betrieb (zum Beispiel ein Restaurant) in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell entscheidet, können nun auch die immunisierten Beschäftigten die Maske abnehmen. Dafür müssen sie ihrem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen – jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann freiwillig entscheiden, ob sie oder er das tun möchte. Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht dazu nicht. Immunisierte Beschäftigte haben jedoch keinen Anspruch darauf, die Maske absetzen zu dürfen – die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber. Hierbei sind die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.

Hintergrund dieser Änderung ist eine erneute Prüfung der Sachlage in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI).

Das 2G-Optionsmodell kann generell nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Weihnachtsmärkte:

In die neue Verordnung hat die Landesregierung nun eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte aufgenommen. Grundsätzlich gilt auf Weihnachtsmärkten die Maskenpflicht und die Kontaktdatenerfassung. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Kulturbeiträge), dürfen nur von Personen aufgesucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht). In der Alarmstufe gilt die 2G-Pflicht.

Für den Besuch von Verkaufsständen, an denen ausschließlich der Warenverkauf stattfindet, ist kein 3G/2G-Nachweis erforderlich. Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen.

Bereits Ende September hatte sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit Vertreterinnen und Vertretern der Schaustellerbranche und der kommunalen Landesverbände auf Eckpunkte für die Weihnachtsmärkte geeinigt und dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Der Kern dieser Eckpunkte findet nun in der Corona-Verordnung seine Grundlage.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfotos

Land nominiert Fernsehturm und Heuneburg für Weltkulturerbe

Posted by Klaus on 27th Oktober 2021 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung

Baden-Württemberg nominiert den Stuttgarter Fernsehturm sowie den frühkeltischen Fürstensitz Heuneburg für das nationale Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Baden-Württemberg wird für das nationale Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe in dieser Woche zwei neue Vorschläge einbringen. Darüber hat Ministerin Nicole Razavi vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes, das Landeskabinett auf seiner jüngsten Sitzung informiert.

Nominiert werden vom Land der Stuttgarter Fernsehturm sowie der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg mit seinem Umfeld an der oberen Donau (Landkreise Sigmaringen und Biberach). „Wir würden uns sehr freuen, wenn es beide Denkmale, von denen jedes auf seine Art herausragend und außergewöhnlich ist, auf die deutsche Vorschlagsliste schaffen“, teilte Razavi mit.

Razavi erinnerte daran, dass die letzten beiden Nominierungen des Landes Baden-Württemberg – die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb sowie die Kurstadt Baden-Baden –  Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste gefunden haben. „Ich fände es toll, wenn wir wieder so jubeln könnten wie zuletzt im Juli bei der UNESCO-Entscheidung für Baden-Baden“, so Razavi. „Der Weg dahin ist allerdings sehr arbeitsintensiv und dauert in der Regel einige Jahre.“

In Deutschland können die Bundesländer noch bis Ende Oktober bei der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) neue Vorschläge für das nationale Vorauswahlverfahren einreichen. Voraussichtlich im Jahr 2022 wird dann ein international besetztes Expertengremium die Stätten für eine Evaluierung besuchen. Eine Entscheidung der KMK, welche Stätten Anfang 2024 tatsächlich auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) bei der UNESCO gesetzt werden, wird für Ende 2023 erwartet.

Baden-Württemberg bewahrt inzwischen sieben Welterbestätten für die Menschheit. Vier Stätten der Bau- und Kunstgeschichte sowie drei archäologische Stätten:

Neu hinzukommen sollen nun nach den Vorschlägen des Landes:

1. Der Stuttgarter Fernsehturm

Mit dem Stuttgarter Fernsehturm entstand weltweit der erste Fernsehturm mit einem Stahlbetonschaft und auch der erste Stahlbetonfernsehturm mit Aussichtsplattform und Gastronomie. Der knapp 217 Meter hohe Turm wurde am 4. Februar 1956 der Öffentlichkeit übergeben, der Sendebetrieb startete bereits Ende Oktober 1955. Der Stuttgarter Fernsehturm ist sowohl gestalterisch als auch konstruktiv ein außergewöhnliches Zeugnis der Entwicklung der Massenkommunikation im 20. Jahrhundert, einer zum Zeitpunkt seiner Entstehung jungen Bauaufgabe. Mit seinem schlanken Stahlbetonschaft, dem Turmkorb, der in 135m Höhe ansetzt und der Sendeantenne wurde er zum Wahrzeichen der Stadt Stuttgart und zum Vorbild für zahlreiche folgende Fernsehtürme weltweit.

2. Keltische Machtzentren der frühen Eisenzeit nordwestlich der Alpen    

(gemeinsamer Vorschlag mit Hessen und mit Beteiligung Frankreichs)

Das für das Auswahlverfahren der KMK vorgeschlagene Gut besteht aus den Teilstätten Heuneburg (Baden-Württemberg, Deutschland), Mont Lassois (Burgund, Frankreich) und Glauberg (Hessen, Deutschland), drei außerordentlichen Beispielen für frühkeltische Machtzentren in Mittel- und Westeuropa nordwestlich der Alpen. Chronologisch sind sie in die frühe Eisenzeit Mitteleuropas einzuordnen. Diese Epoche umfasst das 7. bis 4. Jahrhundert v. Chr. und wird auch als „frühkeltisch“ bezeichnet. Diese ersten stadtartigen Zentren mit monumentaler Siedlungs- und Grabarchitektur, die in der Forschung häufig unter dem Begriff „Fürstensitze“ zusammengefasst werden, stellen außergewöhnliche Zeugnisse der frühkeltischen Zivilisation dar und sind Resultat eines intensiven Austauschs von Ideen, Techniken und Waren über große Distanzen mit weiten Teilen Europas, insbesondere mit den Kulturen Mittel- und Westeuropas und des mediterranen Raums. Sie sind darüber hinaus ein Ergebnis von Zentralisierungsprozessen, die durch Konzentration politischer Macht und ökonomischen Reichtums einer privilegierten sozialen Gruppe in den frühkeltischen „Fürstensitzen“ Mittel- und Westeuropas in Gang gesetzt wurden.

Foto, Klaus

Stgt Wangen – Tankstellenüberfall: Polizei fahndet mit Echtbildern

Posted by Klaus on 27th Oktober 2021 in Stuttgart Wangen

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Unbekannte Täter haben am Sonntag (24.10.2021) eine Tankstelle an der Hedelfinger Straße überfallen (siehe https://t1p.de/c2ei). Die Kriminalpolizei sucht nun mit Echtbildern nach den beiden Tatverdächtigen und bittet um Hinweise, wer Angaben zu den Personen machen kann und wo die Tatverdächtigen möglicherweise aufgefallen sind. Beide Täter sollen zwischen 180 und 185 Zentimeter groß sein und eine schlanke Statur haben. Ein Täter trug einen blau/grauen Kapuzen-Sweater mit auffällig großem Adidas-Aufdruck im Brustbereich, eine schwarze Adidas-Trainingshose mit weißer Beflockung der Zahl „17“ auf Höhe des rechten Oberschenkels sowie weiße Turnschuhe. Außerdem trug er eine schwarze Sturmhaube und hatte eine dunkle kleine Umhängetasche dabei. Der andere Täter war mit einer schwarzen Daunenjacke mit Kapuze, einer blauen Trainingshose sowie hellen Turnschuhe bekleidet. Er trug eine Schildmütze und ein blau/weiß-gemustertes Gesichtstuch.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 entgegen.

Fotos unter >>>>>

Uhlandshöhe – 15-Jähriger nach Pedelec-Diebstahl in Haft

Posted by Klaus on 27th Oktober 2021 in In und um Gablenberg herum

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt 27.10.2021

Polizeibeamte haben am Montag (25.10.2021) einen 15 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, in der Haußmannstraße das Pedelec eines Lieferanten gestohlen zu haben. Der 25-Jährige stellte sein Pedelec im Wert von zirka 2.500 Euro gegen 20.30 Uhr vor einem Haus an der Haußmannstraße unverschlossen ab, um eine Lieferung zu tätigen. Ein vorbeilaufender 15-Jähriger nutzte diese Gelegenheit offenbar aus, soll das Fahrrad genommen haben und in Richtung des Eugensplatzes weggefahren sein. Als der 25 Jahre alte Besitzer das bemerkte, rannte er hinterher und konnte ihn bereits nach wenigen Metern gemeinsam mit einem Passanten an der weiteren Flucht hindern. Alarmierte Polizeibeamte nahmen den jungen Mann anschließend fest. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche, der bereits polizeibekannt und mit Diebstahlsdelikten aufgefallen ist, am Dienstag (26.10.2021) einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte.

Archivfoto