Kartenverkauf für den Herbstflohmarkt

Presse LHS

Der Kartenverkauf für den Herbstflohmarkt am Sonntag, 18. September, beginnt ab Freitag, 1. Juli, um 8.30 Uhr.

Eine Teilnahme ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt über den Easy Ticket Service unter Telefon 2 555 555, oder  www.easyticket.de , Easy-Ticket-Service-Vorverkaufsstellen, gekauft werden.

Pro Person können bis maximal sechs Frontmeter erworben werden. Reihenwünsche können berücksichtigt werden. Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 5 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter*innen der Märkte Stuttgart GmbH.

Schüler und Schülerinnen erhalten vier Frontmeter

Ausschließlich für Schüler*innen der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien (nicht Studenten u. a.) können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Herbstflohmarkt findet am Sonntag, 18. September auf folgenden Plätzen und Straßen statt:

  • Markt-, Karls- und Schillerplatz,
  • in der Kirch- und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses.

Verkauft werden kann von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art,
  • Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.), Kraftfahrzeuge und Kfz? Teile,
  • Gift-, Arznei- und Rauschmittel, Schusswaffen und Munition jeglicher Art, Hieb- und Stoßwaffen, pyrotechnische Artikel sowie Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind nicht erlaubt.

Archivfoto, Sabine

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