Kartenverkauf für Frühjahrsflohmarkt beginnt am 1. März

Posted by Klaus on 21st Februar 2024 in Flohmärkte, Stuttgart

Presse LHS

Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt am Sonntag, 12. Mai, beginnt am Freitag, 1. März, um 8.30 Uhr.

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service, Telefon 2 555 555 oder  www.easyticket.de  sowie an den Easy Ticket Service?Vorverkaufsstellen, Neckarwiesenstraße 5 und Liederhalle, erworben werden.

Pro Person können maximal sechs Frontmeter gemietet werden. Reihenwünsche werden berücksichtigt, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind nicht zugelassen.

Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 6 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.

Karten für Schülerinnen und Schüler

Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Studenten können nicht berücksichtigt werden.

Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Stöbern von 11 bis 18 Uhr

Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 12. Mai, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz sowie der Kirchstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Einige Gegenstände dürfen nicht verkauft werden

Verarbeitete Gegenstände, welche aus oder mit Teilen von geschützten Tieren gefertigt wurden, sind verboten (Gegenstände aus Elfenbein und Reptilienleder, aber auch ganze ausgestopfte einheimische Tiere, Gegenstände mit Schildpatt oder auch Fell).

Nicht zugelassen sind zudem:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art,
  • Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.),
  • Kraftfahrzeuge und Kfz?Teile,
  • Gift-, Arznei- und Rauschmittel,
  • Schusswaffen und Munition jeglicher Art,
  • Hieb- und Stoßwaffen,
  • pyrotechnische Artikel sowie
  • Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Bei Fragen oder Unklarheiten diesbezüglich wenden Sie sich bitte an nachfolgenden Kontakt: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, Stephan Griese, Telefon 216?88684, E?Mail  Stephan.Griese@stuttgart.de.

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