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Informationsreihe zur Hermann-Hesse-Bahn startet

K-S-Bahn-WdS11Landkreisvertreter berichten in den Anliegerkommunen über den aktuellen Stand in Sachen Hermann-Hesse-Bahn

Termine:
4. Februar 2015 um 19 Uhr in die Festhalle Althengstett.

24. Februar 2015 in der Festhalle Ostelsheim

27. Februar 2015 in der Gemeindehalle Calw-Stammheim.

Beginn ist jeweils um 18 Uhr.

Weitere Infos unter unsere-schwarzwald- bahne 2015 Informationsreihe.pdf

Foto, Blogarchiv

15. Mercedes-Benz Sternennächte im Mercedes-Benz Museum „Gute Küche ist Wellness für alle Sinne“

Posted by Sabine on 3rd Februar 2015 in Allgemein, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Sternennächte-Cop.-DaimlerPresse-Information

Internationale Spitzenküche mit einem faszinierenden Spiel von Aromen, Farben und Texturen: Das ist die Handschrift von Tanja Grandits. Die im Zollernalbkreis geborene Sterneköchin gastiert vom 3. bis 8. Februar 2015 bei den 15. Sternen- nächten im Mercedes-Benz Museum. Die Abende mit der Chefin des Gourmet- restaurants „Stucki“ in Basel markieren neue kulinarische Höhepunkte am Firmament der Sternennächte von Mercedes-Benz Classic. Der Guide Michelin führt Tanja Grandits 2013 mit zwei Sternen, der Gault Millau ehrt sie mit 18 von 20 möglichen Punkten als „Koch des Jahres 2014“.
„Mit Tanja Grandits haben wir eine ganz besondere Köchin für unsere Sternennächte im Mercedes-Benz Museum gewonnen“, sagt Michael Bock, Leiter von Mercedes-Benz Classic und Kundencenter. „Frau Grandits setzt mit ihrer erfrischenden, von der intelligenten Kombination der Aromen und Farben getragenen Küche faszinierende Akzente. Sie steht für Weltoffenheit und internationalen Erfolg auf der Basis einer in unserer Region verwurzelten Identität – das sind Stärken, die auch unsere Marke prägen. Besonders stolz sind wir, dass Mercedes-Benz Classic erstmals in der Erfolgsgeschichte der Sternennächte eine Köchin verpflichten konnte“, ergänzt Michael Bock.
„Ich freue mich darauf, im Februar 2015 für die Gäste der Sternennächte im Mercedes-Benz Museum zu kochen“, sagt Tanja Grandits. „Gute Küche ist Wellness für alle Sinne, ein Erlebnis das Körper und Geist belebt. Dazu gehört neben dem kulinarischen Erlebnis auch der inspirierende Raum. Hier bietet das Markenmuseum des Erfinders des Automobils eine einzigartige Bühne“, betont die Sterneköchin.
Tanja Grandits wurde 1970 in Albstadt (Zollernalbkreis) geboren. Nach ihrem Abitur absolvierte sie eine Kochlehre in der renommierten „Traube Tonbach“ (Baiersbronn-Tonbach). Anschließend wechselte sie nach London in das Restaurant des 1812 gegründeten Luxushotels „Claridge’s“ und entwickelte ihren persönlichen Stil schließlich in Südfrankreich weiter, wo sie im „Château de Montcaud“ (Bagnols-sur-Cèze) kochte. Die Impuse der von Sonne durchströmten Mittelmeer-Region mit ihren großartigen Aromen prägt heute Tanja Grandits Küche. 2001 eröffnete die innovationsfreudige Köchin in Eschikofen (Thurgau, Schweiz) ihr erstes eigenes Restaurant, das „Thurtal“. Sieben Jahre später wechselte sie dann nach Basel und wurde dort Chefin des berühmten „Stucki“.
Die Mercedes-Benz Sternennächte beginnen jeweils um 19 Uhr mit der Vorfahrt der Gäste am roten Teppich, der direkt vor dem Haupteingang des Museums ausgerollt wird. Es folgen der Aperitif in der Cocktaillounge und ein kurzer Rundgang durch die Ausstellung, der in die einzigartige Atmosphäre des spektakulären Gebäudes einführt. Das von Tanja Grandits kreierte Fünf-Gänge-Menü wird im stilvollen Ambiente des Casinos serviert. Der Preis von 136 Euro pro Person umfasst Aperitif, Fünf-Gänge-Menü (ohne Getränke), Kurzführung sowie die exklusiven Parkplätze vor dem Museum. Zusammen mit einem Arrangement korrespondierender Weine kostet die Sternennacht pro Person 199 Euro. Reservierungen nimmt das Mercedes-Benz Classic Kontakt Center unter Telefon 0711-17-30 000 oder classic(at)daimler.com entgegen. Weitere Informationen finden Sie unter mercedes-benz-classic/sternennaechte

Das Mercedes-Benz Museum ist täglich von Dienstag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist immer 17 Uhr.

Foto, Daimler „Mercedes-Benz Sternennächte“

Vorsicht Enkeltrickbetrüger

Posted by Sabine on 30th Januar 2015 in Allgemein

Und weiter sind Betrüger mit dem Enkeltrick in Stuttgart unterwegs. Diesmal wurde ein Fall in Stuttgart West angezeigt

Polizeimeldung Polizeipräsidium Stuttgart

Polizei-Blaulicht-1Unbekannte Trickbetrüger haben am Donnerstag (29.01.2015) eine 76-jährige Stuttgarterin um 100.000 Euro betrogen. Die 76-Jährige erstatte am Freitag (30.01.2015) Anzeige bei der Polizei und gab an, am Vortag von einer angeblichen Bekannten Namens „Helga“ angerufen worden zu sein. Die Frau am Telefon täuschte der betagten Dame offenbar eine Notlage vor und bat um Geld, das sie dringend für einen Wohnungskauf benötige. Als die 76-Jährige gutgläubig der Anruferin 100.000 Euro in Aussicht stellte, ließ diese das Geld von einer angeblichen Notarsgehilfin abholen. Nachträglich schöpfte die Betrogene Verdacht und erstattet Anzeige. Die Frau, die das Geld abgeholt hatte, ist zirka 20 bis 30 Jahre alt, 160 Zentimeter groß, schlank, zierlich und hat dunkle Haare. Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5778 zu melden.

Die Polizei empfiehlt:

-Seien Sie misstrauisch, wenn Sie einen Anrufer nicht eindeutig erkennen.

   -Nennen Sie von sich aus keine Namen und Adressen Ihrer 
Angehörigen.
   -Fragen Sie den Anrufer nach seinem vollständigen Namen sowie 
seiner Adresse und notieren Sie sich seine Rückrufnummer.
   -Lehnen Sie am Telefon hohe Geldforderungen ab.
   -Rufen Sie diesen Verwandten unter der Ihnen bekannten 
Telefonnummer zurück.
   -Meist wird von den Telefonbetrügern ein Mittäter zum Geldabholen 
vorgeschoben.
   -Verständigen Sie sofort die Polizei, wenn Sie sich unsicher 
fühlen.
   -Bewahren Sie keine größeren Geldbeträge zu Hause auf.

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Kita-Urteil: Stuttgart legt Berufung ein

Posted by Sabine on 28th Januar 2015 in Allgemein, Stuttgart

Kinder erwünschtDie Landeshauptstadt Stuttgart geht gegen das so genannte „Kita-Urteil“ vor. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte am 28. November 2014 entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten zu tragen habe für einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung, den die Eltern für ihren zweijährigen Jungen selbst beschafft hatten.

Die Stadt hat jetzt Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen lassen.

Erhebliche Auswirkungen auf Förderung in Tageseinrichtungen
Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden, könnte dies erhebliche Konsequenzen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen haben.

Derzeit stellen Bund, Land und Stadt die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege dadurch sicher, dass die Träger von Betreuungsangeboten mit Investitionszuschüssen und erheblichen weiteren Betriebskostenzuschüssen gefördert werden.

Verzerrung der Förderbedingungen
Konsequenz des VG-Urteils wäre, dass private Träger von Kindertageseinrichtungen erstmalig in Baden-Württemberg neben der staatlichen Förderung indirekt über hohe Elternbeiträge weitere zusätzliche staatliche Gelder in Anspruch nehmen könnten. Dies würde die Förderbedingungen im Verhältnis zwischen den Trägern verzerren.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart, sagt: „Dies kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Da wir auch rechtliche Bedenken an der Richtigkeit des Urteils hatten, habe ich den Kehler Rechtsprofessor Dr. Jan Kepert um Prüfung gebeten.“

Fezer: Weitreichende Folgen für Rechtspraxis in B-W
Dieser kommt zu dem Schluss, dass dem Urteil mehrere Rechtsfragen zugrunde liegen, die bisher nicht hinreichend geklärt worden sind und daher einer weiteren gerichtlichen Prüfung zugeführt werden sollten. So zielt jedenfalls der Wortlaut der Anspruchsgrundlage (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) eindeutig nur auf eine Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege und vermittelt keinen weitergehenden Anspruch.
Bürgermeisterin Fezer: „Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts kann weitreichende Folgen zumindest für die Rechtspraxis in Baden-Württemberg haben.“

So schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen
Deswegen sei es wichtig, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil in zweiter Instanz Rechtssicherheit schaffe. „Wir haben den Antrag auf Zulassung zur Berufung sehr rasch nach Eingang der Begründung am 13. Januar gestellt, damit wir auch im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Eltern so schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen“, so Fezer abschließend.

Info, Stadt stuttgart
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2. Februar 2015 – Tag zum Schutz der Feucht- gebiete

Posted by Sabine on 27th Januar 2015 in Allgemein, Fotos

Am 2. Februar 1971 wurde in Ramsar im Iran das Übereinkommen über „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ mit dem Ziel verabschiedet, Feuchtgebiete nachhaltig zu nutzen und zu schützen. Seit 1997 wird der Internationale Tag der Feuchtgebiete begangen, um die Aufmerksamkeit für die Bedeutung der Feuchtgebiete und die Bekanntheit der Ramsar-Konvention zu steigern. Info: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (www.ramsar.org (auf Englisch))


Feuchtwiesle Knaupenbachtal (Botnang)
Das Gartenbauamt Stgt hat hier auf dem ehm. Brachgelände ein Feuchtwiesle geschaffen. Im Bereich des Baches und den tiefer gelegenen feuchten Stellen sind Sumpfdotter-, Schlüsselblumen, Vergissmeinnicht, Schwertlilien und andere standortgerechte Stauden und Gräser eingebracht worden. Im Bereich der etwas trockeneren Flächen wurden Salvien, Margariten, Glockenblumen und andere Pflanzen eingesät.

Infos:
.un-dekade-biologische-vielfalt.de
nabu/moorschut
kleiner-kalender/welttag-der-feuchtgebiete

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Auf den Spuren von Ärzten, Badern und Barbieren – Aktionstag im Heimatmuseum

Reutlingen

An Sonntag, 25. Januar, gibt es im Heimatmuseum vieles rund um das Thema der aktuellen Sonderausstellung „Ärzte, Bader und Barbiere. Medizinische versorgung zwischen Mittelalter und Moderne“ zu sehen, hören, erleben und selber machen. Für alle großen und kleinen wissbegierigen Besucherinnen und Besucher!

Programm:

11.15 Uhr: Führung durch die Ausstellung „Ärzte, Bader und Barbiere“ mit Sonja Schuler M.A. (Kosten: 4,- incl. Eintritt, erm. 3,- €)

15.00 Uhr: Vortrag von Dr. Christoph Höltzel: „Die (kurze) Geschichte der Pflanzenheilkunde vom Altertum bis heute am Beispiel mittelalterlicher Kräuterbücher und moderner Nachschlagewerke“ (Eintritt frei)

13.00 – 17.00 Uhr: Seifen gießen mit Museumspädagogin Elly Marstaller (Eintritt frei)

13.00 – 17.00 Uhr: Das Team des „Café zur Apotheke“ rund um Yvonne Ince sorgt für das leibliche Wohl

Den ganzen Tag kann man an der Kräuterbar Kräuter riechen und erraten und dabei viel Wissenswertes über ihre Wirkung erfahren. Auch das Spiel Dr. Bibber steht den ganzen Tag bereit und stellt die chirurgischen Fähigkeiten eines Jeden auf die Probe.

Heimatmuseum Reutlingen

Oberamteistraße 22, 72764 Reutlingen

Info, Stadt RT

Symbolfotos, Sabine

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Kfz-Aufbrecher festgenommen

Polizeimeldung Polizeipräsidium Stuttgart

S-Polizei-OstendStuttgart – Untertürkheim – Aufgrund eines Zeugenhinweises konnten Beamte des Polizeireviers 5 Ostendstraße am Freitag (23.01.2015) gegen 16.30 Uhr einen Mann festnehmen, der kurz zuvor einen Pkw aufgebrochen hatte. Der Zeuge hatte beobachtet, wie der 43-jährige Tscheche auf dem Parkplatz des Inselbades an einem Pkw die Seitenscheibe einschlug und daraus zwei Rucksäcke entwendete. Die alarmierten Polizisten konnten den alkoholisierten Tatverdächtigen kurz darauf in Tatortnähe festnehmen und das Diebesgut und weitere Gegenstände unklarer Herkunft sicherstellen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten ihm zwischenzeitlich zwei weitere Kfz-Aufbrüche nachgewiesen werden, die er am Vormittag in der Innenstadt im Umfeld der Liederhalle verübt hatte. Der wohnsitzlose Beschuldigte wird am Samstag (24.01.2015) mit Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Richter vorgeführt.

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Enkeltrickbetrüger in Aktion

Posted by Sabine on 23rd Januar 2015 in Allgemein, Stuttgart

Polizeimeldung Polizeipräsidium Stuttgart

Polizei Stuttgart – Stadtgebiet – Bei der Polizei Stuttgart wurden im Laufe des Donnerstags (22.01.2015) neun Fälle von Trickbetrug mit der sogenannten „Enkeltrick-Masche“ angezeigt. Die unbekannten Täter riefen dabei Senioren an. Sie gaben sich als Verwandte aus und versuchten, ihre Opfer unter dem Vorwand eines bevorstehenden Immobilienkaufs zur Übergabe von Bargeld zu bewegen. Alle Opfer bemerkten jedoch den Betrugsversuch und brachen das Gespräch ab. Bei fünf der Gespräche kam es zu einer konkreten Geldforderung durch die Täter. Sie forderten hierbei insgesamt eine Summe von über 100.000 Euro. Zeugen und mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5778 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei rät:

   - Seien Sie misstrauisch, wenn Sie einen Anrufer nicht eindeutig 
     erkennen.
   - Nennen Sie von sich aus keine Namen und Adressen Ihrer 
     Angehörigen.
   - Fragen Sie den Anrufer nach seinem vollständigen Namen sowie 
     seiner Adresse und notieren Sie sich seine Rückrufnummer.
   - Lehnen Sie am Telefon hohe Geldforderungen ab. Rufen Sie diesen 
     Verwandten unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück.
   - Meist wird von den Telefonbetrügern ein Mittäter zum Geldabholen
     vorgeschoben.
   - Verständigen Sie sofort die Polizei, wenn Sie sich unsicher 
     fühlen.
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Erinnerungen an vergangene Tage – Dampfwalze

Posted by Sabine on 18th Januar 2015 in Allgemein, Es war einmal, Fotos, Heckengäu, Oldtimer

Es ging auch ohne viel Technik, oder es musste ohne Sie gehen. Schwerstarbeit am Lenkrad 😉 Da gab es noch keine Servolenkung

Aufgenommen in Leonberg

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Land ermöglicht Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken

Posted by Sabine on 17th Januar 2015 in Allgemein

A-Leo-3Nach Änderungen auf Bundesebene ermöglicht das Land nun die Vergabe von Altkennzeichen auch in mehreren Verwaltungsbezirken. „Altkennzeichen können künftig in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden. Ich freue mich, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Altkennzeichen erhalten können. Wir haben für Baden- Württemberg ein Verfahren festgelegt, das alle Interessen berücksichtigt und den betroffenen Kreisen alle Möglichkeiten gibt“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann mit.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hatte in den vergangenen Monaten unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vergabe von Altkennzeichen ausgeweitet wird. „Das Votum der kommunalen Seite war mir wichtig. Nachdem dieses aber uneinheitlich ausfiel, haben wir uns für eine weitere Liberalisierung entschieden“, so Minister Hermann. Der Städtetag Baden-Württemberg habe sich für eine Vergabe in mehreren Verwaltungsbezirken ausgesprochen, der Landkreistag Baden-Württemberg jedoch gegen eine solche Öffnung.

Antragsberechtigt sind weiterhin die seit der Kreisreform für die Abwicklung zuständigen Landkreise und neuerdings zusätzlich auch die Nachbarkreise, denen die Kommunen aus den Altkreisen angehören. Denn der Bund hat die Vorgabe gemacht, dass das Altkennzeichen in einem Teilgebiet des Kreises, bereits einmal vergeben worden sein muss.

Voraussetzung für eine Vergabe in mehreren Landkreisen ist, dass sich die betroffenen Verwaltungsbezirke darüber einigen, ob ein Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken vergeben werden soll. Anschließend müssen sie klären, wie sie die Doppelvergabe eines Kennzeichens ausschließen. Sollte ein Landkreis aktuell kein Interesse an der Wiedereinführung eines oder mehrerer Altkennzeichen haben, kann er nicht verhindern, dass der Nachbarkreis dies umsetzt. Er kann sich aber in den Einigungsgesprächen mit den anderen betroffenen Kreisen ein bestimmtes Kontingent an Kennzeichen sichern, wenn er dies möchte. Sind sich die Kreise einig, können sie ihr jeweiliges Interesse an der Wiedereinführung des jeweiligen Altkennzeichens unter Vorlage des Konzepts beim Verkehrsministerium bekunden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Verkehrsministerium einen entsprechenden Antrag beim Bund. Nach Vorliegen des positiven Bescheides, kann der Verwaltungsbezirk mit der Vergabe des Altkennzeichens beginnen.

Dem MVI liegen bereits zwei Anträge zur Vergabe eines Altkennzeichens in mehreren Verwaltungsbezirken vor. Das MVI hat sich dabei an den Verfahren anderer Bundesländer orientiert. Bei dem gewählten Verfahren ist gewährleistet, dass jeder betroffene Verwaltungsbezirk die Vergabe eines oder mehrerer Altkennzeichen jetzt oder zukünftig umsetzen kann.

Weitere Informationen

Bisher hatte der Bund ein Altkennzeichen nur in jenem Verwaltungsbezirk zugelassen, der seit der Kreisreform formal für die Abwicklung zuständig ist. Von dieser Rechtsauffassung ist der Bund abgewichen, nachdem beim Wohnortwechsel seit 1. Januar 2015 bundesweit auf eine Umkennzeichnung verzichtet wird. Damit verliert das Kennzeichen seine Bedeutung als „Unterscheidungszeichen“. Daher war der Weg für die Vergabe der Altkennzeichen in mehreren Verwaltungsbezirken frei. Bislang wurden in Baden-Württemberg 14 von 29 Altkennzeichen wieder eingeführt.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

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