Archive for the ‘Allgemein’ Category

Briefe einfach mit dem Smartphone und Stift frankieren

Posted by Klaus on 9th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Deutsche Post und DHL bündeln hierfür ihr Online-Angebot in der neuen „Post & DHL App“.

  • Neues Produkt „Mobile Briefmarke“ löst altes Handyporto ab
  • Deutsche Post und DHL bündeln Online-Angebot für Post- und Paketdienstleistungen in neuer „Post & DHL App“
  • Verbesserte Funktionalitäten und benutzerfreundlichere Darstellung
  • Ab sofort erhältlich im App-Store und Google Play Store

Bonn – Briefe und Postkarten einfach und ohne Aufpreis mit App und Stift frankieren – das macht ab sofort die „Mobile Briefmarke“ möglich. Die Nutzung ist dabei denkbar leicht: Kunden müssen lediglich in der neuen „Post & DHL App“ das gewünschte Porto auswählen und per PayPal bezahlen, daraufhin erhalten sie einen Code bestehend aus dem Schriftzug #PORTO und einer mehrstelligen Zeichenfolge, den sie handschriftlich statt einer Briefmarke rechts oben auf die Postkarte oder den Briefumschlag schreiben müssen. Damit ist die Sendung frankiert und kann in den Briefkasten eingeworfen werden. Der Service wird nur für den Versand innerhalb Deutschlands angeboten. Im Gegensatz zum Vorgänger-Produkt „Handyporto“ fallen für die Mobile Briefmarke keine zusätzlichen Mobilfunk- und Handling-Kosten an, da die Transaktion über die App erfolgt und der Porto-Code nicht mehr per SMS übermittelt wird. Kunden zahlen also jetzt nur noch das reine Porto für den Brief oder die Postkarte. Weitere Informationen unter: www.mobilebriefmarke.de

Foto, DP DHL

Gegen das Alleinsein, nicht nur in Zeiten von Corona. Das PLAUDERTELEFON bringt Menschen zusammen.

Posted by Klaus on 8th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung

Wie schön ist ein Plausch am Gartenzaun, beim Bäcker oder auf der Parkbank. Doch leider ist dies vielen Seniorinnen und Senioren nicht nur durch die derzeit empfohlenen Kontaktbeschränkungen, sondern auch aufgrund von Einschränkungen nicht möglich. In der Winterzeit wird es früh dunkel, Gruppenangebote finden derzeit nicht statt, die Menschen auf der Straße halten Abstand – für viele ältere, alleinstehende Menschen bedeutet die soziale Isolation eine besonders große emotionale Herausforderung.
Mit dem neuen Angebot des PLAUDERTELEFONS möchte die Bürgerstiftung Stuttgart gemeinsam mit 25 bereits gewonnenen ehrenamtlich Engagierten die Teilhabe der älteren Menschen und die Beziehungen untereinander in der Stadt fördern. Das PLAUDERTELEFON vermittelt Telefonfreundinnen und Telefonfreunde, die den Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren pflegen. Miteinander ins Gespräch kommen, einander
zuhören und das Interesse am Gegenüber sind die die Basis der Telefonate. Die Themen ergeben sich beim Plaudern und im gegenseitigen Kennenlernen der Telefonfreunde.
Kooperationspartner des Projekts sind die Stadt Stuttgart, die Ev. TelefonSeelsorge Stuttgart, die Evangelische Gesellschaft und der Treffpunkt 50+.
„Stuttgart nimmt sich Zeit“ ist der Untertitel des Projekts. Alle, die gerne ab und zu ein „Schwätzle“ halten und diejenigen, die sich etwas Zeit als Telefonfreund*in nehmen möchten, sind eingeladen sich beim PLAUDERTELEFON zu melden: 0711 20 300 999.

Bürgerstiftung Stuttgart
Olgastraße 57a
70182 Stuttgart
www.palliativ-netz-stuttgart.de

Leiter des Gesundheitsamts gibt in Video- botschaft Empfehlungen für Weihnachtsfeiern unter Coronabedingungen

Posted by Klaus on 8th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS

Trotz intensiver Bemühungen sind die Covid-19-Zahlen weiterhin zu hoch.
Damit die Infektionszahlen durch die Weihnachtsfeiertage nicht weiter steigen, kommt dem richtigen Verhalten eine zentrale Bedeutung zu.

Darauf hat der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, am Dienstag, 8. Dezember, in einer Videobotschaft hingewiesen.

Prof. Ehehalt gibt in dem Video Ratschläge, wie sich das Infektionsgeschehen über die Feiertage kontrollieren lässt. Er empfiehlt: „Wenn möglich sollte man bereits in der Vorweihnachtszeit die Zahl der Sozialkontakte reduzieren und sich über mehrere Tage in eine Art freiwillige Selbstquarantäne begeben.“ Der Leiter des Gesundheitsamts betont, man solle möglichst wenig Menschen treffen und die Besuche auf mehrere Tage verteilen.

Ehehalt weiter: „Gerade für Weihnachten ist es wichtig zu wissen, dass man andere Menschen anstecken kann, bereits bevor man Symptome hat.“ Daher sollte man sich immer so verhalten als ob man infektiös sei, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen und regelmäßig lüften. „Wer sich tatsächlich krank fühlt und Infektionssymptome hat, muss unbedingt Zuhause bleiben“, so Ehehalt.

Das vollständige Video mit Prof. Stefan Ehehalt finden Sie unter:
 youtu.be/6uusE2BLiRE

Mehr Sicherheit in der dunklen Jahreszeit: Nikolaus-Lichtcheck für Radfahrende

Posted by Klaus on 7th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS

Bürgermeister, Polizeipräsident und Verkehrsminister nehmen an Aktion teil

Polizeibeamte der Fahrradstaffel und des Referats Prävention haben – wie bereits in den vergangenen Jahren – bei einer Nikolaus-Aktion am Montag, 7. Dezember, zwischen 7 und 8 Uhr Radlerinnen und Radler kontrolliert.

Mit dem Licht?Check in der Tübinger Straße sollten Radlerinnen und Radler auf die gute Erkennbarkeit und die richtige Beleuchtung des Fahrrads aufmerksam gemacht werden. Stuttgarts neuer Ordnungsbürgermeister, Dr. Clemens Maier, und Städtebaubürgermeister Peter Pätzold machten sich ein Bild von der Aktion. Begleitet wurden sie von Polizeipräsident Franz Lutz, Polizeivizepräsident Markus Eisenbraun und dem baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Herrmann, die reflektierende Helm-Überzieher an die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verteilten.

Foto, Leif-Piechowski, Rechte-LHS

Ordnungsbürgermeister Maier sagte: „Inzwischen fahren viele auch in der dunklen Jahreszeit mit dem Rad. Dabei wird oft unterschätzt, wie wichtig es ist gesehen zu werden. Jeder Unfall, der infolge von fehlendem Licht geschieht, ist einer zu viel. Wer im Winter mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zur Schule fährt, sollte daher für sich und für andere Verkehrsteilnehmer auf eine gute Sichtbarkeit achten. Radlerinnen und Radler, die gesehen werden, tragen zu einem sicheren Straßenverkehr bei, was wir heute mit einer kleinen Aufmerksamkeit belohnt haben.“

Die Tübinger Straße ist – wie die Eberhardstraße auch – eine Fahrradstraße und sogar im Winter eine der meistbefahrenen Strecken in der Stuttgarter Innenstadt. Um den Anteil der Radfahrenden weiter zu steigern und einen Verkehrsanteil von 25 Prozent zu erreichen, baut die Landeshauptstadt das Radnetz kontinuierlich aus.

Städtebaubürgermeister Pätzold betonte den anhaltenden Trend, aufs Fahrrad umzusteigen: „Die Zahl der Winterradlerinnen und -radler steigt jedes Jahr an. An unseren Zählstellen sehen wir, dass die Radsaison nicht in der dunklen Jahreszeit aufhört. Daher ist es uns wichtig, nicht nur bei der Planung und dem Ausbau der Radinfrastruktur auf Sicherheit zu achten, sondern auch diejenigen zu belohnen, die durch ihr Verhalten zur Verkehrssicherheit aller beitragen.“

Insgesamt wurden bei der Nikolausaktion 64 Radfahrerinnen und Radfahrer von der Polizei angesprochen. Elf waren ohne Licht unterwegs. Die Angesprochenen zeigten sich größtenteils einsichtig. Die Polizei setzte vorerst auf Information und Ermahnung und verzichtete darauf, Bußgelder zu verhängen. Wer bei Dunkelheit kein Licht hatte, musste sein Rad nach der Kontrolle schieben. Außerdem wurden neongelbe Helmüberzieher an Radfahrer verteilt, die neben Schutz vor der Witterung auch für eine bessere Sichtbarkeit sorgten.

Polizeipräsident Lutz betonte, dass es insbesondere in der dunklen Jahreszeit die Sichtbarkeit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern unerlässlich sei und für die Verkehrssicherheit eine entscheidende Rolle spiele. „Nur, wenn sich Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gegenseitig so früh wie möglich wahrnehmen, können sie umsichtig und richtig reagieren. Dazu gehört eine verkehrsgerechte Beleuchtung sowie das Tragen von auffälliger, möglichst reflektierender Kleidung.“

Zusammen mit der Landeshauptstadt und der Polizei warb Verkehrsminister Herrmann für die Aktion. „Mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zur Schule zu fahren, klappt auch im Winter gut. Damit die Sicherheit dabei garantiert ist, sollte allerdings eine gute Beleuchtung nicht fehlen. Deswegen unterstütze ich im Rahmen der Initiative RadKULTUR, mit der wir die Lust am Radfahren im Land fördern, die Nikolaus?Aktion der AGFK-BW. Unser kleines Dankeschön für alle ,beleuchteten Radlerinnen und Radler‘ gibt eine Extraportion Motivation.“

Hintergrund

Die Nikolaus-Aktion ist Teil der „Tu’s aus Liebe“?Kampagne, die die AGFK?BW – ein Netzwerk von 81 Städten, Landkreisen und Gemeinden – seit 2015 gemeinsam mit ihren Mitgliedern zum Thema „Verkehrssicherheit“ umsetzt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist 2020/21 Förderkommune der Initiative RadKULTUR des Landes Baden?Württemberg und erhält Unterstützung bei Kampagnen und Service?Angeboten, wie Fahrradreparatursäulen.

Betreten von Eisflächen in Stuttgart wegen Lebensgefahr verboten

Posted by Klaus on 7th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS

Die Stadt Stuttgart weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen und das Schlittschuhlaufen in öffentlichen Anlagen per Polizeiverordnung generell untersagt ist.

In Stuttgart ist kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben. Es erfolgt keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen. Das Betreten zugefrorener Gewässer ist daher lebensgefährlich. Erwachsene werden gebeten, Kinder auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam zu machen.

Foto, Archiv

Manche dürfen alles machen! – Auch falsch parken

Posted by Klaus on 7th Dezember 2020 in Allgemein, Fotos, In und um Gablenberg herum

Heute in der Neue Strasse PKW auf Gehweg und Familie mit Kinderwagen muss auf die Fahrbahn ausweichen. An gleicher Stelle steht am Fußgängerüberweg PKW und gleich daneben einer auf Verbotszone und auf dem Gehweg! Das ist nicht nur heute so, sondern jeden Tag!

K-40er-AlbertTempo 40 Schilder sind ja gut, aber wer hält sich daran? Ca. 70% der Autofahrer fahren 40, 20% schneller und 10% rasen wie seither! Besonders ein Motorradfahrer der seit langer Zeit die Neue Strasse als Rennstrecke betrachtet, rast wie seither mit 60 – 70 Km/h die Strasse hoch !

Wann wird da mal die Geschwindigkeit kontrolliert? Schilder allein bewirken nichts.

Ein Schild: ständige Radarkontrollen, bzw. Radarkontrolle wären zumindest teilweise hilfreich!

Oldie

Fotos, Oldie, Klaus

Siehe auch CZ Poller gegen Falschparker

Grüße vom Nikolaus

Posted by Klaus on 6th Dezember 2020 in Allgemein, Fotos

Fotos Blogarchiv

6. Dezember – Finnland feiert Unabhängigkeit

Posted by Klaus on 6th Dezember 2020 in Allgemein, Finnland, Skandinavien - Verschiedenes

Das Land im Norden Europas feiert seine Unabhängigkeit die es 1917 erlangte

Herzlichen Glückwunsch – Hyvää itsenäisyyspäivää! Finnish National Anthem – Maamme – w/Lyrics

nationalfeiertag-finnlands

Wikipedia Finnland

Fotos, Klaus

Strengere Regelungen für Corona-Hotspots

Posted by Klaus on 4th Dezember 2020 in Allgemein

Pressebericht 4.12.2020

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veran- staltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag, 4. Dezember, erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen (PDF). Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern sind, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, regelmäßig ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen, für die Stadt- und Landkreise im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist:

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind, dürfen entgegen § 9 Abs. 1 Corona-Verordnung an den Ansammlungen und privaten Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen.
  • Veranstaltungsverbot: Verboten werden alle Veranstaltungen, ausgenommen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem auch die Teilnahme an Gerichtsterminen, Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sitzungen kommunaler Gremien sowie Wahlen und Abstimmungen. Das Verbot gilt ebenso nicht für Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge zwingend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können.
  • Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur aus triftigen Gründen erlaubt; Triftige Gründe sind insbesondere
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
    • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss auf Baustellen auch im Freien getragen werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen.
  • Öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder werden abweichend von der Corona-Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) bleiben möglich, sofern medizinisch notwendig. Arztbesuche bleiben generell erlaubt; gegebenenfalls ist die Ärztin oder der Arzt vorab telefonisch zu kontaktieren.
  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard.
  • Einzelhandel: Verbote von besonderen Verkaufsaktionen (zum Beispiel Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschenmengen erwartet werden kann. Ebenfalls verboten sind Märkte, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen (zum Beispiel Flohmärkte, Jahrmärkte).

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können nur aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diesen Erlass aufgestellten Vorgaben zugelassen werden.

Im Übrigen lag es bereits vor diesem Erlass nach dem Infektionsschutzgesetz in der originären Zuständigkeit von Kommunen beziehungsweise bei hohen Inzidenzen von Gesundheitsämtern, per Allgemeinverfügung kontaktbeschränkende Maßnahmen beziehungsweise auch Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Auf ausdrückliche Bitte der Kommunen hat das Sozialministerium sich dazu bereit erklärt, einen Erlass zu erarbeiten, der im Detail noch einmal darlegt, welche Maßnahmen ab welcher Inzidenz zu ergreifen sind. Hier waren die Kommunalen Landesverbände, also auch der Städtetag, bei jedem Schritt eng eingebunden.

Erlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Christbaumverkauf startet – Frisch geschlagene Weihnachtsbäume der Märkte Stuttgart

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS

Von Donnerstag, 10. Dezember, bis Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember, bieten die Märkte Stuttgart GmbH wieder Christbaumverkaufsmärkte heimischer Tannen und Fichten im gesamten Stadtgebiet an.

Verkauft werden die Weihnachtsbäume werktags von 9 bis 19 Uhr, sonntags von 11 bis 19 Uhr, und an Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember, von 9 bis 14 Uhr, auf folgenden Plätzen und Grünanlagen:

Stuttgart Ost: Eugensplatz

Platz vor dem Bergfriedhof

Fußgängerbereich vor Gebäude Ostendstraße 77

Schönbühlstraße/Ecke Ostendstraße

Urachplatz/Grünanlage

Lukasplatz

Gablenberger Hauptstraße, Schmalzmarkt

Gänsheide/Bubenbad

Uhlbach: Uhlbacher Platz

Wangen: Inselstraße, Grünfläche vor der Untertürkheimer Brücke

Weitere Verkaufsstände>>>>

Fotos, Archiv