Achtung!! Verkehrsbehinderungen durch einen Demonstrationszug

Im Anschluss an die Demonstration vor der Villa Reitzenstein findet von dort aus ein Demonstrationszug zum Schlossplatz statt.

Beginn der Demo vor der Villa Reitzenstein Mittwoch, 1. September, 14:25 Uhr

Siehe unseren Beitrag: demonstration-unter-dem-motto-mappus-stoppen-sie-s21-1-9-2010

Strecke des Demonstrationszugs: maps.google/ Strecke des Demonstrationszug

Die Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen und das Gebiet weiträumig umfahren

Weitere Infos: bei-abriss-aufstand/aktiv-werden/aktion-mappus-stoppen-sie-s21

5 Responses to “Achtung!! Verkehrsbehinderungen durch einen Demonstrationszug”

  1. Thomas Rudolph sagt:

    Lieber Klaus,

    kann ich nicht so ganz verstehen. Meines Wissens gibt es in Stuttgart-Ost Gehwege. Sollte mir da was entgangen sein? Wenn ja, werde ich im BZB beantragen, daß welche instaliert werden.

    Der wirtschaftliche Schaden, der durch die ständigen Demos verursacht wird, ist ein Faktor, der beachtet werden muss.
    Und er trifft uns alle.
    Und er wird durch die Leute verursacht, die ständig mit Kosten argumentieren. Irgendwie ist das nicht so ganz glaubwürdig.

    Mit freundlich, nachdenklichen Grüssen
    Thomas Rudolph

  2. Rolf Weichert sagt:

    Die Stuttgarter Wirtschaft auch S 21 Mafia ganannt, unterstützt Stuttgart 21. Auch wenn laut Züricher Tagesanzeiger Leib und Leben der Stuttgarter Bewohner gefährdet ist. Linke und Gewerkschafter meinen, man mußt gegen solche Leute genauso vorgehen, wie die italienische Juztis gegen die Mafia ( Sie finanziell aushungern).

  3. BigB sagt:

    Der wirtschaftliche Schaden der von Anwälten, Lehrern und Sozialpädagogen, die in unseren Parlamenten sitzen, angerichtet wird, ist auch nicht gerade unerheblich. Zum Beispiel 10 Milliarden Euro verpulvern.
    Zum zweiten wurden die Straßen von Steuergeldern bezahlt, also sollte sie ein Steuerzahler auch nutzen können; auch für Demonstrationszüge.

    Mit ebenso nachdenklichen Grüßen
    B.

  4. stratkon sagt:

    @ Thomas Rudolph

    Hallo,

    hier geht es um das höherwertige Rechtsgut und ich möchte Sie gerne an Artikel 8 des Grundgesetzes erinnern. Auch wenn es durch Demonstrationen zu Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf oder in der Geschäftstätigkeit kommen kann, ist dies vom Bürger hinzunehmen.

    Der Staat ist nicht verpflichtet einen reibungslosen Geschäftsverlauf zu garantieren. Der Staat ist jedoch dem Grundgesetz verpflichtet. So wie der 1. Bürgermeister Herr Föll (CDU) als Beirat bei der Hbf – Abrissfirma als Amtsträger dem Beamtengesetz verpflichtet war. Auch die ohne Rechtsprüfung erfolgte Genehmigung durch Dr.jur. Schuster war rechtswidrig.

    Demonstranten machen von ihrem Recht Gebrauch, einem Recht, das doch ganz gerne von den Politikern gebeugt wird.

    Wahltag ist Zahltag.

    stratkon

  5. Thomas Rudolph sagt:

    Sehr interessant Sichtweisen. So kann man es natürlich auch sehen!

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