Begleitkosten beim Rosensteintunnel – Was kostet der Tunnel unterm Strich?

Posted by Klaus on 8th September 2011 in Allgemein

Antrag, Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

In der Vorlage 398/2011 werden 193,5 Mio. EUR als Gesamtkosten für den Rosensteintunnel mit Verweis auf den Projektbeschluss vom 08.10.2009 benannt. Jedoch sind in diesen Kosten nicht alle Kosten enthalten, die Stuttgarts zweitgrößtem Tunnelprojekt zugerechnet werden müssen.
So ist in der Vorlage zu lesen, dass alleine für passive Schallschutz- maßnahmen mit 350.000 EUR für passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) und mit 3,9 Mio EUR zum Schutz vor Schadstoffen an Wohngebäuden zu rechnen ist. Diese Kosten sind von der Stadt Stuttgart zu tragen.
Hinzu kommen weitere Kosten. Die Förderung nach dem Entflechtungs- gesetz wurde beantragt und am 30. 06.2010 auch bewilligt. Diese Fördergelder müssen aber vorfinanziert werden.
Hinzu kommt noch, dass die Summe aller Fördergelder für verkehrlichen Maßnahmen in Stuttgart gedeckelt ist, so dass die Finanzierung weiterer Projekte aus diesem Topf wohl erst ab 2020 wieder möglich ist. So lange blockiert der Rosensteintunnel andere Maßnahmen.
Auch die Kosten der verkehrlichen Begleitmaßnahmen, wie sie von der SPD beantragt und gefordert wurden, müssen zum Gesamtprojekt hinzu geschlagen werden, da erstens laut diesem Antrag kein Satzungsbeschluss erfolgen soll und zweitens ohne diese Begleitmaßnahmen die von den Befürwortern erhofften Verbesserungen in den betroffenen Stadtteilen nicht erzielt werden können. Diese sollen erst zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vorgelegt werden. Aber auch diese Kosten gehören in den Gesamtkostenrahmen des Rosensteintunnels.
Da sich durch den Tunnelbau die Luftschadstoffbelastung insbesondere an der Pragstraße im Bereich der Löwentorkreuzung erhöht, ist die Stadt bemüht, die dortigen Wohngebäude aufzukaufen. Was dies finanziell bedeutet und welche weiteren Folgekosten damit verbunden sind, wird in der Vorlage nicht genannt.
Zur Nutzung der Landesflächen im Bereich der Wilhelma und des Rosensteinparks soll ein Gestattungsvertrag zwischen Land und Stadt abgeschlossen werden. Mit diesem Vertrag soll geregelt werden, dass die Stadt die Kosten für 20 landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen trägt. Wie hoch die Kosten dieser Maßnahmen sind – die durchgeführt werden müssen – ist nicht angegeben.
Im Rahmen einer transparenten Darstellung des Projektes gehören auch die mit dem Projekt zusammenhängenden Folge- und Unterhaltungskosten dargestellt. Nur so lässt sich auch die gesamte Auswirkung eines Projektes auf den städtischen Haushalt vermitteln.

Wir beantragen daher:
Die Stadtverwaltung stellt bis Ende September 2011 die Gesamtkosten des Projektes Rosensteintunnel
und die damit zusammenhängenden Kosten und Folgekosten tabellarisch dar.
Zuzüglich der in der Vorlage genannten Kosten sind insbesondere folgende Positionen mit Kosten zu benennen und darzustellen:
– Kosten aus der Vorfinanzierung des Landeszuschusses aus dem Entflechtungsgesetz, Darstellung der Verteilung der Zuschüsse und Vorfinanzierungen;
– Kosten auf der Grundlage der Vereinbarung zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rosensteintunnel/Leuzetunnel auf Grundstücken des Landes Baden-Württemberg;
– Kosten verkehrlicher Begleitmaßnahmen laut den Anträgen 154/2010 und 207/2010 der SPD-Fraktion;
– Kosten der Umgestaltung Vorbereich Wilhelma und Verlegung der Haltestelle Wilhelma inkl. Abbau und Wiederaufbau der Fußgängerbrücke zwischen Rosensteinmuseum und Leuze:
– Kosten, Folgekosten und Planungen der geplanten Immobilienkäufe (z.B. Tunnelbereich Nord, Bei der Meierei, etc.);
– Geschätzte Unterhaltskosten innerhalb 10 Jahre ab Fertigstellung.

gezeichnet Gabriele Nagl Peter Pätzold

Info, Rosensteintunnel

3 Responses to “Begleitkosten beim Rosensteintunnel – Was kostet der Tunnel unterm Strich?”

  1. stratkon sagt:

    Hallo,

    es würde mich seeeeeeeehr wundern, wenn die Stadtverwaltung, durch Bereitstellung der angefragten Informationen, zur Baukosten – Transparenz beitragen würde.

    Ich befürchte eher, dass diese Anfrage abgeschustert ( d.h. teilbeantwortet, geschätzt, vermutet, noch nicht endgültig zu beantworten usw. ) wird.

    stratkon

  2. Klaus sagt:

    @stratkon,

    die Wahren Kosten werden dem Bürger wohl erst nach Fertigstellung zur Kenntnis gebracht.
    Da kann es dann schon mal sein, dass es dann das Doppelte kostet.

    Mit den Kosten habe unsere Politiker wohl so Ihre Schwierigkeiten oder Sie wollen es nicht wahrhaben, dass Kostenvoranschläge nur VORSCHLÄGE sind.

  3. stratkon sagt:

    Hallo,

    die wahren Kosten werden dem Bürger niemals zur Kenntnis gebracht, denn die „eventuell“ anfallenden Mehrkosten werden eben unter unterschiedlichen Haushaltstiteln verbucht.

    Kostenüberschreitungen sind, im Zeitalter der durch scharfen Wettbewerb minimierten Kostenangebote die Regel. Die VOB(B) lässt bis zu 15% zu, den Rest regelt das BGB ( Werkvertrag).

    stratkon

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.