Schadenersatz bei Internet-Ausfall
Hallo Klaus,
gerade bin ich über folgende Information gestolpert:
“ BGH: Schadenersatz bei Internet-Ausfall – zentrale Bedeutung
Karlsruhe – Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von
zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den
Telefonanschluss.“
Quelle: StZ, Nachrichtenticker stuttgarter-zeitung/inhalt.urteile-bgh-schadenersatz-bei-internet-ausfall und SWR/nachrichten/Schadensersatz bei Internetausfall
Freundliche Grüße
Stratkon
Stratkon vielen Dank für den Hinweis, endlich werden auch die Rechte der Nutzer gestärkt.