Archive for August 13th, 2013

Stadtgebiet Stuttgart – Einbrüche in Büroräume

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemitteilung 13.08.2013 PP Stuttgart

Stadtgebiet: Am Montagmorgen (12.08.2013) sind fünf Einbrüche in Firmen bei der Polizei angezeigt worden.

In Heslach drangen Unbekannte zwischen Freitag und Montag in ein Geschäftshaus

an der Adlerstraße ein. In dem Gebäude sind mehrere Unternehmen ansässig.

Aus Büroräumen eines Messeveranstalters stahlen sie mehrere Notebooks, zwei Mobiltelefone Bargeld und Schlüssel für separate Lagerräume. Es entstand hoher Sachschaden. Hinweise nimmt das Polizeirevier 3 Gutenbergstraße unter der Telefonnummer 8990-3300 entgegen.

In Stuttgart-Nord wurde im Zeitraum zwischen Freitagabend und Montagmorgen in eine Firma in der Birkenwaldstraße und in der Nacht zum Montag in die Räume eines Bestattungsunternehmens an der Türlenstraße eingebrochen.

In einem Verwaltungsgebäude an der Birkenwaldstraße wurden Bürotüren und in den Büros Schubladen und Schränke aufgebrochen und durchsucht. Ob und was gestohlen wurde, muss noch ermittelt werden.

In der Türlenstraße hebelten die Täter ein Fenster an dem Firmengebäude auf. Es wurden Kameras und Mobiltelefone im Wert von mehreren Hundert Euro sowie Fahrzeugschlüssel gestohlen.

Polizei-WolframstrHinweise nimmt das Polizeirevier 2 Wolframstraße unter der Telefonnummer 8990-3200 entgegen.

In Stuttgart-Ost brachen Einbrecher einen Hintereingang zu einem Pizza Service an der Gablenberger Hauptstraße auf und stahlen einen Tresor und eine Geldkassette. Der Hintereingang liegt in einem an die Libanonstraße angrenzenden Hofraum. Der Einbruch wurde am Montag nach 00.30 Uhr verübt und gegen 09.30 Uhr bemerkt und angezeigt. Hinweise nimmt das Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Telefonnummer 8990-3500 entgegen.

In Weilimdorf brachen Unbekannte am Wochenende (10.-12.08.2013) in ein viergeschossiges Geschäftshaus an der Kranstraße ein. Mehrere Türen zu den Räumen verschiedener Firmen wurden mit Gewalt geöffnet oder beschädigt. Was genau gestohlen wurde, muss noch ermittelt werden.

Hinweise nimmt das Polizeirevier 8 Kärntner Straße unter der Telefonnummer 8990-3800 entgegen.

Archivfoto, Klaus

Wahlkampf – Man merkts – Da bringen Parteien schon mal was durcheinander – Beer-Siedlung

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Wagenburgstraße-149---Wer hat die Beer-Siedlung in der Wagenburgstraße gerettet???

Wurfsendung der SPD Stuttgart Ost, „Erfolg der SPD: Beer-Siedlung wird nicht abgerissen“

Na, na wer schmückt sich denn da mit fremden Federn????

Starkes Stück das muss ich schon sagen. Ich hab mal hier im Blog nachgesehen, den ersten Bericht hatte ich am 18.06.2010 in den Blog gestellt. (Diese Siedlung soll auch abgerissen werden)

Die SPD ist lediglich auf den fahrenden Zug aufgesprungen als Andere (Andreas Hubler, Herr Ostertag und am 19.01.2011 Bezirksbeiratssitzung Punkt 4 der Tagesordnung Anträge der Parteien, Sachstand Wohngebäude Wagenburgstraße 149-153, ÖPNV Berg ) schon längst an dem Thema dran waren.

Nun so zu tun, als wäre alles auf Ihrem Mist gewachsen finde ich schon eine Unverschämtheit.

Unsere Beiträge zu diesem Thema:  Wagenburgstraße 149

Archivfoto, Klaus

Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchwarnmelderpflicht

Posted by Klaus on 13th August 2013 in Allgemein

Rauchmelder können Leben rettenDer Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Ab wann gilt die Verpflichtung?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

FFW-Hedelfingen6In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?

Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.

Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?

Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.

Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?

Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehörein- schränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto, Klaus
Logo, Feuerwehr

RT – Filme unter freiem Himmel

Spitalhof-RT

„Django Unchained“ meets „Anna Karenina“: Am Dienstag, 13. August, öffnet das Reutlinger Open-Air-Kino im Spitalhof wieder seine Pforten. Auch in diesem Jahr dürfen Filmfreunde sich wieder auf einen bunten Mix aus aktuellen Kassenschlagern, Klassikern und preisgekrönten Cineasten-Leckerbissen freuen.

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Alle Filme im Veranstaltungskalender

Info, Stadt Reutlingen

Archivfoto. Klaus