Archive for Dezember 11th, 2014

Von 2015 an wird die braune Biotonne in Stuttgart zur Pflicht

Posted by Klaus on 11th Dezember 2014 in Allgemein, Stuttgart

BiotonneVom 1. Januar 2015 an wird die getrennte Sammlung von Bioabfall zur Pflicht. Grundlage ist das Kreis- laufwirtschaftsgesetz (KrWG). Technischer Bürgermeister Dirk Thürnau und Dr. Thomas Heß, Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebs AWS Abfallwirtschaft Stuttgart, haben am Mittwoch, 10. Dezember, über die damit verbundenen Änderungen informiert.

„Bioabfälle stellen eine wichtige Ressource zur Energiegewinnung sowie für das Recycling von Nährstoffen und Humus dar. Das ist einer der Gründe, weswegen seit dem Jahr 2000 alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Bioabfall freiwillig getrennt vom Restabfall in einer braunen Tonne sammeln zu können“, sagt Bürgermeister Dirk Thürnau. Inzwischen sind rund 37 Prozent der Gebäude an die Bioabfallsammlung angeschlossen.
Sukzessive Umstellung

Um die gesetzliche Regelung eines 100-Prozent-Anschlusses umzusetzen, beginnt der Eigenbetrieb AWS 2015 damit, nach und nach die Eigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen bezirksweise anzuschreiben, deren Grundstücke noch über keine Biotonne verfügen. „Damit erhalten diese die Möglichkeit, Bioabfall über die braune Tonne separat vom Restabfall zu sammeln. Bis zur vollständigen Umstellung sind rund drei Jahre vorgesehen“, so AWS-Chef Thomas Heß.

Angefangen wird mit den Stadtteilen, welche von der Niederlassung Neckar bedient werden. Weiter geht es mit den Stadtteilen der Niederlassung Mitte, gefolgt von den Stadtteilen, welche von der Niederlassung Filder bedient werden. Unabhängig von dieser Reihenfolge kann jeder Interessierte schon heute eine Bioabfalltonne für sein Grundstück bestellen. Generell unterliegt die Biotonne einem Anschluss- und Benutzungszwang. Ausnahmen sind bedingt möglich bei Eigenverwertung von allen Bioabfällen und im Falle von Stellplatzproblemen. Die Befreiung von der Teilnahme an der Bioabfallsammlung ist schriftlich mit einem entsprechenden und vom Eigenbetrieb AWS im Internet zur Verfügung gestellten Formular zu beantragen.
Wöchentliche Leerung

Ab Januar 2015 werden die Biotonnen wieder wie zuletzt 2010 das ganze Jahr über wöchentlich geleert. Für die Sammlung von Bioabfall stehen braune Tonnen in drei Größen zur Verfügung: 60, 120 und 240. Jeder teilnehmende Haushalt bekommt ein kleineres kostenloses Vorsortiergefäß für die Küche.

Die Biotonnen werden vorerst ausschließlich im Teilservice geleert. Dies bedeutet, dass sie vom Benutzer am Abfuhrtag zur Leerung am Straßenrand bereitgestellt und danach wieder zurückgebracht werden müssen. Ein schattiger Standplatz ist besonders im Sommer vorteilhaft.
Abfuhrtermine online

Über die Abfuhrtermine informiert der aktuelle Abfallkalender. Die Termine können auch online unter www.stuttgart.de/Abfuhrtermine abgefragt werden.

Alle Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Garten- und Parkabfälle sollen künftig über die braune Tonne gesammelt werden.

Mehrkosten entstehen

Wie bisher auch, wird für die Biotonne eine separate Gebühr erhoben. Im Vergleich zu 2014 wird diese steigen. Denn der Bioabfall wird vom 1. Januar 2015 an wieder ganzjährig und nicht nur halbjährig jede Woche abgeholt. Außerdem müssen bereits anfallende Mehrkosten, wie Personal-, Fahrzeug- und Entsorgungskosten, entsprechend berücksichtigt werden.

Für 2015 wird für die 60-Liter-Biotonne eine Jahresgebühr in Höhe von 42 Euro erhoben, für die 120-Liter-Biotonne 82,20 Euro und für die 240-Liter-Biotonne
156,60 Euro.

Bei der Erhöhung der Bioabfallgebühren entfallen 26 Prozent auf die Erweiterung des Service mit der ganzjährigen wöchentlichen Leerung, während 15,77 Prozent zusätzlichen Einführungskosten geschuldet sind, so Thomas Heß. Im Gegenzug dazu werden die Restabfallgebühren erneut gesenkt, und zwar um 2,12 Prozent. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 4. Dezember gefasst.

Steigerung der Entsorgungsmenge geplant

Im Jahr 2013 hat der Eigenbetrieb AWS rund 14.000 Tonnen Bioabfall gesammelt und einer Kompostierung zugeführt. Bei 585 961 Einwohnern zum 31.12.2013 entspricht dies rund 23 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Ambitioniertes Ziel des Eigenbetriebs AWS ist es, diese Zahl auf 50 bis 60 Kilogramm pro Einwohner und Jahr nach erfolgter Umstellungsphase zu steigern. „Bei rund 600.000 Einwohnern wären dies rund 30.000 bis 35.000 Tonnen Bioabfall, die dann jährlich gesammelt werden sollen“, sagt Bürgermeister Thürnau. Bis zur geplanten Inbetriebnahme der Stuttgarter Bioabfallvergärungsanlage, was voraussichtlich ab 2017 der Fall sein soll, wird der in Stuttgart gesammelte Bioabfall klassisch behandelt, das heißt kompostiert.
Hotline gibt Auskunft

Im Zuge der sukzessiven Umstellung der Bioabfallsammlung von freiwillig auf Pflicht, hat der Eigenbetrieb AWS eine separate Hotline unter der Telefonnummer 0711/216-91700 eingerichtet, die ab sofort geschaltet ist. Hier erhalten die Interessierten ausschließlich Auskunft zur Einführung der Pflichtbiotonne.

Info, Stadt Stuttgart

2015 Gilt es Sie  für die Neckarvororte, Untertürkheim, Luginsland, Rotenberg, Obertürkheim, Uhlbach, Hedelfingen, Rohracker und Wangen

Stuttgart Ost und Frauenkopf ist 2016 dran

Siehe auch das Amtsblatt Nr.50 vom 11.12.2014

Foto, Blogarchiv

OB Kuhn: „SSB-Betriebsratschef verhält sich völlig korrekt“

Posted by Klaus on 11th Dezember 2014 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB, Stuttgart

Oberbürgermeister Fritz Kuhn, Aufsichtsratsvorsitzender der SSB AG, hat anonym vorgetragene Vorwürfe im Zusammenhang mit der Besetzung von zwei Vorstandspositionen des Verkehrsbetriebs als „haltlos und falsch“ zurückgewiesen. Das Verfahren zur Besetzung der Position des Arbeitsdirektors wie des Kaufmännischen Vorstands folge den gesetzlichen Vorgaben und werde zu jeder Zeit korrekt durchgeführt, so Kuhn. Er betonte, die im Aktienrecht vorgesehene Sitzungsfolge mit den notwendigen Abstimmungen werde zügig und im ständigen Benehmen mit dem Aufsichtsrat eingehalten. Zudem sei der Personalausschuss immer rechtzeitig und umfassend informiert worden.

Auch könne dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Betriebsratschef Klaus Felsmann, kein Vorwurf gemacht werden, dass er seine Gremienpflichten wahrnehme. Kuhn fügte an: „Herr Felsmann muss, so ist die Rechtslage, im Vermittlungsausschuss dabei sein, ungeachtet dessen, ob er selbst Kandidat ist.“ In der Sitzung habe sich Felsmann „vollständig korrekt“ verhalten, „daran gibt es keinen Zweifel.“

Es sei mehr als befremdlich, dass aus vertraulichen Personalvorlagen für den Aufsichtsrat öffentlich zitiert werde, ja sogar Namen preisgegeben würden. „Das beschädigt die Kandidaten und schadet letztlich der SSB.“ Kuhn verwies darauf, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats aktienrechtlich ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Info Stadt Stuttgart