Archive for August 26th, 2016

Zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2016 freigegeben – Gaisburger Kirche

Posted by Klaus on 26th August 2016 in Allgemein, In und um Gablenberg herum
Gaisburger Kirche

Gaisburger Kirche

Für den Erhalt und die Sanierung von 111 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau jetzt rund 5,1 Millionen Euro frei gegeben.

„Zu der besonders reichen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg gehören mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale. Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag, unsere reiche Kulturlandschaft zu erhalten.“ Ziel der Landesregierung sei es, die Einzigartigkeit und historische Aussagekraft der Denkmale auch künftig zu erhalten und zu stärken.

Vom Erhalt und der Instandsetzung von Denkmalen profitiere auch der Mittelstand im Land, da viele Aufträge dem lokalen Gewerbe, dem Handwerk und Freiberuflern zu Gute kämen. Zudem würden durch die Förderung erhebliche Folgeinvestitionen ausgelöst. „Die Mittel aus der Denkmalförderung schaffen und sichern damit auch Arbeitsplätze im Land“, so Hoffmeister-Kraut.

Rund 49 Prozent der Förderungen entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer, 15 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 36 Prozent auf solche von Kirchen. Mit der ersten und zweiten Tranche werden in Summe landesweit insgesamt 314 Vorhaben mit 11,7 Millionen Euro unterstützt.

Unter den geförderten Maßnahmen sind Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel dem Ulmer Münster, der Gaisburger Kirche in Stuttgart, der Marienkirche in Reutlingen und der Kirche St. Simon und Judas in Schrozberg. Zuwendungen für kommunale Bauten fließen unter anderem nach Ravensburg in das Konzerthaus, nach Leutkirch in das historische Rathaus und nach Esslingen ins Neue Rathaus. Zu den geförderten privaten Vorhaben gehören beispielsweise die Stallscheune des Hofguts Breitenau in Hardheim, die gotische Kapelle der Elisabeth-von-Thadden-Schule in Heidelberg-Wieblingen, das ehemalige Kloster in Altheim-Heiligkreuztal und ein Wohnhaus in der Sigismundstraße in Konstanz.
Denkmalförderprogramm

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind jedoch landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar zu richten.

Zu oben genannten privaten Vorhaben liegt das Einverständnis zur Veröffentlichung vor. Hinsichtlich der Förderung weiterer privater Vorhaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.

Denkmalförderprogramm 2016 – zweite Tranche – Übersicht über die kommunalen und kirchlichen Maßnahmen (PDF)

Auch für Stuttgart Ost: Stuttgart, Faberstraße 17, Gaisburger Kirche – BA.II Aussensanierung/Langhaus & Chor Stuttgart 158.160 (Förderbetrag (in Euro)

Quelle, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Foto, Klaus

Stuttgar Ost – In Autohaus eingebrochen

Posted by Klaus on 26th August 2016 in In und um Gablenberg herum
Polizeibericht

K-Kraftwerk-VWUnbekannte Täter sind in der Nacht zum Donnerstag (25.08.2016) in ein Autohaus an der Wangener Straße eingebrochen und haben mehrere Glasscheiben eingeworfen. Die Täter drangen zunächst über eine Tür in das Gebäude ein und schlugen im Innern mehrere Scheiben ein. Ob etwas gestohlen wurde, wird derzeit noch ermittelt.

Zeugenhinweise nehmen die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer 8990-3500 entgegen.

Foto, Blogarchiv

Umfangreiches Sanierungsprogramm im Land gegen Blow-Up-Gefahr auf Autobahnen

Posted by Klaus on 26th August 2016 in Allgemein

S-Hitzeschäden-Um in Zukunft sogenannte „Blow-Ups“ – das plötzliche Aufplatzen von Beton-Fahrbahnen – zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt. Auf 48 Kilometern der betroffenen Autobahnabschnitte laufen die Arbeiten bereits.

Angesichts der anhaltend hohen Temperaturen haben die Behörden auf einzelnen Autobahnabschnitten in Baden-Württemberg Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet, um die Autofahrer vor der Gefahr der sogenannten „Blow-Ups“ – dem plötzlichen Aufplatzen von Beton-Fahrbahnen – zu schützen. Um in Zukunft „Blow-Ups“ zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg bereits ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt.

Die Gesamtkosten dafür liegen nach Berechnungen aus dem Jahr 2015 bei rund 300 Millionen Euro. Diese Summe stellt das Land aus dem Erhaltungsprogramm des Bundes zur Verfügung. Hinzu kommen Sonderkosten etwa für Brücken, die in den betroffenen Abschnitten mit saniert werden müssen sowie die Preissteigerung über die Jahre.

Im Sommer 2015 hatten in Baden-Württemberg Temperaturen von mehr als 30 Grad über mehrere Tage hinweg zu insgesamt fünf Hitzeschäden auf Bundesfernstraßen in Betonbauweise geführt. Unter anderem kam es auch zu drei Blow-Ups – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten. Wegen dieser Vorfälle und der anhaltenden Hitzeprognose hatte das Verkehrsministerium seinerzeit die vier Regierungspräsidien im Land angewiesen, bei anhaltend hohen Temperaturen Tempolimits von 80 Kilometern pro Stunde und Verkehrswarnungen für Autobahnen mit Betonfahrbahnen anzuordnen. Infolge der Schadensfälle auch in anderen Bundesländern hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur ständigen Teilnahme an der Expertengruppe „Fahrbahndecken aus Beton – Hitzeschäden“ eingeladen, um den Sachstand bezüglich der Hitzeschäden 2015 zu erörtern und die weitere Vorgehensweise zu vereinheitlichen.

Die Erkenntnisse und Festlegungen aus dieser Expertengruppe haben als Entscheidungsgrundlage gedient, um das weitere Vorgehen in Baden-Württemberg für 2016 festzulegen: Künftig werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur noch tagsüber in der Zeit von 10 bis 20 Uhr verhängt.

Mittelfristig sollen die Betondecken auf allen betroffenen Fahrbahnabschnitten im Land ausgetauscht werden. Nach vorläufigen Erhebungen sind etwa 270 Kilometer Richtungsfahrbahnen betroffen, davon im Regierungsbezirk Stuttgart circa 172 Kilometer und im Regierungsbezirk Karlsruhe rund 98 Kilometer. Spätestens im November 2016 werden insgesamt rund 48 Kilometer Richtungsfahrbahn erneuert sein. Die betroffenen Abschnitte befinden sich auf  der A 5, der A 6, der A 656, der A 7, der A 8 und der A 81. Das Sanierungsprogramm soll binnen zehn Jahren umgesetzt werden.

Als kurzfristige Maßnahme zur wirksamen Vorbeugung gegen weitere verkehrssicherheitsgefährdende Hitzeschäden wurde bei vielen Fahrbahnen, die nach 2018 saniert werden, der Einbau von Entspannungsstreifen eingeführt. Alle vorliegenden Erkenntnisse haben ergeben, dass bei Streckenabschnitten mit Entspannungsbereichen aus Asphalt keine direkte Gefahr von Hitzeschäden mehr gegeben ist. In welchen Bereichen die Entspannungsstreifen eingebaut werden, wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden, da die Entspannungsstreifen bei der späteren Sanierung wieder ausgebaut werden müssen, sowie auf Grundlage der kurzfristigen Umsetzbarkeit. Für die übrigen Betonfahrbahnen in Baden-Württemberg, welche bis Ende 2018 saniert werden (ca. 60 Prozent) sind temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen nach wie vor erforderlich.

Quelle, Ministerium für Verkehr

Foto, Sabine