Beteiligung der Öffentlichkeit – Auslegung des Enwurfs eines Bebauungsplabs mit Satzungen über örtliche Bauvorschriften – Villa Berg

Posted by Klaus on 11th Oktober 2016 in In und um Gablenberg herum

K-Garten-Friedh-1Info Stadt Stuttgart Amtsblatt Nr. 40 2016

Stadtbezitk Stuttgart Ost – Park der Villa Berg – ehemaliger Betriebshof Schickstraße (Stgt 281.1)

Auslegung: Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzungen über örtliche Bauvorschriften und  die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- bezogenen Stellungnahmen liegen vom 14. Oktober bis zum 14. November 2o16 -je einschließlich – beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 1o (Graf-Eberhard-Bau), EG, 003, Planauslage, 7o173 Stuttgart während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung können vom 14. Okt0ber bis zum 14. November 2oi6 -je einschließlich – auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

Abgabe von Stellungnahmen:
Die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB wird nur im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorgenommen. Auskünfte werden dort gegeben. Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) schriftlich Stellungnahmen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung oder zur Niederschrift in der Planauslage abgegeben werden. Ober sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Öffnungszeiten der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung:

montags bis freitags von 8J0 bis 12.30 Uhr und montags bis mittwochs von 14 bis,15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Der barrierefreie Zugang erfolgt über die Töpferstraße.

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist mit dem  öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen (z.B. S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte, Bus- und Stadtbahnhaltestellen Rathaus).

Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Foto, Klaus

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