Archive for Juni 20th, 2017

Maulbronner Klosterfest – Festival und Familienfest vom 23. bis 25. Juni 2017

Posted by Klaus on 20th Juni 2017 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Kloster-Maulbronn1Den Alltag gegen das Mittelalter eintauschen kann man am letzten Juni-Wochenende im Kloster Maulbronn. Gaukler, Tänzer und Musikanten erwarten das Publikum, Händler und Handwerker bieten ihre Waren feil und sorgen mit Vorführungen für Spannung. Für Kinder gibt es besondere Angebote wie Kerzenziehen und Seilknüpfen. Erstmals stimmen dieses Jahr am Freitagabend drei Größen aus Rock, Pop und Folk das Publikum aufs Klosterfest ein: „G.O.D. Garden of Delight“, „Rapalje“ und die „Séan Treacy Band“ sorgen für Gefühl und mittelalterlichen Flair.

WEITERE INFORMATIONEN
Klosterfest in Kloster Maulbronn

Foto, Blogarchiv

„HEILÄNDER-Cup“ – 09. Juli 2017

Sonntag den 09. Juli 2017

Heilandskirche

Heilandskirche

Treffpunkt 10.00 Uhr in der Heilandskirche um 10.30 Uhr Frühschicht-Gottesdienst ab 12.00 Uhr startet das Volleyball-Turnier im Park der Villa Berg anschließend Grillen im Innenhof der Heilandskirche

Wir freuen uns auf viele Mitspieler & Fans!

Die Heiländer

 

 

 

Nachtrag
SC-Heiländercup-20170382

 

 

 

 

 

 

 

 

Info, Gemeindebrief heilandskirche-stuttgart-berg
Fotos, Blogarchiv

Sommerliche Temperaturen erhöhen Wald- brandgefahr

Posted by Klaus on 20th Juni 2017 in Allgemein

Pressemeldung, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Waldbrandgefahr2Die sommerlichen Temperaturen und der fehlende Regen lassen die Gefahr von Waldbränden derzeit landesweit nach oben schnellen. Waldbesucher können das Risiko mit einigen einfachen Regeln gering halten.

„Die sommerlichen Temperaturen und der fehlende Regen lassen die Gefahr von Waldbränden derzeit landesweit nach oben schnellen. Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

So herrsche beispielsweise im Sommer im Wald ein generelles Rauchverbot, das auch an Grillstellen oder an Waldparkplätzen gelte. Auch sei das Grillen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürften im Wald nicht betrieben werden.

Einfache Regeln für Waldbesucher

Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg legt die folgenden Regeln fest:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
  • Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-)Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

WaldbrandgefahrRasche Meldung an die Feuerwehr ist entscheidend

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß

Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen?

Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?

Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Naturnahe Waldwirtschaft

ForstBW

Fotos, Klaus