Archive for August 5th, 2020

Platz da! für Spiel und Bewegung

Posted by Klaus on 5th August 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info LHS

Seit dem 6. Mai sind die Spielplätze in Stuttgart wieder geöffnet. Darüber freuen wir uns sehr! Gleichzeitig sehen wir, dass ihr mehr Platz draußen braucht und so sind wir dabei, weitere Flächen zum Spielen, Rennen und Toben für euch zur Verfügung zu stellen!

Viele Kinder- und Jugendhäuser, Jugendfarmen, Aktivspielplätze, Waldheime und Sportanlagen haben ihre Spielplätze draußen wieder geöffnet. Schaut mal in eurer Nähe nach.

Ab dem 29. Mai gehen die Mobifanten wieder auf Tour und machen Plätze zu Spielplätzen für euch. Den Tourenplan könnt ihr hier als PDF herunterladen: Liste der Mobifanten im Sommer (PDF)

Seit dem 26. Juni eröffnen wir wieder temporäre Spielstraßen für Euch und laden alle Kinder und Jugendliche herzlich zum Draußenspielen ein. Die Straßen und Termine in Eurem Stadtteil findet Ihr hier (PDF).

Weitere Spielflächen im Sommer sind hier aufgelistet: Liste temporäre Spielflächen (PDF)

Auch viele Schulhöfe sind in den Sommerferien wieder zum Spielen für alle geöffnet, wenn dort keine Ferienangebote stattfinden. Welche Schulhöfe, wann offen sind, könnt ihr hier sehen (PDF).

Außerdem weisen wir mit großen Brückenbannern die Autofahrerinnen und Autofahrer darauf hin, dass ihr im Freien unterwegs seid und sie vorsichtig sein sollen. Wir bitten die Anwohnenden und eure Nachbarschaft um Verständnis dafür, dass es auch mal lauter und lebhafter werden kann. Gleichzeitig verlassen wir uns auf euch, dass ihr euch an die Spielregeln (PDF) haltet. Bitte bleibt auf Abstand, wascht euch nach dem Spielen die Hände und geht nur raus, wenn ihr ganz gesund seid.

Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme in dieser besonderen Zeit.

Wir wünschen euch schöne Ferien und ganz viel Spaß beim Erkunden der neuen Spielräume in Stuttgart!

Fotos, Blogarchiv

Tazzelwurm, Blitzschwoab und Springerle in Aktion

Info SWR

Seit 75 Jahren macht sie nicht nur Kinder glücklich, sondern auch Erwachsene – die Killesbergbahn.

Videos>>>>>>>

Eisenbahn Romantik am 5.08. im SWR 14 Uhr Tazzelwurm, Blitzschwoab und Springerle
ESD: 28.11.2014

Footo, Basti

Aktionsprogramm Klimaschutz: Stadt stellt Gießfahrzeuge zur Baum-Bewässerung vor

Posted by Klaus on 5th August 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart schafft neue Gießfahrzeuge zur Baum-Bewässerung an. Dadurch soll die Wasserkapazität der städtischen Gießfahrzeuge bis 2021 um 50 Prozent gesteigert werden.

So will die Stadt der Trockenheit des Bodens entgegenwirken. Der Amtsleiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, Volker Schirner, hat die Gießfahrzeuge am Mittwoch, 5. August, gemeinsam mit weiteren Mitarbeitern der Stadt vorgestellt. Die zusätzlichen Gießfahrzeuge sind Teil des Aktionsprogramms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“.
Volker Schirner sagte: „Selbst, wenn es geregnet hat, war das in den letzten Wochen noch nicht genug Wasser für unsere Bäume. Bei einem kurzen Platzregen fließt das Wasser schnell ab und sickert kaum in den Boden ein.“

Dr. Matthias Holzmann, Leiter der städtischen Abteilung Forsten und ServiceBetriebe, ergänzte: „Gerade im Sommer benötigen Bäume viel Wasser. So verdunstet beispielsweise eine Winterlinde über 100 Liter Wasser pro Tag. Diesen enormen Durst stillen wir zukünftig mit noch modernerer Technik.“

Die neuen Gießfahrzeuge haben ein Fassungsvolumen von jeweils bis zu 7.000 Litern. Um nicht ausschließlich Trinkwasser für die Bewässerung von Stadtbäumen verwenden zu müssen, prüft das Garten-, Friedhofs- und Forstamt aktuell gemeinsam mit anderen städtischen Einrichtungen und Forschungsinstituten alternative Möglichkeiten. „Dies könnte zum Beispiel Brunnen? oder Oberflächenwasser aus Zisternen sein“, so Schirner.

Steigerung der Gießleistung
Aktuell werden rund 10.000 Straßenbäume je nach Bedarf gegossen oder über sogenannte Bewässerungssäcke mit Wasser versorgt. Kleinere Fahrzeuge sind bereits zur Bewässerung im Einsatz. Bis 2019 waren es insgesamt 16 Gießfahrzeuge. Diese Anzahl soll bis 2021 sukzessive auf 24 erhöht werden. Aktuell beträgt die Wasserkapazität aller Fahrzeuge insgesamt 60.000 Liter pro Tag. Mit den neuen Fahrzeugen erreicht man eine Gießleistung von 90.000 Litern pro Tag. Gleichzeitig wird die Gießperiode von sechs Monaten auf neun Monate verlängert. Alle Gießfahrzeuge werden zentral im Garten-, Friedhofs- und Forstamt gesteuert.

Unterstützt wird es dabei von der Abfallwirtschaft Stuttgart. Für die Anschaffung der Fahrzeuge investiert die Stadt rund 2,1 Mio. Euro. Für die Bewässerung stellt die Stadt zusätzliche zehn Mitarbeiter ein.

Was können die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart tun?
In extremen Sommern stößt auch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt an seine Grenzen. In diesem Fall unterstützt die Stuttgarter Feuerwehr, indem sie besonders gefährdete Standorte gießt. Volker Schirner appelliert aber auch an die Bürger der Stadt: „Unterstützen Sie uns. Wenn Sie einen Straßenbaum vor Ihrem Haus oder Ihrem Geschäft haben, dann versorgen Sie ihn an heißen Tagen mit Wasser. Selbst ein paar Eimer am Tag können hier schon einiges bewirken.“

Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“
Ziel des 200 Millionen Euro starken Pakets ist es, die Aktivitäten im Klimaschutz zu steigern und bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. Deswegen will die Stadt den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 bis 2030 um 65 Prozent, bis 2040 um 80 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent senken, bis 2030 keine Energie mehr aus Kohle nutzen, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 auf 30 Prozent steigern sowie bis 2050 eine vollständige nachhaltige Energieversorgung erreichen.

Weitere Infos zum Aktionsprogramm sind zu finden unter:  www.stuttgart.de/leben/umwelt/klima/aktionsprogramm?klimaschutz.php

Foto des Fahrzeuges>>>>

Foto Klaus

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August

Posted by Klaus on 5th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Fahne des Landes Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert. Die Geltungsdauer der Verordnung wird verlängert, die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Zudem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig erfolgen an einzelnen Stellen Korrekturen, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • Geltungsdauer
    • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
    • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Datenverarbeitung
    • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
    • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
    • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung

Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 28 vom 5. August 2020

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg