Archive for April 4th, 2021

OB Nopper verurteilt Angriffe auf Journalisten und Verletzung der Auflagen aufs Schärfste

Posted by Klaus on 4th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat am Sonntag, 4. April, die Angriffe auf Journalisten und die Verletzung der Auflagen bei der Kundgebung am Karsamstag aufs Schärfste verurteilt.

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper verurteilte am Sonntag, 4. April, die Angriffe auf Journalisten, die im Zusammenhang mit der Querdenker-Demonstration am 3. April stattgefunden haben, auf das Schärfste. Nopper kritisierte auch mit aller Entschiedenheit, dass sich die Verantwortlichen der Versammlungen – entgegen ihrer Zusage gegenüber der Versammlungsbehörde – nicht an die Auflagen zum Tragen von Masken und zur Wahrung von Abständen gehalten haben. Nopper weiter: „Es widerspricht zutiefst meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstrationen den grundrechtlichen Schutzmantel der Versammlungsfreiheit missbrauchen, um sich den Corona-Beschränkungen zu entziehen – sich aber andererseits Familien und Freundeskreise an Ostern nur unter Beschränkungen treffen dürfen. Die Stadt beabsichtigt, das rechtswidrige Verhalten mit Bußgeldern zu ahnden und zukünftige Veranstaltungen derselben Anmelder aufgrund der gestrigen Auflagenverstöße zu verbieten.“

Ordnungsbürgermeister äußert sich zu möglichem Verbot von Versammlungen

Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier äußerte sich ein weiteres Mal zur Frage, warum die Stadt die Versammlung nicht verboten hatte: „Auf Grundlage der Anmeldungen lagen nach Einschätzung von Stadt und Polizei die Voraussetzungen für ein Verbot der Demonstrationen nicht vor. Die Latte hierfür liegt in Anbetracht der grundrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit sehr hoch. Wie das Sozialministerium – ohne eine Bewertung der Verbotsvoraussetzungen im konkreten Fall – zu der Einschätzung kommt, man hätte die Versammlung verbieten können, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wenn es tatsächlich diese Rechtsauffassung vertreten sollte, hätte es die Stadt im Übrigen anweisen können, die Versammlung zu verbieten. Das ist aber nicht erfolgt. Wir werden uns in den nächsten Tagen mit Land und Polizei zusammensetzen, die Ereignisse aufarbeiten und entsprechende Schlüsse ziehen – möglicherweise auch durch eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.“ Die Versammlung verlief weitgehend konfliktfrei. Eine spätere Auflösung habe aus wohlerwogenen Gründen deswegen nicht stattgefunden, weil dies zu einer Zuspitzung der Gesamtsituation geführt hätte.

Foto, Klaus

Anmerkung: Schneller Ausreden als eine Maus ein Loch

Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Posted by Klaus on 4th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Kultusministerium hat die Schulen im Land über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. In der Woche vom 12. bis zum 16. April findet kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht statt. Ab dem 19. April sollen die Schulen in den Wechselbetrieb übergehen.

Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg am 1. April 2021 über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert (PDF). In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ab dem 19. April ist eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Diese Entscheidung ist das Resultat von Dialogrunden mit zahlreichen Lehrerverbänden und -gewerkschaften, den schulischen Beratungsgremien (Landesschulbeirat, Landesschülerbeirat, Landeselternbeirat), Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen am vergangenen Montag und am Gründonnerstag, die das Staatsministerium initiiert und geleitet hat. Über den Schulbetrieb ab dem 19. April wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal zu gegebener Zeit weiter informieren.

„Es war mir wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte, Eltern und die Schülerinnen und Schüler noch vor Ostern Klarheit darüber haben, wie es nach den Ferien weitergeht“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Weiterhin gelte für alle Schularten, dass es keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gibt. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie die Schulpflicht aber im Fernunterricht erfüllen.

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Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 1. April 2021 zum Schulbetrieb nach den Osterferien (PDF)

Kultusministerium: Informationen zu Corona

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg