Archive for Februar, 2022

Kretschmann zur aktuellen Corona-Lage

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Zur aktuellen Corona-Lage erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass die Landesregierung einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen habe. Er verweist auf Lockerungen in der Stufenlogik des Landes. In der Phase bis Ostern gehe es um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt zur aktuellen Corona-Lage:

„Die Landesregierung hat einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen. Lockerungen sind in der Stufenlogik des Landes längst vorgesehen und greifen wie derzeit in der Alarmstufe I auch bereits.

In der aktuellen Lage noch nicht verantwortbar ist ein Exit im Sinne des ‚Endes der Pandemie‘, also einer Rückkehr in einen Normalzustand ohne Regeln. Dafür ist bei uns derzeit im Vergleich zu anderen Ländern, die bereits weitere Schritte gehen, die Impflücke noch deutlich zu groß. So bleibt etwa die FFP2-Maskenpflicht ein sehr wirksames und wichtiges Mittel in dieser Phase der Pandemie.

Kurz gefasst: Es geht in der Phase bis Ostern um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage. Lockerungen ja, Exit nein.“

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Petri Heil beim nächtlichen Angeln

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 3.02.2022

Die neue Landesfischereiverordnung ist in Kraft. Die neue Verordnung schafft Klarheit für die Anglerinnen und Angler im Land, stärkt den Artenschutz und sichert die hohen Ausbildungsstandards. Nachtangeln ist nun an den meisten Gewässern im Land erlaubt. Zudem ist der heimische Steinkrebs jetzt ganzjährig geschützt.

Nach langem, zähem Ringen, Diskutieren und Debattieren ist das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nunmehr an den meisten Gewässern Geschichte. Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung im Gesetzblatt wurde die Beschränkung der nächtlichen Angelfischerei, das sogenannte „Nachtangelverbot“, aufgehoben.

Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot geklagt hatten und Recht bekamen, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert und das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass das Nachtangelverbot wie bisher praktiziert nicht ausreichend über die Ermächtigung im Fischereigesetz abgedeckt war. Deshalb haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen und sind damit auch dem Wunsch vieler Angler nachgekommen“, erklärte Minister Peter Hauk.

Nachtangelverbot am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt bestehen

Ob es auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben wird, muss sich zeigen. „Eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit kann auch in Zukunft dem Schutz der Fischerei dienen, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten zu bestimmten Zeiten oder in speziellen Gebieten zu schonen“, so Minister Hauk. Regelungen dazu sind im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könnten von Seiten des Naturschutzes in Zukunft Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.

Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt das Nachtangelverbot aus fischereilichen Gründen aber bestehen. Hier gibt es internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben. „An Gewässern wie dem Bodensee, in denen Berufsfischer und Angelfischer den Fischen nachstellen, dient eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit vor allem der Befriedung verschiedener Fischereiformen und ermöglicht eine optimale Gewässerhege“, erläutert Minister Hauk.

Steinkrebs in Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen

Im Rahmen der Novelle der Landesfischereiverordnung wurde außerdem der Steinkrebs, eine gefährdete heimische Krebsart, die auf der Roten Liste der Arten Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist, in die Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen. Dadurch erhält der kleine Krebs, der in Baden-Württemberg nur noch in wenigen Restrefugien vorkommt, einen besonderen Schutzstatus.

Zur Aufrechterhaltung des hohen Ausbildungsniveaus für unsere angehenden baden-württembergischen Anglerinnen und Angler wurde ein Leitfaden zur Erstellung geeigneter Lehrmaterialien für Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung in die Verordnung aufgenommen. An diesem können sich nun alle Anbieter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung orientieren, um Grundlagen für einen qualitativ hochwertigen Ausbildungslehrgang erarbeiten zu können. Außerdem wurde die Frist zur Anmeldung zur Fischerprüfung von acht auf vier Wochen herabgesetzt.

Das Angeln in freier Natur, welches sich zunehmender Beliebtheit erfreut, wird in Zukunft also in Baden-Württemberg fast überall rund um die Uhr möglich sein. „Ich bin sicher, dass unsere qualitativ hochwertige Ausbildung auch weiterhin dafür sorgen wird, dass Anglerinnen und Angler im Land sich verantwortungsvoll gegenüber der Umwelt und ihren Mitgeschöpfen verhalten und unvergessliche Naturerlebnisse genießen“ so Minister Peter Hauk. In diesem Sinne „Petri Heil!“.

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Weitere Mittel aus dem Sirenenförderprogramm bewilligt

Posted by Klaus on 2nd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 2.02.2022

Baden-Württemberg bewilligt weitere Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. Es ist gut und richtig, dass viele Kommunen im Land neue Sirenen anschaffen und vorhandene Sirenennetze ertüchtigen.

„Wenn eine Gefahr droht, ist eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung sehr wichtig. Wir brauchen dazu einen Warnmix, mit analoger und digitaler Technik. Das Heulen von Sirenen sorgt für einen Weckeffekt und kann die Bevölkerung schnell und effektiv auf Gefahrenlagen aufmerksam machen. Es ist deshalb gut und richtig, dass viele Kommunen im Land aktuell in die Warninfrastruktur investieren, neue Sirenen anschaffen und vorhandene Sirenennetze ertüchtigen. Wir unterstützen die Kommunen bei ihrem Engagement. In den kommenden Tagen werden weitere Städte und Gemeinden im Land ihre Förderbescheide aus dem Sirenen- förderprogramm erhalten“, sagte der stellvertrende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Weitere 2,6 Millionen für die Sirenenförderung vom Bund

Für die Sirenenförderung stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung. Im Dezember 2021 sind vom Bund, in einer ersten Tranche, bereits rund 5,5 Millionen Euro ins Land geflossen. Jetzt werden weitere Mittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt. Diese stehen den Regierungspräsidien entsprechend des jeweiligen Bevölkerungsanteils zur Verfügung. Die restlichen rund drei Millionen Euro noch ausstehenden Fördermittel sollen bewilligt werden, nachdem der Bundeshaushalt 2022 beschlossen ist und der Bund die Mittel dem Land Baden-Württemberg zuweisen kann.

„Durch den Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur wird unser Spektrum an Warnmitteln weiter ergänzt. Bereits heute können die Bürgerinnen und Bürger über eine Vielzahl von Warnmitteln erreicht werden: Ob über Warn-Apps wie NINA, Radio, Fernsehen, Onlineplattformen oder digitale Stadtinformationstafeln – die Nutzung von verschiedenen Kanälen ist wichtig, damit wir die Bevölkerung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen können“, so Minister Thomas Strobl.

Warnmeldungen auf möglichst vielen Wegen verbreiten

In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das Modulare Warnsystem “MoWaS“ zur Warnung der Bevölkerung einsetzen. Warnmeldungen können damit auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um so einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Derzeit sind an “MoWaS“ die Warn-Apps “NINA“, “KATWARN“ und “BIWAPP“, einige regionale Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen angeschlossen.

In Zukunft sollen auch Sirenen an “MoWaS“ angeschlossen und die Warnung über Cell Broadcast integriert werden. Alle angeschlossenen Warnmittel können über “MoWaS“ zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden.

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Stöckach – Prüfpersonal bedroht – Zeugen gesucht

Polizeibericht 2.02.2022

Ein unbekannter Mann hat am Dienstagvormittag (01.02.2022) in einer Stadtbahn der Linie U1 auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle Metzstraße das Prüfpersonal mutmaßlich mit einem Messer bedroht.

Eine 25 Jahre alte Prüferin forderte den Unbekannten kurz nach 09.00 Uhr auf, einen Fahrschein vorzuzeigen. Da er sich weigerte und in der Folge auch seine Personalien nicht angab, wollte die 25-Jährige zusammen mit ihren beiden 61 Jahre alten Kollegen den Mann daran hindern, die Bahn zu verlassen. Daraufhin zog der Unbekannte offenbar ein Messer und flüchtete von der Haltestelle Metzstraße in Richtung Villastraße. Zeugen beschrieben den Mann als etwa 25 bis 30 Jahre alt und rund 175 bis 180 Zentimeter groß. Er soll schlank und sportlich sein, einen Bart haben und mit einer grauen Strickmütze, einem dunklen Parka mit Fallkragen und einer grauen Jogginghose mit seitlichen schwarzen Streifen bekleidet gewesen sein. Seine weißen Schuhe der Marke Nike hatten eine neongelbe Sohle und neongelbe Applikationen. Außerdem soll er ein schmales Gesicht und deutsch mit Akzent gesprochen haben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 an das Raubdezernat zu wenden.

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Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik votiert für Beitritt zur „Städteinitiative Tempo 30“

Posted by Klaus on 1st Februar 2022 in Stuttgart

Presse LHS 1.02.20222

Dem fraktionsübergreifenden Antrag auf Beitritt zur Initiative wurde mit einer Mehrheit von neun zu sieben Stimmen zugestimmt. Zudem wurde mehrheitlich empfohlen, dass die Landeshauptstadt dem Bundes­verkehrs­ministerium signalisiert, im Falle eines entsprechenden Programmes als Modellkommune für die Ziele der Städteinitiative zur Verfügung zu stehen. Der Gemeinderat wird zu beiden Themen am Donnerstag, 3. Februar 2022, entscheiden.

„Für mehr Handlungsspielräume der Kommunen in Sachen Tempo 30“

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Ein wesentliches Ziel der Städteinitiative ist es, Emissionen im Straßenverkehr zu verringern, aber auch, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine bessere Lebensqualität für die Menschen in der Stadt zu schaffen. Das sind gute, das sind sinnvolle Ziele, die ich absolut teile. Ich stehe für ein Miteinander im Straßenverkehr und für Lösungen, die den Bedarfen vor Ort gerecht werden. Ich bin durchaus und klar für mehr Handlungsspielräume der Kommunen in Sachen Tempo 30.“

Verwaltung schlägt Stadtgeschwindigkeitskonzept vor

Der Oberbürgermeister hatte sich in der Debatte gegen einen Beitritt zur Initiative ausgesprochen, „weil das das Einfallstor für ein pauschales flächendeckendes Tempo 30 wäre.“ Stattdessen warb der OB für einen eigenen Stuttgarter Weg, bei dem ein Konzept für die einzelnen vorberechtigten Straßen erstellt werden sollte und schlug die Erarbeitung eines Stadtgeschwindigkeitskonzeptes vor.

„Dieses Stadtgeschwindigkeitskonzept versetzt uns in die Lage, die positiven wie negativen Folgewirkungen für Stuttgart im konkreten Einzelfall zu erkennen“, betonte der OB. Vor Umsetzung müsse immer eine saubere, sachliche und faktenorientierte Prüfung im Vordergrund stehen. Der Ausschuss begrüßte ganz überwiegend den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung eines Stadtgeschwindigkeitskonzepts. Dieses soll nun weiterverfolgt und zu gegebener Zeit beraten werden.

70 Kommunen sind bislang Städteinitiative beigetreten

Die „Städteinitiative Tempo 30“ trägt auch den Namen „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“. Bislang sind ihr bundesweit etwa 70 Kommunen beigetreten. Diese setzen sich für mehr stadtverträglichen Verkehr durch angemessene Höchstgeschwindigkeiten ein. Sie fordern zudem mehr rechtlichen Handlungsspielraum dafür, innerorts Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen anordnen zu können.

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DHL verbessert sein Leistungsangebot beim kleinformatigen internationalen Warenversand

Posted by Klaus on 1st Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 1.02.2022

Die verbesserte „Warenpost International“ bietet einen sicheren und zuverlässigen Versand von kleinformatigen Waren in über 220 Länder und Territorien der Welt.

  • Einfache Nutzung der Warenpost International durch Integration ins DHL-Geschäftskundenportal
  • Standard- und Premiumversand: Mehr Flexibilität durch unterschiedliche Versandoptionen
  • Weltweiter Versand durch Nutzung der internationalen Post-Netzwerke

Bonn – DHL erweitert ab sofort das Leistungs- angebot für Vertragskunden beim internationalen Warenversand. Die verbesserte „Warenpost International“ bietet einen sicheren und zuverlässigen Versand von kleinformatigen Waren in über 220 Länder und Territorien der Welt. Die Integration der Warenpost International in das DHL-Geschäftskundenportal macht es für registrierte Geschäftskunden künftig deutlich einfacher, den Versand ihrer Produkte als warentragende, internationale Briefsendung zu beauftragen, diese Sendungen zu verfolgen sowie Rechnungen und Reports einzusehen. Die Warenpost International wird im Briefnetz der Deutschen Post und des jeweiligen internationalen Zustellpartners befördert. Dies bedeutet in der Regel eine gleichbleibend hohe Qualität, weitgehend unabhängig von saisonalen Schwankungen, wie sie in Paketnetzen z.B. in der Vorweihnachtszeit auftreten können. Foto, DP DHL

Die Warenpost International ist für Vertragskunden verfügbar, die insgesamt mehr als 200 warentragende Sendungen (Paket- und/oder Warenpostsendungen) versenden. Dabei haben sie die Wahl zwischen den Varianten „Standard“ und „Premium“. Die Standard-Versandoption ist die günstigste, beinhaltet jedoch – wie im nationalen Briefversand auch – keine Sendungsverfolgung und keine Haftung. Diese sind nur in der Premium-Variante enthalten.

„Mit der Warenpost International bieten wir unseren Geschäftskunden zusätzliche, preislich und qualitativ attraktive Optionen für den internationalen Versand von kleinformatigen Waren“, sagt Alexander Schauer, der das Produktmanagement Export/Crossborder im Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland verantwortet. „Die Beförderung im Briefnetz ermöglicht insbesondere beim Premium-Versand weltweit eine hohe Laufzeitqualität. So bieten wir dem Versender ein einzigartiges Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Kunden können die Warenpost International auch klimafreundlich mit 0,20 Euro „GoGreen-Aufschlag“ pro Sendung versenden, unabhängig vom Zielland.

„Der weltweite Versand, insbesondere von kleinformatigen und leichtgewichtigen Sendungen, wächst weiterhin sehr stark“, so Alexander Schauer. „Dies hat uns veranlasst, die Warenpost International noch stärker an den Bedürfnissen unserer E-Commerce-Kunden auszurichten. Für die Versender bedeutet das, dass sie künftig alle nationalen und internationalen warentragenden Produkte von DHL Paket und Deutsche Post über einheitliche Systeme und mit harmonisierten Prozessen versenden und ihren Sendungsverlauf verfolgen können. So reduzieren wir Komplexität und unterstützen unsere Kunden, in diesem wichtigen Wachstumssegment wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Weitere Informationen zur Warenpost: www.dhl.de/warenpostinternational