Archive for April 1st, 2022

Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

Posted by Klaus on 1st April 2022 in Allgemein

Pressemeldung 1.04.2022

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektions- schutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung

Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (vgl. § 2 CoronaVO)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (vgl. § 3 CoronaVO)

Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Testpflichten
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Schulen und Kitas,
    • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
    • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Gablenberg – PKW kollidiert mit Linienbus

Posted by Klaus on 1st April 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 1.94.2022

Ein Autofahrer ist am Freitagmittag (01.04.2022) in der Neuen Straße mit einem vorbeifahrenden Linienbus zusammengestoßen. Der 30 Jahre alte Busfahrer der Linie 42 war gegen 12.45 Uhr in der Neuen Straße in Richtung Gablenberger Hauptstraße unterwegs, als im Bereich der Albert Schäffle Straße ein Opel vom Straßenrand losfuhr und mit dem vorbeifahrenden Bus kollidierte. Der 31-jährige Opel-Fahrer sowie der Busfahrer und dessen Fahrgäste blieben unverletzt. Es entstand ersten Schätzungen zufolge ein Gesamtsachschaden von über 50.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und der Abschleppmaßnahmen des Opels kam es bis etwa 14.00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen.

Archivfoto (Weitere Fotos)

Stgt Wangen – Mutmaßlicher Betrüger in Untersuchungshaft

Posted by Klaus on 1st April 2022 in Stuttgart, Stuttgart Wangen

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt1.04.2022

Polizeibeamte haben am Mittwoch (30.03.2021) einen 35 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, als Angestellter den Geschäftsführer einer Firma getäuscht und so einen Schaden von über 80.000 Euro herbeigeführt zu haben. Der 35-Jährige war seit Januar 2022 in einer Firma, die Photovoltaikanlagen vermittelt, angestellt. Mitte Februar gab er vor, aufgrund persönlicher Kontakte ein Projekt vermitteln zu können, das Gesamtkosten von über 2.000.000 Euro beinhaltet hätte. Der 35-Jährige soll daraufhin weiter vorgetäuscht haben, ein Gerüst an dem Objekt installiert und Material gekauft zu haben. Um die Behauptungen zu untermauern, soll er dem Geschäftsführer Rechnungen vorgelegt und ihm ein Foto über den angeblichen Baufortschritt gezeigt haben, woraufhin dieser dem 35-Jährigen zur Deckung der vermeintlich entstandenen Kosten, über 80.000 Euro überwies. Erst im Gespräch mit der scheinbaren Auftragsfirma flog der Betrug auf und der Geschäftsführer erstattete Anzeige. Die Beamten durchsuchten daraufhin am Mittwoch die Wohnung des mutmaßlichen Betrügers in Stuttgart Wangen und beschlagnahmten zahlreiche Beweismittel, die noch ausgewertet werden müssen. Im selben Zug vollstreckten die Ermittler einen vom Amtsgericht Stuttgart erlassenen Vermögensarrest in der Höhe von über 80.000 Euro. Die Beamten nahmen den 35-Jährigen Deutschen fest und führten ihn noch am Mittwoch einem Haftrichter vor, der den bestehenden Haftbefehl bestätigte und in Vollzug setzte.

Archivfoto

GeMix: Generationen-Mix! Backen für Ostern 13. 04. 2022 in der BGS Stgt Wanngen

Wenn ihr Lust habt, euren eigenen Osterhasen, euer eigenes Osterlamm oder euer eigenes Osternest zu backen, dann solltet ihr am Mittwoch, 13. April auf jeden Fall um 15.30 Uhr zu GeMix ins Ev.Gemeindehaus kommen.
Der Teig wird von uns vorbereitet und gegen 3,00 € bekommt jede*r eine Kugel Teig, aus der dann das individuelle Lieblings-Ostergebäck entstehen darf. Bringt doch bitte ein Behältnis mit, in dem das Gebackene dann für das Osterfest nach Hause transportiert werden kann.
Gerne dürft ihr auch eure Osterausstecher mitbringen.

Eine Anmeldung reicht telefonisch oder per Mail bis zum 11. 04. 2022 in der BGS oder bei der Jugendarbeit. Viel Spaß und fröhliches Backen!

Weitere Infos >>>>>>>

Ihre Jacqueline Traub und Heike Ulrich