Archive for September 16th, 2022

Verkehrsbehinderungen anlässlich eines Fußballspiels – Hinweise zur Anfahrt

Posted by Klaus on 16th September 2022 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse Polizei BW

Anlässlich der Bundesligabegegnung VfB Stuttgart gegen Eintracht Frankfurt in der Mercedes Benz Arena am Samstag (17.09.2022) werden die Besucher gebeten, frühzeitig anzureisen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Aufgrund der Aufbauarbeiten zum Cannstatter Volksfest und dem Landwirtschaftlichen Hauptfest stehen im Bereich des Neckarparks nur sehr wenige Parkplätze zur Verfügung. Darüber hinaus sind der Wagenburgtunnel in der Innenstadt und die Rosensteinbrücke in Bad Cannstatt für den Individualverkehr gesperrt, sodass bereits bei der Anfahrt mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden muss.

Archivfoto

Angepasste Corona-Verordnung tritt am 1.10.2022 in Kraft

Posted by Klaus on 16th September 2022 in Allgemein

Pressemeldung 16.09.2022

Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.

Am Freitag, 16. September 2022 hat das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Bundesregierung den Bundesrat passiert. Auf dieser Basis erarbeitet das Land nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung. Diese soll am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden.

Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich. Für die Menschen im Land ändert sich deshalb wenig. Der Ministerrat wird nach derzeitigem Stand am 27. September 2022 über die neue Corona-Verordnung des Landes entscheiden.

Bessere Ausgangslage als in den vorangegangenen Jahren

„Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 16. September 2022 am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. „Gleichzeitig ist die Ausgangslage aber deutlich besser als in den vergangenen Jahren. Die Impfungen verhindern zuverlässig einen schweren Krankheitsverlauf oder gar, dass Menschen sterben.“

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr bleibt

Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV), also die Pflicht eine OP-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen, beibehalten. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister kürzlich verständigt.

„Wie beobachten die Infektionslage weiterhin sehr genau. Die derzeitige Situation erfordert es nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das ist für uns weiterhin zentral. Der überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren sehr solidarisch gezeigt und verantwortungsvoll gehandelt. Deshalb werden wir auch die Corona-Situation in diesem Herbst und Winter gemeinsam meistern“, so Minister Lucha abschließend.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Corona-Verordnung

  • 16. September 2022: Verkündung der 3. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung im Gesetzblatt auf Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes.
    • Tritt am 19. September 2022 in Kraft
    • Verlängerung der Verordnung bis zum 23. September 2022
  • 22. September 2022: Not-Verkündung der 4. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (Übergangsfrist)
    • Tritt am 23. September 2022 in Kraft
    • Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz
    • Verlängerung der Verordnung bis zum 30. September 2022
  • 27. September 2022: Kabinett beschließt voraussichtlich die 14. Corona-Verordnung des Landes
  • 30. September 2022: Verkündung der 14. Corona-Verordnung des Landes im Gesetzblatt
  • 1. Oktober 2022: Inkrafttreten der 14. Corona-Verordnung des Landes.

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

 

Wagenburgtunnel bis auf Weiteres gesperrt

Presse LHS

Der Wagenburgtunnel bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Grund sind massive Schäden am Westportal des Tunnels, die jetzt bei einer Kontrolle zu Tage traten. Der Tunnel bildet seit seiner Eröffnung 1958 eine wichtige Achse zwischen Stuttgart Mitte und Ost.

Das Westportal des Wagenburgtunnels

Am Westportal des Wagenburgtunnels sind massive Schäden festgestellt worden. Foto, LHS

Risse am Abluftkanal gefährden die Standsicherheit des Portals – Betonteile könnten sich lösen und herabstürzen. Schadhafte Teile des Abluftkanals müssen daher umgehend entfernt und ersetzt werden, was eine Vollsperrung erforderlich macht.

Das Tiefbauamt arbeitet mit Hochdruck an einer baldigen Wiedereröffnung. Vordringlich wird versucht, den Verkehr der Buslinie 40 zu ermöglichen.

Info der SSB zu den Buslinien 40, N5, N7 

Die Buslinien 40, N5 und N7 werden umgeleitet und können die Haltestellen Staatsgalerie (Positionen 1 und 5) und Tunnel Ostportal nicht bedienen.

Ersatzhaltestellen:
– Die Haltestelle Staatsgalerie der Buslinie 40 Richtung Vogelsang (Position 1) wird zur Haltestelle der Buslinie 42 (Position 2) Richtung Erwin-Schoettle-Platz verlegt.
– Die Haltestelle Staatsgalerie (Position 5) der Buslinien 40 Richtung Wagenburgstraße und N5 Richtung Freiberg wird zur Haltestelle der Buslinie 42 (Position 3) Richtung Schlossplatz verlegt.
– Als Ersatz für die Haltestelle Tunnel Ostportal der Buslinien 40 Richtung Vogelsang und N7 Richtung Schlossplatz nutzen Sie bitte die Haltestelle Wunnensteinstraße. Die Haltestellen Urachstraße, Friedenstraße und Staatsgalerie der Linie 42 werden mitbedient.
– Als Ersatz für die Haltestelle Tunnel Ostportal der Buslinien 40 Richtung Wagenburgstraße und N5 Richtung Freiberg nutzen Sie bitte die Haltestelle Wunnensteinstraße. Die Haltestellen Urachstraße, Friedenstraße und Staatsgalerie der Linie 42 werden mitbedient.

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