Archive for Mai 3rd, 2023

Stgt Ost – Gelber Sack, Abholung diese Woche erst am Freitag 5. Mai

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Betrifft Stuttgart Ost ohne Frauenkopf

StuttgartOst (ohne Frauenkopf) Fr 05.05. Do 25.05. 15.06. 06.07. 27.07. 17.08. 07.09. 28.09. 19.10.

Ab 8. Mai in Heslach: Seilbahn außer Betrieb – Ersatzverkehr mit Bussen

Presse der SSB

Von Montagmorgen, 8. Mai, bis einschließlich Mittwochabend, 17. Mai, ist die Standseilbahn Heslach – Waldfriedhof wegen Jahresprüfung und Wartungsarbeiten nicht in Betrieb. Zwischen den Haltestellen Südheimer Platz und Waldfriedhof wird ein Ersatzverkehr

mit Bussen eingerichtet. Die Busse verkehren im 30-Minuten-Takt. Erste Abfahrt ab Südheimer Platz ist um 9 Uhr, letzte Abfahrt um 18 Uhr. Erste Abfahrt ab Waldfriedhof um 9.10 Uhr, letzte um 18.10 Uhr. Eine Fahrradmitnahme in den Ersatzbussen ist nicht möglich.

Archivfoto, Sabine

Zurückschneiden von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es wieder vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit gefährden.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin. Gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden?Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstücks- eigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Bei Geh? und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege. Auch Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh? und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh? und Radwege ist bis zur Geh? bzw. Radweghinterkante bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß § 39 BNatSchG, das ansonsten untersagt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze sowie Röhricht? und Schilfbestände abzuschneiden oder zu zerstören.

Download Informationsgrafik zu Grünrückschnitt

Informationsgrafik zu Grünrückschnitt (PDF-Datei836,59 kB)

Grafik Tiefbauamt LHS

Land stärkt bürgerschaftliches Engagement

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in Allgemein, Vereine und Gruppen

Pressemeldung

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements führt die Landesregierung eine Ehrenamtskarte in ausgewählten Modellkommunen ein. Damit will das Land Wertschätzung und Anerkennung für Engagierte zum Ausdruck bringen. Sie sollen Vergünstigungen in Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen erhalten.

Etwa die Hälfte aller Menschen ab 14 Jahren im Land engagiert sich ehrenamtlich. Damit liegt Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze. Ziel der Landesregierung ist es, dieses Engagement zu fördern und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Neben entsprechenden Förderprogrammen und einem Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung wird unter anderem ab Sommer 2023 eine Ehrenamtskarte für zwölf Monate in ausgewählten Modellkommunen eingeführt.

„Bürgerschaftliches Engagement stabilisiert gerade in Zeiten zahlreicher Krisen unser Gemeinwesen und die Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen, sie braucht uns alle.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Bürgerschaftliches Engagement stabilisiert gerade in Zeiten zahlreicher Krisen unser Gemeinwesen und die Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen, sie braucht uns alle. Die Engagierten in unserem Land zeigen: Verantwortung zu übernehmen, ist nicht alleine eine Aufgabe von Anderen oder des Staates, sondern eine Aufgabe von uns allen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 2. Mai 2023, in Stuttgart. „Mit der Ehrenamtskarte wollen wir unsere Wertschätzung und Anerkennung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen, sie sollen Vergünstigungen etwa in Museen und Theatern sowie in Schwimmbädern und anderen Sport- und Bildungseinrichtungen erhalten“, so der Ministerpräsident. Die Kooperationsvereinbarung zur Ehrenamtskarte wird im Juni 2023 zwischen dem Land und den Modellkommunen unterzeichnet. Ausgewählt wurden die Stadtkreise Freiburg und Ulm sowie der Landkreis Calw und der Ostalbkreis.

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Stgt Ost – Gaststättenkontrollen – Zwei Gast- stätten vorläufig geschlossen

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Hauptzollamt und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizei- und Zollbeamte haben am Dienstag (02.05.2023) mehrere Gaststätten im Stuttgarter Osten kontrolliert und eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Die Beamten kontrollierten in der Zeit von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr insgesamt zwölf Gaststätten, sechs Shisha Bars und 23 Personen. Neben Brandschutzmängeln stellten die Beamten auch Verstöße gegen das Eichrecht, den Jugendschutz sowie fehlender oder nicht funktionstüchtiger Kohlenmonoxidwarnmelder fest. So waren teilweise Fluchtwege zugestellt oder unzureichend beschildert und es fehlten aktuelle Jugendschutzaushänge. Zwei Shisha Bars mussten aufgrund gravierender Brandschutz- und Hygienemängeln vorläufig geschlossen werden. Zollbeamte beschlagnahmten zudem neun Kilogramm Shisha-Tabak und 16 E-Shishas welche nicht den Steuervorschriften entsprachen. In lediglich einer Gaststätte hatten die Beamten nichts zu bemängeln. Die jeweiligen Betroffenen müssen mit entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Archivfoto