Filderkraut ist ab sofort aufgrund seiner Qualität, seiner langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt. Die EU-Kommission hat am 24. Oktober 2012 im europäischen Amtsblatt den Eintrag von Filderkraut / Filderspitzkraut in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) veröffentlicht.
„ Filderkraut ist eine im Stuttgarter Raum und weit darüber hinaus bekannte und geschätzte regionale Spezialität und zugleich das Wahrzeichen der südlich von Stuttgart gelegenen Filderhochebene . Spitzenprodukte wie diese sind über die Region hinaus ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für ganz Baden-Württemberg und zeichnen unser Genießerland aus“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der Veröffentlichung des Eintrags am Mittwoch (24. Oktober) in Stuttgart. Der EU-Eintrag zeige einmal mehr, dass der Südwesten Deutschlands traditionell die Region der kulinarischen Vielfalt sei. „Ich gratuliere der Interessengemeinschaft Filderkraut und freue mich über diesen Erfolg“, so Bonde.
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Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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