Blühende Oasen am Straßenrand gesucht

Posted by Klaus on 6th Februar 2021 in Allgemein

Presseinfo

Logo des Wettbewerbs Blühende Verkehrsinseln (Grafik: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Mit dem neuen Jahr 2021 startet auch der Wettbewerb des Verkehrsministeriums „Blühende Verkehrsinseln“ in eine neue Runde. Alle Kreise, Städte und Gemeinden Baden-Württembergs sind dazu aufgerufen, sich mit ihren insektenfreundlichen Flächen bis Ende Mai zu bewerben.

Ein neues Jahr hat begonnen und damit auch eine neue Runde des Wettbewerbs „Blühende Verkehrsinseln“ des Verkehrsministeriums. Gesucht werden wieder die pollen- und nektarreichsten Rastplätze, Kreisverkehre und sonstigen straßenbegleitenden Flächen. Alle Kreise, Städte und Gemeinden Baden-Württembergs haben nun erneut die Chance, ihre insektenfreundlichen Flächen an Straßen für die dritte Runde ins Rennen zu schicken.

Zugelassen sind alle Flächen an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, in den Kommunen oder außerhalb davon. Das können klassische Verkehrsinseln, Rastplätze oder auch Straßenböschungen sein. Die Flächen müssen in den vergangenen drei Jahren aufgewertet worden sein oder noch bis zum 31. Mai 2021 umgestaltet werden. Ein Informationsbrief des Verkehrsministeriums rund um den Wettbewerb ist bereits auf dem Weg zu den Kommunen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Mai 2021.

Artenvielfalt an Straßen stärken

Verkehrsminister Winfried Hermann zum Grundgedanken des Wettbewerbs: „Mehr als die Hälfte aller Wildbienenarten stehen auf der Roten Liste der bedrohten Arten – so wie viele andere Insekten auch. Sie brauchen unseren Schutz und unsere Aufmerksamkeit! Auch Grünflächen im Straßenraum können Wildbienen, Schmetterlingen und vielen anderen Insekten Lebensraum, Nahrung und Nistmöglichkeit bieten, wenn sie mit heimischen Wildpflanzen naturnah gestaltet sind. Blühende Verkehrsinseln sind daher ein kleiner, aber guter Beitrag zur Stärkung der Artenvielfalt.“

Die zehn Gewinnerkommunen werden mit der öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung „Goldene Wildbiene“ geehrt. Ihr Engagement wird vor Ort mit einem Schild sichtbar gemacht, zudem wird jede der prämierten Flächen auf der Website des Ministeriums für Verkehr portraitiert. 2020 durften sich folgende Teilnehmer über eine Auszeichnung freuen: Bad Saulgau, Crailsheim, Dornstadt, Ihringen am Kaiserstuhl, Karlsruhe, Meßkirch, Schwäbisch Hall und Walzbachtal sowie der Bodenseekreis und der Rhein-Neckar-Kreis. Gemeinsam haben sie eine Fläche von mehr als 25.000 Quadratmetern in ein reichhaltiges Habitat für heimische Insekten verwandelt. Das entspricht einer Parkplatzfläche für 2700 Autos. Betrachtet man alle eingereichten Flächen, die insektenfreundlich gestaltet wurden, ist die Gesamtfläche noch erheblich größer und ein schöner Beitrag für den Insektenschutz. Für Wildbienen und Hummeln ist jede blühende Fläche eine Gewinnerfläche.

Kreise, Städte und Gemeinden können sich bewerben

Und dabei soll es nicht bleiben, betont der Verkehrsminister: „Ich möchte alle Kreise, Städte und Gemeinden ermuntern, sich den zahlreichen guten Beispielen anzuschließen und ebenfalls ein sichtbares Signal für den Insektenschutz zu setzen. Insekten sind als Nahrung für zahlreiche weitere Tiere, Schädlingsbekämpfer und Bestäuber die Grundlage unseres Ökosystems. Mit vielen kleinen Trittsteinen an unseren Straßen können wir dazu beitragen, dass sie auch künftig einen Raum zum Leben finden. Lassen Sie uns erhalten, was uns erhält!“

Beim Verkehrsministerium finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ des Verkehrsministeriums. Interessierte Kreise, Städte und Gemeinden können sich dort direkt bewerben. Alternativ steht das Anmeldeformular zum Herunterladen bereit und kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Wettbewerbsbüro wettbewerb@bluehende-verkehrsinseln.de gesendet werden. Eine Jury aus Expertinnen und Experten wählt dann aus allen Einsendungen die Gewinner aus.

Verkehrsministerium: Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“

„Goldene Wildbiene“ für zehn Gewinner-Kommunen

Fotos, Klaus

OB Dr. Frank Nopper nimmt Arbeit im Rathaus auf

Posted by Klaus on 6th Februar 2021 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Dr. Frank Nopper hat am Freitag, 5. Februar, seine Arbeit als neuer Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart aufgenommen. Im Rathaus wurde er herzlich willkommen geheißen.

Am Vormittag besprach er sich intern mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Großen Sitzungsaal. Anschließend zeigte ihm der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer das Rathaus. Stationen des Rundgangs waren unter anderem die Sitzungssäle, der Rathausturm, der Festsaal und der Paternoster.

Mayer begrüßte den OB mit den Worten: „Ich freue mich, dass Sie da sind. Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heiße ich Sie herzlich willkommen. Mit mehr als 18 Jahren Erfahrung als Oberbürgermeister ist die Arbeit in und mit einer Verwaltung kein Neuland für Sie. Gerade in diesen turbulenten Zeiten hilft dieser Erfahrungsschatz sehr. Als gebürtigem Stuttgarter liegen Ihnen die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Das sind ausgezeichnete Voraussetzungen. Wir alle freuen uns auf ein gutes und vertrauensvolles Miteinander.“

Nopper erklärte an seinem ersten Arbeitstag im Stuttgarter Rathaus: „Der Empfang war überaus freundlich und warmherzig. Dieses Klima der wechselseitigen Wertschätzung und Anerkennung möchte ich als OB pflegen. Eine Kultur der offenen Kommunikation, der konstruktiven Kritik und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist mir wichtig. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Stadt mit Freude und Entschlossenheit voranzubringen.“

Adressiert an die Bürgerinnen und Bürger sagte der neue OB: „Meine Stuttgarter Wurzeln sind tief. Ich fühle mich der Stadt und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sehr verbunden. Mir ist bewusst, dass wir in Stuttgart viel anpacken müssen – in verschiedenen Bereichen, aber auch gerade in und nach der Coronakrise. Das wird nicht einfach. Mit Mut, Liebe und Beharrlichkeit werden wir gemeinsam viel erreichen.“

Foto: Leif Piechowski, Rechte LHS

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 17. Februar 2021

Posted by Klaus on 6th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr im Rathaus – Großer Sitzungssaal

Hinweise:
1. Es nehmen nur ordentliche Mitglieder des Bezirksbeirats an der Sitzung teil.
2. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
3. Für Bürgerinnen und Bürger stehen nur wenige Plätze auf der Empore des Großen Sitzungssaales und im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
4. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
5. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Baubeschluss Hangsicherung Uhlandshöhe
2. Sanierungsgebiet Stuttgart 32 – Gaisburg – Sozialplan
3. Sanierung Stuttgart 29 – Teilbereich Stöckach – Weiterbauftragung der Modernisierungsbetreuung
4. Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften Heidehofstraße 49 – 50, Heidehofgymnasium (Stgt 314) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
– Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
5. Bezirksbudget: Reaktivierung des Quartiersgeländes des MGV Stuttgart-Berg e.V.
6. Bezirksbudget: Trinkbrunnen am Werkstatthaus (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost) – Kostenschätzung
7. Bezirksbudget: Vereinsbus des DJK Sportbund Stuttgart e.V.
8. Bezirksbudget: Schreinerkosten der Tankstellen-Ausstellung des Museumsverein Stuttgart-Ost e.V.
9. Bezirksbudget: Tanzprojekt des Kammerorchesters Stuttgart mit dem Zeppelin-Gymnasium
10. Bezirksbudget: Theaterspaziergang „Mensch Kalle“ im öffentlichen Raum – Nachholtermin 2021
11. Bezirksbudget: Sicherer offener Internettreff für junge Leute aus S-Ost in der Corona-Krise des Schach Club der Deutschen Jugend aus Russland e.V.
12. Bezirksbudget: Anschaffung eines neuen Flügels für die Lukaskirchengemeinde
13. Bezirksbudget: Ausstellung FloraOST des Projektraums OSTEND
14. Bezirksbudget: Ehrungen und Jubiläen durch die Bezirksvorsteherin Stuttgart-Ost
15. Grundsatzbeschluss Lange Ost-Nacht 2021
16a. Haußmannstraße zwischen Abelsbergstraße und Talstraße für den motorisierten Individualverkehr beruhigen (gem. Antrag von Die FrAKTION-Ost und Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
16b. Bewohner der Haußmannstraße zwischen Abelsbergstraße und Talstraße vor Lärmbelästigungen schützen (Antrag CDU-Ost)
17. Park der Villa Berg für Sehbehinderte nutzbarer machen (Antrag SPD-Ost)
18. Mitteilungen: RegioRad und Lastenrad-Stationen

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassung der Sitzung von Jörg Trüdinger

Foto, Klaus

FDP-Kandidaten für den Osten beim “Grenz- plakatieren”!

Presseinfo

Am Freitag, 5. Februar, trafen sich Johanna Molitor und Dr. Thilo Scholpp zum gemeinsamen Plakatieren an der Planckstraße. Genau dort verläuft die Grenze zwischen dem Wahlkreis Stuttgart I und IV. Weil der Stadtteil Gänsheide (ebenso Uhlandshöhe) im Bezirk Ost liegt, verabredeten sich die FDP-Kandidaten zum gemeinsamen Plakatieren. “Wir sind nur als Team stark und es ist imme gut, wenn mehrere Köpfe mit einer Partei verbunden werden”, sagte Johanna Molitor beim Abschluss der Runde am Bubenbad. Die 32-jährige parlamentarische Beraterin tritt im Wahlkreis I an. Thilo Scholpp, 53, selbstständiger IT- und Netzwerkexperte, ist Kandidat im Wahlkreis IV, der nahezu den ganzen Osten umfasst. Auch gemeinsame Aktionen planen die zwei FDP-Mitglieder in den nächsten Wochen bis zur Wahl am 14. März.

Foto, FDP

Kombimasche: Schockanruferin und falsche Polizeibeamtin erbeuten mehrere Tausend Euro – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Polizeibericht 5.02.2021

Telefontrickbetrüger haben am Donnerstag (04.02.2021) mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Schockanruf und falscher Polizeibeamter ein Ehepaar um mehrere Tausend Euro betrogen. Zwei unbekannte Frauen nahmen gegen 12.40 Uhr Kontakt zu dem Ehepaar auf. Zuerst gab sich eine der Frauen als die vermeintliche Tochter aus und schilderte hochemotional, dass sie einen tödlichen Unfall verursacht haben soll. Sie übergab den Hörer anschließend an die falsche Polizeibeamtin, die behauptete, dass eine Haftstrafe nur abgewendet werden könne, wenn die 64 und 70 Jahre alten Eltern eine Zahlung an die Familie der Verunglückten tätigen würden. Dabei übte die Täterin immensen Druck auf die beiden aus: Sie forderte sie auf, bis zur Geldübergabe in der Leitung zu bleiben, keinesfalls aufzulegen und niemanden zu kontaktieren. Das Ehepaar hob das geforderte Geld von der Bank ab und fuhr nach Karlsruhe, wo die beiden im Bereich des dortigen Hauptbahnhofs mehrere Tausend Euro an den vermeintlichen Witwer übergaben. Als die Eheleute im Anschluss Kontakt zu ihrer echten Tochter aufnahmen, flog der Betrug auf und sie verständigten die echte Polizei.

Bei dem Abholer soll es sich um einen etwa 30 bis 40 Jahre alten und rund 175 bis 180 Zentimeter großen Mann gehandelt haben. Er hatte kurze, schwarze, gegelte Haare und trug bei der Geldübergabe eine Jogginghose und ein Sweatshirt. Sie beschrieben ihn als Süd-Osteuropäer, der gebrochen Deutsch mit mutmaßlich osteuropäischen Akzent sprach. Darüber hinaus soll der Mann eine auffällige Fußstellung gehabt haben. Offenbar standen die Füße v-förmig auseinander. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189905778 an die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei zu wenden.

Die Polizei geht davon aus, dass sich die Anrufe und Betrugsversuche in den nächsten Tagen häufen werden und rät deshalb folgendes:

o Seien Sie sich bewusst, dass es sich bei dieser Art von Anrufen ausnahmslos um Betrügereien handelt. Das Ziel der Betrüger ist es, an Ihr Geld und Ihre Wertsachen zu kommen. Wie sie dieses Ziel erreichen, ob mit dem Enkeltrick, als angebliche Polizeibeamte getarnt oder anderen Betrugsmaschen spielt für die Täter überhaupt keine Rolle.

o Um Gewissheit zu haben, dass Sie auch wirklich mit einem Verwandten telefonieren, raten wir Ihnen, das Telefonat zu beenden und selbstständig den Anrufer zu kontaktieren. Legen Sie hierfür den Telefonhörer vollständig auf und wählen Sie dabei ausschließlich die Ihnen bekannte Nummer.

o Lassen Sie sich keineswegs, egal zu welcher Uhrzeit, unter Druck setzen und lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Ziehen Sie bei Bedenken Verwandte, Vertrauenspersonen oder die Polizei in Ihre Entscheidungen mit ein. Legen Sie hierfür den Telefonhörer auf und wählen Sie mit der 110 den Polizeinotruf. Drücken Sie NICHT die Rückruftaste, ansonsten landen Sie wieder bei den Betrügern. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Betrug am Telefon erkannt haben.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Foto, Polizei BW

Stöckach – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 5.02.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstag (04.02.2021) an der Kreuzung Am Neckartor/ Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und ihr Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung des Rotlichts sowie der unerlaubten Benutzung von Mobiltelefonen während der Autofahrt gelegt. Die Beamten stellten zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr insgesamt 134 Verstöße fest. Darunter waren unter anderem 39 Verstöße mit Mobiltelefonen, 13 Missachtungen des Rotlichts, 21 Gurtverstöße, sowie 44 Verstöße mit Umweltplaketten. Die Beamten leiteten gegen die Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, sie müssen nun mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Foto, Archiv Manu

Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die aktuelle Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg bestätigt: Die Menschen fühlen sich in Baden-Württemberg sicher. Das ist eine besondere Wertschätzung für unsere Polizei und ihre herausragende Tätigkeit.

Zur aktuellen Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg erklärt der stellver- tretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Als Innenminister freue ich mich darüber, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg sicher fühlen. Das ist auch eine besondere Wertschätzung, die unsere Polizei von der Bevölkerung erhält. Die Polizistinnen und Polizisten leisten eine wirklich hervorragende Arbeit. Baden-Württemberg ist einer der sichersten Flecken auf der ganzen Welt – und das ist in großem Maße unserer herausragenden Polizei zu verdanken.

Meine Aufgabe als Innenminister ist es, der Polizei die Rahmenbedingungen zu geben, dass sie ihre hervorragende Arbeit bestmöglich leisten kann. In dieser Legislaturperiode hat unsere Landesregierung die Polizei massiv gestärkt – mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei mit moderner Ausstattung und Technik, mit besseren rechtlichen Möglichkeiten.

Unsere Landesregierung macht die größte Einstellungsoffensive, die es in der Geschichte der Landespolizei jemals gegeben hat: Zwischen 2016 und 2021 werden mehr als 9.000 junge Menschen in die Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Das sind pro Jahr über zwei Drittel mehr Einstellungen im Durchschnitt als in der vorausgegangenen Legislatur, daher setzen wir uns auch künftig für eine Verstetigung der hohen Einstellungszahlen von 1.400 pro Jahr und Etatisierung der dafür notwendigen Stellen im Haushalt ein. Am Ende steht das Ziel: mehr Sicherheit durch mehr Polizistinnen und Polizisten.

Wir setzen klar auf modernste Ausrüstung, modernste Technik, moderne rechtliche Möglichkeiten.

Mit unserem modernen Polizeigesetz haben wir der Polizei die rechtlichen Möglichkeiten gegeben, die sie im Kampf gegen die Kriminalität braucht – freilich die Möglichkeiten, die sie braucht, und die wir in der Koalition vereinbaren konnten.“

Moderne Ausrüstung

Im Bereich der Ausrüstung wurde etwa die Bodycam eingeführt, wurden mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke beschafft und der Fuhrpark der Polizei verfügt über moderne Autos.

  • Die 146 Polizeireviere in Baden-Württemberg sind seit Juni 2019 flächendeckend mit Bodycams ausgestattet und nun auch die Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz und der regionalen Polizeipräsidien. Damit stehen den Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Streifendienst oder bei operativen Maßnahmen an vorderster Front von Gewalt gegen die Polizei betroffen sind, landesweit mehr als 1.500 Bodycams zur Verfügung.
  • Nach den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt haben wir die Ausstattung mit Einsatzmehrzweckstöcken (sogenannte Tonfas), wie er bereits bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz in Gebrauch ist, auf alle stehenden geschlossenen Einsatzeinheiten ausgeweitet. Damit profitieren auch die Einsatzeinheiten in Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart von dieser Optimierung der Ausrüstung. Landesweit wurden nur wenige Wochen nach den Vorfällen in Stuttgart mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke inklusive Tragevorrichtungen beschafft.
  • Im Jahr 2020 werden bei der Polizei in Baden-Württemberg mehr als 1.400 alte Streifen- und Zivilfahrzeuge durch neue Leasing-Pkw ersetzt.
  • Bereits Ende 2018 wurden in einem ersten Schritt flächendeckend 1.000 Smartphones an die Polizei ausgeliefert. Diese Geräte ermöglichen durch verschiedene Apps eine mobile Sachbearbeitung vor Ort (z.B. mobile Sachbearbeitung, Zugriff auf Daten des polizeilichen Einsatzleitsystems, Zugriff auf Einwohnermeldedaten, Tatbestandskatalog). Aktuell werden weitere rund 4.800 Smartphones für eine landesweite Ausstattung der polizeilichen Praxis beschafft.

Polizei Baden-Württemberg ist Vorreiter in Europa

In Europa beispiellos ist das Projekt „Intelligente Videoüberwachung“ in Mannheim, das wir als Land gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Polizeipräsidium, der Stadt Mannheim und dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung im Dezember 2018 initiiert haben, und das mittlerweile 68 Kameras im Mannheimer Stadtgebiet umfasst. In dem auf insgesamt fünf Jahre ausgelegten Projekt wird eine auf Algorithmen basierende Software zur Erkennung von grobmotorischen Verhaltensweisen (z. B. Schlagen oder Treten) getestet und sukzessive fortentwickelt. Hierdurch versprechen wir uns künftig nicht nur mehr Sicherheit an den einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten sondern zugleich einen schonenderen Umgang mit personellen Ressourcen der Polizei sowie den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger.

Konsequent gegen Hass und Antisemitismus

Mittlerweile ist das Internet das wichtigste Medium bei der Verbreitung antisemitischer Verleumdung und Hetze. Und das lässt die Hemmschwelle mitunter ins Bodenlose fallen. Hass und Antisemitismus sind nicht neu. Neu sind jedoch das Ausmaß und die Reichweite. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, sind wir mit der Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen entscheidenden Schritt gegangen. Um dem zu erwartenden Mehraufwand für die Polizei bestmöglich begegnen zu können, haben wir die Sicherheitsbehörden bereits im Jahr 2019 im Rahmen des Sonderprogramms Rechtsextremismus mit Personal und Sachmitteln aktiv gestärkt.

Cyberkriminelle im Visier

Im Kampf gegen Cyberkriminalität ist die Polizei mit hochqualifiziertem Personal und moderner Technik rund um die Uhr im Einsatz. Sie ermittelt konsequent gegen Cyberkriminelle – landesweit, bundesweit und auch international. Beim Landeskriminalamt haben wir eine eigene Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ mit rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ermittlungen und Erkenntnisse koordinieren und bündeln. Zusätzlich haben wir in der Fläche in allen 13 regionalen Polizeipräsidien spezialisierte Organisationseinheiten, in denen Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten mit speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eng zusammenarbeiten. Auch hier wird regelmäßig in die Fortentwicklung der Technik investiert – zuletzt durch weitere Investitionen in Höhe von einer Million für die Bekämpfung der besonders verabscheuungswürdigen Kinderpornographie. Um die Kriminaltechnik beim Landeskriminalamt noch zukunftssicherer zu machen, investieren wir alleine dort über sechs Millionen Euro zur weiteren Digitalisierung. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklung von künstlicher Intelligenz.

Foto, Klaus

Hauk kritisiert Insektenschutzpaket des Bundes

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 4.02.2021

Landwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert das zur Abstimmung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes. Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten stellten landwirtschaftliche Betriebe vor ungelöste Produktionsprobleme.

„Wir stehen hinter unseren Acker-, Wein- und Erwerbs- obstbaubetrieben im Land, und deshalb ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungs- verordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, nicht tragbar. Diese Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Das in Baden-Württemberg im letzten Jahr verabschiedete Biodiversitätsstärkungsgesetz wird durch das geplante Gesetz und die geplante Verordnung des Bundes konterkariert. Es führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und läuft zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Kooperationsansatz mit Landwirten

Baden-Württemberg zeichne sich durch einen besonderen Artenreichtum und vielfältige Lebensräume aus. Dies habe bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) im Land zu einer weitreichenden Schutzgebietskulisse geführt. Nach aktuellem Stand seien rund 17,5 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete sei die Landwirtschaft ein fester Bestandteil für deren Erhalt. Bei den rund 429.000 Hektar FFH-Gebietsflächen seien rund 99.700 Hektar als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst.

Der Kooperationsansatz mit den Landwirtinnen und Landwirten habe daher in Baden-Württemberg von jeher eine besondere Bedeutung. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) würden die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten erhalten und aktiv gepflegt. „Durch eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gleichzeitig wertschöpfende Nutzung der Flächen tragen die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg somit seit Jahrzehnten zur Erhaltung der artenreichen und vielfältigen Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den FFH-Gebieten, mit ihrer eigenen Tatkraft und ihrem Engagement bei. Dies alles steht nun durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf dem Prüfstand und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage“, gibt der Minister zu Bedenken.

Insektizidverbot gefährdet wirtschaftliche Produktion

Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungs- beschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften. „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.

Aber auch Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären bei einem Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten erheblich betroffen. So sei eine wirtschaftliche Produktion und die Erzeugung marktfähiger Produkte vor allem im Gemüsebau ohne Einsatz von Herbiziden und Insektiziden aufgrund der Vielzahl von Schädlingen nur beschränkt möglich.

Regelung sollte Ländern überlassen werden

Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den am 31.  Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. „Die Landesvorschriften im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellen interessengerechte Regelungen zum Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, auch in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie sind geeignet, zur Beschränkung des Pestizideinsatzes zugunsten des Insektenschutzes gewinnbringend beizutragen und lassen gleichzeitig die betrieblichen Belange unserer Landwirtinnen und Landwirte nicht außer Acht,“ bekräftigte Minister Hauk und fügte an: „Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken bezüglich der vom Bund vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten. Stattdessen sollte die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH- und auch in Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen werden, die aufgrund der in den Ländern bereits angestrengten Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategien geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt haben“.

Bestehender Insektenschutz im Land

Die gesetzlichen Regelungen des Landes, die auch den Pestizideinsatz in Schutzgebieten zum Inhalt haben, beruhen in ihren Grundzügen auf dem im Jahre 2019 aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Sie wurden durch das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Insektenschutz im Oktober 2019 weiterentwickelt und im Dezember 2019 mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden auf breiter Basis diskutiert und schließlich vom Landtag im Juli 2020 beschlossen.

Im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurde zum Schutz der Insekten geregelt, dass die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten ab dem 1. Januar 2022 auf der gesamten Fläche verboten ist (Paragraf 34 Abs. 1 Satz 1 NatSchG). In den übrigen Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten, erfolgt eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß Paragraf 17c LLG (§ 34 Abs. 1 Satz 2 NatSchG). Dabei sind in der Landwirtschaft weitergehende landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz einzuhalten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß für die Qualität der Ernteprodukte zu beschränken. Besonderen Wert wurde dabei auch auf mögliche Ausnahmen vom Pestizidverbot in Naturschutzgebieten zugunsten der Landwirtschaft gelegt, insbesondere wenn das Pestizidverbot eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche, insbesondere naturschutzfachliche, Interessen gebotene Härte zur Folge hätte oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel zur Erhaltung des Schutzgebiets unerlässlich ist (Paragraf 34 Abs. 4 NatSchG).

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle des Landes zur Stärkung der Biodiversität und der landesspezifischen Pestizidreduktionsziele

Fotos, Blogarchiv

Warum es jetzt noch zu früh für breite Locker- ungen ist

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 4.02.2021

Seit Weihnachten sind die Inzidenzzahlen in Baden-Württemberg stark gesunken. Da ist es verständlich, dass es jetzt Rufe nach Lockerungen gibt. Wir erklären, warum es jetzt noch zu früh für großflächige Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist.

Es ist richtig, dass sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen erfreulich nach unten entwickelt haben. Lagen wir um Weihnachten noch weit über dem Bundesschnitt, haben wir Stand 3. Februar 2021 bundesweit die niedrigste 7-Tage-Inzidenz. Da ist es verständlich, dass es Forderungen gibt, einige oder alle Beschränkungen jetzt wieder aufzuheben.

Aber der alleinige Blick auf die fallende 7-Tage-Inzidenz greift leider zu kurz. Zur Erinnerung, schon im vergangenen Jahr, war eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 „Alarmstufe Rot“. Schaut man sich die Zahlen aus dem Herbst an, sieht man, wie innerhalb weniger Wochen die 7-Tage-Inzidenz auf über 200 geschossen ist. Der sogenannte „Lockdown Light“ im November hat leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Zwar konnte ein weiterer steiler Anstieg der täglichen Neuinfektionen gestoppt werden, aber die Zahlen verharrten auf hohem Niveau. Erst der harte Lockdown im Dezember und Januar hat eine Trendumkehr und in Baden-Württemberg sinkende Zahlen gebracht.

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Fahrgastbeirat kritisiert geplante Gäubahn-Unterbrechung

Posted by Klaus on 3rd Februar 2021 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Pressemeldung 3.02.2021

Der Fahrgastbeirat hat sich mit zahlreichen Themen des Schienenverkehrs im Land beschäftigt. Das Gremium kritisierte die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21.

Mit einer großen Bandbreite von Themen beschäftigte sich der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2020: Entwicklung der neuen Betreiber Abellio und Go-Ahead, streckenbezogene Entschädigungs- regelungen für Fahrgäste, Treue-Aktion für Fahrgäste, die Strategie 2030 für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Strecken- reaktivierungen, Gäubahnunterbrechung. Die Themen wurden unter anderem von Vertretern des Verkehrsministeriums beziehungsweise der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) vorgestellt und im Gremium diskutiert.

Entwicklung bei den neuen Betreibern Abellio und Go-Ahead

Wie in den Sitzungen zuvor stand die Entwicklung bei den beiden neuen Schienenpersonennahverkehr-Betreibern Abellio und Go-Ahead ganz oben auf der Agenda des Fahrgastbeirates (FGB-BW). Erfreulicherweise sind die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeits­werte bei beiden Betreibern steigend, liegen aber immer noch unter den vertraglich vereinbarten Zielen. Noch immer leidet Abellio unter Fahrzeugmangel und Softwareproblemen.

Streckenbezogene Entschädigungsregelungen

Die streckenbezogenen Entschädigungsregelungen auf Strecken, die ab Sommer 2019 schlechte Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte (Zugausfälle) aufwiesen, wurden inzwischen ausgezahlt. Der FGB-BW hatte sich schon frühzeitig für die Aufnahme einer generellen Entschädigungsregelung in die Fahrgastrechte ausgesprochen. Der FGB-BW lobte die für die Fahrgäste einfach zu beantragende Entschädigung, die auch rasch ausgezahlt wurde.

Treue-Aktion für Fahrgäste

Mit dem Corona-Lockdown konnten viele Zeitkarteninhaber ihre Fahrkarte nicht mehr ausnutzen – es bestand die Gefahr, dass gerade Stammkunden des öffentlichen Verkehrs die Dauerkarte kündigen und die Verkehrsunternehmen dann hohe Einnahmeausfälle erleiden könnten. Als eine Maßnahme zur Kundenbindung wurde deshalb im Sommer 2020 die bwAboSommer-Aktion durchgeführt, die allen Abo-Kunden in Baden-Württemberg während der Sommerferien die Nutzung des ÖPNVs im ganzen Land ohne Aufpreis ermöglichte. Diese Aktion kam bei den Fahrgästen sehr gut an. Der FGB-BW wurde über weitere geplante Aktionen zur Kundenbindung informiert, die inzwischen als „bwTreueBonus“ veröffentlicht worden sind. Der FGB-BW sieht solche Kundenbindungsaktionen in der derzeitigen Lage als sehr wichtig an und schlägt vor, auch im Sommer 2021 wieder eine Abo-Sommer-Aktion anzubieten.

ÖPNV-Strategie 2030

Im Rahmen einer Zukunftskommission wird derzeit eine ÖPNV-Strategie 2030 für das Land Baden-Württemberg entwickelt. In einem Zwischenbericht wurde der FGB-BW über den bisherigen Stand und das weitere Verfahren informiert. Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen notwendig – doch wie kann dieses Ziel erreicht werden? Die ÖPNV-Strategie 2030 soll die notwendigen Maßnahmen beschreiben. Die erste Stufe ist die Veröffentlichung eines ÖPNV-Berichtes der die aktuelle Lage des ÖPNVs in Baden-Württemberg im Vergleich zu Regionen in Österreich und der Schweiz darstellt. Der FGB-BW begrüßt die Grundzüge der ÖPNV-Strategie 2030 der Vorsitzende des FGB-BW arbeitet in der Zukunftskommission mit.

Streckenreaktivierungen

Das Verkehrsministerium informierte über die Potentialanalyse für 42 ehemalige Eisenbahnstrecken. Für über die Hälfte der Strecken zeigt die Potentialuntersuchung ein hohes bis mittleres Fahrgastpotential auf. Der FGB-BW begrüßt die Initiative des Landes. Angesichts der hohen Förderung durch Bund und Land könnten in den nächsten Jahren viele Eisenbahnstrecken – teilweise als Stadtbahn – wieder in Betrieb gehen und damit viele Gemeinden wieder an das Schienennetz angeschlossen werden.

Gäubahn-Unterbrechung

Über die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Horb-Rottweil-Singen (Htwl)-Schaffhausen-Zürich (Gäubahn) im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 informierte das Verkehrsministerium. Zur Anbindung der S-Bahn-Gleise von der neuen Station „Mittnachtstraße“ zum Nordbahnhof soll die Gäubahn kurz vor dem Hauptbahnhof unterbrochen werden. Als Alternative sieht die Planung zwei neue Halte der Gäubahnzüge in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Nord vor. Nach der ursprünglichen Planung wäre kurze Zeit später die neue Gäubahnanbindung über den Flughafen in Betrieb gegangen, doch derzeit geht man dort von einer mehrjährigen Verzögerung aus. Das Verkehrsministerium legte dar, wie man sich auf verschieden Ebenen bei der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart gegen die Unterbrechung eingesetzt habe – leider bisher erfolglos.

Der FGB-BW zeigte sich enttäuscht und empört, dass sich das Verkehrsministerium bei der Vermeidung der Unterbrechung nicht durchsetzen konnte, sondern nur eine Minderung der Belastung für die Fahrgäste durch die Unterbrechung erreichte. Der FGB-BW hat sich deshalb an den Ministerpräsidenten und den Verkehrsminister gewandt. Der FGB-BW sieht die Unterbrechung der Gäubahn als gesetzwidrig an, weshalb das Land solange den Betrieb von Zügen von der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart bestellen soll, bis eine alternative Gäubahnanbindung zur Verfügung steht.

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Quelle: Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Fotos, Klaus