Raucherurteil – Die kleine Kneipe

Posted by Klaus on 30th Juli 2008 in Allgemein

das BVG hat heute ein spektakuläres Urteil gefällt:

Die kleine „Eckkneipe“ mit einer Größe unter 75qm kann – wenn es kein Essen gibt – wieder das rauchen erlauben. Der Zutritt ist allerdings erst ab 18 Jahren erlaubt…

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich das in der Praxis umsetzen lässt.

Glückwünsche an alle Raucher, ihr habt doch noch Rechte – die Steuereinnahmen werden ja weiterhin gebraucht 😉

Info siehe: stuttgarter-zeitung rauchverbote-länder-kündigen-lockerung-an und BILD/bundesverfassungsgericht-entscheidet-über-rauchverbot.

Ein Beitrag von Steffen zum heutigen Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes in Karlsruhe

Auf Fotos haben wir an dieser Stelle verzichtet.

One Response to “Raucherurteil – Die kleine Kneipe”

  1. Thomas Rudolph sagt:

    Es ist schade, daß die 3 Wirte geklagt haben. Die zukünftige Lösung wird so aussehen, daß in Lokalen überhaupt nicht mehr geraucht werden darf. Ich denke diese Klage war ein klassisches Eigentor. Schade, die meisten Leute haben die Bedeutung dieses Urteil überhaupt nicht verstanden.
    Thomas Rudolph

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