Archive for März 21st, 2014

Gemeinderat berät am 10. April über Würdigung von Manfred Rommel

Posted by Klaus on 21st März 2014 in Allgemein, Stuttgart

Flughafen StuttgartDer Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 10. April 2014 über ein Votum zur Umbenennung des Flughafen Stuttgarts in „Manfred-Rommel-Flughafen“ beraten. Eine entsprechende Vorlage für die Abstimmung wird derzeit erarbeitet. Darin spricht sich der Gemeinderat für die Namensgebung aus und bittet den Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH, die Umbenennung in „Manfred-Rommel-Flughafen“ zu beschließen.

Der Flughafen Stuttgart wird getragen vom Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Land ist an der Flughafen Stuttgart GmbH mit 65 Prozent beteiligt, die Landeshauptstadt mit 35 Prozent. Stuttgart entsendet drei Vertreter in den Aufsichtsrat.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte nach Gesprächen mit der Familie Rommel, den Fraktionen im Gemeinderat und der Landesregierung den Vorschlag zur Umbenennung des Flughafens unterbreitet, um so in besonderer Weise die Verdienste des Alt-OBs zu würdigen. Der Vorschlag war auf eine breite Zustimmung gestoßen.

Manfred Rommel, Oberbürgermeister von Stuttgart von 1975 bis 1996, war am 7. November 2013 im Alter von 84 Jahren gestorben.

Info, Stadt Stuttgart

Archivfoto

Stuttgart Ost – Auto contra Motorrad

Posted by Klaus on 21st März 2014 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung von Polizeipräsidium Stuttgart 21.03.2014

Die Polizei sucht Zeugen eines Verkehrsunfalls, der sich am Donnerstag (20.03.2014) in der Cannstatter Straße ereignet hat. Bei dem Unfall stürzte der 22-jährige Motorradfahrer und erlitt leichte Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden von rund 10.000 Euro. Die 58-jährige Audi-Fahrerin war gegen 20.15 Uhr auf der Cannstatter Straße unterwegs und fuhr in Richtung Innenstadt. Auf Höhe der Villastraße wechselte sie vom mittleren auf den linken Fahrstreifen. Dabei kam es zum Zusammenprall mit dem Motorradfahrer, der daraufhin stürzte. Durch auslaufendes Motorenöl mussten die linke und rechte Fahrspur gesperrt und gereinigt werden. Hierdurch kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Trickfilm-Festival im Mercedes-Benz Museum

Veranstaltungshinweis

„Tricks for Kids“ im Mercedes-Benz Museum

Trickfilme schauen und kinderleicht selbst gestalten

DB-Trickfilm-14C267_03Für Kinder, die Trickfilme nicht nur auf der Leinwand schauen wollen, bietet das Mercedes-Benz Museum in der zweiten Osterferienwoche an, bei den „Tricks for Kids“-Workshops selbst Filmemacher zu werden. Vom 23. bis 27. April finden Filmvorführungen und Workshops des Kinderfilm-Festivals des ITFS (Internationales Trickfilm-Festival Stuttgart) statt.

Das Mercedes-Benz Museum ist in diesem Jahr erneut Spielort des Internationalen Trickfilm-Festivals Stuttgart, eines der wichtigsten Festivals des Animationsfilms weltweit. Im Campus 1 des Mercedes-Benz Museums läuft ein „Best of Tricks for Kids“ der vergangenen drei Jahre: Gezeigt wird eine Auswahl der schönsten Animationsfilme für Kinder ab 6 Jahren. Von Donnerstag, 24. April bis Sonntag, 27. April, spielen auf der Leinwand unter anderem eine Prinzessin mit ihrem Drachen, Trolle und tierische Darsteller wie der Biber, eine kleine Krake und quietschfidele Affen die Hauptrolle.

Alles im Kasten? Bei den „Tricks for Kids“-Workshops spielen die Kinder und ihre Heldengeschichten die Hauptrolle. Egal ob eine Comic-Figur mit Superkräften oder ein von Sieg zu Sieg rasender Rennfahrer: Unter Anleitung von Trickfilmexperten entsteht mit einem eigenen Drehbuch, der passenden Kulisse und verschiedenen Filmtechniken ein eigener kurzer Animationsfilm. Von Mittwoch, 23. April bis Sonntag, 27. April sind die jungen Kinofans selbst kreativ.

„Tricks for Kids“-Osterferienprogramm im Mercedes-Benz Museum

Best-of-Filmprogramm & Mitmach-Angebot mit Profis

Mittwoch, 23. April 2014,
09.30 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 6 Jahren)
16.00 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 8 Jahren)

Donnerstag, 24. April 2014,
09.30 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 6 Jahren)
15.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 1

16.00 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 8 Jahren)

Freitag, 25. April 2014,
09.30 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 6 Jahren)
15.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 2

16.00 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 8 Jahren)

Samstag, 26. April 2014,
09.30 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 6 Jahren)
13.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 1

15.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 2

16.00 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 8 Jahren)

Sonntag, 27. April 2014,
09.30 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 6 Jahren)
13.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 1

15.00 Uhr: Filmprogramm Best of Tricks for Kids 2

16.00 Uhr: Trickfilm-Workshop „Heldengeschichten“ (ab 8 Jahren)

Die Anmeldung zu den „Tricks for Kids“-Workshops sowie die Kartenreservierung zum Filmprogramm erfolgt über kartenreservierung(at)festival-gmbh.de oder unter: 0711- 9 25 46 123. Das Mitmach-Angebot kostet 6 Euro und findet in Kooperation mit der vhs stuttgart – Treffpunkt Kinder statt. Der Preis für die Filmvorführungen beträgt für Kinder bis 14 Jahre 4,50 Euro und Jugendliche und Erwachsene 7 Euro. Familien mit Kindern (ab 3 Personen) erhalten 20 Prozent Ermäßigung.

Im Rahmen des „ANIMATED COM AWARD 2014“, einem Wettbewerb für angewandte Animation in den Bereichen Werbung, Kommunikation im Raum und Technologie, hat die Daimler AG den Sonderpreis „Zukunft braucht Herkunft – Individuelle Mobilität“ ausgeschrieben. Die Preisverleihung findet am 25. April im Mercedes-Benz Museum statt.

Das Mercedes-Benz Museum ist täglich von Dienstag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist immer 17 Uhr.

Anmeldung, Reservierung und aktuelle Informationen: Montag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr unter Telefon 0711-17 30 000, per E-Mail classic(at)daimler.com oder online unter www.mercedes-benz-classic.com/museum

Foto, Daimler

Nächste Woche Fortsetzung der Warnstreiks im öffentlichen Dienst im Land – Auftakt am Montag in Heilbronn

PM ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 21. März 2014

Streik im öffentlichen Dienstver.di wird nächste Woche den Druck auf die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst aufrechterhalten, nachdem sich diese gestern und heute „noch zu wenig auf uns zu bewegt haben“, so Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin in Potsdam.
Ab Montag wird deshalb auch in Baden-Württemberg wieder die Arbeit niedergelegt. Ein Schwerpunkt ist der Mittwoch mit einer großen Kundgebung in Stuttgart mit Streikenden aus vielen Städten im Land. In allen betroffenen Städten und Kommunen ist mit zum Teil erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Zum Auftakt am Montag werden sich in Heilbronn Beschäftigte aller Bereiche beteiligen.

Dagmar Schorsch-Brandt forderte in Potsdam nach den Verhandlungen: „Wer für sich selbst in seiner Funktion als Oberbürgermeister einer größeren Stadt in Baden-Württemberg eine Anhebung um eine ganze Besoldungsgruppe, also um mehr als 400 Euro, fordert, darf Beschäftigten in unteren Entgeltgruppen, eine Einkommenserhöhung von 100 Euro plus 3, 5 Prozent nicht verweigern. In den Ballungsräumen können viele von ihrem Gehalt ihr Leben schlicht und ergreifend nicht mehr finanzieren.“

Schorsch-Brandt begründete die Fortsetzung der Warnstreiks in der kommenden Woche: „In der letzten Woche haben wir die Arbeitgeber durch unseren Druck zu einem ersten Schritt auf uns zu bewegt. Jetzt wollen wir sie in der nächsten Woche zum noch fehlenden zweiten Schritt schieben.“

ver.di fordert eine Anhebung der Entgelte um 100 Euro plus zusätzlich 3,5 Prozent, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro monatlich sowie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden. Für den Nahverkehr soll es darüber hinaus eine Zulage von 70 Euro monatlich geben, in den Krankenhäusern sollen die Nachtzuschläge von 15 Prozent auf das Niveau der Nachtzuschläge im TVöD (20 Prozent) angehoben werden. Gleichzeitig will ver.di mit den Arbeitgebern über einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen für alle Beschäftigten sowie über den Ausschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen sprechen. Das Ergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten beim Bund übertragen werden.

Streikplanung in den ver.di Bezirken

Heilbronn-Neckar-Franken
24. März, Stadt Heilbronn und Gemeindem im Landkreis, SLK Kliniken, Heilbronner Versorgungs GmbH (Deponie geschlossen), Sparkasse und Azubis der Bundeswehr Neckarzimmern.
Ab 8:30 Uhr Verkehrsbetriebe.
Auf einer Kundgebung auf dem Marktplatz am Vormittag wird die ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier sprechen.
26. März Heilbronn, Teilnahme in Stuttgart

Stuttgart
26. März ganztägiger Warnstreik der Region Stuttgart mit landesweiter Kundgebung

Fils-Neckar-Alb:
26. März, u.a. Reutlingen, Tübingen, Esslingen, Göppingen, Geislingen, Nürtingen, Teilnahme in Stuttgart

Mittelbaden-Nordschwarzwald:
26. März: Pforzheim, Teilnahme an Kundgebung in Stuttgart
26. März: Baden-Baden mit umliegenden Städten und Gemeinden, Kundgebung in Baden-Baden
26. März: Verkehrsbetriebe Karlsruhe

Archivfoto, Streik

Blumen, Kräuter, Zwerggemüse – Pflanzenparadies auf Balkon und Terrasse

Posted by Sabine on 21st März 2014 in Allgemein

Einen schönen BlumenstraußZum Frühlingsanfang hilft die Umweltberatung der Stadt Stuttgart all denen, die von einem blühenden Paradies auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse träumen, mit einem kostenlosen Sommerblumen-Samentütchen und einem Faltblatt zur naturnahen Begrünung.

Die Sommerblumenmischung besteht aus einem abwechslungsreichen und lange blühenden Flor aus 37 verschiedenen Blütenpflanzen, wie Natternkopf, Duftresede, Sommer-Adonisröschen, Sommerrittersporn, Ringelblumen oder Blauer Lein. Dies ist eine Alternative zu sonst üblichen Monokulturen aus Petunien oder Geranien, die nicht nur den Betrachter erfreut, sondern auch Schmetterlingen, Bienen, Hummeln und Vögeln eine Wohlfühl- und Futteroase bietet.

Auf den Samentütchen finden sich ausführliche Informationen zur Aussaat, zur Pflege und zur Blüte.

Kräutermarkt in LeonbergDer Minigarten auf Balkon oder Terrasse kann auch den Speiseplan mit frischen, gesunden Küchenkräutern und sogar Gemüse bereichern. Balkontomaten, Paprika, Auberginen, Erdbeeren und vieles mehr eignen sich gut zur Kultur in Pflanzkübeln. Bei der Auswahl der Pflanzgefäße empfiehlt es sich, anstelle von vielen kleinen Töpfen einige größere zu verwenden, da die Pflanzenwurzeln sich darin besser entwickeln können.

Am besten sollten Hobbygärtner torffreie Blumenerde verwenden. Torfabbau zerstört die ökologisch wertvollen Moorlandschaften unwiederbringlich. Viele Topfpflanzen lieben eine Mischung aus Erde, Kompost und Sand zu je einem Drittel.

Auf einem naturnah gestalteten Balkon sollte der Einsatz von Pestiziden tabu sein. Pestizide schädigen nicht nur nützliche Insekten, sondern vielleicht auch die Bewohner und deren Kinder. Hier bietet die Natur umweltfreundliche Alternativen. Nützlinge wie Marienkäfer oder Florfliege und deren Larven sind wahre Läusevernichter. Bei noch geringem Schädlingsbefall reicht oft auch schon eine kräftige Dusche mit der Gießkanne oder das Abstreifen mit den Händen.

Weitere Informationen gibt es bei der Umweltberatung unter Telefon 216-88 600. Dort sind die kostenlosen Sets, bestehend aus Sommerblumen-Samentütchen (solange der Vorrat reicht) und dem Faltblatt für das Gärtnern auf Balkon und Terrasse, erhältlich.

Die Umweltberatung ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr telefonisch oder direkt in der Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, sowie per E-Mail unter umweltberatung(at)stuttgart.de erreichbar.

Info, Stadt Stuttgart

Archivfotos, Sabine

Ab heute geht es in mehreren Stufen in den unbefristeten Journalisten-Streik im Land

Posted by Klaus on 21st März 2014 in Allgemein

PM ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 21. Maärz 2014

Ab heute geht es in mehreren Stufen in den unbefristeten Journalisten-Streik im Land: „Kein Minus im Mantel und ein echtes Plus im Geldbeutel“
Zeitungsverleger haben die Chance auf ein Tarifwerk Zukunft – aber nur zu fairen Preisen! – neunte Verhandlung mit dem BDZV am Mittwoch, dem 26. März 2014 in Berlin

Nach landesweiten Tarifkonferenzen des DJV Baden-Württemberg und der dju in ver.di haben beide Gewerkschaften die Redakteurinnen und Redakteure, Pauschalistinnen und Pauschalisten und freien Journalisten zu unbefristeten Streiks aufgerufen, damit die Tageszeitungsverleger in der neunten Verhandlungsrunde am 26. März in Berlin erkennen, dass der BDZV es selbst in der Hand hat, ob er ein von beiden Seiten angestrebtes Tarifwerk Zukunft zu fairen Preisen erhält oder die Arbeitskämpfe bis zu einer guten Lösung fortgeführt werden müssen.

Ab heute Morgen sind in Ulm, Heidenheim und Crailsheim die Journalisten in den dort ansässigen Tageszeitungen in unbefristeten Streiks. In den kommenden Tagen werden in weiteren Stufen die Tageszeitungen in den anderen Teilen des Landes zum Streik hinzukommen.

Am Montag, dem 24.März, und am Donnerstag, dem 27. März, werden jeweils landesweite zentrale Streikkonferenzen mit kurzen öffentlichen Kundgebungen in Stuttgarts Mitte veranstaltet.

Am 26. März soll es eine landesweite Kundgebung in Rottweil geben.

Gerhard Manthey, Mediensekretär der dju in ver.di Baden-Württemberg erwartet, dass mehrere hundert Journalisten sich im Streik befinden werden. Zu der neunten Verhandlungsrunde am 26. März in Berlin erklärt Manthey: „Richtig ist, dass das Spitzengespräch mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) eine Wende eröffnet hat. Von zentraler Bedeutung ist aber für die Streikenden: Kein Minus im Mantel – ein reales Plus im Geldbeutel. Dies gilt insbesondere auch für die in vielen Verlagen beschäftigen Pauschalisten und Pauschalistinnen.“

Bisher versuchen die Verleger durch die Reduzierung von Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt eine Gehalts- und Honorar-Erhöhungen für die Journalisten zu erreichen. „Das lehnen die Journalisten ab: Das Plus im Geldbeutel muss über der Inflations-Rate liegen! Ohne Gegengeschäfte beim Manteltarifvertrag ! Hier darf es kein Hütchen-Spiel mit Geld aus der linken Tasche heraus und in die rechte Tasche hinein geben. Gleichzeitig erwarten sie bei weitgehenden Besitzständen für die sich derzeit im Beruf Befindenden eine gute Berufsentwicklung in der Zukunft. Sie muss der Qualität der Arbeitsplätze und damit auch der Erhaltung der Pressefreiheit dienen“, so Manthey.

Sofern es einen Tarif-Abschluss am 26. März geben sollte, wird der Streik mindestens bis zum 27. März fortgeführt, damit auf einer landesweiten Streikkonferenz gemeinsam das Erreichte bewertet werden kann.
Manthey: „Wenn es keine zufriedenstellenden Inhalte gibt, werden die Journalisten weiter streiken.“

Einsatz von Dashcams verstößt gegen Daten- schutz

Posted by Klaus on 21st März 2014 in Allgemein

Sogenannte „Dashcams“ sind der neueste Trend auf dem Markt der Videoüberwachung. Diese Kameras werden wie Navigationsgeräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs befestigt und filmen das Verkehrsgeschehen, um – so auch die Werbeaussagen der Hersteller und Händler – insbesondere bei Unfällen das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu dokumentieren.
In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig. Darauf haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) nun in einem Beschluss aufmerksam gemacht.

Der Betrieb von Dashcams ist – wie eine herkömmliche Videoüberwachung – an § 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu messen. Danach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Regel nicht erfüllt, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert die Verkehrsteilnehmer daher auf, auf den Einsatz von Dashcams zu verzichten: „Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt einzig und allein der Polizei. Besonders heikel wird es, wenn Dashcam-Aufnahmen z.B. im Internet veröffentlicht werden, ohne dass die gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die Videoüberwachung per Dashcam in Österreich sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werde. Auch in der Schweiz werde der Einsatz als datenschutzrechtlich unzulässig gewertet.

Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) (PDF)
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Virtuelles Datenschutzbüro

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Land will Förderung für Steillagenweinbau deutlich erhöhen

Posted by Klaus on 21st März 2014 in Allgemein

Weinberge in SteillageDer Weinbau im Land steht vor zahlreichen Herausforderungen wie beispielsweise dem anstehenden Strukturwandel in den kommenden Jahren. Umso mehr freut es mich, dass das Land dem Weinbau in Baden-Württemberg gute Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann. Ein Erfolg ist, dass Weinbaubetriebe zukünftig genauso wie Landwirte Zahlungsansprüche für Rebflächen erhalten sollen. Dabei sind sie von den Greening-Anforderungen nicht betroffen. Außerdem fördern wir den Steillagenweinbau deutlich stärker als bisher und heben den jährlichen Bewirtschaftungszuschuss für die Steilstlagen im MEKA ab 2015 deutlich an – und zwar von 350 Euro pro Hektar auf die EU-Höchstfördergrenze von 900 Euro pro Hektar. Denn die Erhaltung der weinbaulich, touristisch und ökologisch sehr bedeutsamen Steillagen liegt uns sehr am Herzen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde auf dem Badischen Weinbautag in Offenburg.
Deutliche Mittelerhöhung für Umstrukturierung von Rebflächen vorgesehen
„Auch bei der Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen wollen wir deutliche Erhöhungen vornehmen. Die größte Aufstockung haben wir bewusst für die arbeitsaufwändigen Mauersteillagen und Handarbeitslagen vorgesehen“, kündigte Bonde an. In den Flachlagen solle die Förderung von 5.000 Euro auf 7.000 Euro erhöht werden, in Lagen mit über 30 Prozent Hangneigung von 10.000 Euro auf 12.000 Euro, in Lagen mit über 45 Prozent Hangneigung sowie Querterrassen von 15.000 Euro auf 18.000 Euro und in den Mauersteillagen und Handarbeitslagen von 28.000 Euro auf 32.000 Euro. „Mit diesen Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, die Wettbewerbsfähigkeit in der Weinproduktion zu sichern und die Weinkulturlandschaft langfristig zu erhalten“, sagte Bonde.

Integrierte Entwicklungskonzepte eröffnen neue Perspektiven

Neben der Anpassung und Erhöhung der Förderung könnten integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEKs) einen wichtigen Beitrag dazu leisten, strukturelle Veränderungen beim Steillagenweinbau zu unterstützen. „Wenn sich mehrere Kommunen zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft im Einklang mit der Natur und im Hinblick auf touristische Potenziale umgesetzt werden können, ist das Land gerne bereit, den angestoßenen Veränderungsprozess beispielsweise durch ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept zu unterstützen. Denn so lassen sich über Gemeindegrenzen hinweg praktikable Lösungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Vermarktung umsetzen“, so der Minister.

Neue Anbauregeln sichern langfristig Kulturlandschaft und Qualität

„Noch im letzten Jahr war eine komplette Liberalisierung des Rebenanbaus wahrscheinlich. Den gemeinsamen Anstrengungen von Landesregierung, Abgeordneten und Verbänden ist es zu verdanken, dass dieser Vorschlag der EU-Kommission vom Tisch ist“, so Bonde. Ab 2016 gebe es ein neues Autorisierungssystem mit einem jährlichen sehr begrenzten Zuwachs an Rebflächen. „Das sichert weiterhin die gewachsene Weinkulturlandschaft und den Qualitätsweinbau in guten Lagen. Eine Aufgabe der nächsten Monate ist es, zwischen Bund und Land und insbesondere im Land mit allen Beteiligten die Kriterien zur Vergabe von Neuanpflanzungsrechten ab 2016 zu diskutieren und festzulegen“, so Bonde abschließend.

Förderung des Steillagenweinbaus

Viele Regionen Baden-Württembergs werden seit Jahrhunderten durch den Weinbau geprägt. Der Steillagenweinbau verleiht dabei unserer Kulturlandschaft ihren besonderen, unverwechselbaren Reiz und ist sowohl für den Tourismus im Land als auch als Biotop für seltene Tier- und Pflanzenarten bedeutend. Für viele Winzerinnen und Winzer ist der Steillagenweinbau allerdings durch den sehr hohen Arbeitsaufwand und die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre immer weniger rentabel. Damit diese Lagen nicht aufgegeben werden, unterstützen Land und Kommunen den Steillagenweinbau mit einem Bündel an Fördermaßnahmen.

Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau

Für den Zeitraum 2014-2018 wird die EU weiterhin Finanzmittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg im Umfang von insgesamt circa 50 Millionen Euro (10 Millionen Euro pro Jahr) zur Verfügung stellen. In Baden-Württemberg werden diese EU-Mittel im Rahmen des „Struktur- und Qualitätsprogramms Weinbau“ in der Investitionsförderung in Verarbeitung und Vermarktung von Wein und in der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen genutzt. Die Investitionsförderung in Verarbeitung und Vermarktung soll wie bisher weiterlaufen. Für das Umstrukturierungsprogramm sollen die Fördersätze angehoben werden.

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Archivfoto