Eigentum verpflichtet nicht nur Eigentümer

Posted by Klaus on 28th September 2015 in Allgemein, Stuttgart

Pressemitteilung Freie Wähler Gemeinderatsfraktion Stuttgart

Wenn es nach Oberbürgermeister Fritz Kuhn und den Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS-LINKE-Plus geht, soll in Stuttgart das ‚Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum‘ greifen. Eigentümern, die Wohnraum ‚unbegründet‘ leer stehen lassen oder reguläre Wohnungen in Ferienwohnungen umwandeln, droht bei Einführung einer entsprechenden Satzung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Diesem Vorschlag können die Freien Wähler im Stuttgarter Gemeinderat nichts abgewinnen, weil damit Eigentumsrechte torpediert und grundlegende Probleme des Wohnungsmarktes ausgeklammert werden. „Gerade bei uns im Land der Häuslebauer ist Eigentum ‚heilig‘“, sagt Jürgen Zeeb, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Stuttgarter Gemeinderat. „Wir teilen die Stimmung unter den Haus- und Wohnungsbesitzern und lehnen die vom OB anvisierte ‚Leerstandsschnüffelei‘ ab. Die grundsätzliche Frage, warum Eigentümer Wohnraum möglicherweise lieber leer stehen lassen als zu vermieten, wird mit dem Vorschlag des OB nicht beantwortet und auch nicht angegangen“, so der Fraktionschef.

Aus Sicht der Freien Wähler lastet die soziale Verantwortung in Bezug auf Wohnraum viel zu einseitig auf den Vermietern. Die weitreichenden Mieterrechte machen ein Vermieten von Wohnraum insbesondere solchen Eigentümern schwer, die schon einmal schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben. Mieter, die sich nicht an allgemeine ‚Spielregeln‘ halten oder mit der ihnen überlassenen Wohnung weder pfleglich noch sachgerecht umgehen und beim Auszug kostspielige Schäden zurücklassen, sind keine Ausnahmefälle.

Freie Wähler-Stadtrat Konrad Zaiß hält daher fest: „Wer den Vermietern mit Zwangsmaßnahmen droht, verbessert die Situation nicht. Mieter müssen künftig wieder mehr ihrer Verantwortung gerecht werden und im Zweifelsfall klar in die Verantwortung genommen werden können. Wenn es nicht gut läuft in einem Mietverhältnis, muss der Vermieter die Möglichkeit haben, es unkompliziert zu beenden. Das kann dabei helfen, zögernde Vermieter zu einer Vermietung zu bewegen. Eigentum verpflichtet eben nicht nur die Eigentümer, sondern auch diejenigen, denen es zur Nutzung anvertraut wird.“

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