Ausschreibung des Tourismusinfrastrukturprogramms 2017
Der Tourismus in Baden-Württemberg ist ein Jobmotor. „Die positive Entwicklung des Tourismus in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass Baden-Württemberg ein attraktives Reiseziel für Gäste aus Nah und Fern ist. Um im harten Wettbewerb bestehen zu können, sind weiter kontinuierliche Investitionen in die Tourismusinfrastruktur notwendig. Die Landesregierung unterstützt daher auch im kommenden Jahr die Kommunen bei der Umsetzung von zukunftsfähigen Tourismusinfrastrukturvorhaben“, sagte Tourismusminister Alexander Bonde anlässlich der Ausschreibung des Programmjahres 2017. Die Bewerbung ist bis zum 1. Oktober 2016 möglich.
Tourismus im Einklang mit der Natur und Landschaft bietet beste Voraussetzungen, dauerhaft zu einer regionalen Wertschöpfung und Wohlstand beizutragen. „Nachhaltiges Wirtschaften, Ressour- ceneffizienz und Klimaschutz sind große gesellschaftliche Themen, die die Tourismuswirtschaft zunehmend aufgreift – und die Urlaubsgäste zunehmend einfordern. Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm bieten wir den Kommunen attraktive Fördermöglichkeiten für eine breite Palette an unterschiedlichen Vorhaben, die zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Tourismusinfrastruktur beitragen. Ich freue mich auf die Projekte, die die Städte und Gemeinden in diesem Jahr planen und beantragen werden“, so Bonde.
Das Tourismusinfrastrukturprogramm
Förderfähig über das Tourismusinfrastrukturprogramm sind bauliche Investitionen zur Errichtung, energe- tischen Sanierung und Modernisierung von kom- munalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Darüber hinaus können sonstige investive Maßnahmen wie beispielsweise die Beschilderung von touristischen Rad- und Wanderwegen gefördert werden.
Antragsvorlage für das Programmjahr 2017 (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tourismusinfrastrukturprogramm
Die Kommunen können ihre Förderanträge bis zum 1. Oktober 2016 über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium einreichen.
Beim Bewilligungsvolumen für das Tourismusinfrastrukturprogramm wird wie in den Vorjahren von mindestens 5 Millionen Euro ausgegangen. Über die endgültige Höhe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des Hauhaltsaufstellungsverfahrens 2017.
Das Tourismusland Baden-Württemberg hat im Jahr 2015 mit landesweit rund 20,4 Millionen Gästeankünften (+4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und rund 50,8 Millionen Übernachtungen (+3,3 Prozent) zum fünften Mal in Folge Rekordzahlen erzielt.
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Fozos, Klaus