„Nahversorgung in Ober- und Untertürkheim: Bewährte Strukturen erhalten! WA 17.06.2016“

Antrag der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

S-Cap-mh4Vor einigen Jahren musste man in den Ortszentren der Stadtbezirke Ober- und Untertürk-heim um die Lebensmittel-Nahversorgung bangen. Ohne Lebensmittel-Vollsortimenter drohte damals in den beiden Ortszentren das Aus der Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Die klaffenden Lücken im Lebensmittelhandel wurden seinerzeit durch zwei CAP-Märkte geschlossen, die bis zum heutigen Tage eine verlässliche und gute Nahversorgung sicherstellen.
Bereits vor gut einem Jahr berichtete die Presse darüber, dass ein Lebensmittel-Discounter das Postgebäude in Untertürkheim erwerben möchte, um dort, beziehungsweise auf dem Grundstück ein Ladengeschäft zu eröffnen. Wenig später konnte man dann lesen, dass die Firma ALDI das Gebäude gekauft hat. Seit einiger Zeit ist zu hören, ALDI wolle noch eine weitere Fläche im Untertürkheimer Ortszentrum erwerben. Dabei geht es um eine Fläche, die sich in städtischem Eigentum befindet.
Die Neuansiedlung eines Lebensmittel-Discounters im Ortszentrum von Untertürkheim könnte durch die Konkurrenzsituation zum Aus des dortigen CAP-Marktes führen. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass auch der mit dem Untertürkheimer Markt untrennbar verbundene CAP-Markt in Obertürkheim in seiner Existenz gefährdet ist. Seit Bekanntwerden dieser Gefahr geht in den beiden Stadtbezirken die Sorge um, die bewährte Nahversorgung zu verlieren. Deshalb hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die 4.700 Unterschriften für den Erhalt der beiden CAP-Märkte gesammelt hat. Die vielen Unter-schriften und die klare Positionierung der Bezirksbeiräte für den Erhalt der CAP-Märkte sprechen eine deutliche Sprache.
Wir beantragen:
1. Die Stadtverwaltung möge in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 17.06.2016 darüber berichten, welches Vorgehen sie in Bezug auf die Wünsche und Vorstellungen von ALDI verfolgt.
2. Im Ortszentrum von Untertürkheim (Radius 300 Meter um das Bahnhofsgebäude) werden Grundstücke und Immobilien, die sich heute in städtischem Eigentum befinden, nicht, beziehungsweise nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Stuttgarter Gemeinderats verkauft. Insbesondere das Flurstück 200/3, das als öffentlicher Parkplatz für den Ortskern von besonderer Wichtigkeit ist, darf nicht veräußert werden.

Unterzeichnet:
Jürgen Zeeb, Rose von Stein, Konrad Zaiß, Ilse Bodenhöfer-Frey

Foto, Blogarchiv

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