Gefährliche Bahnsteigneigung beim S21 Tiefbahnhof?

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Was taugen die geplanten Gegenmaßnahmen tatsächlich? Wie steht es um die Genehmigungsfähigkeit?

ba2In der ZDF-Sendung Frontal 21 vom 24.05.2016 wurde neuerlich über die geplante, seit Jahren kritisierte Längsneigung beim S21- Tiefbahnhof berichtet (zdf/frontal-21/unfaelle durch abschuessige bahn- steigegefahr durch bahnsteigneigung).
Nach internationalen Sicherheitsstandards sollen Bahnhöfe maximal einen Meter auf 400 Meter Bahnsteiglänge geneigt sein. In Stuttgart werden Bahnsteige mit gut sechs Meter Höhenunterschied auf 400 Meter Bahnsteiglänge gebaut. Seit Jahren warnen Kritiker davor, dass Kinderwagen,
Rollstühle oder Koffer ins Gleis rollen können. Die Bahn behauptet, dass mit einer Querneigung zur Bahnsteigmitte hin der Bahnsteig so sicher gemacht werden könne wie ein ebener Bahnsteig. Frontal 21 hat im Bahnhof Ingolstadt und in der S-Bahnstation Feuersee – beide mit ähnlichem Gefälle und Querneigung wie der geplante S21-Tiefbahnhof – Praxistests mit Kinderwagen unternommen. In einigen Fällen wäre der Kinderwagen dabei tatsächlich auf die Schienen gerollt.
Das Eisenbahnbundesamt will allerdings erst im Rahmen der Inbetriebnahme das Sicherheitskonzept des Bauherrn prüfen. Wir halten diese Vorgehensweise der Bundesbehörde für einen unverantwortlichen Umgang mit Steuergeldern, ganz zu schweigen von den Gefahren für Leib und Leben, denen Rollstuhlfahrer oder Kleinkinder im Kinderwagen ausgesetzt werden könnten.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Eisenbahnbundesamt eine Stellungnahme zum Bericht der Sendung Frontal 21 einzuholen, in der die Aussagen von Prof. Markus Hecht, Leiter Fachgebiet Schienenfahrzeuge, Technische Universität Berlin, bewertet werden. Zitat aus Frontal 21: „Also ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bahnhof so sicher gemacht werden kann wie ein ebener Bahnhof. Es gibt dafür keine technischen Lösungen aus meiner Sicht, um die Unfallgefahr zu reduzieren…“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Fragen klären zu lassen:
– Gibt es für den geplanten Betrieb des neuen Bahnhofs bereits eine Genehmigung?
– Könnten für den Betrieb aufgrund der großen Bahnsteigneigung Auflagen bzw. Einschränkungen drohen?
– Stimmt es, dass das Eisenbahnbundesamt erst im Rahmen der Inbetriebnahme prüfen will, ob alle Maßnahmen zusammen zu der erforderlichen Sicherheit führen?

Unterzeichnet:
Clarissa Seitz, Andreas G. Winter

Foto, Sabine

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