Verkaufsoffene Sonntage: Planungssicherheit für Feste bis Jahresende

Info der Stadt Stuttgart

Martinimarkt2Das zweite Einigungsgespräch zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu den verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Stadtteilfesten im Jahr 2016 hat am Donnerstag, 1. September, weitere Öffnungs- möglichkeiten ergeben.

Nachdem bereits am 26. August für die Sonntagsöffnungen bis Mitte Oktober eine Verständigung im Sinne der Stadtteile und des ehrenamtlichen Engagements erzielt werden konnte, können nunmehr folgende weitere Veranstaltungen in diesem Jahr mit einer Sonntagsöffnung durchgeführt werden:

  • 23.10.           Flegga-Treff, Untertürkheim
  • 30.10.           Kirbe, Degerloch
  • 06.11.           Martinimarkt, Sillenbuch
  • 13.11.           Martinimarkt, Bad Cannstatt
  • 13.11.           Martinimarkt, Gablenberg
  • 13.11.           St.Martins-Tag, Nord

Für einzelne Sonntagsöffnungen an diesen Tagen wurde eine Gebietsbeschränkung vereinbart, die sich daran orientiert, wo die Feste stattfinden.

Nicht stattfinden können damit 2016 insgesamt folgende verkaufsoffenen Sonntage: Stammheim-Tag, Goldener Oktober (Mitte), Kirbe (Mühlhausen), Zuffenhausener Herbst, Martinimarkt Süd.

„Verkaufsoffene Sonntage sind frequenzstarke Plattform in den Stadtbezirken“

„Ich bin erleichtert, dass wir damit für 2016 akzeptable Lösungen gefunden haben“, sagt Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung. „Für 2017 werden wir uns im Herbst rechtzeitig mit den Veranstaltern und ver.di darüber abstimmen, wann Läden sonntags ausnahmsweise geöffnet werden können.“ ver.di habe bereits angekündigt, aufgrund der Kriterien aus der aktuellen Rechtsprechung vertieft nachfragen zu wollen.

Die Leiterin der Abteilung Wirtschaftsförderung, Ines Aufrecht, zeigte sich insgesamt zufrieden und erklärte zu den Gesprächsergebnissen: „Durch verkaufsoffene Sonntage kann die Bindung an den Stadtbezirk und die Bindung an die Gewerbetreibenden vor Ort erhöht werden. Des Weiteren sind die verkaufsoffenen Sonntage eine frequenzstarke Plattform in den Stadtbezirken, auf der sich das gesamte örtliche Ehrenamt präsentieren kann.“

Das formale Vorgehen beinhaltet nun, dass zu jeder der genannten Veranstaltungen für die Sonntagsöffnung eine Verfügung mit Sofortvollzug erlassen wird. ver.di hat zugesichert, in diesen Fällen dagegen nicht gerichtlich vorgehen zu wollen.

Foto, Isetta Kurt

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