Mit E-Post jetzt auch elektronische Einschreiben rechtssicher versenden

Posted by Klaus on 13th Dezember 2017 in Allgemein

Presseinfo

Kündigungen, Fristsachen oder Ausschreibungen per Mausklick
Bundesnetzagentur qualifiziert Deutsche Post als Vertrauensdiensteanbieter auf Basis der eIDAS-Verordnung

DP-DHLbrief06Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post als Vertrauensdiensteanbieter für die Zustellung elektronischer Einschreiben qualifiziert. Geschäfts- kunden können ab sofort beispielsweise Aus- schreibungsprozesse, Vertragsabschlüsse oder Fristsachen über diesen bequemen Weg erledigen. Vor dem Hintergrund der sog. eIDAS-Verordnung der Europäischen Union, die den europaweit gültigen Rechtsrahmen für verschiedene elektronische Dienste festlegt, können Kunden vor Gericht nachweisen, dass das jeweilige Schreiben bzw. der tatsächlich geschriebene Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt versendet wurde und beim Empfänger eingegangen ist.

Foto, DP DHL – Mit der EU-Verordnung Nr. 910/2014, kurz eIDAS, werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.

Ole Nordhoff, CEO Post Deutschland, unterstreicht: „Die Deutsche Post steht seit über 500 Jahren für schnelle, zuverlässige und vertrauliche Kommunikation. Unser Anspruch ist es ‚Die Post für Deutschland‘ sowohl in der analogen wie auch der digitalen Welt zu sein. Damit dies so bleibt, bieten wir unseren Kunden mit unseren Produkten das Beste aus beiden Welten. Gerade wer Wert auf rechtssichere digitale Kommunikation legt, ist beim Vertrauensdiensteanbieter Deutsche Post mit ihrem bewährten E-Post System gut aufgehoben.“

Die EU-Verordnung Nr. 910/2014, kurz eIDAS, enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.

Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Durch die Verordnung werden Mängel des bisherigen Signaturgesetzes behoben und es wird Rechtssicherheit bei digitalen Transaktionen geschaffen.

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