Archive for Mai 14th, 2021

Ost – Kind kreuzt Fahrspur – Fahrradfahrerin gestürzt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 14th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 14.05.2021

Beim Sturz von ihrem Fahrrad hat sich eine 42 Jahre alte Frau am Donnerstag (13.05.2021) im Unteren Schlossgarten schwere Verletzungen zugezogen. Die 42-Jährige fuhr kurz nach 13.00 Uhr mit ihrem Fahrrad auf der Seite der Cannstatter Straße durch den Unteren Schlossgarten in Richtung Bad Cannstatt. Im Bereich des Spielhauses kreuzte ein unbekannter Junge auf seinem Fahrrad plötzlich den Weg. Die Frau bremste um einen Zusammenstoß zu verhindern, stürzte und verletzte sich schwer. Passanten kümmerten sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um die 42-Jährige, die sie zur anschließenden medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus brachten. Der Junge fuhr in unbekannte Richtung davon. Die Frau beschrieb ihn als fünf bis sechs Jahre alt mit einer normalen bis kräftigen Statur und schwarzen, dicken, glatten Haaren. Er soll keinen Helm getragen haben und auf einem knallroten BMX-Fahrrad für Kinder mit dicken Reifen gefahren sein. Zeugen, insbesondere die Passanten, die Erste Hilfe geleistet haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 bei der Verkehrspolizei zu melden.

Symbolfote, Archiv

Bewerbungsstart: Stuttgarter Klima-Innovations- fonds

Posted by Klaus on 14th Mai 2021 in Stuttgart

Presse LHS 14.05.2021

Der Startschuss fällt: Die Stadt Stuttgart fördert neue und kreative Lösungen für eine klimagerechte Stadt. Die erste Bewerbungsphase für den Stuttgarter Klima-Innovationsfonds startet am Montag, 17. Mai 2021.

Foto, LHS – Auf dem Dach des Rathauses werden bereits Solaranlagen eingesetzt. Auch auf Schulen sollen bis 2025 welche errichtet werden. Die Stadt fördert mit einem Klima-Innovationsfond jetzt Lösungen für eine klimagerechte Stadt.

Am Montag, 17. Mai 2021 startet die erste Bewerbungsphase des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds. Mit dem Innovationsfonds werden neuartige und kreative Lösungen für eine klimagerechte Stadt gefördert.

Gesucht werden nicht nur technische Innovationen, sondern auch neue Geschäftsmodelle, zukunftsweisende Impulse für die Klimaanpassung oder Ideen zu Bewusstseinsbildung und Verbraucherverhalten. Anträge können beispielsweise Universitäten, Unternehmen, Initiativen und Organisationen stellen. Einreichungsschluss ist der 15. Juli 2021. 

Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro

Der neue Klima-Innovationsfonds ist mit einem Budget von 10 Millionen Euro der europaweit größte kommunale Innovationsfonds für das Klima. Er ist in drei Förderlinien gegliedert und ermöglicht mit Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro eine passgenaue Förderung von der lokalen Initiative bis zum großen Unternehmen.

Alle Projekte werden innerhalb von bis zu 36 Monaten in Stuttgart umgesetzt. Die Zuschüsse sind an den Erfolg des Projekts gekoppelt und werden ergebnisbasiert ausgezahlt. Der Klima?Innovationsfonds ist Teil des 200 Millionen Euro umfassenden Aktionsprogramms Klimaschutz.

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie gibt es unter  www.stuttgart.de/klima-innovationsfonds (Öffnet in einem neuen Tab).

Ansprechpartner bei der Landeshauptstadt Stuttgart ist die Stabsstelle Klimaschutz, Herr Hauke Diederich, Hirschstraße 26, 70173 Stuttgart, per Mail unter  hauke.diederich@stuttgartde

Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Pressemeldung 14.05.2021

Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021 ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Weiterlesen – Überblick Änderungen der Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021