Archive for Mai 25th, 2021

Polizei zieht nach Pfingstwochenende Bilanz

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Am Pfingstwochenende wurden die ersten Lockerungen meist gut und verantwortungsvoll von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Die Geschehnisse auf der Neckarwiese in Heidelberg werfen jedoch einen Schatten auf die Wochenendbilanz.

„Für viele Menschen ist am vergangenen Pfingstwochenende wieder ein kleines Stück Normalität zurückgekehrt. Bei weiter fallenden Inzidenzwerten waren vielerorts kluge und umsichtige Lockerungen möglich. Was freilich einige in Heidelberg veranstaltet haben, ist völlig unverständlich und absolut inakzeptabel. Mit Ignoranz wurden in Heidelberg Freiheiten bewusst mit Füßen getreten und gegenüber der Polizei mit aggressiven Verhalten und Gewalt missbraucht. Das akzeptieren wir nicht und das wird mit aller Konsequenz verfolgt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Pfingsten.

57 Versammlungen am Pfingstwochenende

Das vergangene Pfingstwochenende vom 21. bis 24. Mai 2021 war für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erneut arbeitsintensiv. Landesweit wurden insgesamt 57 Versammlungen mit rund 2.700 Personen polizeilich begleitet. Davon hatten 25 Kundgebungen mit rund 750 Teilnehmenden einen Bezug zur Corona-Pandemie, neun Versammlungen mit rund 1.000 Personen thematisierten den Nahost-Konflikt. Alle Versammlungen verliefen größtenteils störungsfrei und unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln. Über das gesamte Wochenende waren im Rahmen des Versammlungsgeschehens rund 1.500 Kräfte eingesetzt, davon mehr als 600 Einsatzbeamtinnen und -beamte des Polizeipräsidiums Einsatz.

Ein polizeilicher Schwerpunkt lag am Samstag in der Landeshauptstadt Stuttgart, wo sich 600 Personen an einer friedlich verlaufenden Demonstration gegen Antisemitismus und Judenhass beteiligten.

Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Neben dem Versammlungsgeschehen konzentrieren sich die polizeilichen Maßnahmen nach wie vor auf den Kontrollen zur Einhaltung derCorona-Verordnung. Die Polizei bilanzierte zwischen Freitag und Pfingstmontag landesweit insgesamt rund 4.600 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich mehr als 1.700 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und rund 680 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

Großeinsatz in Heidelberg

Einen Großeinsatz der Polizei gab es in der Nacht zum Pfingstsonntag im Bereich der Neckarwiese in Heidelberg. Dort randalierten mehrere hundert alkoholisierte und teils aggressive Personen, nachdem durch die Polizei zahlreiche Ordnungsstörungen beanstandet werden mussten. Unter anderem wurden die Einsatzkräfte der Polizei mit Flaschen beworfen sowie massiv verbal und körperlich angegangen. Hierbei wurden zwei Polizeibeamte durch Flaschenwürfe verletzt, eine Polizistin erlitt eine Fraktur am Fuß. Zudem wurden acht Dienstfahrzeuge der Polizei beschädigt. Im Bereich der Neckarwiese und der Innenstadt von Heidelberg beschädigten Randalierer ein Corona-Testzentrum, einen Verkaufsstand, Toiletten sowie Parkbänke und Tische.

DasPolizeipräsidium Mannheim hatte noch in der Nacht eine Ermittlungsgruppe eingerichtet – ermittelt wird unter anderem wegen schweren Landfriedenbruchs. In der Folgenacht wurde die polizeiliche Präsenz mit über 100 Einsatzkräften deutlich und wirkungsvoll verstärkt. Auch in den kommenden Tagen wird die Polizei verstärkt Präsenz zeigen und bei Ordnungsstörungen konsequent einschreiten.

„Wir wünschen uns alle eine Rückkehr zu mehr Normalität. Freilich ohne Gewalt, ohne Sachbeschädigung und ohne Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Das ist eine unselige Mischung aus unkontrolliertem Alkoholkonsum und Gewaltbereitschaft gegen unseren Staat, unser Gemeinwesen, unseren freiheitlichen Grundkonsens – und das werden wir nicht akzeptieren. Gerade in Heidelberg haben wir in den vergangenen Jahren im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit gezielten Schwerpunkteinsätzen zur Eindämmung der Ordnungsstörungen und der Straftaten auch auf den Neckarwiesen nachhaltig für Sicherheit und Ordnung gesorgt. Nun wird die Polizei gemeinsam mit der Stadt erneut dafür sorgen, dass wieder Ordnung herrscht und die Neckarwiese für alle ein Ort der friedlichen und sicheren Begegnung bleibt. Das lassen wir uns von ein paar Prolls nicht nehmen“, stellte Innenminister Thomas Strobl in diesem Zusammenhang klar.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv

Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Als wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung unterstützt das Land die Wissenschaft bei der Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen. Dies geschieht über Fördermittel und Forschungspreise.

„Wir setzen unser erfolgreiches Programm mit der Forschungsförderung und dem Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auch im Jahr 2021 fort. Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Entwicklung neuer Methoden, die Tierversuche ersetzen oder reduzieren. Förderfähig sind auch die Validierung von Methoden und ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Der Forschungspreis dient der Auszeichnung wissenschaftlicher Arbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Ersatz von Tierversuchen oder der Reduzierung der Tierzahl sowie der Belastung von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren leisten.

Antragsfrist bis zum 15. Juli 2021

Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können jeweils bis zum 15. Juli 2021 eingereicht werden.

„Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Ein vollständiger Verzicht auf Tierversuche ist derzeit nicht möglich. Bestimmte Versuche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerade deshalb unterstützen wir die Entwicklung alternativer Methoden in Forschung und Lehre“, erklärte Minister Hauk.

Für die Forschungsförderung stehen für das laufende Jahr 375.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Der Forschungspreis ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert. Für den Forschungspreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die nicht in Baden-Württemberg erstellt wurden.

Foto, Sabine

Stuttgarter Freibadsaison beginnt ab 27. Mai

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse Bäderbetriebe Stuttgart

Die fünf Stuttgarter Freibäder (die Mineralbääder bleiben noch geschlossen) sind für Besucherinnen und Besucher ab Donnerstag, 27. Mai, wieder zugänglich. Wie im Vorjahr gibt es zwei Zeitfenster. Die Besucheranzahl pro Zeitfenster ist begrenzt. Voraussetzung für den Eintritt ist der Kauf eines E-Tickets. Dieses ist während des Aufenthalts im Bad aufzubewahren und bei Aufforderung sowie beim Verlassen des Bades vorzuzeigen. Gebucht werden können E-Tickets online. Alternativ können sie ab 26. Mai an der Vorverkaufsstelle im Erdgeschoss der Bäderbetriebe Stuttgart, Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart, oder an der jeweiligen Badekasse vor Ort abgeholt und bezahlt werden. Dabei ist dringend zu beachten, dass eine Abholung an einer Badekasse nur möglich ist, wenn das E-Ticket vorab verbindlich telefonisch reserviert wurde. Wichtig ist zudem, dass eine Buchung für Kinder unter sieben Jahren nur in Verbindung mit einem E-Ticket einer volljährigen Person möglich ist. Für alle Kinder unter sieben Jahren (auch für Babys) muss ein kostenloses E-Ticket gebucht werden. Die Buchung eines E-Tickets kann bis zu drei Tage im Voraus erfolgen. stuttgarterbaeder.de

Weitere Informationen zum E-Ticket und dem Badebetrieb sind zu finden unter: stuttgarterbaeder.de/faq

Warum die Mineralbäder zu bleiben

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Öffnungen in Stuttgart ab Donnerstag 27.05.

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse LHS 25.05.2021

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind ab Donnerstag, 27. Mai 2021, weitreichende Öffnungen möglich. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten.

Ausschlaggebend für die Öffnungen ist, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn? und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona?Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen geblieben ist. Das Robert Koch Institut hat am Dienstag, 25. Mai, für die Stadt Stuttgart eine Sieben-Tage?Inzidenz von 81,6 festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, außer Kraft und es gelten fortan die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden?Württemberg.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Uns allen fällt ein Stein vom Herzen. Nach mehr als sechs Monaten Lockdown haben wir nun eine Perspektive und können erstmals wieder umfassend lockern. Mich freut es für alle Bürgerinnen und Bürger, wenn die tiefgreifenden Einschränkungen Stück für Stück ein Ende nehmen, und mich freut es gerade auch für alle Beschäftigten in der Gastronomie und der Hotellerie, wenn sie jetzt teilweise wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Und endlich können wir auch wieder – wenn auch noch stark eingeschränkt – Kultur genießen.“ Gleichzeitig betonte der OB, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei: „Vorsicht und Umsicht sind weiterhin geboten. Wir müssen die Abstands- und Hygieneregeln konsequent beachten und vernünftig bleiben, damit wir auch bald die nächsten Öffnungsschritte gehen können.“

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, ergänzte: „Wir haben es miteinander geschafft, die Inzidenzzahlen wirkungsvoll zu senken. Umso mehr sind wir nun alle gemeinsam gefordert, dass dies so bleibt, und müssen umsichtig aufeinander Rücksicht nehmen. Damit nützen wir uns selbst, unseren Kindern und Jugendlichen, die von den Auswirkungen der Pandemie ganz besonders betroffen sind, sowie der gesamten Gesellschaft.“

Stufenplan des Landes Baden-Württemberg

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe. Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona?Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona?Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona?Verordnung). Für die Inanspruchnahme der Öffnungen muss ein negativer Test vorgelegt werden – Genesene und geimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Der Test-, Impf- oder Genesenen?Nachweis muss in schriftlicher oder digitaler Form vorgezeigt werden.

Lockerungen in der ersten Öffnungsstufe

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands? und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen?oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt? bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben?Tage?Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm- Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Sinkt die Sieben?Tage?Inzidenz in den nächsten 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen. Details zum Stufenplan gibt es auf der  Seite des Landes Baden?Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab).

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