Archive for Januar 18th, 2022

Bund passt Impfstatus bei Johnson & Johnson an

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2022

Der Bund hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine weitere Impfung für die Grundimmunisierung.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G+ Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen.

Dritte Impfung für Booster notwendig

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Archivfoto, Andy

Stuttgart: Wasserhärte ändert sich vorüber- gehend

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Pressemeldung 18.01.2022

Stuttgart. In mehreren Stadtteilen der Landeshauptstadt wird sich in den nächsten Tagen vorübergehend die Wasserhärte ändern. Betroffen sind der Norden, die Mitte und der Osten der Stadt; also die Stadtteile, deren Trinkwasser aus dem Donauried und damit von der Landeswasserversorgung stammt.

Wie der Zweckverband der Netze BW als Betreiberin des Stuttgarter Wassernetzes kurzfristig mitgeteilt hat, erhöht sich die Härte des angelieferten Trinkwassers vom 19. bis 21. Januar von 13,3 Grad deutscher Härte (Härtebereich „mittel“) auf bis zu 16,5 Grad deutscher Härte (Härtebereich „hart“). Danach reduziere sie sich wieder auf den Ausgangswert. Grund für die Veränderung seien Umbaumaßnahmen im Wasserwerk Langenau.

Nach Einschätzung der Netze BW wird die Erhöhung der Wasserhärte aber nicht 1:1 auf das Wasser „aus dem Hahn“ durchschlagen: „Unser Leitungssystem und unsere Vorräte sind so groß, dass sich die Wassermengen mischen werden. Deshalb wird es in den fraglichen Tagen auch bei der Wasserhärte einen deutlich niedrigeren Wert geben“, so Betriebsleiter Marcus Schaufuß.

Freundliche Grüße

Hans-Jörg Groscurth
Im Auftrag der Netze BW GmbH

Archivfoto, Netze BW

Briefankündigung ab sofort auch in der Post & DHL App verfügbar

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in Allgemein

Presemeldung

Die Post & DHL App ist nun ein weiterer Kanal, über den die kostenlose Nutzung der Briefankündigung möglich wird.

  • Morgens schon wissen, welche Briefe später im Briefkasten landen werden
  • Fotos der Briefumschläge in der App auf dem Smartphone anzeigen lassen
  • Post & DHL App bietet umfassendes Angebot rund um Briefe, Pakete und postalische Infrastruktur

Bonn – Morgens schon wissen, was später im Briefkasten liegt: Das ist ab sofort auch für Nutzerinnen und Nutzer der Post & DHL App möglich. Kunden, die diese Zusatzfunktion in der App aktivieren, können sich dann vorab bequem über eingehende Briefe informieren und sich auf dem Smartphone Fotos der Briefumschläge anzeigen lassen. Zukünftig werden für App-User also nicht nur die eintreffenden DHL-Pakete, sondern auch die Briefe angezeigt, die gerade auf dem Postweg zu ihnen sind. Die Fotos der Briefe entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den Sortierzentren der Deutschen Post. Der Service der Briefankündigung ist kostenfrei. Foto, DP DHL

Und so funktioniert es: Über die nächsten Tage verteilt wird die neue Version 8.0 für alle User der Post & DHL App ausgerollt. Nach einem Update auf die neueste Version wird den Kunden auf ihrem Smartphone angezeigt, dass sie ab sofort den neuen Service Briefankündigung nutzen können. Wenn sie dann die Briefankündigung aktivieren, erhalten sie in den Folgetagen ein physisches Bestätigungsschreiben der Deutschen Post an die hinterlegte Adresse, um die Anschrift zu validieren. Lediglich Kunden, die bereits in den zurückliegenden sechs Monaten ihre Adresse in der Post & DHL App verifiziert haben, erhalten dieses Schreiben nicht mehr.

Bisher gab es den Service der Briefankündigung bereits für Kunden mit einer WEB.DE oder GMX-Mailadresse. Die Deutsche Post sowie WEB.DE und GMX hatten ihre Kooperation im Sommer 2020 erfolgreich gestartet. Seither nutzen mehr als 1 Million Kunden den Service, der ihnen wie gewohnt mit allen Zusatzfeatures (z. B. Archivierung etc.) zur Verfügung steht. Daneben gibt es ausschließlich für Kunden von WEB.DE und GMX den kostenlosen Service „Digitale Kopie“. Hier erhalten registrierte Nutzerinnen und Nutzer der Briefankündigung auf Wunsch vor Zustellung eines Briefes eine E-Mail, die neben dem Foto des Briefumschlags auch ein PDF-Dokument mit dem Briefinhalt enthält.

Die Post & DHL App ist nun ein weiterer Kanal, über den die kostenlose Nutzung der Briefankündigung möglich wird. Sie wird damit immer mehr zur zentralen Plattform für Kunden der Deutschen Post und DHL, die es ihnen ermöglicht, alle Services rund um Briefe, Pakete und die postalische Infrastruktur einfach per Smartphone zu nutzen. So ist es für die Nutzer beispielweise ganz einfach, mit Hilfe des Portoberaters das richtige Porto für den Brief, die Postkarte, das Päckchen oder das Paket zu ermitteln und anschließend die benötigte Brief- oder Paketmarke direkt in der App zu kaufen – sicher und bargeldlos mit PayPal, VISA, Mastercard, SEPA oder Klarna. Auch hilft die App bei der schnellen Suche nach Post- und DHL-Standorten inkl. Öffnungszeiten der Filialen und Leerungszeiten der Briefkästen. Und wer wissen möchte, wie stark seine Packstation ausgelastet ist und wie der Status seiner Brief- oder Paketsendung ist, der kann das ebenfalls in der App sehen – oder sich aktiv durch eine Zustellbenachrichtigung oder per Push-Nachricht informieren lassen, wenn ein Paket abholbereit in der Filiale oder Packstation liegt. In der App wiederum wird auch der scanbare Abholcode erzeugt, der für die Herausnahme der Paketsendung aus der Packstation benötigt wird.

Weitere Informationen unter: deutschepost.de/briefankuendigung und dhl.de/app

Ostheim – Brennende Mülleimer in Schule – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 18th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 18.01.2022

Aus bislang unbekannter Ursache haben am Montag (17.01.2022) zwei Papiermülleimer in einer Schule an der Landhausstraße gebrannt. Ein automatischer Brandalarm löste gegen 16.30 Uhr durch Rauchentwicklung in einem der Schultoilettenräume aus. In der Folge evakuierten Lehrkräfte die Schule und zwei Reinigungsmitarbeiter löschten den brennenden Papiermülleimer. Kurz darauf bemerkte die Schulleiterin einen weiteren brennenden Mülleimer in einem anderen Toilettenraum, welchen die bereits zuvor alarmierte Feuerwehr löschte. Ersten Schätzungen zufolge entstand nur geringfügiger Schaden.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

Archivfoto