Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt beginnt am 1. März

Presse LHS

Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt beginnt ab Dienstag, 1. März, 8.30 Uhr. Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 15. Mai, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, Kirchstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt.

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service, Telefon 0711 2 555 555 oder  www.easyticket.de , sowie an den Easy-Ticket-Service-Vorverkaufsstellen, Neckarwiesenstraße 5 und Liederhalle, erworben werden.

Pro Person können maximal sechs Frontmeter gemietet werden. Reihenwünsche werden berücksichtigt, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 5 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.

Ausschließlich für Schüler der Grund?, Haupt?, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Studenten können dabei nicht berücksichtigt werden. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Vorgaben

Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 15. Mai, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, Kirchstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthand- werkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art,
  • Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.),
  • Kraftfahrzeuge und Kfz?Teile,
  • Gift?, Arznei? und Rauschmittel,
  • Schusswaffen und Munition jeglicher Art
  • Hieb? und Stoßwaffen,
  • pyrotechnische Artikel sowie
  • Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind ebenfalls nicht zugelassen.

Archivfotos

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