Parkgebühren steigen am 1. Juli in Stuttgart Ost

Posted by Klaus on 26th Juni 2020 in In und um Gablenberg herum

Info der FDP Stuttgart Ost

Nur ein Hinweis für alle, die mal mit dem Pkw noch eine größere Besorgung machen, einen Arzt-Termin haben, einen kranken oder alten Angehörigen sicher im Wagen wo hinfahren müssen oder für einen anderen Zweck einen öffentlichen Parkplatz für eine bestimmte Zeit benötigen:

Ab 1. Juli 2020 bitte mehr Geld mitnehmen!

Folgende neue Gebühren fallen an den Parkautomaten im Bezirk Stuttgart Ost an:

Kurzzeitbereich: 0.70 Cent für die ersten 38.5 Minuten, dann 0.10 Cent für jede weitere 5.5 Minuten.

Langzeitbereich: 0,20 Cent für die ersten 11 Minuten, dann 0.10 Cent für jede weiteren 5,5 Minuten. Oder Tagesticket für 10,30 Euro.

Nach Angaben der Stadt beträgt die Anhebung 20 Prozent.

Kleiner Trost für die Ost-Parker: In der City, wo eine grün-ökologische Mehrheit überhaupt keine Autos mehr am Straßenrand sehen will, wird es noch teurer:

12 Minuten für 1,20 Euro, dann jede weitere 1,4 Minuten für 0,10 Cent.

In Stuttgart Ost bleibt außerdem an einigen Stellen die Brötchentaste erhalten (30 min kostenlos parken).

Foto, Blogarchiv

Am 4. und 5. Juli zwischen S-Berg und Mühlhausen: Stadtbahn unterbrochen – Wilhelma erreichbar – Museumslinie entfällt

Presseinfo der SSB

Am Wochenende 4./5. Juli kann die Stadtbahnlinie U 14 ganztägig nicht zwischen Mineralbäder (Berg) und Kraftwerk Münster fahren. Stattdessen wird die U 14 über Bad Cannstatt Wilhelmsplatz nach Neugereut umgeleitet. Von Bad Cannstatt Wilhelmsplatz zur Haltestelle Kraftwerk Münster fahren ersatzweise Busse. Diese halten auch auf Höhe der Haltestellen Rosensteinbrücke und Mühlsteg der U 14. Zwischen Kraftwerk Münster und Mühlhausen fährt weiterhin die U 14, aber nach anderem Fahrplan.

Fahrgäste zur Wilhelma nutzen die Ersatzbusse bis zur Haltestelle Rosensteinbrücke. Sie liegt gegenüber dem Wilhelmagelände, 250 Meter vom Haupteingang. Auch die Anreise mit der U13 von Bad Cannstatt Wilhelmsplatz/Badstraße oder Feuerbach ist möglich, sowohl bis Rosensteinbrücke oder zum Nordeingang der Wilhelma, Haltestelle Rosensteinpark. Umsteigepunkte sind dann die Haltestellen Bad Cannstatt oder Feuerbach der Deutschen Bahn und der S-Bahn. Am Bahnhof Bad Cannstatt halten auch die Regionalexpresse der Deutschen Bahn und der anderen Eisenbahnbetreiber. Direkt vom Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt fährt die Buslinie 56 Richtung Münster in fünf Minuten bis zur Rosensteinbrücke. Auch von der S-Bahn-Station Nordbahnhof ist die Wilhelma über den Eingang am Schaubauernhof erreichbar. Der Fußweg durch den Rosensteinpark beträgt etwa 850 Meter. Ferner ist das Parkhaus der Wilhelma während deren Öffnungszeiten ohne Einschränkung anfahrbar.

Fahrplantabellen und tagesaktuelle Reiseverbindungen sind unter www.ssb-ag.de oder www.vvs.de abrufbar. Eine Fahrradmitnahme in den Ersatzbussen ist nicht möglich. In diesen Bussen findet kein Fahrscheinverkauf statt.

Die Oldtimerlinie 23 des Vereins Stuttgarter Historische Straßenbahnen entfällt. Ersatzweise werden die Fahrten mit einem historischen Oldtimerbus im Zuge der Linie 23 E durchgeführt.

 

Fotos, Blogarchiv

Juli 2020 Programm der Begegnungsstätte Stuttgart Wangen

Hallo Zusammen,

wir wagen den nächsten Schritt und starten im Juli mit Programm.

Freundliche Grüße

Jacqueline Traub

Jacqueline Traub
Leitung Wangener Begegnungsstätte

Ulmer Str. 347
70327 Stuttgart

Zum Lesen einfach großklicken 😉 oder unter wangen-evangelisch.de/einrichtungen/begegnungsstaette/monatsprogramm/ herunterladen

Untertürkheim – Einbrecher von Bewohnerin überrascht – Zeugen gesucht

Polizeibericht 26.06.2020

Zwei unbekannte Männer haben am späten Donnerstagabend (25.06.2020) versucht in eine Wohnung an der Benzstraße einzubrechen. Die Einbrecher hebelten gegen 22.30 Uhr zuerst die Haustür eines Mehrfamilienhauses auf und versuchten dann im Haus eine Wohnungstür gewaltsam zu öffnen. Eine Bewohnerin hörte die Geräusche und konnte durch den Türspion beobachten, wie sich zwei Männer an ihrer Tür zu schaffen machten. Als sie diese aufschloss und öffnete, sah sie noch wie die beiden Männer flüchteten. Sie beschrieb die Männer als zirka 20 bis 25 Jahre alt und etwa 180 Zentimeter groß mit arabischem Erscheinungsbild.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Blick auf Gablenberg – Fotos von Klaus Rurländer

Posted by Klaus on 26th Juni 2020 in In und um Gablenberg herum

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 8. Juli 2020

Posted by Klaus on 26th Juni 2020 in Fotos, In und um Gablenberg herum

18:30 Uhr im Rathaus – Großer Sitzungssaal

Hinweise:
1. Es nehmen nur ordentliche Mitglieder des Bezirksbeirats an der Sitzung teil.
2. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
3. Für Bürgerinnen und Bürger stehen nur wenige Plätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
4. Alle Personen müssen ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der Sitzung eine Alltagsmaske tragen.
5. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wird hingewiesen.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

2. Sanierung Stuttgart 29 – Teilbereich Stöckach Weiterbeauftragung der Modularen Stadtteilassistenz

3. Bericht zu Neubaumaßnahmen für die Stuttgarter Wasserversorgung im Bezirk Stuttgart Ost durch die Netze BW

4. 2. Standortvorschlag – Toiletten im Park der Villa Berg

5. Bezirksbudget: Sommer im Hof – Kulturwerk Sommerprogramm vom 17.07. bis 01.08.2020

6. Neckarstraße zur Fahrradstraße umwidmen (Antrag Die FrAKTION-Ost)

7. Umwandlung der Haußmannstraße zwischen Ameisenbergstraße und Gerokstraße in eine Einbahnstraße stadteinwärts (Antrag FDP-Ost)

8. Optimierung Buslinie 40 (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)

9. Installation eines Brunnens in der Raitelsbergstraße (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)

10. Baumpflanzungen am Ostendplatz (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)

11. Kulturelles Zentrum Hackstrasse 77 erhalten (interfraktioneller Antrag)

12. Radfreundlicher Osten III: Ergänzung der Beschilderung am Ostendplatz/Landhausstraße (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost, Die FrAKTIONOst)

13. Regenbogen auf öffentlichen Flächen in Stuttgart-Ost (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost und SPD-Ost)

14. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassund der Sitzung von J. Trüdinger

Fotos, J. Trüdinger, Blogarchiv

Viele Beschränkungen entfallen, viele Einzelver- ordnungen auch

Posted by Klaus on 25th Juni 2020 in Allgemein

Das Eindämmen der Corona-Pandemie war in Baden-Württemberg mit vereinten Kräften aller sehr erfolgreich. Momentan ist das Infektionsgeschehen stabil in einem niedrigen Bereich und gut zu kontrollieren. Mit der neuen überarbeiteten Corona-Verordnung können viele Einzelverordnungen entfallen. Zudem gibt es etwa beim Sport weitere Lockerungen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab dem 1. Juli. Sie ist nicht nur komplett neu gestaltet und übersichtlicher als zuvor, sondern es entfallen dann auch viele Beschränkungen. Die neue Corona-Verordnung regelt viele Dinge allgemein, die bisher in verschiedenen Einzelverordnungen festgelegt waren. Zum Beispiel die Maskenpflicht für bestimmte Branchen oder Hygieneanforderungen. Diese wurden nun vereinheitlich und dadurch entfallen viele der bisherigen Einzelverordnungen zum 1. Juli.

Die bisherigen Ressortverordnungen

bleiben inhaltlich unverändert weiter bestehen und werden formal angepasst.

Folgende Verordnungen werden in den kommenden Tagen angepasst oder kommen neu hinzu.

Die folgenden Einzelverordnungen entfallen. Das bedeutet aber nicht, dass in diesen Bereichen keine Regelungen mehr gelten. Die jeweiligen Anforderungen sind in der allgemeinen Corona-Verordnung oder den neuen Einzelverordnungen aufgeführt.

  • Verordnung Einzelhandel ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Vergnügungsstätten ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege/körpernahe Dienstleistungen ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Beherbergungsbetriebe ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Freizeitparks ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Spitzen- und Profisport ? Verordnung Sport (wird neu gefasst)
  • Verordnung Sportwettbewerbe ? Verordnung Sport
  • Verordnung Saunen ? Verordnung Bäder und Saunen (wird neu gefasst)
  • Verordnung Gaststätten ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Bordgastronomie ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung private Veranstaltungen ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Veranstaltungen ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Maskenpflicht in Arztpraxen ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Berufsbildung ? allgemeine Corona-Verordnung
  • Verordnung Allgemeine Weiterbildung und freie schulische Bildung ? allgemeine Corona-Verordnung

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Foto, Blogarchiv

Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli

Posted by Klaus on 25th Juni 2020 in Allgemein

Info

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten.

Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu  Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die neue Verordnung Sport ist heute verkündet worden und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten.

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich freue mich deshalb gerade auch für unsere vielen Breitensportlerinnen und -sportler in Baden-Württemberg, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagt Sportministerin Eisenmann.

Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten.

Neue Maßgaben für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Durchführung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf bzw. Sportwettbewerb teil- nehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, für die das Abstands- gebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportlerinnen und Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Sportministerin Eisenmann.

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober.

Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport ab 1. Juli 2020

Quelle: Kultusministerium
Foto, Klaus

Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots

Posted by Klaus on 25th Juni 2020 in Allgemein

Info und foto

Einreisende aus Landkreisen mit hohem Infektions- geschehen dürfen künftig in Baden-Württemberg nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Das regelt eine neue Verordnung.

Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektions- geschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Dies haben das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium in einer gemeinsamen Verordnung erlassen.

In der Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 (Coronavirus) wurde gestern (24. Juni 2020) eine Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus durch Beherbergungsverbote beschlossen. Die heute verkündete Corona-Verordnung Beherbergungsverbot tritt morgen (26. Juni) in Kraft. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Baden-Württemberg antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nicht aufs Spiel setzen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen. Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber, die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass es in den vergangenen Tagen – auch mit der neuen Corona-Verordnung – gelungen ist, dem in der Fläche nachlassenden Infektionsgeschehen Lockerungen für die Wirtschaft folgen zu lassen. Aktuell zeigen die Infektions-Hot-Spots aber, dass die Entwicklung fragil bleibt. Deshalb ist das heute verkündete Beherbergungsverbot ein notwendiger Schritt. Wir werden die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und situationsangepasst reagieren.“

Vor dem Hintergrund, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern für Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen.

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot)

Passantin verhindert vermutlich Missbrauch – Mann in Haft

Posted by Klaus on 25th Juni 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 25.06.2020
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Mittwoch (24.06.2020) einen 50 Jahre alten Mann festgenommen, der mutmaßlich versucht hatte, ein achtjähriges Mädchen zu entführen. Ein Mann sprach das Mädchen am Freitagmittag (19.06.2020) auf dem Heimweg von seiner Schule unter einem Vorwand an. Er packte es am Arm und versuchte es mitzuziehen. Die Achtjährige wehrte sich vehement, was eine aufmerksame Zeugin bemerkte. Sie sprach die beiden an und reagierte sofort, als sie feststellte, dass die beiden in keiner Beziehung zueinander stehen. Zudem bat sie weitere Passanten, die daraufhin die Polizei alarmierten, um Hilfe und kümmerte sich um das Kind. Zunächst flüchtete der Mann. Alarmierte Beamte nahmen den Tatverdächtigen kurze Zeit später fest. Bei einer Wohnungsdurchsuchung und einer Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten mehrere Gegenstände, die auf einen möglichen geplanten Missbrauch hinwiesen. Weitere Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den 50-jährigen Deutschen, der am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt wurde. Der Richter erließ den Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug.

Foto, Polizei BW